190999-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Hinweisbeschilderung Fußgängerampel Godesberger Allee / A 562
Kerndaten
- Nummer
- 190999-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190999-1 ST Bürgerantrag: Hinweisbeschilderung Fußgängerampel Godesberger Allee / A 562 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Systematik der Fußgängeranforderung mittels Drucktaster am Fußgänger- Signalmast ist seit etlichen Jahren im gesamten Stadtgebiet einheitlich und darf daher als bekannt vorausgesetzt werden. Aus baulichen, verkehrlichen und örtlichen Gegebenheiten stehen die Signalmaste nicht immer in der Furtmitte, sondern gelegentlich am Rand des Überweges. Das Anbringen eines zusätzlichen Hinweisschildes in der Mitte des Überweges, welches auf den Mast am Rand des Überweges in ca. 3-4 m Entfernung hinweist, wird von der Verwaltung daher als entbehrlich erachtet, zumal es den Radverkehr behindern würde. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragsteller wird über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert.Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n Keine Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de