191036 · Beschlussvorlage
Radweg Lengsdorf (alt: 1911125)
Kerndaten
- Nummer
- 191036
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 191036 Radweg Lengsdorf (alt: 1911125) Beratungsfolge Hauptausschuss 30.01.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, - ob eine Rad- und Fußwegeverbindung am nördlichen Teil zwischen der Lengsdorfer Hauptstraße und der Straße An der Ohligsmühle geschaffen werden kann, - welche Kosten entstehen würden und - ob durch die Maßnahmen zur Renaturierung des Lengsdorfer Baches ein Synergieeffekt entstünde, wenn man die Wegeverbindung in diesem Rahmen berücksichtigen würde. Die Verwaltung wird gebeten, den neuen Radweg in üblicher Art und Weise mit einer verfestigten wassergebundenen Oberfläche herzustellen, angemessen zu beschildern und möglichst zu beleuchten. Begründung Der Beschlussvorschlag (DS-Nr. 1911125EB4) geht zurück auf die einstimmig und geändert beschlossene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 30.10.2019 zum Antrag der SPD- Fraktion (DS-Nr.: 1911125). – – – Der ursprüngliche Antrag hatte folgenden Wortlaut: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, - ob eine Rad- und Fußwegeverbindung am nördlichen Teil zwischen der Lengsdorfer Hauptstraße und der Straße An der Ohligsmühle geschaffen werden kann, - welche Kosten entstehen würden und - ob durch die Maßnahmen zur Renaturierung des Lengsdorfer Baches ein Synergieeffekt entstünde, wenn man die Wegeverbindung in diesem Rahmen berücksichtigen würde. Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 4 Seite 2 Der Antrag war wie folgt begründet: In Bonn werden Radwege benötigt, die sicher nutzbar sind, damit möglichst viele Menschen überzeugt werden können, für ihre täglichen Wege zu Arbeit und Schule, Freizeit und Einkauf, umweltfreundliche Verkehrsmittel zu nutzen. Der ADFC hatte im Jahr 2018 mehrere Radpendlerrouten vorgeschlagen, die eine gute Abdeckung im Bonner Stadtgebiet und im Umland bieten. Eine dieser Routen beinhaltet ein Teilstück entlang des Lengsdorfer Baches zwischen Lengsdorfer Hauptstraße und An der Ohligsmühle. Die Renaturierungsmaßnahmen am Bach bieten ggf. die Möglichkeit, eine entsprechende Verbindung für Radfahrer und Fußgänger zu schaffen, und so ein Teilstück zu realisieren. – – – Stellungnahme der Verwaltung zum ursprünglichen Antrag Die Verwaltung nahm zum ursprünglichen Antrag DS-Nr. 1911125 wie folgt Stellung: Zu Punkt 1 und 3: Von der Straße „An der Ohligsmühle“ besteht ab der Bushaltstelle „Lengsdorfer Bach“ (Brücke der A565) bis zum Flurstück 4313-1-219/3(gegenüberliegende Bachseite auf Höhe der Nikolaus-Groß-Straße) bereits ein bachbegleitender Weg. Dieser dient der Kanalunterhaltung und ist dementsprechend ausgebaut. Ein von der Lengsdorfer Hauptstraße her kommender Feldweg endete bisher etwa 20 m vor dem Bach. Im Zuge der Gewässerrenaturierung wurde ein bisher nicht vorhandenes Verbindungsstück zum Kanalunterhaltungsweg als Baustraße über zwischenzeitlich von der Stadt erworbene Flächen erstellt. Die Wegeverbindung bleibt nach Beendigung der Maßnahme bestehen. Da der Weg im Landschaftsschutzgebiet und neben dem Bach liegt, ist nur eine wassergebundene Bauweise des Weges schutzgebietskonform. Durch diese Maßnahme ist bereits eine Radwegeverbindung zwischen den Straßen An der Ohligsmühle und der Lengsdorfer Hauptstraße entstanden. Der von der Lengsdorfer Hauptstraße her kommende Feldweg befindet sich zudem auf der Trasse des verrohrten Hohnderfeldbachs, der in den Lengsdorfer Bach mündest. Aus wasserrechtlicher Sicht sind die Bewirtschaftungsziele gemäß §27 Wasserhaushaltsgesetz zu berücksichtigen. Dies schließt u.a. eine zukünftige Offenlegung des Hohnderfeldbachs mit ein und damit die Anlage eines ausgebauten Weges aus. Zu Punkt 2: Weitere Kosten würden nur entstehen, wenn ein anderer Ausbaustandard als notwendig angesehen würde, der aber aus Gründen des Naturschutzes nicht vorgesehen ist.Seite 2 von 4 Seite 3 – – – Es kam es zu folgender Änderung: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, - ob eine Rad- und Fußwegeverbindung am nördlichen Teil zwischen der Lengsdorfer Hauptstraße und der Straße An der Ohligsmühle geschaffen werden kann, - welche Kosten entstehen würden und - ob durch die Maßnahmen zur Renaturierung des Lengsdorfer Baches ein Synergieeffekt entstünde, wenn man die Wegeverbindung in diesem Rahmen berücksichtigen würde. Die Verwaltung wird gebeten, den neuen Radweg in üblicher Art und Weise mit einer verfestigten wassergebundenen Oberfläche herzustellen angemessen zu beschildern Die Änderung (fettgedruckt) geht zurück auf den einstimmig beschlossenen Änderungsantrag (DS-Nr. 1911125AA3) der SPD-Fraktion. – – – Der aktuelle Beschluss (DS-Nr. 1911125EB4) aus dem Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 30.10.2019 lautet: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, - ob eine Rad- und Fußwegeverbindung am nördlichen Teil zwischen der Lengsdorfer Hauptstraße und der Straße An der Ohligsmühle geschaffen werden kann, - welche Kosten entstehen würden und - ob durch die Maßnahmen zur Renaturierung des Lengsdorfer Baches ein Synergieeffekt entstünde, wenn man die Wegeverbindung in diesem Rahmen berücksichtigen würde. Die Verwaltung wird gebeten, den neuen Radweg in üblicher Art und Weise mit einer verfestigten wassergebundenen Oberfläche herzustellen angemessen zu beschildern und möglichst zu beleuchten. Die Ergänzung (fettgedruckt) erfolgte mündlich durch Herrn Stv. Moll –CDU-.Seite 3 von 4 Seite 4 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de