191019 · Beschlussvorlage
Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung - Veröffentlichung der Vorhabenliste
Kerndaten
- Nummer
- 191019
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Anregung
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 191019 Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung - Veröffentlichung der Vorhabenliste Beratungsfolge Beirat Bürgerbeteiligung 17.01.2020 Anregung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 23.01.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Um die in den Leitlinien Bürgerbeteiligung zugesicherte Aktualisierung der Vorhabenliste fristgerecht durchzuführen, ist eine Beschlussfassung des Bürgerausschusses i.v.m der Vorberatung im Beirat Bürgerbeteiligung notwendig. Die in der Beschlussvorlage aufgeführten Vorhaben sollen in die anstehende aktualisierte Druckversion der Vorhabenliste, die für Ende Januar geplant ist, aufgenommen werden Aufgrund der verlängerten Bearbeitungszeit über die Betriebsferien, war es nicht möglich die Beschlussvorlage fristgerecht einzureichen. Beschlussvorschlag Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Bürgerbeteiligung bei den Vorhaben 164611 - Bauleitplanverfahren Nr. 6722-3 "Stadtbahntrasse" in Bonn-Beuel 164612 - “Im Dahl“ Bebauungsplan Nr. 7425-19 164613 - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6721-1 „Kreuzherrenstraße“ 164614 - Universitäts-Campus in Bonn-Endenich - Bauleitplanverfahren Nr. 6421-1 zur Aufnahme in die Vorhabenliste sowie deren Veröffentlichung wird zugestimmt und ggfs. die Erstellung des jeweiligen Beteiligungskonzepts beauftragt. Begründung Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 6 Seite 2 Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließt der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda nach Vorberatung im Beirat Bürgerbeteiligung über die von der Verwaltung vorgesehene Art der Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben, die Veröffentlichung der Vorhabenliste sowie die Erstellung der Beteiligungskonzepte bei komplexen Verfahren. Die konkreten finanziellen Auswirkungen können derzeit noch nicht beziffert werden und werden bei den Beschlussvorlagen zur Durchführung der konkreten Vorhaben angegeben. Anlage/n 1 Vorhabenblätter (öffentlich)Seite 2 von 6 Bauleitplanverfahren Nr. 6722-3 "Stadtbahntrasse" in Bonn-Beuel Vorhabennummer: 164611 Inhaltliche Beschreibung: Für die Fläche des Bebauungsplans Nr. 6722-3 im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Mitte, entstehen durch die Planung zur Beschleunigung der Stadtbahntrasse 66 städtebaulich neu zu arrondierende Flächen. Politischer Beschluss: DS-Nr.: 1810319, 1810319NV5 Bearbeitungszeit: 3-4 Jahre Aktueller Bearbeitungsstand: Weiterführung des Bauleitplanverfahrens Nr. 6722-3 Nächster Schritt: Nach der Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB durchgeführt werden. Kosten des Vorhabens: - Stadtbezirk: Beuel Zuständigkeit : Bezirklich Begründung: § 7 Abs. 2 Buchstabe b der Bezirkssatzung Adresse: Sankt Augustiner Straße Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung , Verkehr, Mobilität und ÖPNV Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren Beschreibung des Verfahrens: Das standardisierte Beteiligungsverfahren wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6722-3 durchgeführt. Auf Grundlage des Beschlusses vom Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 22.02.18 (DS-Nr.: 1810319) wird ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll eine Straßenvorentwurfsplanung erstellt und ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. In einer Beteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne werden die Ziele und Zwecke der Planung dargestellt. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mind. eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/ Internet/ "Schaufenster Bonn" bekannt gegeben. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird erneut die Gelegenheit gegeben zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mind. eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/ Internet/ "Schaufenster Bonn" bekannt gegeben. Kosten der Beteiligung: - Ansprechpartner: Frau Buchwald-Fuchs, Amt 61-21, Tel. 0228 77 3791, Mail: patricia- roxana.buchwald-fuchs@bonn.de Weitere Infos: -Seite 3 von 6 “Im Dahl“ Bebauungsplan Nr. 7425-19 Vorhabennummer: 164612 Inhaltliche Beschreibung: Das Plangebiet liegt im Ortsteil Buschdorf und wird umgrenzt durch eine zweigeschossige Bebauung. Bisher ist diese Fläche als "Fläche für den Gemeinbedarf" im Bebauungsplan Nr. 7425-19 festgesetzt. Diese Nutzung wurde an diesem Standort nicht realisiert, als Ersatzstandort für eine Kindertagesstätte wurde eine Fläche im Baugebiet "Im Apfelgarten" (Bebauungsplan Nr. 7425-24) festgesetzt (die Kita wird derzeit errichtet). Im Bereich "Im Dahl" soll eine Wohnbebauung realisiert werden. Hierzu sollen im weiteren Verfahren Planungsalternativen erarbeitet werden, die auch die Ziele der Perspektivwerkstatt Buschdorf und die damit verknüpften Themen Barrierefreiheit, Mehrgenerationenwohnen sowie die demographische Entwicklung von Buschdorf berücksichtigen. Politischer Beschluss: DS-Nr. 1810802 Bearbeitungszeit: Ca. 2 Jahre Aktueller Bearbeitungsstand: Zielbeschluss Nächster Schritt: Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Kosten des Vorhabens: - Stadtbezirk: Bonn Zuständigkeit : Bezirklich Begründung: Aufgrund der geringen Anzahl der geplanten Wohneinheiten hat das Verfahren nur eine bezirkliche Bedeutung. Adresse: Im Dahl, 53117 Bonn Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren Beschreibung des Verfahrens: Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerbeteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mind. eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf eine Stellung abzugeben. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mind. eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Prüfung sowie die abschließende Entscheidung über die vorgetragenen Stellungnahmen erfolgt durch den Rat der Stadt Bonn in öffentlicher Sitzung, nachdem die zuständige Bezirksvertretung - ebenfalls in öffentlicher Sitzung - über die Angelegenheit beraten hat. Das Ergebnis wird den Verfassern / Verfasserinnen der Stellungnahme mitgeteilt. Kosten der Beteiligung: - Ansprechpartner: Herr Maaß, Amt 61-23, Tel. 0228 77 3662, Mail : manfred.maass@bonn.de Weitere Infos: -Seite 4 von 6 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6721-1 „Kreuzherrenstraße“ Vorhabennummer: 164613 Inhaltliche Beschreibung: Auf dem Grundstück Kreuzherrenstraße Gemarkung 4301, Flur 71, Flurstücke 317, 318 wird die Errichtung von zwei II-geschossigen Mehrfamilienhäusern mit 11 Wohneinheiten geplant. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7921-2. Die geplanten Gebäude liegen vollständig außerhalb der im B-Plan festgesetzten überbaubaren Flächen. Die Konzeption widerspricht demnach den Grundzügen des bestehenden Planungsrechts. Eine Realisierung des Vorhabens ist daher nicht durch eine Befreiung vom bestehenden Planungsrecht möglich. Zur Umsetzung des Vorhabens ist eine Änderung des Planungsrechts erforderlich. Politischer Beschluss: DS-Nr. 1912357 Bearbeitungszeit: Schaffung von Planungsrecht ca. 2 Jahre Aktueller Bearbeitungsstand: Vorbereitung der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 BauGB Nächster Schritt: Vorbereitung des Bebauungsplanentwurfes Kosten des Vorhabens: Nicht bezifferbar Stadtbezirk: Beuel Zuständigkeit : Bezirklich Begründung: Aufgrund der geringen Größe hat das Vorhaben nur eine bezirkliche Bedeutung Adresse: Kreuzherrenstraße Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs. 1 BauGB) wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt „Schaufenster“ bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss. Kosten der Beteiligung: Derzeit nicht bezifferbar Ansprechpartner: Frau Blümel, Amt 61-21, 0228/ 77 44 98, katharina.bluemel@bonn.de Weitere Infos: -Seite 5 von 6 Universitäts-Campus in Bonn-Endenich - Bauleitplanverfahren Nr. 6421-1 Vorhabennummer: 164614 Inhaltliche Beschreibung: Entwicklung bzw. Ausbau des Universitätscampus am Standort Bonn- Endenich. Das hierfür erforderliche Bauleitplanverfahren wird auf Grundlage eines im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs ermittelten Siegerentwurfes aus dem Jahr 2012 durchgeführt. Geplant sind Lehr- und Forschungseinrichtungen, eine der studentischen Versorgung dienende Infrastruktur sowie studentisches Wohnen. Politischer Beschluss: Bearbeitungszeit: 2 Jahre Aktueller Bearbeitungsstand: Überarbeitung der Planung zur Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Nächster Schritt: Bei Vorliegen einer überarbeiteten Planung wird diese den politischen Gremien zur Beratung (Umweltausschuss, Planungsausschuss) bzw. zur Beschlussfassung (BV Bonn) der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt. Kosten des Vorhabens: Stadtbezirk: Bonn Zuständigkeit : Bezirklich Begründung: Das Vorhaben ist aufgrund seiner räumlichen Auswirkungen von bezirklicher Bedeutung. Adresse: Gerhard-Domagk-Straße 3 , 53121 Bonn Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren Beschreibung des Verfahrens: Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerbeteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mind. eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf eine Stellung abzugeben. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mind. eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Prüfung sowie die abschließende Entscheidung über die vorgetragenen Stellungnahmen erfolgt durch den Rat der Stadt Bonn in öffentlicher Sitzung, nachdem die zuständige Bezirksvertretung ebenfalls in öffentlicher Sitzung - über die Angelegenheit beraten hat. Das Ergebnis wird den Verfassern / Verfasserinnen der Stellungnahme mitgeteilt. Kosten der Beteiligung: Ansprechpartner: Herr Höller, Amt 61-23, 0228/ 77 45 13, mathis.hoeller@bonn.de Weitere Infos: -Seite 6 von 6
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