191004 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Verkehrsführung im Bereich Spessartstraße / Ellerstraße / Bornheimer Straße und Hochstadenring im Kontext des B-Planes 7623-19
Kerndaten
- Nummer
- 191004
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 16.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 191004 Bürgerantrag: Verkehrsführung im Bereich Spessartstraße / Ellerstraße / Bornheimer Straße und Hochstadenring im Kontext des B-Planes 7623-19 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert die Verkehrsführung im Bereich Spessartstraße / Ellerstraße/ Bornheimer Straße und Hochstadenring im Kontext des B-Planes 7623-19. Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 3 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 28.11.2019 Institution / Verein Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer 172 Postleitzahl Ort Telefon Fax E-Mail Betreff Bürgerantrag zum B-Plan 7623-19 Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 tKGvmLSu 28.11.19 13:52Seite 2 von 3 Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, unseren Bürgerantrag stellen wir im Zusammenhang mit dem B-Plan 7623-19 der Bundesstadt Bonn und der geplanten Verkehrsberuhigung der Bornheimer Straße, ab Hochstadenring / Ecke Bornheimer Str. stadtauswärts Richtung Gewerbegebiet OBI, EDEKA, Zoo & Co., Faßbender Tenten, Ärztehaus, und diverse Rechtsanwälte. Mit der möglichen Verkehrsberuhigung der Bornheimer Straße, sind das Gewerbegebiet und damit die o. g. Unternehmen mit ihren über 200 Arbeitsplätzen und ca. 7.000 Kunden täglich stadteinwärts nur noch über die Bornheimer Straße / Ecke Heinrich-Böll-Ring erreichbar. Die Ellerstraße ist für Linksabbieger gesperrt, die Eifelstraße ist eine Einbahnstraße, die Taunusstraße ist als Sackgasse verschlossen. Stadtauswärts kann das Gewerbegebiet nicht mehr über die Bornheimer Straße erreicht werden, da diese dann verkehrsberuhigt ist. Dem möglichen Kunden bliebe dann nur noch die großräumige Anfahrt über die Dorotheenstr., Sachsenweg, Vorgebirgsstraße und Ellerstraße - also mitten durch Wohngebiet. Heute erreichen uns laut dem von uns erstellten Gutachten der Fa. BC Aachen, 60 % unserer Kunden über die Bornheimer Straße. Den eben beschriebenen neuen Weg der Anfahrt aus Richtung Innenstadt werden nicht viele unserer Kunden finden. Der Weg über die Thomasstraße bietet sich dann nur noch über die Ellerstraße als Rechtsabbieger an. Die Abbindung des Tenten Karrees mit seinen Arbeitsplätzen und Kunden stellt einen schwerwiegenden Eingriff in ein derzeit funktionierendes, neues Gewerbegebiet dar. Der Umsatzrückgang, der durch eine solche Maßnahme in Gang gesetzt wird, wird zu erheblichen Problemen für alle Mieter führen. Daher stellen wir den Antrag, unabhängig von allen städtischen Entscheidungen, die Spessartstraße zu öffnen, um für eine bessere Zu- und Abfahrt für das Gewerbegebiet zu sorgen, die Ellerstraße stadteinwärts mit einen Linksabbieger zu versehen und die Bornheimer Straße zwischen Ellerstraße und Hochstadenring nicht beruhigen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de