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191065-10 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Überarbeitung des Regionalplanes

Nummer
191065-10 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.05.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 06.05.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 01.09.2020 Kenntnisnahme
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  1. 191065 Überarbeitung des Regionalplanes

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191065-10 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Überarbeitung des Regionalplanes
Beratungsfolge
Rat 01.09.2020 Kenntnisnahme
Rat 04.02.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der ergänzenden Stellungnahme:
Die Verwaltung hatte in der DS-Nr. 191065-9 ST weitere
Konkretisierungsvorschläge hinsichtlich der vorgeschlagenen Potentialflächen
erarbeitet und daraus folgende Empfehlungen zu einer modifizierten
Beschlussfassung abgeleitet. Zur besseren Übersichtlichkeit sind die von den
Bezirksvertretungen beschlossenen Empfehlungen sowie die jeweiligen
Einschätzungen der Verwaltung im Folgenden zusammengestellt:
Fläche Empfehlung der
Bezirksvertretung
Vorschlage der Verwaltung
(s. erg. Stellungnahme 191065-9)
Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 17.06.2020 (einstimmig)
Fläche 1
Lannesdorf
keine Meldung als ASB
(„Die Verwaltung wird
beauftragt, die nachfolgenden
Flächen 2-6 als neue ASB-
Flächen (Allgemeiner
Siedlungsbereich) im Rahmen
der Regionalplanüberarbeitung
der Bezirksregierung Köln zu
melden.“)
Die Verwaltung empfiehlt weiterhin die Fläche
als ASB-Fläche zur Ortsarrondierung an die
Bezirksregierung Köln zu melden. Eine
bauliche Entwicklung der Fläche im Rahmen
der kommunalen Bauleitplanung besitzt
jedoch eine nachrangige Priorität, da sie
unter erheblichen Restriktionen entwickelt
werden könnte.
Bezirksvertretung Bonn (zuletzt am 25.08.2020)
Fläche 2
Lessenich-
Messdorf
Vertagt Die Verwaltung empfiehlt die Ausweisung von
ASB für die bereits bebauten
Siedlungsflächen und als Ortsarrondierung im
Westen der Martin-Legros-Straße/Auf dem
Tonnenpfad Meßdorfer Straße.
Fläche 2.1
Dransdorf-
West
Vertagt Die Verwaltung empfiehlt die Ausweisung von
ASB zwischen dem Vorgebirgsbahnweg und
Im Haeringsthal.Seite 1 von 3
Seite 2
Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 16.06.2020 (mit Mehrheit gegen Grüne und BBB)
Fläche 3
Oberholtorf
Die arrondierte
Bestandsbebauung der drei
Ortsteile Niederholtorf,
Oberholtorf und Ungarten
einschließlich des
Neubaugebietes Niederholtorf-
Süd wird als ASB- Fläche
vorgeschlagen.
Über die vom Beschluss der BV Beuel
erfasste Fläche hinaus empfiehlt die
Verwaltung auch die Benennung der
unbebauten Fläche zwischen Ober-,
Niederholtorf und Ungarten, nördlich und
südlich der Ungartenstraße als ASB, um eine
zusammenhängende ASB-Darstellung zu
ermöglichen.
Fläche 4
Hoholz
In Roleber/Gielgen/Hoholz wird
der Bereich um die ehemalige
Landwirtschaftskammer Roleber
als ASB vor vorgeschlagen.
Ansonsten erfolgt keine
Ausweisung.
a) Der Bereich unmittelbar um die
Landwirtschaftskammer Roleber ist im
gültigen Regionalplan der
Bezirksregierung Köln bereits als ASB
ausgewiesen. Daran schließen sich
die Flächen des Friedhofs sowie eines
daran südwestlich angrenzenden
Streifens an. Insofern entspricht der
Vorschlag der Verwaltung der
Empfehlung der BV Beuel.
b) Außerdem schlägt die Verwaltung
eine Erweiterung des ASB im Umfeld
des Himmelswegs zur
Ortsarrondierung vor.
Fläche 5
Gielgen
Der Bereich in Fläche 5
Gielgen/Hoholz wird nicht als
ASB Fläche vorgeschlagen.
Zur Arrondierung des Siedlungsbereichs
schlägt die Verwaltung weiterhin vor, den
unbebauten Bereich westlich der
Hoholzstraße als ASB auszuweisen.
Fläche 6
Geislar
Der von der Verwaltung
vorgeschlagene Suchraum in
Fläche 6 Geislar wird als ASB
Fläche vorgeschlagen.
Die Verwaltung empfiehlt den Bereich als
ASB der Bezirksregierung Köln zu melden
und entspricht damit den Empfehlungen der
Bezirksvertretung Beuel.
Die Verwaltung prüft zusätzlich, ob
die Flächen An den sauren
Wiesen/Am Weidenbach
einbezogen und die Grünfläche
hinter der Reinhold-Hagen-
Straße/Müldorfer Straße Richtung
Holzlar (Bereich Lidl) als ASB
Fläche vorgeschlagen werden
können.
Die Fläche Am Weidenbach/An den Sauren
Wiesen wird von der Verwaltung nicht
vorgeschlagen.
Die Fläche entlang der Reinold-Hagen-
Straße/Müldorfer Straße, Richtung Holzlar
westlich der RSE-Trasse ist bereits im
gültigen Regionalplan als ASB dargestellt.
Die Fläche östlich der RSE-Trasse wird von
der Verwaltung ebenfalls nicht als ASB
vorgeschlagen.
(zur Begründung siehe jeweils DS 191065-9)Seite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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