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191031-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches BBB-Anfrage zur Vorlage 191031

Nummer
191031-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.09.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 191031 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191031-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches
BBB-Anfrage zur Vorlage 191031
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
23.09.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
zu 1.) Wie lautet der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Offenlegung des
Engelsbaches, der unterhalb des Kreisverkehrs Im Wingert/Trierer Straße
kanalisiert im Gehweg der Trierer Straße verläuft?
Der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Offenlegung des Engelsbaches in
diesem Bereich ist gegenüber der Stellungnahme der Verwaltung in 2020
(191031-2 ST) unverändert
zu 2.) Sind im Haushaltsplanentwurf 2021/2022 auskömmlich Mittel für die
Offenlegung des Engelsbaches enthalten und wenn ja, in welcher Höhe?
Im Haushaltsplanentwurf 2021/2022 sind Mittel für die Sanierung der
Bachverrohrung durch Poppelsdorf sowie für die weitere Planung einer
Offenlegung des Engelsbaches enthalten.
zu 3.) Wann kann mit der Durchführung der Offenlegung des
Engelsbaches und deren Fertigstellung gerechnet werden?
Eine Offenlegung des Engelsbaches bedarf zunächst der Durchführung eines
Planfeststellungsverfahrens zur Erlangung des Planungsrechtes. Der zeitliche
Rahmen unter Berücksichtigung zu erstellender Fachgutachten,
Öffentlichkeitsbeteiligung und Genehmigungsverfahren beträgt meist mehrere
Jahre und kann derzeit nicht detailliert vorhergesehen werden.
zu 4.) Welche Schritte zur Umsetzung des Beschlusses des
Hauptausschusses vom 10.06.2020 hat die Verwaltung bisher
unternommen, um die notwendige Grundsatzentscheidung
herbeizuführen, durch die der Bereich zwischen Clemens-August-Platz,
Nachtigallenweg, Im Wingert und Trierer Straße als
Landschaftsschutzgebiet ökologisch aufgewertet und dieses ZielSeite 1 von 2
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planungsrechtlich umgesetzt werden kann?
Naturschutzfachliche Stellungnahme
Der Bereich zwischen der Trierer Straße, Clemens-August-Platz,
Nachtigallenweg und Im Wingert ist im Landschaftsplan Kottenforst als
Landschaftsschutzgebiet „Freiräume um Lengsdorf, Ippendorf und Venusberg“
(LSG 2.4) festgesetzt. Das LSG gliedert sich in mehrere Teilflächen um
Lengsdorf, Ippendorf und westlich des Venusberg. Prägend sind die west- und
ostexponierten Hanglagen der Bachtäler mit Wiesen, Obstwiesen sowie
wärmeliebenden Säumen und Hecken. Die Hang- und Kuppenflächen haben
über das Gebiet hinausgehende prägende Wirkung, verstärkt durch
kulturhistorisch bedeutsame Gebäude.
Der Teilbereich „Im Wingert“ ist im Bestand bereits durch umfangreichen
Baum- und Gehölzbestand gekennzeichnet. Die Flächen haben bereits eine
besondere Bedeutung für den Biotopverbund und verfügen damit schon heute
über eine relativ hohe Wertigkeit für Natur, Landschaft und Artenschutz.
Eine Renaturierung und Offenlegung des Engelsbachs in diesem Abschnitt,
würde eine naturschutzfachliche Aufwertung darstellen. Ob die Fläche durch
weitere naturschutzfachliche Maßnahmen aufgewertet werden kann, kann erst
nach einer detaillierten Prüfung beurteilt werden.
Eine verbindliche Festsetzung von „Ausgleichsflächen“ erfolgt grundsätzlich nur
im Zusammenhang mit einem kompensationspflichtigen Vorhaben. Die
Durchführung und dauerhafte Sicherung von ökologischen
Auswertungsmaßnahmen zur Anerkennung als Ökokontomaßnahme ist
grundsätzlich möglich. Das Aufwertungspotenzial wird allerdings nicht als sehr
hoch eingeschätzt und die Durchführung sowie dauerhafte Sicherung auf
Flächen, die nicht im Eigentum der Stadt Bonn, sondern in überwiegend
Privatbesitz sind sehr schwierig.
Anlage/n
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