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191036 · Beschlussvorlage

Radweg Lengsdorf (alt: 1911125)

Nummer
191036
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 30.01.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
191036
Radweg Lengsdorf (alt: 1911125)
Beratungsfolge
Hauptausschuss 30.01.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,
- ob eine Rad- und Fußwegeverbindung am nördlichen Teil zwischen der
Lengsdorfer Hauptstraße und der Straße An der Ohligsmühle geschaffen
werden kann,
- welche Kosten entstehen würden und
- ob durch die Maßnahmen zur Renaturierung des Lengsdorfer Baches ein
Synergieeffekt entstünde, wenn man die Wegeverbindung in diesem Rahmen
berücksichtigen würde.
Die Verwaltung wird gebeten, den neuen Radweg in üblicher Art und Weise mit
einer verfestigten wassergebundenen Oberfläche herzustellen, angemessen zu
beschildern und möglichst zu beleuchten.
Begründung
Der Beschlussvorschlag (DS-Nr. 1911125EB4) geht zurück auf die einstimmig
und geändert beschlossene Beschlussempfehlung des Ausschusses für
Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 30.10.2019 zum Antrag der SPD-
Fraktion (DS-Nr.: 1911125).
– – –
Der ursprüngliche Antrag hatte folgenden Wortlaut:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,
- ob eine Rad- und Fußwegeverbindung am nördlichen Teil zwischen der
Lengsdorfer Hauptstraße und der Straße An der Ohligsmühle geschaffen
werden kann,
- welche Kosten entstehen würden und
- ob durch die Maßnahmen zur Renaturierung des Lengsdorfer Baches ein
Synergieeffekt entstünde, wenn man die Wegeverbindung in diesem Rahmen
berücksichtigen würde.
Federführung:
61 Stadtplanungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 4

Seite 2
Der Antrag war wie folgt begründet:
In Bonn werden Radwege benötigt, die sicher nutzbar sind, damit möglichst
viele Menschen überzeugt werden können, für ihre täglichen Wege zu Arbeit
und Schule, Freizeit und Einkauf, umweltfreundliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Der ADFC hatte im Jahr 2018 mehrere Radpendlerrouten vorgeschlagen, die
eine gute Abdeckung im Bonner Stadtgebiet und im Umland bieten. Eine dieser
Routen beinhaltet ein Teilstück entlang des Lengsdorfer Baches zwischen
Lengsdorfer Hauptstraße und An der Ohligsmühle.
Die Renaturierungsmaßnahmen am Bach bieten ggf. die Möglichkeit, eine
entsprechende Verbindung für Radfahrer und Fußgänger zu schaffen, und so
ein Teilstück zu realisieren.
– – –
Stellungnahme der Verwaltung zum ursprünglichen Antrag
Die Verwaltung nahm zum ursprünglichen Antrag DS-Nr. 1911125 wie folgt
Stellung:
Zu Punkt 1 und 3:
Von der Straße „An der Ohligsmühle“ besteht ab der Bushaltstelle „Lengsdorfer
Bach“ (Brücke der A565) bis zum Flurstück 4313-1-219/3(gegenüberliegende
Bachseite auf Höhe der Nikolaus-Groß-Straße) bereits ein bachbegleitender
Weg. Dieser dient der Kanalunterhaltung und ist dementsprechend
ausgebaut.
Ein von der Lengsdorfer Hauptstraße her kommender Feldweg endete bisher
etwa 20 m vor dem Bach. Im Zuge der Gewässerrenaturierung wurde ein
bisher nicht vorhandenes Verbindungsstück zum Kanalunterhaltungsweg als
Baustraße über zwischenzeitlich von der Stadt erworbene Flächen erstellt. Die
Wegeverbindung bleibt nach Beendigung der Maßnahme bestehen. Da der
Weg im Landschaftsschutzgebiet und neben dem Bach liegt, ist nur eine
wassergebundene Bauweise des Weges schutzgebietskonform. Durch diese
Maßnahme ist bereits eine Radwegeverbindung zwischen den Straßen An der
Ohligsmühle und der Lengsdorfer Hauptstraße entstanden.
Der von der Lengsdorfer Hauptstraße her kommende Feldweg befindet sich
zudem auf der Trasse des verrohrten Hohnderfeldbachs, der in den
Lengsdorfer Bach mündest. Aus wasserrechtlicher Sicht sind die
Bewirtschaftungsziele gemäß §27 Wasserhaushaltsgesetz zu berücksichtigen.
Dies schließt u.a. eine zukünftige Offenlegung des Hohnderfeldbachs mit ein
und damit die Anlage eines ausgebauten Weges aus.
Zu Punkt 2:
Weitere Kosten würden nur entstehen, wenn ein anderer Ausbaustandard als
notwendig angesehen würde, der aber aus Gründen des Naturschutzes nicht
vorgesehen ist.Seite 2 von 4

Seite 3
– – –
Es kam es zu folgender Änderung:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,
- ob eine Rad- und Fußwegeverbindung am nördlichen Teil zwischen der
Lengsdorfer Hauptstraße und der Straße An der Ohligsmühle geschaffen
werden kann,
- welche Kosten entstehen würden und
- ob durch die Maßnahmen zur Renaturierung des Lengsdorfer Baches ein
Synergieeffekt entstünde, wenn man die Wegeverbindung in diesem Rahmen
berücksichtigen würde.
Die Verwaltung wird gebeten, den neuen Radweg in üblicher Art und
Weise mit einer verfestigten wassergebundenen Oberfläche herzustellen
angemessen zu beschildern
Die Änderung (fettgedruckt) geht zurück auf den einstimmig beschlossenen
Änderungsantrag (DS-Nr. 1911125AA3) der SPD-Fraktion.
– – –
Der aktuelle Beschluss (DS-Nr. 1911125EB4) aus dem Ausschuss für Planung,
Verkehr und Denkmalschutz vom 30.10.2019 lautet:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,
- ob eine Rad- und Fußwegeverbindung am nördlichen Teil zwischen der
Lengsdorfer Hauptstraße und der Straße An der Ohligsmühle
geschaffen werden kann,
- welche Kosten entstehen würden und
- ob durch die Maßnahmen zur Renaturierung des Lengsdorfer Baches ein
Synergieeffekt entstünde, wenn man die Wegeverbindung in diesem Rahmen
berücksichtigen würde.
Die Verwaltung wird gebeten, den neuen Radweg in üblicher Art und Weise mit
einer verfestigten wassergebundenen Oberfläche herzustellen angemessen zu
beschildern und möglichst zu beleuchten.
Die Ergänzung (fettgedruckt) erfolgte mündlich durch Herrn Stv. Moll –CDU-.Seite 3 von 4

Seite 4
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 20:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de