← Vorlagen

191039 · Dringlichkeitsantrag

Förderung des Kinder- und Jugendringes für das Jahr 2020

Nummer
191039
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
17.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 17.12.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 19.12.2019

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie mit dem Schulausschuss 19.12.2019 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,2 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.804 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag
öffentlich
191039
Förderung des Kinder- und Jugendringes für das
Jahr 2020
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.12.2019 Entscheidung
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Kinder- und Jugendring Bonn e.V.
Gespräche über die Förderung im Jahr 2020/2021 zu führen und dem
Ausschuss spätestens zur April-Sitzung (30.04.2020) einen Vorschlag für einen
neuen Fördervertrag vorzulegen.
2. Bei der Leistungsbeschreibung dieses Vertrages ist die von den
Jugendverbänden erstellte Aufgabenbeschreibung einzubeziehen (vgl. Anlage).
Dabei ist die Förderung durch eine fachbezogene Pauschale und ein
unabhängiges Berichtswesen, wie es im Lösungsvorschlag des Jugendrings
enthalten ist, zu prüfen. Ebenso sollen sich die Jugendverbände durch einen
Mitgliedsbeitrag an den Kosten des Jugendrings beteiligen. Mit den Einnahmen
aus dem Mitgliedsbeitrag soll dem Jugendring ermöglicht werden, zusätzliche
Projektmittel einzuwerben.
3. Um Art und Umfang der notwendigen Förderung zur Erfüllung der
Leistungsbeschreibung festzustellen, soll die Verwaltung die Fachberatung
des Landesjugendamtes und ein*e Vertreter*in des Landesjugendrings
beratend zu den Gesprächen hinzuziehen.
4. Bis eine neue Form der angemessenen Finanzierung gefunden ist, erhält der
Kinder- und Jugendring als Übergangslösung für das Jahr 2020 eine
Grundfinanzierung in Höhe von 23.000 €. Die Deckung erfolgt aus nicht
verausgabten Haushaltsmitteln des Deckungskreises. Der KJRB wird gebeten,
dem Jugendamt und dem Ausschuss einen halbjährlichen Tätigkeitsbericht
vorzulegen.
Begründung
Zurzeit erfolgt die provisorische Förderung des KJRB auf Grundlage des
folgenden Beschlusses des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom
18.12.2018:
Antragsteller/in:
CDU-Stadtratsfraktion, Christian Gold, SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn, Dörthe Ewald, Fraktion Bündnis
90 / DIE GRÜNEN, Dorothea Schmitz, Fraktion Freie Demokratische Partei, Achim Schröder, DIE...Seite 1 von 2

Seite 2
„Der Kinder-und Jugendring Bonn e.V. (KJRB) erhält bis eine neue Form der
angemessenen Finanzierung gefunden ist, als Übergangslösung für das Jahr
2019 eine Grundfinanzierung in Höhe von 23.000 €. Die Deckung erfolgt aus
nicht verausgabten Haushaltsmitteln des Deckungskreises. Der KJRB wird
gebeten, dem Jugendamt und dem Ausschuss einen halbjährlichen
Tätigkeitsbericht vorzulegen.“
Es ist bisher noch nicht gelungen, eine neue Form der angemessenen
Förderung zu finden. Die Übergangslösung soll daher fortgeführt werden.
Gleichzeitig wird das Amt für Kinder, Jugend und Familie beauftragt,
Gespräche mit dem Jugendring zu führen und dem Ausschuss noch im April
einen neuen Fördervertrag zu präsentieren.
Anlage/n
1 DA Anhang Aufgabenbeschreibung Jugendring (öffentlich)Seite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de