← Vorlagen

191033-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Ramersdorf

Nummer
191033-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.01.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 06.02.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 191033 Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Ramersdorf

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.311 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191033-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestelle
Ramersdorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
22.01.2020 Empfehlung
Rat 06.02.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Derzeit wird die Haltestelle „Buschdorf“ barrierefrei umgebaut.
Die Stadtbahnhaltestellen Juridicum, Ramersdorf und Bundesrechnungshof/
Auswärtiges Amt sind die nächsten Haltestellen, die nach Prioritätenliste
barrierefrei nachgerüstet werden sollen. Alle drei Haltestellen werden zurzeit
parallel bearbeitet. Einplanungsanträge zur Finanzierung wurden für alle drei
Haltestellen gestellt und in die Listen des Fördergebers NVR aufgenommen.
Für die Haltestelle Juridicum sind die Randbedingungen für einen Flächen-
tausch mit den Anliegern abgestimmt, um die Aufzüge über alle drei Ebenen
mit Umsteigemöglichkeit auf der B-Ebene zu ermöglichen. Entsprechende
Verträge befinden sich in der Abstimmung. Zusätzlich werden von den
Stadtwerken Ergänzungen des Brandschutzes der Haltestelle geplant, die je
nach Planungsergebnis zusammen mit dem Umbau der Aufzüge ausgeführt
werden sollen. Daher wird der Antrag auf Baugenehmigung für diese
Haltestelle erst eingereicht, wenn der Umfang der Brandschutznachrüstungen
feststeht.
Für die Haltestelle Ramersdorf wurde die Baugenehmigung beantragt.
Der Finanzierungsantrag wird vorbereitet und kann nach Vorliegen der
Baugenehmigung unter Berücksichtigung möglicher Auflagen aus der
Genehmigung eingereicht werden.
Für eine Umsetzung der Maßnahmen sind neben den Haushaltsmitteln der
Stadt im Rahmen der Spitzenfinanzierung auch die Wirtschaftsplanansätze der
SWB zu berücksichtigen. Für die Haltestelle Juridicum wird ein Baubeginn Mitte
2020, für die Haltestelle Ramersdorf im Herbst 2020 im Wirtschaftsplan der
SWB vorgemerkt. Die Arbeitsvorbereitungen und Planungen laufen parallel
weiter und beeinträchtigen sich nicht in der zeitlichen Umsetzung.
Für den Fall, dass im weiteren Ablauf die Planungs- und Finanzierungs-
voraussetzungen für die Haltestelle Ramersdorf vor denen für die Haltestelle
Juridicum vorliegen sollten, ist eine Änderung der Ausbaureihenfolge aus Sicht
der Verwaltung geboten.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 2

Seite 2Seite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de