← Vorlagen

191014-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für die Kreuzungsbereiche B9 / Drachenburgstr. und Deichmanns Aue / Austraße

Nummer
191014-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 77,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 191014 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für die Kreuzungsbereiche B9 / Drachenburgstr. und Deichmanns Aue / Austraße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.533 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191014-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für
die Kreuzungsbereiche B9 / Drachenburgstr. und
Deichmanns Aue / Austraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1)
Dem Fußgängerverkehr stehen an der Kreuzung Mainzer Straße/ Remagener
Straße (B9)/ Drachenburgstraße in allen Ästen gesicherte
Fußgängerquerungen zur Verfügung.
An der Hauptkreuzung gibt es eine Lichtsignalanlage. Der Fußgängerverkehr
wird entsprechend lichtsignalgeregelt. Auf den freien Rechtsabbiegern von der
Mainzer Straße in die Drachenburgstraße und von der Remagener Straße in
der Mainzer Straße sind Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) eingerichtet.
Damit entspricht die Fußgängersicherung dem Standard von größeren
Kreuzungen und das Queren für Fußgänger wird aus verkehrsplanerischer
Sicht nicht als besonders schwierig oder gefährlich angesehen.
Ob die freien Rechtsabbieger dennoch zur Vervollständigung und
Vereinheitlichung ebenfalls in die Lichtsignalanlage des Knotens integriert
werden können, müsste von Seiten der Verwaltung noch näher geprüft werden.
Im Bereich Drachenburgstraße besteht tatsächlich keine gesicherte
Fußgängerquerung zwischen Bahnstrecke und Mallwitzstraße/Ellesdorfer
Straße. Hier würde die Verwaltung bei entsprechender Beschlussfassung die
Einrichtung bzw. den Bedarf eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) prüfen
und der Bezirksvertretung Bad Godesberg das Ergebnis mitteilen.
zu 2)
Mangels qualifizierter Gefahrenlage sieht die Verwaltung keine Möglichkeit eine
Reduzierung auf Tempo 30 vorzunehmen.
Die Verwaltung hat den Kreuzungsbereich bei einem Ortstermin in
Augenschein genommen, konnte allerdings keine Sichtbehinderungen
feststellen.
Im Rahmen der personellen Möglichkeiten wird der Verkehrsaußendienst
während der Überwachung besonders auf Parkverstöße in diesem Bereich
achten.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg:Seite 1 von 2

Seite 2
Zu Punkt 1
Im Bereich Drachenburgstraße ( Bereich zwischen Bahnstrecke und Mallwitzstraße/
Ellesdorfer Straße ) wird die Einrichtung eines Fußgängerüberweges entsprechend
dem Verfahrensvorschlag der Verwaltung geprüft.
Zu Punkt 2
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, es erfolgt eine Anwort entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung.
Das formelle Verfahren nach § 24 GO NRW ist mit den Voten zu den Punkten 1 und 2
abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de