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190980-3 · Beschlussvorlage

Einrichtung von begehbaren Baumscheiben in der Friedrich-Breuer-Straße in Beuel

Nummer
190980-3
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.06.2023
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190980 Fußgängerfreundliche Gestaltung der Friedrich-Breuer-Straße

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Beschlussvorlage
öffentlich
190980-3
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einrichtung von begehbaren Baumscheiben in der
Friedrich-Breuer-Straße in Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund von sehr umfangreichem verwaltungsinternem Abstimmungsbedarf
konnte die Vorlage nicht rechtzeitig vor Ende der Antragsfrist für die Sitzung der
Bezirksvertretung Beuel am 11.08.2020 auf den Weg gebracht werden. Um
eventuell aus der Aufhebung des Beschlusses resultierende erforderliche
Umplanungen zeitnah weiterführen zu können, ist es dringlich, einen Beschluss
in der zunächst letzten Sitzung der aktuellen Legislaturperiode der
Bezirksvertretung Beuel aus wirtschaftlichen, planerischen und
organisatorischen Überlegungen zu erwirken.
Beschlussvorschlag
Der in der Sitzung der BV Beuel am 06.05.2020 unter TOP: 6.4.1 (DS-Nr.
190980-1AA) Punkt 2 gefasste Beschluss wird aufgehoben.
Begründung
In der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 06.05.2020 wurde zum
Änderungsantrag DS 190980-1 AA unter Punkt 2 wie folgt beschlossen:
„2. Im gesamten Bereich der Friedrich-Breuer-Straße vom Konrad-Adenauer-
Platz bis zur Kreuzstraße werden beidseitig alle Baumabsperrgitter entfernt und
begehbare Baumscheiben eingerichtet.“
Die Verwaltung weist darauf hin, dass dieser Beschluss aus den nachfolgend
geschilderten Gründen nicht baumverträglich ist und so nicht umgesetzt werden
kann.Seite 1 von 3
Seite 2
• Begehbare Baumscheiben lassen sich fachlich und auch gem.
Baumschutzsatzung bei Bestandsbäumen nicht realisieren:
• Zum Herstellen eines tragfähigen Wegebelags muss mindestens der
vorhandene Oberboden in einer entsprechenden Mächtigkeit
abgetragen werden. Dieser Eingriff im Wurzelschutzraum führt
üblicherweise zu massiven Schädigungen des Wurzelsystems sowie zur
Beeinträchtigung der Standsicherheit der Bäume.
• Weitere notwendige und durch Begehen hervorgerufenen
Verdichtungen führen zu einem Defizit an Sauerstoff im Wurzelbereich
und somit zum partiellen Absterben der Wurzeln, was wiederum mit
einer Schwächung bis hin zur Gefährdung der Standsicherheit führt.
• Die wasseraufnahmefähige Fläche wird reduziert, wodurch eine ohnehin
schon erschwerte Wasserversorgung weiter verschärft wird.
• Bereits erhöht liegende Wurzeln können aus oben genannten Gründen
nicht abgetrennt und entfernt werden und stellen eine Stolpergefahr dar
Auch bei Neupflanzungen sind begehbare Baumscheiben lediglich eine Lösung
in besonderen Einzelfällen je nach örtlicher Situation. Gegen begehbare
Baumscheiben sprechen die folgenden Argumente, weshalb die Verwaltung
davon abrät, diese hier zu installieren:
• Baumroste und Pflaster, aber auch epoxidharzgebundene Beläge
müssen stetig auf Grund des Dickenwachstums des Baumes
herausgenommen, bzw. ausgebessert oder aufgeweitet werden.
• Die Wasserversorgung - und somit die Baumentwicklung - ist stark
eingeschränkt, da selbst vermeintlich durchlässige Beläge zum einen
eine erheblich reduzierte Wasserdurchlässigkeit im Vergleich zu
Oberboden aufweisen, zum anderen sich mit der Zeit zusetzen und
somit die Durchlässigkeit verlieren.
• Eine Bodenfunktion mit belebter Oberbodenschicht ist nicht vorhanden
und somit durchaus eine Versiegelungswirkung zu verzeichnen. Dies
wirkt sich durch geringere Verdunstungskühlung auch negativ auf das
Stadtklima aus.
• Das Risiko des Anhebens des Belages und somit das Hervorrufen von
Stolperstellen wird auch hier deutlich gesteigert.
Die derzeit in der Friedrich-Breuer-Straße vorhandenen Baumschutzgitter
verhindern sehr effektiv ein Überfahren und Beparken der Baumscheiben durch
PKWs und auch das Abstellen und Sichern von Fahrrädern direkt am
Baumstamm. Es wird hierdurch also nicht nur der Wurzelraum des Baumes vor
Verdichtung, sondern auch der Stamm des Baumes vor Beschädigungen durch
Fahrräder geschützt. Auch aus diesem Grund rät die Verwaltung grundsätzlich
davon ab, den Baumschutz zu entfernen. In der Friedrich-Breuer-Straße führen
allerdings gehwegseitig an die Baumschutzgitter angekettete Fahrräder zur
Einengung des Gehwegquerschnitts. Deshalb sollen dort als Kompromiss
zunächst versuchsweise die Baumschutzgitter auf der dem jeweiligen Gehweg
zugewandten Seite entfernt werden, um mehr Begegnungsraum für Fußgänger
zu schaffen. Sollte es hierdurch zu einem Missbrauch kommen, wird der Schutz
umgehend wieder montiert.
Vor dem Hintergrund des weiter steigenden Bewusstseins in der Bevölkerung
für die Wichtigkeit von Bäumen besonders in der Innenstadt gerade in Bezug
auf das Kleinklima, rät die Verwaltung von Maßnahmen ab, welche zumSeite 2 von 3
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Absterben von Bäumen führen können.
Bei den derzeit noch ausstehenden 5 Ersatzpflanzungen von Bäumen in der
Friedrich-Breuer-Straße und auch in anderen Bereichen wird zur weiteren
ökologischen Aufwertung der Standorte geprüft, als Unterpflanzung eine
insektenfreundliche Staudenmischpflanzung zu etablieren. An geeigneten
Baumstandorten wurde dies schon im Stadtgebiet realisiert. Auch diese
Maßnahmen sind aufgrund des notwendigen Eingriffs in den oberflächennahen
Feinwurzelbereich der Bäume nur bei Neuanpflanzungen möglich.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de