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191004-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrsführung im Bereich Spessartstraße / Ellerstraße / Bornheimer Straße und Hochstadenring im Kontext des B-Planes 7623-19

Nummer
191004-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 191004 Bürgerantrag: Verkehrsführung im Bereich Spessartstraße / Ellerstraße / Bornheimer Straße und Hochstadenring im Kontext des B-Planes 7623-19

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191004-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verkehrsführung im Bereich
Spessartstraße / Ellerstraße / Bornheimer Straße
und Hochstadenring im Kontext des B-Planes
7623-19
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Mit vorliegendem Bürgerantrag beantragt ein benachbarter Gewerbebetrieb
unter anderem die Öffnung der Spessartstraße zum Heinrich-Böll-Ring.
Hintergrund ist die von der Stadt vorgesehene Änderung der Verkehrsführung
zur Verkehrsberuhigung in der Bornheimer Straße, die laut Antragsteller die
Erreichbarkeit der Gewerbebetriebe an der Bornheimer Straße empfindlich
erschweren wird.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans 7623-19
"Ennemoserstraße" in der Zeit vom 10. Okober - 25. November 2019 sind
bereits zwei thematisch verwandte Anregungen von der IHK Bonn/ Rhein-Sieg
und dem Einzelhandelsverband Bonn-Rhein-Sieg eingegangen. Die Verwaltung
empfiehlt daher den Bürgerantrag als verspätete Anregung zum
Bebauungsplanverfahren "Ennemoserstraße" zu werten und im weiteren
Verfahren entsprechend zu prüfen und zu behandeln.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird als verspätete Anregung zum Bebauungsplanverfahren
"Ennemoserstraße" gewertet, der Bürgerantrag ist mit der Beratung in der
Bezirksvertretung nach § 24 GO NRW formell abgeschlossen.
Anlage/n
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