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191063-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Wohnungsleerstand in Tannenbusch und Beuel

Nummer
191063-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.03.2020 Kenntnisnahme
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  1. 191063 Wohnungsleerstand in Tannenbusch und Beuel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191063-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Wohnungsleerstand in Tannenbusch und Beuel
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
12.02.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Welches Ausmaß haben diese Leerstände – festgestellte Leerstände im
Verhältnis zu geprüften Wohnungen?
2. Wie hoch wird deren Zahl in den genannten Stadtvierteln geschätzt?
3. Warum kommt man zu der Einschätzung, dass es sich dort um
spekulativen
Leerstand handelt?
4. Kann es sein, dass die Wohnungsnachfrage im genannten Gebiet
zurückgeht, weil die Bewohnerstruktur teilweise als problematisch gilt?
Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1 – 4
zusammen beantwortet:
Der Verwaltung stehen mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) in
Verbindung mit der Zweckentfremdungssatzung grundsätzlich Mittel zur
Verfügung, um gegen Leerstand – auch spekulativen – vorzugehen.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit geht die Verwaltung regelmäßig Verdachtsfällen
nach und prüft, ob Wohnraum zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird
oder ob ein genehmigungspflichtiger Leerstand von Wohnraum im Sinne der
Zweckentfremdungssatzung vorliegt.
Verdachtsfälle von genehmigungspflichtigem Leerstand im Sinne der Satzung
treten dabei nur vereinzelt auf und weisen keine räumliche Häufung auf.
Eine Ausnahme hiervon bilden sanierungs- bzw. modernisierungsbedingte
Leerstände in Wohnanlagen z. B. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. In
diesem Zusammenhang sind der Verwaltung 55 Wohneinheiten in der Hicog-
Siedlung Tannenbusch und 66 Wohneinheiten in der Hicog-Siedlung
Pennenfeld bekannt.
Der Fachverwaltung ist darüber hinaus (anders als im Pressebericht zitiert) kein
nennenswerter Leerstand – und somit auch kein spekulativer Leerstand – in
Bonn bekannt.Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de