191014-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für die Kreuzungsbereiche B9 / Drachenburgstr. und Deichmanns Aue / Austraße
Kerndaten
- Nummer
- 191014-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 191014-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für die Kreuzungsbereiche B9 / Drachenburgstr. und Deichmanns Aue / Austraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: zu 1) Dem Fußgängerverkehr stehen an der Kreuzung Mainzer Straße/ Remagener Straße (B9)/ Drachenburgstraße in allen Ästen gesicherte Fußgängerquerungen zur Verfügung. An der Hauptkreuzung gibt es eine Lichtsignalanlage. Der Fußgängerverkehr wird entsprechend lichtsignalgeregelt. Auf den freien Rechtsabbiegern von der Mainzer Straße in die Drachenburgstraße und von der Remagener Straße in der Mainzer Straße sind Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) eingerichtet. Damit entspricht die Fußgängersicherung dem Standard von größeren Kreuzungen und das Queren für Fußgänger wird aus verkehrsplanerischer Sicht nicht als besonders schwierig oder gefährlich angesehen. Ob die freien Rechtsabbieger dennoch zur Vervollständigung und Vereinheitlichung ebenfalls in die Lichtsignalanlage des Knotens integriert werden können, müsste von Seiten der Verwaltung noch näher geprüft werden. Im Bereich Drachenburgstraße besteht tatsächlich keine gesicherte Fußgängerquerung zwischen Bahnstrecke und Mallwitzstraße/Ellesdorfer Straße. Hier würde die Verwaltung bei entsprechender Beschlussfassung die Einrichtung bzw. den Bedarf eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) prüfen und der Bezirksvertretung Bad Godesberg das Ergebnis mitteilen. zu 2) Mangels qualifizierter Gefahrenlage sieht die Verwaltung keine Möglichkeit eine Reduzierung auf Tempo 30 vorzunehmen. Die Verwaltung hat den Kreuzungsbereich bei einem Ortstermin in Augenschein genommen, konnte allerdings keine Sichtbehinderungen feststellen. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten wird der Verkehrsaußendienst während der Überwachung besonders auf Parkverstöße in diesem Bereich achten. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg:Seite 1 von 2 Seite 2 Zu Punkt 1 Im Bereich Drachenburgstraße ( Bereich zwischen Bahnstrecke und Mallwitzstraße/ Ellesdorfer Straße ) wird die Einrichtung eines Fußgängerüberweges entsprechend dem Verfahrensvorschlag der Verwaltung geprüft. Zu Punkt 2 Der Bürgerantrag wird abgelehnt, es erfolgt eine Anwort entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung. Das formelle Verfahren nach § 24 GO NRW ist mit den Voten zu den Punkten 1 und 2 abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de