191020 · Antrag
Ermäßigung des SchülerTickets für SchülerInnen mit Bonn-Ausweis
Kerndaten
- Nummer
- 191020
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 10.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sondersitzung des Schulausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
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Antrag öffentlich 191020 Antragsteller/in: DIE LINKE. Holger Schmidt Dr. Michael Faber Anatol Koch Tobias Haßdenteufel Ermäßigung des SchülerTickets für SchülerInnen mit Bonn-Ausweis Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.01.2020 Empfehlung Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 11.02.2020 Empfehlung Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 24.03.2020 Empfehlung Rat 26.03.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Die durch die Finanzierungsübernahme des Bundes für die Mittagessen im Etat des Bonn-Ausweises frei werdenden Mittel werden ab dem 01.06.2020 im Sinne der fortgesetzten Teilhabeförderung zur Ermäßigung der SchülerTickets von Kindern/Jugendlichen mit Bonn- Ausweis eingesetzt. 2. Zukünftig erhalten alle SchülerInnen mit Bonn-Ausweis das SchülerTicket prinzipiell zu den gleichen Konditionen wie diejenigen SchülerInnen, die einen Ermäßigungsanspruch aufgrund Entfernung haben. Abweichend hiervon verbleibt allerdings ein Mindestbetrag von 6 Euro ab dem dritten Kind. Das heißt, beim ersten Kind sind 12 Euro Eigenanteil monatlich zu zahlen, beim zweiten und jedem weiteren 6 Euro. Der Unterschiedsbetrag zum jeweiligen Regelpreis des SchülerTickets wird aus den Mitteln des Bonn-Ausweises beglichen. 3. Die Bonn-Ausweis-Richtlinien werden entsprechend angepasst. Begründung Durch das sog. Starke-Familien-Gesetz entfällt die Bezuschussung von Mittagessen über den Bonn-Ausweis, da dieses als kostenlose Leistung für die betroffenen Kinder/Jugendlichen seit dem 1. August 2019 vom Bund übernommen wurde. Der Ausgleich für die Kommunen erfolgt durchSeite 1 von 2 Seite 2 Anpassung des Zuschlags für BuT zu den erstatteten Kosten der Unterkunft zum April des Folgejahres anhand der tatsächlichen Ausgaben im Vorjahr. Im Jahr 2018 wurden aus dem Etat des Bonn-Ausweises für 1.148.202 Euro kostenlose Mittagessen für Berechtigte finanziert. Diese Mittel stehen nun im Bereich des Bonn-Ausweises zur Verfügung und sollten auch weiterhin für eine verbesserte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus ärmeren Haushalten genutzt werden und nicht einfach in den Haushalt zurückfließen. Die deutliche Verringerung der Kosten für Mobilität ist eine sinnvolle Teilhabemaßnahme und seit Jahren eine der Forderungen des Runden Tischs gegen Kinderarmut. Zukünftig erhalten dann Kinder und Jugendliche mit Bonn-Ausweis aus sozialen Gründen die gleiche Ermäßigung wie diejenigen, die eine besonders große Entfernung zur Schule zurückzulegen haben. Die entstehenden Kosten lassen sich aufgrund der sehr komplexen Situation bei der Schülerbeförderung bzw. den unterschiedlichen Tarifen der SchülerTickets (19,50-34,10), die einen Vertrag der Schule mit dem VRS voraussetzen, und den Ermäßigungen aufgrund der Entfernung nicht genau vorhersagen, sollten aber mit 1,1 Mio. Euro zu decken sein. In kleinerem Umfang werden zudem voraussichtlich Mittel bei der Bezuschussung der anderen Ticket-Ermäßigungen mit Bonn-Ausweis eingespart. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de