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191010-4 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag : Einbahnstraßenregelung Brahmsstraße Endenich

Nummer
191010-4 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
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  1. 191010 Bürgerantrag : Einbahnstraßenregelung Brahmsstraße Endenich

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191010-4 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag : Einbahnstraßenregelung
Brahmsstraße Endenich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Der Bürgerantrag und die Stellungnahmen wurden mit der Maßgabe vertagt,
dass die Verwaltung zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Bonn die
Ergebnisse des Ortstermins am 09.06.2020 in einer ergänzenden
Stellungnahme vorlegt.
Als Ergebnis des Ortstermins wurde die Prüfung folgender Punkte angeregt:
1. Neuausrichtung des alternierenden Parkens zwischen Alfred-Bucherer-
Straße und Regerstraße
2. Einrichtung von 2 Parkplätzen im unmittelbaren Bereich der
Kindertagesstätte der evangelischen Trinitatiskirchengemeinde mit
Parkscheibenregelung (0,5 Stunden)
3. Einbahnstraßenregelung in Richtung Regerstraße
Die Parkflächen in der Brahmsstraße sind an verschiedenen Stellen aufgrund
von Grundstückszufahrten auf unterschiedlichen Straßenseiten eingerichtet,
sodass in diesen Bereichen Begegnungsverkehr möglich ist. Lediglich in einem
Teilbereich ist auf einer Länge von etwa 80m keine Ausweichfläche vorhanden.
Auf der Brahmsstraße findet keine Parkraumbewirtschaftung statt, was dazu
führt, dass die dortigen Parkplätze in der Regel langfristig belegt sind. Im
Bereich der Kita kommt es daher immer wieder zu der Situation, dass Eltern
keinen Parkplatz finden und ihre Fahrzeuge dann verkehrsbehindernd auf den
Gehweg abstellen.
Die Einführung einer Einbahnstraßenregelung führt grundsätzlich dazu, dass
der vorhandene Verkehr über anliegende Straßen abfließen muss und dann
dort eine Verschärfung der Verkehrssituation verursacht. Die Verwaltung hält
an der bisherigen ablehnenden Stellungnahme zur Einführung einer
Einbahnstraßenregelung fest, da die Situation in der Brahmsstraße weder im
Hinblick auf Verkehrsstärken noch auf die dort gefahrene Geschwindigkeit als
kritisch anzusehen ist.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung daher in Rücksprache mit der
Polizei vor, im Bereich der Brahmsstraße 14 und 14a auf einer Länge von etwaSeite 1 von 3

Seite 2
12m eine neue Ausweichfläche für den Begegnungsverkehr und in Höhe der
Hausnummer 49 zwei Parkplätze mit Parkscheibenregelung (0,5 Stunden in der
Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7 und 17 Uhr) zu markieren und
entsprechend auszuschildern (siehe Anlage). Eine Einbahnstraßenregelung
wird nicht eingeführt.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Bezirksvertretung Bonn befürwortet die
von der Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei vorgeschlagenenen
Maßnahmen und regt an, den Antragstellenden entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung zu informieren. Mit diesem
Votum ist das in $ 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
1 Brahmstraße_Einbahnstraßenregelung-Lageplan_ohne Schleppkurve
(öffentlich)Seite 2 von 3

Ausweichzone
Brahmsstraße
Brahmsstraße
Regerstraße
VZ 283-10
VZ 283-20
VZ 286-10
VZ 286-20
Stadt Bonn - Stadtplanungsamt
Zeichnungsname: Z:\61-3\_Bonn\Ortsteil Endenich\Brahmsstraße\AutoCad\DWG-Dateien\200728_Brahmstraße_Einbahnstraßenregelung.dwg
Datum: 03.08.2020 11:25:27
Layout: Lageplan
BUNDESSTADT BONN
STADTPLANUNGSAMT
Abteilung:
Projekt/Plan:
Zeichnung-Nr.
Maßstab
:
:
:
:gesehen
bearbeitet
Amt 61-3
gezeichnet
geprüft
61-3 Stadtverkehr
Brahmsstraße
alternierendes Parken
Weber 07/2020
Eimann 08/2020
1 : 500
1115-LP-MB-01Seite 3 von 3

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