191033-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Ramersdorf
Kerndaten
- Nummer
- 191033-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 191033-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Ramersdorf Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.01.2020 Empfehlung Rat 06.02.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Derzeit wird die Haltestelle „Buschdorf“ barrierefrei umgebaut. Die Stadtbahnhaltestellen Juridicum, Ramersdorf und Bundesrechnungshof/ Auswärtiges Amt sind die nächsten Haltestellen, die nach Prioritätenliste barrierefrei nachgerüstet werden sollen. Alle drei Haltestellen werden zurzeit parallel bearbeitet. Einplanungsanträge zur Finanzierung wurden für alle drei Haltestellen gestellt und in die Listen des Fördergebers NVR aufgenommen. Für die Haltestelle Juridicum sind die Randbedingungen für einen Flächen- tausch mit den Anliegern abgestimmt, um die Aufzüge über alle drei Ebenen mit Umsteigemöglichkeit auf der B-Ebene zu ermöglichen. Entsprechende Verträge befinden sich in der Abstimmung. Zusätzlich werden von den Stadtwerken Ergänzungen des Brandschutzes der Haltestelle geplant, die je nach Planungsergebnis zusammen mit dem Umbau der Aufzüge ausgeführt werden sollen. Daher wird der Antrag auf Baugenehmigung für diese Haltestelle erst eingereicht, wenn der Umfang der Brandschutznachrüstungen feststeht. Für die Haltestelle Ramersdorf wurde die Baugenehmigung beantragt. Der Finanzierungsantrag wird vorbereitet und kann nach Vorliegen der Baugenehmigung unter Berücksichtigung möglicher Auflagen aus der Genehmigung eingereicht werden. Für eine Umsetzung der Maßnahmen sind neben den Haushaltsmitteln der Stadt im Rahmen der Spitzenfinanzierung auch die Wirtschaftsplanansätze der SWB zu berücksichtigen. Für die Haltestelle Juridicum wird ein Baubeginn Mitte 2020, für die Haltestelle Ramersdorf im Herbst 2020 im Wirtschaftsplan der SWB vorgemerkt. Die Arbeitsvorbereitungen und Planungen laufen parallel weiter und beeinträchtigen sich nicht in der zeitlichen Umsetzung. Für den Fall, dass im weiteren Ablauf die Planungs- und Finanzierungs- voraussetzungen für die Haltestelle Ramersdorf vor denen für die Haltestelle Juridicum vorliegen sollten, ist eine Änderung der Ausbaureihenfolge aus Sicht der Verwaltung geboten. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de