191039 · Dringlichkeitsantrag
Förderung des Kinder- und Jugendringes für das Jahr 2020
Kerndaten
- Nummer
- 191039
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 17.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie mit dem Schulausschuss Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 191039 Förderung des Kinder- und Jugendringes für das Jahr 2020 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.12.2019 Entscheidung Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Kinder- und Jugendring Bonn e.V. Gespräche über die Förderung im Jahr 2020/2021 zu führen und dem Ausschuss spätestens zur April-Sitzung (30.04.2020) einen Vorschlag für einen neuen Fördervertrag vorzulegen. 2. Bei der Leistungsbeschreibung dieses Vertrages ist die von den Jugendverbänden erstellte Aufgabenbeschreibung einzubeziehen (vgl. Anlage). Dabei ist die Förderung durch eine fachbezogene Pauschale und ein unabhängiges Berichtswesen, wie es im Lösungsvorschlag des Jugendrings enthalten ist, zu prüfen. Ebenso sollen sich die Jugendverbände durch einen Mitgliedsbeitrag an den Kosten des Jugendrings beteiligen. Mit den Einnahmen aus dem Mitgliedsbeitrag soll dem Jugendring ermöglicht werden, zusätzliche Projektmittel einzuwerben. 3. Um Art und Umfang der notwendigen Förderung zur Erfüllung der Leistungsbeschreibung festzustellen, soll die Verwaltung die Fachberatung des Landesjugendamtes und ein*e Vertreter*in des Landesjugendrings beratend zu den Gesprächen hinzuziehen. 4. Bis eine neue Form der angemessenen Finanzierung gefunden ist, erhält der Kinder- und Jugendring als Übergangslösung für das Jahr 2020 eine Grundfinanzierung in Höhe von 23.000 €. Die Deckung erfolgt aus nicht verausgabten Haushaltsmitteln des Deckungskreises. Der KJRB wird gebeten, dem Jugendamt und dem Ausschuss einen halbjährlichen Tätigkeitsbericht vorzulegen. Begründung Zurzeit erfolgt die provisorische Förderung des KJRB auf Grundlage des folgenden Beschlusses des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 18.12.2018: Antragsteller/in: CDU-Stadtratsfraktion, Christian Gold, SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn, Dörthe Ewald, Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, Dorothea Schmitz, Fraktion Freie Demokratische Partei, Achim Schröder, DIE...Seite 1 von 2 Seite 2 „Der Kinder-und Jugendring Bonn e.V. (KJRB) erhält bis eine neue Form der angemessenen Finanzierung gefunden ist, als Übergangslösung für das Jahr 2019 eine Grundfinanzierung in Höhe von 23.000 €. Die Deckung erfolgt aus nicht verausgabten Haushaltsmitteln des Deckungskreises. Der KJRB wird gebeten, dem Jugendamt und dem Ausschuss einen halbjährlichen Tätigkeitsbericht vorzulegen.“ Es ist bisher noch nicht gelungen, eine neue Form der angemessenen Förderung zu finden. Die Übergangslösung soll daher fortgeführt werden. Gleichzeitig wird das Amt für Kinder, Jugend und Familie beauftragt, Gespräche mit dem Jugendring zu führen und dem Ausschuss noch im April einen neuen Fördervertrag zu präsentieren. Anlage/n 1 DA Anhang Aufgabenbeschreibung Jugendring (öffentlich)Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de