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191019 · Beschlussvorlage

Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung - Veröffentlichung der Vorhabenliste

Nummer
191019
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 17.01.2020 Anregung
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 23.01.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
191019
Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung -
Veröffentlichung der Vorhabenliste
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 17.01.2020 Anregung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
23.01.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Um die in den Leitlinien Bürgerbeteiligung zugesicherte Aktualisierung der
Vorhabenliste fristgerecht durchzuführen, ist eine Beschlussfassung des
Bürgerausschusses i.v.m der Vorberatung im Beirat Bürgerbeteiligung
notwendig. Die in der Beschlussvorlage aufgeführten Vorhaben sollen in die
anstehende aktualisierte Druckversion der Vorhabenliste, die für Ende Januar
geplant ist, aufgenommen werden
Aufgrund der verlängerten Bearbeitungszeit über die Betriebsferien, war es
nicht möglich die Beschlussvorlage fristgerecht einzureichen.
Beschlussvorschlag
Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Bürgerbeteiligung bei den
Vorhaben
164611 - Bauleitplanverfahren Nr. 6722-3 "Stadtbahntrasse" in Bonn-Beuel
164612 - “Im Dahl“ Bebauungsplan Nr. 7425-19
164613 - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6721-1
„Kreuzherrenstraße“
164614 - Universitäts-Campus in Bonn-Endenich - Bauleitplanverfahren Nr.
6421-1
zur Aufnahme in die Vorhabenliste sowie deren Veröffentlichung wird
zugestimmt und ggfs. die Erstellung des jeweiligen
Beteiligungskonzepts beauftragt.
Begründung
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 6

Seite 2
Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließt der Ausschuss für
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda nach Vorberatung
im Beirat Bürgerbeteiligung über die von der Verwaltung vorgesehene Art der
Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben, die Veröffentlichung der
Vorhabenliste sowie die Erstellung der Beteiligungskonzepte bei komplexen
Verfahren. Die konkreten finanziellen Auswirkungen können derzeit noch nicht
beziffert werden und werden bei den Beschlussvorlagen zur Durchführung der
konkreten Vorhaben angegeben.
Anlage/n
1 Vorhabenblätter (öffentlich)Seite 2 von 6

Bauleitplanverfahren Nr. 6722-3 "Stadtbahntrasse" in Bonn-Beuel
Vorhabennummer: 164611
Inhaltliche Beschreibung: Für die Fläche des Bebauungsplans Nr. 6722-3 im Stadtbezirk Beuel,
Ortsteil Mitte, entstehen durch die Planung zur Beschleunigung der Stadtbahntrasse 66 städtebaulich
neu zu arrondierende Flächen.
Politischer Beschluss: DS-Nr.: 1810319, 1810319NV5
Bearbeitungszeit: 3-4 Jahre
Aktueller Bearbeitungsstand: Weiterführung des Bauleitplanverfahrens Nr. 6722-3
Nächster Schritt: Nach der Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs wird die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB durchgeführt werden.
Kosten des Vorhabens: -
Stadtbezirk: Beuel
Zuständigkeit : Bezirklich
Begründung: § 7 Abs. 2 Buchstabe b der Bezirkssatzung
Adresse: Sankt Augustiner Straße
Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung , Verkehr, Mobilität und ÖPNV
Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren
Beschreibung des Verfahrens: Das standardisierte Beteiligungsverfahren wird für den
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6722-3 durchgeführt. Auf Grundlage des Beschlusses vom
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 22.02.18 (DS-Nr.: 1810319) wird ein
beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Parallel zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll eine Straßenvorentwurfsplanung erstellt und
ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. In einer Beteiligungsveranstaltung und einer zwei
Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne werden die Ziele und Zwecke der Planung
dargestellt. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mind. eine Woche vorher ortsüblich
im Amtsblatt/ Internet/ "Schaufenster Bonn" bekannt gegeben. In einer zweiten Stufe im Rahmen
der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird erneut die Gelegenheit gegeben zum
Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mind. eine Woche vorher
ortsüblich im Amtsblatt/ Internet/ "Schaufenster Bonn" bekannt gegeben.
Kosten der Beteiligung: -
Ansprechpartner: Frau Buchwald-Fuchs, Amt 61-21, Tel. 0228 77 3791, Mail: patricia-
roxana.buchwald-fuchs@bonn.de
Weitere Infos: -Seite 3 von 6

“Im Dahl“ Bebauungsplan Nr. 7425-19
Vorhabennummer: 164612
Inhaltliche Beschreibung: Das Plangebiet liegt im Ortsteil Buschdorf und wird umgrenzt durch eine
zweigeschossige Bebauung. Bisher ist diese Fläche als "Fläche für den Gemeinbedarf" im
Bebauungsplan Nr. 7425-19 festgesetzt. Diese Nutzung wurde an diesem Standort nicht realisiert, als
Ersatzstandort für eine Kindertagesstätte wurde eine Fläche im Baugebiet "Im Apfelgarten"
(Bebauungsplan Nr. 7425-24) festgesetzt (die Kita wird derzeit errichtet). Im Bereich "Im Dahl" soll
eine Wohnbebauung realisiert werden. Hierzu sollen im weiteren Verfahren Planungsalternativen
erarbeitet werden, die auch die Ziele der Perspektivwerkstatt Buschdorf und die damit verknüpften
Themen Barrierefreiheit, Mehrgenerationenwohnen sowie die demographische Entwicklung von
Buschdorf berücksichtigen.
Politischer Beschluss: DS-Nr. 1810802
Bearbeitungszeit: Ca. 2 Jahre
Aktueller Bearbeitungsstand: Zielbeschluss
Nächster Schritt: Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Kosten des Vorhabens: -
Stadtbezirk: Bonn
Zuständigkeit : Bezirklich
Begründung: Aufgrund der geringen Anzahl der geplanten Wohneinheiten hat das Verfahren nur eine
bezirkliche Bedeutung.
Adresse: Im Dahl, 53117 Bonn
Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung
Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren
Beschreibung des Verfahrens: Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerbeteiligungsveranstaltung und einer
zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der
Beteiligungsmöglichkeit werden mind. eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im
Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen
Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum
Bebauungsplanentwurf eine Stellung abzugeben. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mind. eine Woche vorher
ortsüblich bekannt gemacht. Die Prüfung sowie die abschließende Entscheidung über die
vorgetragenen Stellungnahmen erfolgt durch den Rat der Stadt Bonn in öffentlicher Sitzung,
nachdem die zuständige Bezirksvertretung - ebenfalls in öffentlicher Sitzung - über die Angelegenheit
beraten hat. Das Ergebnis wird den Verfassern / Verfasserinnen der Stellungnahme mitgeteilt.
Kosten der Beteiligung: -
Ansprechpartner: Herr Maaß, Amt 61-23, Tel. 0228 77 3662, Mail : manfred.maass@bonn.de
Weitere Infos: -Seite 4 von 6

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6721-1
„Kreuzherrenstraße“
Vorhabennummer: 164613
Inhaltliche Beschreibung: Auf dem Grundstück Kreuzherrenstraße Gemarkung 4301, Flur 71,
Flurstücke 317, 318 wird die Errichtung von zwei II-geschossigen Mehrfamilienhäusern mit 11
Wohneinheiten geplant. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
7921-2. Die geplanten Gebäude liegen vollständig außerhalb der im B-Plan festgesetzten
überbaubaren Flächen. Die Konzeption widerspricht demnach den Grundzügen des bestehenden
Planungsrechts. Eine Realisierung des Vorhabens ist daher nicht durch eine Befreiung vom
bestehenden Planungsrecht möglich. Zur Umsetzung des Vorhabens ist eine Änderung des
Planungsrechts erforderlich.
Politischer Beschluss: DS-Nr. 1912357
Bearbeitungszeit: Schaffung von Planungsrecht ca. 2 Jahre
Aktueller Bearbeitungsstand: Vorbereitung der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 BauGB
Nächster Schritt: Vorbereitung des Bebauungsplanentwurfes
Kosten des Vorhabens: Nicht bezifferbar
Stadtbezirk: Beuel
Zuständigkeit : Bezirklich
Begründung: Aufgrund der geringen Größe hat das Vorhaben nur eine bezirkliche Bedeutung
Adresse: Kreuzherrenstraße
Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung
Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren
Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs. 1 BauGB) wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte
der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen
einer Beteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne
unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher
ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt „Schaufenster“ bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe
im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit
gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie
Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens
eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über
die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.
Kosten der Beteiligung: Derzeit nicht bezifferbar
Ansprechpartner: Frau Blümel, Amt 61-21, 0228/ 77 44 98, katharina.bluemel@bonn.de
Weitere Infos: -Seite 5 von 6

Universitäts-Campus in Bonn-Endenich - Bauleitplanverfahren Nr. 6421-1
Vorhabennummer: 164614
Inhaltliche Beschreibung: Entwicklung bzw. Ausbau des Universitätscampus am Standort Bonn-
Endenich. Das hierfür erforderliche Bauleitplanverfahren wird auf Grundlage eines im Rahmen eines
städtebaulichen Wettbewerbs ermittelten Siegerentwurfes aus dem Jahr 2012 durchgeführt. Geplant
sind Lehr- und Forschungseinrichtungen, eine der studentischen Versorgung dienende Infrastruktur
sowie studentisches Wohnen.
Politischer Beschluss:
Bearbeitungszeit: 2 Jahre
Aktueller Bearbeitungsstand: Überarbeitung der Planung zur Vorbereitung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung
Nächster Schritt: Bei Vorliegen einer überarbeiteten Planung wird diese den politischen Gremien zur
Beratung (Umweltausschuss, Planungsausschuss) bzw. zur Beschlussfassung (BV Bonn) der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt.
Kosten des Vorhabens:
Stadtbezirk: Bonn
Zuständigkeit : Bezirklich
Begründung: Das Vorhaben ist aufgrund seiner räumlichen Auswirkungen von bezirklicher
Bedeutung.
Adresse: Gerhard-Domagk-Straße 3 , 53121 Bonn
Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung
Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren
Beschreibung des Verfahrens: Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB)
wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerbeteiligungsveranstaltung und einer
zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der
Beteiligungsmöglichkeit werden mind. eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im
Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen
Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf
eine Stellung abzugeben. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mind. eine Woche vorher ortsüblich
bekannt gemacht. Die Prüfung sowie die abschließende Entscheidung über die vorgetragenen
Stellungnahmen erfolgt durch den Rat der Stadt Bonn in öffentlicher Sitzung, nachdem die
zuständige Bezirksvertretung ebenfalls in öffentlicher Sitzung - über die Angelegenheit beraten hat.
Das Ergebnis wird den Verfassern / Verfasserinnen der Stellungnahme mitgeteilt.
Kosten der Beteiligung:
Ansprechpartner: Herr Höller, Amt 61-23, 0228/ 77 45 13, mathis.hoeller@bonn.de
Weitere Infos: -Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 22:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de