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191038-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Mikroklimatische Simulationen bei städtebaulichen Wettbewerben

Nummer
191038-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 22.06.2020 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 20.05.2020 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.04.2020 Empfehlung
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  1. 191038 Mikroklimatische Simulationen bei städtebaulichen Wettbewerben

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191038-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Mikroklimatische Simulationen bei städtebaulichen
Wettbewerben
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
11.03.2020 Empfehlung
Rat 26.03.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Wettbewerbe werden im Allgemeinen zur städtebaulichen und
(landschafts-) architektonischen Qualitätssicherung durchgeführt. Das
Thema der Nachhaltigkeit ist in der Regel fester Bestandteil eines
solchen Verfahrens und die Frage nach Berücksichtigung von
Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas wird schon zum frühen
Zeitpunkt an die teilnehmenden Büros gestellt.
Bislang wird im Rahmen der genannten Verfahren die stadtklimatische
Situation anhand der ZURES Planungshilfsmittel (Klimaanalyse,
Planungshinweiskarte) erläutert und in der Wettbewerbsauslobung
dargestellt. Zudem werden dort basierend auf einer Ersteinschätzung der
Verwaltung Empfehlungen für eine optimierte klimawandelangepasste
Planung genannt. Im Rahmen der Vorprüfung werden entsprechende
Eigenschaften der einzelnen Entwürfe vermerkt und fließen somit in die
Entscheidungsfindung durch die Jury ein.
Eine mikroklimatische Simulation jedes vorgelegten Entwurfes im
Rahmen der genannten Verfahren ist mit hohem Aufwand für die
Teilnehmer verbunden. Er steht im Planungsstadium eines Wettbewerbs,
der häufig noch vereinfachte Annahmen enthält und im Regelfall
überarbeitet wird, zum Erkenntniswert als Entscheidungskriterium in
keinem Verhältnis. Zusätzlich zur Modellierung aller
Wettbewerbsentwürfe (meist 5-10 je Verfahren) müsste eine
vergleichende Betrachtung erstellt werden, um ein Ranking der Entwürfe
hinsichtlich ihrer stadtklimatischen Auswirkungen erstellen zu können. Im
Sinne der Vergleichbarkeit wäre es zudem erforderlich, alle
Modellierungen durch den gleichen externen Dienstleister durchführen
zu lassen.
Die Verwaltung erachtet die verpflichtende Erstellung eines
stadtklimatischen Detailgutachtens im Anschluss an dasSeite 1 von 2

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Wettbewerbsverfahren und eine darauf aufbauende Entwicklung von
Planungsempfehlungen zur Optimierung des Siegerentwurfs für sinnvoll
und wird dies zukünftig berücksichtigen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de