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191038 · Antrag

Mikroklimatische Simulationen bei städtebaulichen Wettbewerben

Nummer
191038
Art
Antrag
Veröffentlicht
20.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.01.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 22.06.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 20.05.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.04.2020 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 22.06.2020 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 191038-1 ST Mikroklimatische Simulationen bei städtebaulichen Wettbewerben

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Antrag
öffentlich
191038
Antragsteller/in:
Sebastian Kelm, Felix Kopinski, Dr. Carsten Euwens, Die Sozialliberalen
Mikroklimatische Simulationen bei städtebaulichen
Wettbewerben
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
22.01.2020 Empfehlung
Rat 06.02.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Bei städtebaulichen, architektonischen und/oder freiraumplanerischen
Wettbewerben, wettbewerbsähnlichen Verfahren und Qualifizierungsverfahren
wird grundsätzlich eine mikroklimatische Simulation der vorgelegten Entwürfe
gefordert.
2. Die Ergebnisse der mikroklimatischen Simulationen fließen in die Bewertung
der Planungsvarianten ein.
3. Von diesem Verfahren ist nur im Einzelfall mit Beschluss des Stadtrates oder
des Planungsausschusses abzuweichen. Geht der Vorschlag zum
abweichenden Verfahren von der Verwaltung aus und ergibt sich diese
Vorgehensweise nicht aus einer durchgeführten Klimafolgenanalyse, so ist
dieser vom Fachamt ausführlich zu begründen.
Begründung
Die Antragsteller halten mikroklimatische Simulationen für unverzichtbar, um
die Auswirkungen größerer Bau- und Umgestaltungsvorhaben auf die
Umgebung einschätzen zu können. Deshalb halten die Antragsteller es für
sinnvoll, diese grundsätzlich in Ausschreibungen von städtebaulichen
Wettbewerben aufzunehmen.
Eine Abweichung von diesem Verfahren ist nach Ansicht der Antragsteller nur
in begründeten Ausnahmefällen zu ermöglichen, wenn beispielsweise aufgrund
der Wettbewerbsvorgaben keine Variationen in den mikroklimatischen
Auswirkungen der Entwürfe zu erwarten sind, oder wenn eine zwischenzeitlich
erstellte Klimafolgenanalyse, wie sie bereits im Integrierten Klimaschutz- und
Klimaanpassungskonzept vorgesehen ist, ein anderes Verfahren für das
jeweilige Plangebiet vorschlägt. In jedem Ausnahmefall hat aber das
zuständige politische Gremium informiert zu entscheiden, ob die Meinung der
Verwaltung geteilt wird.Seite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de