191020-5 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ermäßigung des SchülerTickets für SchülerInnen mit Bonn-Ausweis
Kerndaten
- Nummer
- 191020-5 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sondersitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 191020-5 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Ermäßigung des SchülerTickets für SchülerInnen mit Bonn-Ausweis Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 13.05.2020 Kenntnisnahme Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.05.2020 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 04.06.2020 Kenntnisnahme Rat 18.06.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung empfiehlt, die Anträge abzulehnen, da keine ausreichende Gegenfinanzierung aus freiwerdenden Bonn-Ausweis Mitteln möglich ist. Begründung: Grundsätzlich haben Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in NRW nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) Anspruch auf die Übernahme notwendiger Kosten für die Beförderung zur Schule. Fahrtkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg mehr als 2 km (Primarstufe), mehr als 3,5 km (Sekundarstufe I) bzw. mehr als 5 km (Sekundarstufe II) beträgt. Da diese Schülertickets auch zur sonstigen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen, sind Eigenanteile von bis zu 12 Euro/mtl. für das 1. Kind einer Familie und bis zu 6 Euro/mtl. für das 2 Kind zu tragen. Weitere anspruchsberechtigte Kinder aus einer Familie sind von der Zahlung eines Eigenanteils befreit. Der Anspruch auf Übernahme der Kosten besteht einkommens- und vermögensunabhängig. Ausweislich der amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2019/2020 besuchen in Bonn insgesamt 40.699 Kinder und Jugendliche allgemeinbildende Schulen.Seite 1 von 3 Seite 2 Für den Monat Juni 2019 teilt das Schulamt mit, dass 5.469 Personen im Besitz eines ermäßigten Schülertickets sind, 3.833 davon wohnen in Bonn (Schüler*innen mit ermäßigten Schülertickets in den Preisstufen 1a und 1b). Für die Bonner Schüler*innen wurde im Juni 2019 ein finanzieller Ausgleichsaufwand in Höhe von 253.484,40 € an die Stadtwerke erstattet. Das entspricht bezogen auf die Bonner Schüler*innen einem durchschnittlichen Ausgleichsaufwand in Höhe von 66,13 € pro ermäßigtem Schülerticket. Zu beachten ist, dass die Ausgleichszahlungen des Schulamtes nicht in Höhe des Tarifes für ein Schülerticket ohne Ermäßigung erfolgen (aktuell im Fakultativmodell 34,10 €). Sie erfolgen vielmehr in Höhe des Ticketpreises zum Normaltarif entsprechend der jeweiligen Preisstufe (für das Bonner Stadtgebiet also 1a oder 1b) in Abhängigkeit vom Wohnort der Schülerinnen und Schüler. In Bonn beziehen rd. 7.800 Kinder Transferleistungen nach den Sozialgesetzbüchern SGB II und SGBXII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz. Alle diese Kinder haben damit dem Grunde nach Anspruch auf einen Bonn-Ausweis. Modellhaft könnte daraus ein finanzieller Gesamtbedarf für den Personenkreis der Schüler*innen mit Bezug von Sozialleistungen in Höhe von knapp 6,2 Mio. € errechnet werden (7.800 Schüler*innen x 66,13 € x 12 Monate). Dieser Wert müsste um den Anteil der Kinder mit Bezug von Sozialleistungen bereinigt werden, die bereits heute ein ermäßigtes Schülerticket haben. Die Anzahl ist allerdings nicht bekannt. Hinzuzurechnen sind die Kinder, die im Besitz eines Bonn-Ausweises sind, die aber keine Sozialleistungen beziehen und die bisher kein ermäßigtes Schülerticket besitzen. Auch diese Anzahl ist nicht bekannt. Eine weitere Ungenauigkeit entsteht dadurch, dass nicht alle Kinder, die Sozialleistungen erhalten, auch im Besitz eines Bonn-Ausweises sind. Es ist unklar, ob und in welchem Umfang möglicherweise diese Kinder zukünftig einen Bonn-Ausweis beantragen, um in den Genuss eines vergünstigten Schülertickets zu kommen. Im Jahr 2018 wurden 1.148.202 € und 861.334,10 € im Jahr 2019 für Mittagessen aus dem Bonn-Ausweis verausgabt. Dieser Betrag wird jedoch nicht vollständig durch die Finanzierungsübernahme des Bundes für die Mittagessen frei werden, da hierin auch Kosten für Personen enthalten sind, die aufgrund eines geringen Einkommens Anspruch auf Leistungen aus dem Bonn-Ausweis haben. Auf eine konkrete Ermittlung der Anzahl dieser Kinder und Jugendlichen wurde verzichtet, da dies nur unter großem Aufwand händisch möglich wäre.Seite 2 von 3 Seite 3 In den Monaten Januar 2020 bis März 2020 wurden bisher durchschnittlich 24.814,41 € monatlich für Mittagessen aufgewendet. Dies entspräche einer Gesamtausgabe für das Jahr 2020 in Höhe von 297.772,92 €. Demnach verbliebe lediglich ein Einsparungsbetrag von ca. 563.561,18 € gegenüber dem Jahr 2019 und 850.429 € gegenüber dem Jahr 2018 im Bonn-Ausweis durch die Änderungen im Bildungs- und Teilhabepaket zur Finanzierung der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Es ist festzuhalten, dass die im Bonn-Ausweis freiwerdenden Mittel durch die Neuregelungen, die sich aus dem Starke-Familien-Gesetz ergeben, den voraussichtlichen Gesamtbedarf, ohne seine exakte Höhe zu kennen, bei den ermäßigten Schülertickets aller Voraussicht nach nicht decken werden. Eine über den Bonn-Ausweis hinausgehende Finanzierung aus freiwilligen kommunalen Mitteln ist erforderlich, um allen Kinder mit einem Bonn-Ausweis ein ermäßigtes Schülerticket zur Verfügung zu stellen. Zur Beantwortung des Änderungsantrages mit der Drucksachennummer 191020-AA2 kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Vielmehr ist auf die noch ausstehende Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag mit der Drucksachennummer 200083 zu verweisen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de