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191029-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Qualität der Lebensmittelüberwachung im Bereich der Bundesstadt Bonn; Ergebnis des foodwatch-Berichtes vom Dezember 2019

Nummer
191029-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Kenntnisnahme
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  1. 191029 Qualität der Lebensmittelüberwachung im Bereich der Bundesstadt Bonn; Ergebnis des foodwatch-Berichtes vom Dezember 2019

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191029-1 ST
Qualität der Lebensmittelüberwachung im Bereich
der Bundesstadt Bonn; Ergebnis des foodwatch-
Berichtes vom Dezember 2019
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 09.01.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Frage: 1. Trifft der Bericht von foodwatch "Kontrolle ist besser - Von
Anspruch und Wirklichkeit der Lebensmittelkontrollen in Deutschland"
vom 9. Dezember 2019 mit den darin für Bonn veröffentlichten Daten für
das Jahr 2018 zu, wonach für die Lebensmittelüberwachung in Bonn eine
Soll-Erfüllungsquote von nur 58% dokumentiert wurde?
Antwort: Bei der angeführten Statistik handelt es sich um eine Auswertung aus
dem Softwareprogramm „BALVI“, welches in nahezu allen Bundesländern von
den Lebensmittelüberwachungsämtern genutzt wird. Aufgrund der Eingaben
der Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung in diesem Programm werden
nach Terminvorgabe der übergeordneten Behörden Statistiken abgerufen, die
entsprechend den Vorgaben der EU bzw. länderspezifischen Vorgaben
programmiert wurden.
Nach Auskunft eines EDV-Entwicklers dieser Firma kann die durch dieses
Programm erzeugte Statistik die Abfragen von Foodwatch nicht bedienen.
Der Versuch, Rückschlüsse aus dieser Statistik in der oben durchgeführten Art
und Weise zu ziehen, muss immer zu einer fehlerhaften Analyse führen.
So waren im Jahr 2018 in Bonn 2696 Betriebe in diesem Programm
angemeldet. Diese Zahl gibt aber keinerlei Auskunft darüber, wie lange diese
Betriebe 2018 angemeldet waren, d.h. es werden Betriebe statistisch erfasst,
die möglicherweise innerhalb des Zeitraums der statistischen Auswertung
bereits wieder geschlossen haben oder ihr Sortiment geändert haben o.a. Bei
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat:
Dez. III
Zahl der
Lebensmittelbetriebe
Soll-Plankontrollen Ist-
Plankontrollen
Quote
2.696 1.925 1.115 58%Seite 1 von 3

Seite 2
der Ersterfassung dieser Betriebe errechnet das Programm jedoch aufgrund
der Eingaben des Mitarbeiters eine Kontrollfrequenz. Diese Kontrollfrequenz
bleibt im System erhalten und wird statistisch gezählt, selbst wenn der Betrieb
wenige Tage später wieder aus dem System abgemeldet wird. Wird der Betrieb
z.B. wenig später durch einen anderen Gewerbetreibenden neu eröffnet,
erfasst das Programm erneut die aktuellen Kontrollfrequenzen, d.h. der gleiche
Betrieb, bei dem nur ein Betreiberwechsel stattgefunden hat, hat jetzt die
doppelte Anzahl an Kontrollen im System hinterlegt.
Insofern ist eine prozentuale Auswertung der Soll-Plankontrollen und der Ist-
Plankontrollen -wie von Foodwatch vorgelegt- nicht möglich und auch nicht
aussagekräftig.
Im Jahr 2018 wurden von der Lebensmittelüberwachung 2226 Kontrollen im
System erfasst. Zu diesen Kontrollen zählen Plankontrollen, Nachkontrollen,
anlassbezogene Kontrollen (Verbraucherbeschwerden, Rückrufkontrollen und
andere anlassbezogene Kontrollen). Zusätzlich wurden 2018 1758 Proben von
den Mitarbeitern der Lebensmittelüberwachung entnommen, womit das
Probenkontingent zu 100% erfüllt wurde.
Frage: 2. Wie bewertet der Oberbürgermeister dieses Ergebnis der
Verwaltungsarbeit in einem für die Gesundheit und das Wohlergehen der
Bevölkerung überaus wichtigen und höchst sensiblen Bereich?
Antwort: Aufgrund der Vielzahl der Kontrollen und der zusätzlichen
Probenentnahmen wird alles unternommen, damit die Gesundheit und das
Wohlergehen der Bevölkerung in Bonn im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
bestmöglich geschützt werden.
Frage: 3. Sind Maßnahmen und ggfs. welche geplant, um die Quote der
Ist-Kontrollen den Soll-Plankontrollen anzupassen?
Antwort: Derzeit sind keine Anpassungsmaßnahmen vorgesehen, da – wie
unter Punkt 1 geschildert – das System der Kombination von Plan- und
Nachkontrollen für ausreichend gehalten wird.
Im jetzigen System ist der Gewerbetreibende gezwungen die bei einer
Plankontrolle festgestellten Missstände abzustellen, da jederzeit eine
gebührenpflichtige Nachkontrolle stattfinden kann.
Wird die Priorität ausschließlich auf Plankontrollen ausgerichtet, weiß der
Gewerbetreibende sehr schnell, dass er nicht mehr mit einer Nachkontrolle
rechnen muss. Insofern gibt es keinen nachhaltigen Grund für ihn, dieSeite 2 von 3

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festgestellten Mängel zu beheben. Ferner haben in der Vergangenheit die
Gewerbetreibenden selbst berechnet, wann die nächste Plankontrolle wieder
ansteht und sich entsprechend auf eine mögliche Kontrolle eingerichtet. Durch
die derzeit durchgeführten außerplanmäßigen Kontrollen weiß kein
Gewerbetreibender, wann ihn eine Kontrolle treffen kann. Insofern ist der
Druck, den Betrieb entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu führen,
weitaus größer als allein durch Plankontrollen, die durch die Risikoanalyse
berechnet und für den Gewerbetreibenden transparent und vorhersehbar sind.
Kontrollen erfüllen ihren Zweck am ehesten, wenn sie den zu Kontrollierenden
unvorbereitet treffen. Insofern sollte der Gesundheitsschutz der Bonner
Bevölkerung nicht ausschließlich vor dem Hintergrund der durchgeführten
Plankontrollen bewertet werden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 05:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de