191029-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Qualität der Lebensmittelüberwachung im Bereich der Bundesstadt Bonn; Ergebnis des foodwatch-Berichtes vom Dezember 2019
Kerndaten
- Nummer
- 191029-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 191029-1 ST Qualität der Lebensmittelüberwachung im Bereich der Bundesstadt Bonn; Ergebnis des foodwatch- Berichtes vom Dezember 2019 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 09.01.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Frage: 1. Trifft der Bericht von foodwatch "Kontrolle ist besser - Von Anspruch und Wirklichkeit der Lebensmittelkontrollen in Deutschland" vom 9. Dezember 2019 mit den darin für Bonn veröffentlichten Daten für das Jahr 2018 zu, wonach für die Lebensmittelüberwachung in Bonn eine Soll-Erfüllungsquote von nur 58% dokumentiert wurde? Antwort: Bei der angeführten Statistik handelt es sich um eine Auswertung aus dem Softwareprogramm „BALVI“, welches in nahezu allen Bundesländern von den Lebensmittelüberwachungsämtern genutzt wird. Aufgrund der Eingaben der Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung in diesem Programm werden nach Terminvorgabe der übergeordneten Behörden Statistiken abgerufen, die entsprechend den Vorgaben der EU bzw. länderspezifischen Vorgaben programmiert wurden. Nach Auskunft eines EDV-Entwicklers dieser Firma kann die durch dieses Programm erzeugte Statistik die Abfragen von Foodwatch nicht bedienen. Der Versuch, Rückschlüsse aus dieser Statistik in der oben durchgeführten Art und Weise zu ziehen, muss immer zu einer fehlerhaften Analyse führen. So waren im Jahr 2018 in Bonn 2696 Betriebe in diesem Programm angemeldet. Diese Zahl gibt aber keinerlei Auskunft darüber, wie lange diese Betriebe 2018 angemeldet waren, d.h. es werden Betriebe statistisch erfasst, die möglicherweise innerhalb des Zeitraums der statistischen Auswertung bereits wieder geschlossen haben oder ihr Sortiment geändert haben o.a. Bei Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Zahl der Lebensmittelbetriebe Soll-Plankontrollen Ist- Plankontrollen Quote 2.696 1.925 1.115 58%Seite 1 von 3 Seite 2 der Ersterfassung dieser Betriebe errechnet das Programm jedoch aufgrund der Eingaben des Mitarbeiters eine Kontrollfrequenz. Diese Kontrollfrequenz bleibt im System erhalten und wird statistisch gezählt, selbst wenn der Betrieb wenige Tage später wieder aus dem System abgemeldet wird. Wird der Betrieb z.B. wenig später durch einen anderen Gewerbetreibenden neu eröffnet, erfasst das Programm erneut die aktuellen Kontrollfrequenzen, d.h. der gleiche Betrieb, bei dem nur ein Betreiberwechsel stattgefunden hat, hat jetzt die doppelte Anzahl an Kontrollen im System hinterlegt. Insofern ist eine prozentuale Auswertung der Soll-Plankontrollen und der Ist- Plankontrollen -wie von Foodwatch vorgelegt- nicht möglich und auch nicht aussagekräftig. Im Jahr 2018 wurden von der Lebensmittelüberwachung 2226 Kontrollen im System erfasst. Zu diesen Kontrollen zählen Plankontrollen, Nachkontrollen, anlassbezogene Kontrollen (Verbraucherbeschwerden, Rückrufkontrollen und andere anlassbezogene Kontrollen). Zusätzlich wurden 2018 1758 Proben von den Mitarbeitern der Lebensmittelüberwachung entnommen, womit das Probenkontingent zu 100% erfüllt wurde. Frage: 2. Wie bewertet der Oberbürgermeister dieses Ergebnis der Verwaltungsarbeit in einem für die Gesundheit und das Wohlergehen der Bevölkerung überaus wichtigen und höchst sensiblen Bereich? Antwort: Aufgrund der Vielzahl der Kontrollen und der zusätzlichen Probenentnahmen wird alles unternommen, damit die Gesundheit und das Wohlergehen der Bevölkerung in Bonn im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bestmöglich geschützt werden. Frage: 3. Sind Maßnahmen und ggfs. welche geplant, um die Quote der Ist-Kontrollen den Soll-Plankontrollen anzupassen? Antwort: Derzeit sind keine Anpassungsmaßnahmen vorgesehen, da – wie unter Punkt 1 geschildert – das System der Kombination von Plan- und Nachkontrollen für ausreichend gehalten wird. Im jetzigen System ist der Gewerbetreibende gezwungen die bei einer Plankontrolle festgestellten Missstände abzustellen, da jederzeit eine gebührenpflichtige Nachkontrolle stattfinden kann. Wird die Priorität ausschließlich auf Plankontrollen ausgerichtet, weiß der Gewerbetreibende sehr schnell, dass er nicht mehr mit einer Nachkontrolle rechnen muss. Insofern gibt es keinen nachhaltigen Grund für ihn, dieSeite 2 von 3 Seite 3 festgestellten Mängel zu beheben. Ferner haben in der Vergangenheit die Gewerbetreibenden selbst berechnet, wann die nächste Plankontrolle wieder ansteht und sich entsprechend auf eine mögliche Kontrolle eingerichtet. Durch die derzeit durchgeführten außerplanmäßigen Kontrollen weiß kein Gewerbetreibender, wann ihn eine Kontrolle treffen kann. Insofern ist der Druck, den Betrieb entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu führen, weitaus größer als allein durch Plankontrollen, die durch die Risikoanalyse berechnet und für den Gewerbetreibenden transparent und vorhersehbar sind. Kontrollen erfüllen ihren Zweck am ehesten, wenn sie den zu Kontrollierenden unvorbereitet treffen. Insofern sollte der Gesundheitsschutz der Bonner Bevölkerung nicht ausschließlich vor dem Hintergrund der durchgeführten Plankontrollen bewertet werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de