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191031-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches

Nummer
191031-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 03.06.2020 Empfehlung
  3. Sitzung des Hauptausschusses 10.06.2020 Entscheidung federführend
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  1. 191031 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191031-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 20.05.2020 Empfehlung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.05.2020 Empfehlung
Hauptausschuss 10.06.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Bei einer Untersuchung der rund 580 Meter Bachverrohrung des Engelbachs
zwischen dem Dükeroberhaupt in der Clemens-August-Straße (auf Höhe der
Hausnummer 39) und dem Einlauf in die Verrohrung an der Straße Im Wingert
wurden zahlreiche Schäden festgestellt. Ein daraufhin eingeholtes
Standsicherheitsgutachten zeigte einen kurz- bis mittelfristigen
Handlungsbedarf auf. Neben einem Sanierungskonzept zur Erneuerung der
Verrohrungen wurde die Machbarkeit einer Bachoffenlegung entlang der Trierer
Straße zwischen der Straße Im Wingert und dem Clemens-August-Platz bereits
untersucht.
Zu 1.:
Die Offenlage des Baches in der Grünfläche neben dem Gehweg ist auf ca. 80
Metern möglich. Der angehängte Lageplan zeigt die mögliche Trasse eines
offenen Bachverlaufs im Grünstreifen südöstlich der Trierer Straße. Hier soll im
Sinne der Zielsetzungen der Wasserrahmenrichtlinie und geltendem
Wasserrecht (Wasserhaushaltsgesetz) ein offener Bachlauf mit entsprechender
Ufergestaltung hergestellt werden. Für die Querung der Straße Im Wingert, bis
zur Offenlage, bedarf es einer neuen Verrohrung. Der heutige Sohlabsturz von
1,4 m kann beseitigt werden, um damit die Durchgängigkeit für Organismen
deutlich zu verbessern. Für den Bachlauf mit seinen Ufern und einem
Gewässerrandstreifen werden ausschließlich städtische Flächen genutzt,
sodass kein Grunderwerb für diese Maßnahme getätigt werden muss. Die
Offenlage ist zudem leistungsfähig genug, um im Hochwasserfall den Abfluss
abzuführen, der vom oberhalb gelegenen Hochwasserrückhaltebecken im
Melbbad als Drosselabfluss abgegeben wird. Die parallel verlaufende,
sanierungsbedürftige Bachverrohrung kann somit in dieser Variante
aufgegeben werden. Eine Alternative zur Offenlegung wäre die Sanierung der
vorhandenen Verrohrung im Gehweg entlang der Trierer Straße.
Der Abschnitt im Bereich der Poppelsdorfer Gastro-Meile muss möglichst
zeitnah saniert werden. Die Sanierung der Verrohrung darüber bis zum
Clemens-August-Platz erfolgt als zweiter Bauabschnitt.Seite 1 von 4

Seite 2
Eine Offenlage könnte sich nach Durchführung eines wasserrechtlichen
Genehmigungsverfahrens als letzter Bauabschnitt anschließen. In den
Haushalten 2021/22 und 23 werden entsprechende Mittel eingebracht (900.000
€).
Der Bereich zwischen Trierer Straße, Clemens-August-Platz, Nachtigallenweg
und Im Wingert, im Ortsteil Poppelsdorf, liegt im Landschaftsschutzgebiet L 2.4
„Freiräume um Lengsdorf, Ippendorf und Venusberg“ des Landschaftsplans
Kottenforst. Als Entwicklungsziel sieht der Landschaftsplan „Anreicherung bzw.
ökologische Aufwertung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit
naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“
vor.
Die Offenlegung des Engelsbachs in diesem Abschnitt entspricht den Zielen
der Landschaftsplanung und wird daher aus naturschutzfachlicher Sicht
ausdrücklich begrüßt.
Der für die Offenlegung des Engelsbaches vorgesehene Bereich ist teilweise
von einer anthropogenen Geländeveränderung betroffen, die im
Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn unter der Ziffer 7620-019 erfasst ist.
Hierbei handelt es sich um einen verschütteten ehemaligen Mühlengraben. Von
ca. 1330 bis ca. 1896 befand sich in diesem Bereich die untere Poppelsdorfer
Mühle mit einem Mühlenteich und einem offenen Bachlauf. Ab ca. 1906
erfolgten der Abbruch der Mühle, die Stilllegung des Mühlenteiches und die
Umleitung des Baches. In den Unterlagen sind der Mühlenteich ab 1910 und
das Bachbett ab 1945 nicht mehr verzeichnet.
Untersuchungen sind in diesem Bereich bislang nicht vorgenommen worden.
Die Ablagerungsmächtigkeit kann anhand der Unterlagen auf mehrere Meter
prognostiziert werden. Angaben über die Zusammensetzung der verfüllten
Materialien liegen nicht vor. Luftbilder belegen zudem, dass im Plangebiet
Bombentrichter vorlagen.
Vor einer Umnutzung im Bereich der anthropogenen Geländeveränderung ist
hier eine nutzungsbezogene Altlastuntersuchung durchzuführen.
Zu 2.:
Die Vorentwurfsplanung kann kurzfristig zur Beschlussfassung vorgelegt
werden.
Zu 3. und 4.
Die Prüfung von ökologischen Aufwertungsmaßnahmen im Rahmen der
Offenlegung des Engelsbaches erfolgt im weiteren Planverfahren. Die
Beschlüsse hierzu werden ebenfalls im Verlauf der Gesamtplanung vorbereitet
und beraten.
Die im Landschaftsschutzgebiet gelegene Fläche ist ein Teil des LANUV-
Biotopverbundsystems „Kottenforstrand und Hangbereiche von Hardtberg,
Brüser Berg und Kreuzberg“ mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund.
Sie hat damit bereits eine hohe Wertigkeit für Natur, Landschaft und
Artenschutz. Ob die Fläche durch weitere Maßnahmen, zusätzlich zur
Renaturierung des Bachs, naturschutzfachlich aufgewertet werden kann, ist im
weiteren Verfahren zu prüfen.Seite 2 von 4

Seite 3
Anlage/n
1 Lageplan (öffentlich)Seite 3 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 01:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de