191031-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches BBB-Anfrage zur Vorlage 191031
Kerndaten
- Nummer
- 191031-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 191031-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches BBB-Anfrage zur Vorlage 191031 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.09.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: zu 1.) Wie lautet der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Offenlegung des Engelsbaches, der unterhalb des Kreisverkehrs Im Wingert/Trierer Straße kanalisiert im Gehweg der Trierer Straße verläuft? Der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Offenlegung des Engelsbaches in diesem Bereich ist gegenüber der Stellungnahme der Verwaltung in 2020 (191031-2 ST) unverändert zu 2.) Sind im Haushaltsplanentwurf 2021/2022 auskömmlich Mittel für die Offenlegung des Engelsbaches enthalten und wenn ja, in welcher Höhe? Im Haushaltsplanentwurf 2021/2022 sind Mittel für die Sanierung der Bachverrohrung durch Poppelsdorf sowie für die weitere Planung einer Offenlegung des Engelsbaches enthalten. zu 3.) Wann kann mit der Durchführung der Offenlegung des Engelsbaches und deren Fertigstellung gerechnet werden? Eine Offenlegung des Engelsbaches bedarf zunächst der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Erlangung des Planungsrechtes. Der zeitliche Rahmen unter Berücksichtigung zu erstellender Fachgutachten, Öffentlichkeitsbeteiligung und Genehmigungsverfahren beträgt meist mehrere Jahre und kann derzeit nicht detailliert vorhergesehen werden. zu 4.) Welche Schritte zur Umsetzung des Beschlusses des Hauptausschusses vom 10.06.2020 hat die Verwaltung bisher unternommen, um die notwendige Grundsatzentscheidung herbeizuführen, durch die der Bereich zwischen Clemens-August-Platz, Nachtigallenweg, Im Wingert und Trierer Straße als Landschaftsschutzgebiet ökologisch aufgewertet und dieses ZielSeite 1 von 2 Seite 2 planungsrechtlich umgesetzt werden kann? Naturschutzfachliche Stellungnahme Der Bereich zwischen der Trierer Straße, Clemens-August-Platz, Nachtigallenweg und Im Wingert ist im Landschaftsplan Kottenforst als Landschaftsschutzgebiet „Freiräume um Lengsdorf, Ippendorf und Venusberg“ (LSG 2.4) festgesetzt. Das LSG gliedert sich in mehrere Teilflächen um Lengsdorf, Ippendorf und westlich des Venusberg. Prägend sind die west- und ostexponierten Hanglagen der Bachtäler mit Wiesen, Obstwiesen sowie wärmeliebenden Säumen und Hecken. Die Hang- und Kuppenflächen haben über das Gebiet hinausgehende prägende Wirkung, verstärkt durch kulturhistorisch bedeutsame Gebäude. Der Teilbereich „Im Wingert“ ist im Bestand bereits durch umfangreichen Baum- und Gehölzbestand gekennzeichnet. Die Flächen haben bereits eine besondere Bedeutung für den Biotopverbund und verfügen damit schon heute über eine relativ hohe Wertigkeit für Natur, Landschaft und Artenschutz. Eine Renaturierung und Offenlegung des Engelsbachs in diesem Abschnitt, würde eine naturschutzfachliche Aufwertung darstellen. Ob die Fläche durch weitere naturschutzfachliche Maßnahmen aufgewertet werden kann, kann erst nach einer detaillierten Prüfung beurteilt werden. Eine verbindliche Festsetzung von „Ausgleichsflächen“ erfolgt grundsätzlich nur im Zusammenhang mit einem kompensationspflichtigen Vorhaben. Die Durchführung und dauerhafte Sicherung von ökologischen Auswertungsmaßnahmen zur Anerkennung als Ökokontomaßnahme ist grundsätzlich möglich. Das Aufwertungspotenzial wird allerdings nicht als sehr hoch eingeschätzt und die Durchführung sowie dauerhafte Sicherung auf Flächen, die nicht im Eigentum der Stadt Bonn, sondern in überwiegend Privatbesitz sind sehr schwierig. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de