191020-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ermäßigung des SchülerTickets für SchülerInnen mit Bonn-Ausweis Antrag zur Vorlage 191020
Kerndaten
- Nummer
- 191020-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 191020-2 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Ermäßigung des SchülerTickets für SchülerInnen mit Bonn-Ausweis Antrag zur Vorlage 191020 Beratungsfolge Schulausschuss 21.08.2020 Kenntnisnahme Rat 01.09.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Was ist die Folge des Beschlusses, welche Schulen bekommen ein Frühstück und in welchem Umfang? Derzeit bekommen 12 Schulen im Rahmen des Pilotprojektes (vgl. Drucksache 1911421) ein Schulfrühstück auf der Grundlage der vor Ort erarbeiteten Konzepte bis einschließlich zum Schuljahr 2020/2021: GGS Carl-Schurz Schule, GGS Gotenschule, GGS Gottfried-Kinkel-Schule, GGS Kettelerschule, KGS Lyngsbergschule, GGS Marktschule, GGS Om Berg, GGS Robert-Koch Schule, Rheinschule, Siebengebirgsschule, Astrid-Lindgren-Schule sowie KGS Holzlar. Der Verwaltung liegt ein Angebot zur Evaluation des Projektes mit externer wissenschaftlicher Unterstützung vor. Die Ergebnisse dieser Evaluation wird die Verwaltung den politischen Gremien vorlegen, um auf dieser Grundlage über eine mögliche Fortführung des Projektes über das Schuljahr 2020/2021 hinaus entscheiden zu können. 2. Kann die Verwaltung sagen, wenn der Rat den Beschluss fasst, dass die freiwerdenden Mittel für das Schulfrühstück verwendet werden sollen? Liegt hier ein Konzept vor, wie die Mittel am besten verwendet werden können? Für das Jahr 2020 kalkuliert die Verwaltung mit Mitteleinsparungen in Höhe von rd. 560.000 € beim Mittagessen durch den Wegfall des 1€ Eigenanteils beim Mittagessen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket im Jahr 2019. In den Haushaltsplanungen sind bereits ab dem Jahr 2021 keinerlei Mittel hierfür im Budget Bonn-Ausweis mehr vorgesehen. Der Haushaltsansatz des Amtes für Soziales und Wohnen wurde entsprechend gekürzt. Um Aussagen zu treffen, wie die Mittel am besten im Sinne der bedürftigen Kinder verwendet werden können, muss das Ergebnis der Evaluation abgewartet werden.Seite 1 von 2 Seite 2 3. Wie soll das Schulfrühstück generell finanziert werden? Ergänzend zur Antwort auf Frage 2: Es gibt im Jahr 2021 nicht die Möglichkeit der „Umwidmung“ der Mittel aus dem Bereich Mittagessen im Etat des Bonn-Ausweises, da es keine Mittel mehr gibt. Es müssten dementsprechend neue Mittel im Budget eingestellt werden. Dafür kann keine Deckung zur Finanzierung des Schulfrühstücks innerhalb von Dezernat V erfolgen. Eine geringe, anteilige Finanzierung des Schulfrühstücks könnte künftig evtl. über die Betreuungspauschale des Landes für andere Betreuungsformen an einer offenen Ganztagsschule (z.B. Übermittagsbetreuung und Silentien) erfolgen, da die Zahl der Übermittagsbetreuungsplätze aufgrund der zusätzlich geschaffenen OGS-Plätze rückläufig ist. Der Schulträger kann die Pauschale je nach den in den Schulen bestehenden Bedarfen (auch für ein Frühstücksangebot) unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Betreuungsangebote flexibel verteilen. Da die Verwendungsnachweise von den Trägern erst Ende September eingereicht werden, kann über den Umfang der frei werdenden Mittel noch keine verbindliche Auskunft gegeben werden (Stand Juli 2020 wären für das Schuljahr 2019/2020 voraussichtlich noch Restmittel in Höhe von ca. 50.000 EURO verfügbar). Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de