191010-4 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag : Einbahnstraßenregelung Brahmsstraße Endenich
Kerndaten
- Nummer
- 191010-4 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 191010-4 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag : Einbahnstraßenregelung Brahmsstraße Endenich Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Der Bürgerantrag und die Stellungnahmen wurden mit der Maßgabe vertagt, dass die Verwaltung zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Bonn die Ergebnisse des Ortstermins am 09.06.2020 in einer ergänzenden Stellungnahme vorlegt. Als Ergebnis des Ortstermins wurde die Prüfung folgender Punkte angeregt: 1. Neuausrichtung des alternierenden Parkens zwischen Alfred-Bucherer- Straße und Regerstraße 2. Einrichtung von 2 Parkplätzen im unmittelbaren Bereich der Kindertagesstätte der evangelischen Trinitatiskirchengemeinde mit Parkscheibenregelung (0,5 Stunden) 3. Einbahnstraßenregelung in Richtung Regerstraße Die Parkflächen in der Brahmsstraße sind an verschiedenen Stellen aufgrund von Grundstückszufahrten auf unterschiedlichen Straßenseiten eingerichtet, sodass in diesen Bereichen Begegnungsverkehr möglich ist. Lediglich in einem Teilbereich ist auf einer Länge von etwa 80m keine Ausweichfläche vorhanden. Auf der Brahmsstraße findet keine Parkraumbewirtschaftung statt, was dazu führt, dass die dortigen Parkplätze in der Regel langfristig belegt sind. Im Bereich der Kita kommt es daher immer wieder zu der Situation, dass Eltern keinen Parkplatz finden und ihre Fahrzeuge dann verkehrsbehindernd auf den Gehweg abstellen. Die Einführung einer Einbahnstraßenregelung führt grundsätzlich dazu, dass der vorhandene Verkehr über anliegende Straßen abfließen muss und dann dort eine Verschärfung der Verkehrssituation verursacht. Die Verwaltung hält an der bisherigen ablehnenden Stellungnahme zur Einführung einer Einbahnstraßenregelung fest, da die Situation in der Brahmsstraße weder im Hinblick auf Verkehrsstärken noch auf die dort gefahrene Geschwindigkeit als kritisch anzusehen ist. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung daher in Rücksprache mit der Polizei vor, im Bereich der Brahmsstraße 14 und 14a auf einer Länge von etwaSeite 1 von 3 Seite 2 12m eine neue Ausweichfläche für den Begegnungsverkehr und in Höhe der Hausnummer 49 zwei Parkplätze mit Parkscheibenregelung (0,5 Stunden in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7 und 17 Uhr) zu markieren und entsprechend auszuschildern (siehe Anlage). Eine Einbahnstraßenregelung wird nicht eingeführt. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Bezirksvertretung Bonn befürwortet die von der Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei vorgeschlagenenen Maßnahmen und regt an, den Antragstellenden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung zu informieren. Mit diesem Votum ist das in $ 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n 1 Brahmstraße_Einbahnstraßenregelung-Lageplan_ohne Schleppkurve (öffentlich)Seite 2 von 3 Ausweichzone Brahmsstraße Brahmsstraße Regerstraße VZ 283-10 VZ 283-20 VZ 286-10 VZ 286-20 Stadt Bonn - Stadtplanungsamt Zeichnungsname: Z:\61-3\_Bonn\Ortsteil Endenich\Brahmsstraße\AutoCad\DWG-Dateien\200728_Brahmstraße_Einbahnstraßenregelung.dwg Datum: 03.08.2020 11:25:27 Layout: Lageplan BUNDESSTADT BONN STADTPLANUNGSAMT Abteilung: Projekt/Plan: Zeichnung-Nr. Maßstab : : : :gesehen bearbeitet Amt 61-3 gezeichnet geprüft 61-3 Stadtverkehr Brahmsstraße alternierendes Parken Weber 07/2020 Eimann 08/2020 1 : 500 1115-LP-MB-01Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de