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191020-5 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ermäßigung des SchülerTickets für SchülerInnen mit Bonn-Ausweis

Nummer
191020-5 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 04.06.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 13.05.2020 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 26.05.2020 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Rates 22.06.2020 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Rates 07.09.2020 Kenntnisnahme
  6. Sondersitzung des Schulausschusses 21.08.2020 Kenntnisnahme
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  1. 191020 Ermäßigung des SchülerTickets für SchülerInnen mit Bonn-Ausweis

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191020-5 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Ermäßigung des SchülerTickets für SchülerInnen
mit Bonn-Ausweis
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
13.05.2020 Kenntnisnahme
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.05.2020 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 04.06.2020 Kenntnisnahme
Rat 18.06.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung empfiehlt, die Anträge abzulehnen, da keine
ausreichende Gegenfinanzierung aus freiwerdenden Bonn-Ausweis
Mitteln möglich ist.
Begründung:
Grundsätzlich haben Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz bzw.
gewöhnlichem Aufenthalt in NRW nach der
Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) Anspruch auf die Übernahme
notwendiger Kosten für die Beförderung zur Schule. Fahrtkosten
entstehen notwendig, wenn der Schulweg mehr als 2 km (Primarstufe),
mehr als 3,5 km (Sekundarstufe I) bzw. mehr als 5 km (Sekundarstufe II)
beträgt. Da diese Schülertickets auch zur sonstigen Nutzung des
öffentlichen Nahverkehrs berechtigen, sind Eigenanteile von bis zu 12
Euro/mtl. für das 1. Kind einer Familie und bis zu 6 Euro/mtl. für das 2
Kind zu tragen. Weitere anspruchsberechtigte Kinder aus einer Familie
sind von der Zahlung eines Eigenanteils befreit.
Der Anspruch auf Übernahme der Kosten besteht einkommens- und
vermögensunabhängig.
Ausweislich der amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2019/2020
besuchen in Bonn insgesamt 40.699 Kinder und Jugendliche
allgemeinbildende Schulen.Seite 1 von 3

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Für den Monat Juni 2019 teilt das Schulamt mit, dass 5.469 Personen im
Besitz eines ermäßigten Schülertickets sind, 3.833 davon wohnen in
Bonn (Schüler*innen mit ermäßigten Schülertickets in den Preisstufen 1a
und 1b). Für die Bonner Schüler*innen wurde im Juni 2019 ein
finanzieller Ausgleichsaufwand in Höhe von 253.484,40 € an die
Stadtwerke erstattet. Das entspricht bezogen auf die Bonner
Schüler*innen einem durchschnittlichen Ausgleichsaufwand in Höhe von
66,13 € pro ermäßigtem Schülerticket. Zu beachten ist, dass die
Ausgleichszahlungen des Schulamtes nicht in Höhe des Tarifes für ein
Schülerticket ohne Ermäßigung erfolgen (aktuell im Fakultativmodell
34,10 €). Sie erfolgen vielmehr in Höhe des Ticketpreises zum
Normaltarif entsprechend der jeweiligen Preisstufe (für das Bonner
Stadtgebiet also 1a oder 1b) in Abhängigkeit vom Wohnort der
Schülerinnen und Schüler.
In Bonn beziehen rd. 7.800 Kinder Transferleistungen nach den
Sozialgesetzbüchern SGB II und SGBXII sowie dem
Asylbewerberleistungsgesetz. Alle diese Kinder haben damit dem
Grunde nach Anspruch auf einen Bonn-Ausweis. Modellhaft könnte
daraus ein finanzieller Gesamtbedarf für den Personenkreis der
Schüler*innen mit Bezug von Sozialleistungen in Höhe von knapp 6,2
Mio. € errechnet werden (7.800 Schüler*innen x 66,13 € x 12 Monate).
Dieser Wert müsste um den Anteil der Kinder mit Bezug von
Sozialleistungen bereinigt werden, die bereits heute ein ermäßigtes
Schülerticket haben. Die Anzahl ist allerdings nicht bekannt.
Hinzuzurechnen sind die Kinder, die im Besitz eines Bonn-Ausweises
sind, die aber keine Sozialleistungen beziehen und die bisher kein
ermäßigtes Schülerticket besitzen. Auch diese Anzahl ist nicht bekannt.
Eine weitere Ungenauigkeit entsteht dadurch, dass nicht alle Kinder, die
Sozialleistungen erhalten, auch im Besitz eines Bonn-Ausweises sind.
Es ist unklar, ob und in welchem Umfang möglicherweise diese Kinder
zukünftig einen Bonn-Ausweis beantragen, um in den Genuss eines
vergünstigten Schülertickets zu kommen.
Im Jahr 2018 wurden 1.148.202 € und 861.334,10 € im Jahr 2019 für
Mittagessen aus dem Bonn-Ausweis verausgabt. Dieser Betrag wird
jedoch nicht vollständig durch die Finanzierungsübernahme des Bundes
für die Mittagessen frei werden, da hierin auch Kosten für Personen
enthalten sind, die aufgrund eines geringen Einkommens Anspruch auf
Leistungen aus dem Bonn-Ausweis haben. Auf eine konkrete Ermittlung
der Anzahl dieser Kinder und Jugendlichen wurde verzichtet, da dies nur
unter großem Aufwand händisch möglich wäre.Seite 2 von 3

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In den Monaten Januar 2020 bis März 2020 wurden bisher
durchschnittlich 24.814,41 € monatlich für Mittagessen aufgewendet.
Dies entspräche einer Gesamtausgabe für das Jahr 2020 in Höhe von
297.772,92 €. Demnach verbliebe lediglich ein Einsparungsbetrag von
ca. 563.561,18 € gegenüber dem Jahr 2019 und 850.429 € gegenüber
dem Jahr 2018 im Bonn-Ausweis durch die Änderungen im Bildungs-
und Teilhabepaket zur Finanzierung der gemeinschaftlichen
Mittagsverpflegung.
Es ist festzuhalten, dass die im Bonn-Ausweis freiwerdenden Mittel
durch die Neuregelungen, die sich aus dem Starke-Familien-Gesetz
ergeben, den voraussichtlichen Gesamtbedarf, ohne seine exakte Höhe
zu kennen, bei den ermäßigten Schülertickets aller Voraussicht nach
nicht decken werden. Eine über den Bonn-Ausweis hinausgehende
Finanzierung aus freiwilligen kommunalen Mitteln ist erforderlich, um
allen Kinder mit einem Bonn-Ausweis ein ermäßigtes Schülerticket zur
Verfügung zu stellen.
Zur Beantwortung des Änderungsantrages mit der Drucksachennummer
191020-AA2 kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Vielmehr ist
auf die noch ausstehende Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag
mit der Drucksachennummer 200083 zu verweisen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de