191038 · Antrag
Mikroklimatische Simulationen bei städtebaulichen Wettbewerben
Kerndaten
- Nummer
- 191038
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 20.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Antrag öffentlich 191038 Antragsteller/in: Sebastian Kelm, Felix Kopinski, Dr. Carsten Euwens, Die Sozialliberalen Mikroklimatische Simulationen bei städtebaulichen Wettbewerben Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.01.2020 Empfehlung Rat 06.02.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Bei städtebaulichen, architektonischen und/oder freiraumplanerischen Wettbewerben, wettbewerbsähnlichen Verfahren und Qualifizierungsverfahren wird grundsätzlich eine mikroklimatische Simulation der vorgelegten Entwürfe gefordert. 2. Die Ergebnisse der mikroklimatischen Simulationen fließen in die Bewertung der Planungsvarianten ein. 3. Von diesem Verfahren ist nur im Einzelfall mit Beschluss des Stadtrates oder des Planungsausschusses abzuweichen. Geht der Vorschlag zum abweichenden Verfahren von der Verwaltung aus und ergibt sich diese Vorgehensweise nicht aus einer durchgeführten Klimafolgenanalyse, so ist dieser vom Fachamt ausführlich zu begründen. Begründung Die Antragsteller halten mikroklimatische Simulationen für unverzichtbar, um die Auswirkungen größerer Bau- und Umgestaltungsvorhaben auf die Umgebung einschätzen zu können. Deshalb halten die Antragsteller es für sinnvoll, diese grundsätzlich in Ausschreibungen von städtebaulichen Wettbewerben aufzunehmen. Eine Abweichung von diesem Verfahren ist nach Ansicht der Antragsteller nur in begründeten Ausnahmefällen zu ermöglichen, wenn beispielsweise aufgrund der Wettbewerbsvorgaben keine Variationen in den mikroklimatischen Auswirkungen der Entwürfe zu erwarten sind, oder wenn eine zwischenzeitlich erstellte Klimafolgenanalyse, wie sie bereits im Integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept vorgesehen ist, ein anderes Verfahren für das jeweilige Plangebiet vorschlägt. In jedem Ausnahmefall hat aber das zuständige politische Gremium informiert zu entscheiden, ob die Meinung der Verwaltung geteilt wird.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de