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191020 · Antrag

Ermäßigung des SchülerTickets für SchülerInnen mit Bonn-Ausweis

Nummer
191020
Art
Antrag
Veröffentlicht
10.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.03.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.09.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 26.05.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 13.05.2020 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 04.06.2020 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 22.06.2020 Entscheidung federführend
  5. Sondersitzung des Schulausschusses 21.08.2020 Empfehlung
  6. Sitzung des Rates 07.09.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 85,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 191020-2 AA Ermäßigung des SchülerTickets für SchülerInnen mit Bonn-Ausweis Antrag zur Vorlage 191020
  2. 191020-6 AA Ermäßigung des SchülerTickets für SchülerInnen mit Bonn-Ausweis Antrag zur Vorlage 191020
  3. 191020-3 ST Ermäßigung des SchülerTickets für SchülerInnen mit Bonn-Ausweis
  4. 191020-1 ST Ermäßigung des SchülerTickets für SchülerInnen mit Bonn-Ausweis
  5. 191020-5 ST Ermäßigung des SchülerTickets für SchülerInnen mit Bonn-Ausweis
  6. 191020-4 AA Ermäßigung des SchülerTickets für SchülerInnen mit Bonn-Ausweis Antrag zur Vorlage 191020

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Text anzeigen (2.993 Zeichen)
Antrag
öffentlich
191020
Antragsteller/in:
DIE LINKE.
Holger Schmidt
Dr. Michael Faber
Anatol Koch
Tobias Haßdenteufel
Ermäßigung des SchülerTickets für SchülerInnen
mit Bonn-Ausweis
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.01.2020 Empfehlung
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
11.02.2020 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 24.03.2020 Empfehlung
Rat 26.03.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Die durch die Finanzierungsübernahme des Bundes für die Mittagessen
im Etat des Bonn-Ausweises frei werdenden Mittel werden ab dem
01.06.2020 im Sinne der fortgesetzten Teilhabeförderung zur
Ermäßigung der SchülerTickets von Kindern/Jugendlichen mit Bonn-
Ausweis eingesetzt.
2. Zukünftig erhalten alle SchülerInnen mit Bonn-Ausweis das
SchülerTicket prinzipiell zu den gleichen Konditionen wie diejenigen
SchülerInnen, die einen Ermäßigungsanspruch aufgrund Entfernung
haben. Abweichend hiervon verbleibt allerdings ein Mindestbetrag von 6
Euro ab dem dritten Kind. Das heißt, beim ersten Kind sind 12 Euro
Eigenanteil monatlich zu zahlen, beim zweiten und jedem weiteren 6
Euro. Der Unterschiedsbetrag zum jeweiligen Regelpreis des
SchülerTickets wird aus den Mitteln des Bonn-Ausweises beglichen.
3. Die Bonn-Ausweis-Richtlinien werden entsprechend angepasst.
Begründung
Durch das sog. Starke-Familien-Gesetz entfällt die Bezuschussung von
Mittagessen über den Bonn-Ausweis, da dieses als kostenlose Leistung für die
betroffenen Kinder/Jugendlichen seit dem 1. August 2019 vom Bund
übernommen wurde. Der Ausgleich für die Kommunen erfolgt durchSeite 1 von 2

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Anpassung des Zuschlags für BuT zu den erstatteten Kosten der Unterkunft
zum April des Folgejahres anhand der tatsächlichen Ausgaben im Vorjahr.
Im Jahr 2018 wurden aus dem Etat des Bonn-Ausweises für 1.148.202 Euro
kostenlose Mittagessen für Berechtigte finanziert. Diese Mittel stehen nun im
Bereich des Bonn-Ausweises zur Verfügung und sollten auch weiterhin für eine
verbesserte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus ärmeren Haushalten
genutzt werden und nicht einfach in den Haushalt zurückfließen. Die deutliche
Verringerung der Kosten für Mobilität ist eine sinnvolle Teilhabemaßnahme
und seit Jahren eine der Forderungen des Runden Tischs gegen Kinderarmut.
Zukünftig erhalten dann Kinder und Jugendliche mit Bonn-Ausweis aus sozialen
Gründen die gleiche Ermäßigung wie diejenigen, die eine besonders große
Entfernung zur Schule zurückzulegen haben.
Die entstehenden Kosten lassen sich aufgrund der sehr komplexen Situation
bei der Schülerbeförderung bzw. den unterschiedlichen Tarifen der
SchülerTickets (19,50-34,10), die einen Vertrag der Schule mit dem VRS
voraussetzen, und den Ermäßigungen aufgrund der Entfernung nicht genau
vorhersagen, sollten aber mit 1,1 Mio. Euro zu decken sein. In kleinerem
Umfang werden zudem voraussichtlich Mittel bei der Bezuschussung der
anderen Ticket-Ermäßigungen mit Bonn-Ausweis eingespart.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de