191065-10 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Überarbeitung des Regionalplanes
Kerndaten
- Nummer
- 191065-10 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.05.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 191065-10 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Überarbeitung des Regionalplanes Beratungsfolge Rat 01.09.2020 Kenntnisnahme Rat 04.02.2021 Kenntnisnahme Inhalt der ergänzenden Stellungnahme: Die Verwaltung hatte in der DS-Nr. 191065-9 ST weitere Konkretisierungsvorschläge hinsichtlich der vorgeschlagenen Potentialflächen erarbeitet und daraus folgende Empfehlungen zu einer modifizierten Beschlussfassung abgeleitet. Zur besseren Übersichtlichkeit sind die von den Bezirksvertretungen beschlossenen Empfehlungen sowie die jeweiligen Einschätzungen der Verwaltung im Folgenden zusammengestellt: Fläche Empfehlung der Bezirksvertretung Vorschlage der Verwaltung (s. erg. Stellungnahme 191065-9) Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 17.06.2020 (einstimmig) Fläche 1 Lannesdorf keine Meldung als ASB („Die Verwaltung wird beauftragt, die nachfolgenden Flächen 2-6 als neue ASB- Flächen (Allgemeiner Siedlungsbereich) im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung der Bezirksregierung Köln zu melden.“) Die Verwaltung empfiehlt weiterhin die Fläche als ASB-Fläche zur Ortsarrondierung an die Bezirksregierung Köln zu melden. Eine bauliche Entwicklung der Fläche im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung besitzt jedoch eine nachrangige Priorität, da sie unter erheblichen Restriktionen entwickelt werden könnte. Bezirksvertretung Bonn (zuletzt am 25.08.2020) Fläche 2 Lessenich- Messdorf Vertagt Die Verwaltung empfiehlt die Ausweisung von ASB für die bereits bebauten Siedlungsflächen und als Ortsarrondierung im Westen der Martin-Legros-Straße/Auf dem Tonnenpfad Meßdorfer Straße. Fläche 2.1 Dransdorf- West Vertagt Die Verwaltung empfiehlt die Ausweisung von ASB zwischen dem Vorgebirgsbahnweg und Im Haeringsthal.Seite 1 von 3 Seite 2 Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 16.06.2020 (mit Mehrheit gegen Grüne und BBB) Fläche 3 Oberholtorf Die arrondierte Bestandsbebauung der drei Ortsteile Niederholtorf, Oberholtorf und Ungarten einschließlich des Neubaugebietes Niederholtorf- Süd wird als ASB- Fläche vorgeschlagen. Über die vom Beschluss der BV Beuel erfasste Fläche hinaus empfiehlt die Verwaltung auch die Benennung der unbebauten Fläche zwischen Ober-, Niederholtorf und Ungarten, nördlich und südlich der Ungartenstraße als ASB, um eine zusammenhängende ASB-Darstellung zu ermöglichen. Fläche 4 Hoholz In Roleber/Gielgen/Hoholz wird der Bereich um die ehemalige Landwirtschaftskammer Roleber als ASB vor vorgeschlagen. Ansonsten erfolgt keine Ausweisung. a) Der Bereich unmittelbar um die Landwirtschaftskammer Roleber ist im gültigen Regionalplan der Bezirksregierung Köln bereits als ASB ausgewiesen. Daran schließen sich die Flächen des Friedhofs sowie eines daran südwestlich angrenzenden Streifens an. Insofern entspricht der Vorschlag der Verwaltung der Empfehlung der BV Beuel. b) Außerdem schlägt die Verwaltung eine Erweiterung des ASB im Umfeld des Himmelswegs zur Ortsarrondierung vor. Fläche 5 Gielgen Der Bereich in Fläche 5 Gielgen/Hoholz wird nicht als ASB Fläche vorgeschlagen. Zur Arrondierung des Siedlungsbereichs schlägt die Verwaltung weiterhin vor, den unbebauten Bereich westlich der Hoholzstraße als ASB auszuweisen. Fläche 6 Geislar Der von der Verwaltung vorgeschlagene Suchraum in Fläche 6 Geislar wird als ASB Fläche vorgeschlagen. Die Verwaltung empfiehlt den Bereich als ASB der Bezirksregierung Köln zu melden und entspricht damit den Empfehlungen der Bezirksvertretung Beuel. Die Verwaltung prüft zusätzlich, ob die Flächen An den sauren Wiesen/Am Weidenbach einbezogen und die Grünfläche hinter der Reinhold-Hagen- Straße/Müldorfer Straße Richtung Holzlar (Bereich Lidl) als ASB Fläche vorgeschlagen werden können. Die Fläche Am Weidenbach/An den Sauren Wiesen wird von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. Die Fläche entlang der Reinold-Hagen- Straße/Müldorfer Straße, Richtung Holzlar westlich der RSE-Trasse ist bereits im gültigen Regionalplan als ASB dargestellt. Die Fläche östlich der RSE-Trasse wird von der Verwaltung ebenfalls nicht als ASB vorgeschlagen. (zur Begründung siehe jeweils DS 191065-9)Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de