190980-3 · Beschlussvorlage
Einrichtung von begehbaren Baumscheiben in der Friedrich-Breuer-Straße in Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 190980-3
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.06.2023
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190980-3 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 68 Amt für Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einrichtung von begehbaren Baumscheiben in der Friedrich-Breuer-Straße in Beuel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund von sehr umfangreichem verwaltungsinternem Abstimmungsbedarf konnte die Vorlage nicht rechtzeitig vor Ende der Antragsfrist für die Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 11.08.2020 auf den Weg gebracht werden. Um eventuell aus der Aufhebung des Beschlusses resultierende erforderliche Umplanungen zeitnah weiterführen zu können, ist es dringlich, einen Beschluss in der zunächst letzten Sitzung der aktuellen Legislaturperiode der Bezirksvertretung Beuel aus wirtschaftlichen, planerischen und organisatorischen Überlegungen zu erwirken. Beschlussvorschlag Der in der Sitzung der BV Beuel am 06.05.2020 unter TOP: 6.4.1 (DS-Nr. 190980-1AA) Punkt 2 gefasste Beschluss wird aufgehoben. Begründung In der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 06.05.2020 wurde zum Änderungsantrag DS 190980-1 AA unter Punkt 2 wie folgt beschlossen: „2. Im gesamten Bereich der Friedrich-Breuer-Straße vom Konrad-Adenauer- Platz bis zur Kreuzstraße werden beidseitig alle Baumabsperrgitter entfernt und begehbare Baumscheiben eingerichtet.“ Die Verwaltung weist darauf hin, dass dieser Beschluss aus den nachfolgend geschilderten Gründen nicht baumverträglich ist und so nicht umgesetzt werden kann.Seite 1 von 3 Seite 2 • Begehbare Baumscheiben lassen sich fachlich und auch gem. Baumschutzsatzung bei Bestandsbäumen nicht realisieren: • Zum Herstellen eines tragfähigen Wegebelags muss mindestens der vorhandene Oberboden in einer entsprechenden Mächtigkeit abgetragen werden. Dieser Eingriff im Wurzelschutzraum führt üblicherweise zu massiven Schädigungen des Wurzelsystems sowie zur Beeinträchtigung der Standsicherheit der Bäume. • Weitere notwendige und durch Begehen hervorgerufenen Verdichtungen führen zu einem Defizit an Sauerstoff im Wurzelbereich und somit zum partiellen Absterben der Wurzeln, was wiederum mit einer Schwächung bis hin zur Gefährdung der Standsicherheit führt. • Die wasseraufnahmefähige Fläche wird reduziert, wodurch eine ohnehin schon erschwerte Wasserversorgung weiter verschärft wird. • Bereits erhöht liegende Wurzeln können aus oben genannten Gründen nicht abgetrennt und entfernt werden und stellen eine Stolpergefahr dar Auch bei Neupflanzungen sind begehbare Baumscheiben lediglich eine Lösung in besonderen Einzelfällen je nach örtlicher Situation. Gegen begehbare Baumscheiben sprechen die folgenden Argumente, weshalb die Verwaltung davon abrät, diese hier zu installieren: • Baumroste und Pflaster, aber auch epoxidharzgebundene Beläge müssen stetig auf Grund des Dickenwachstums des Baumes herausgenommen, bzw. ausgebessert oder aufgeweitet werden. • Die Wasserversorgung - und somit die Baumentwicklung - ist stark eingeschränkt, da selbst vermeintlich durchlässige Beläge zum einen eine erheblich reduzierte Wasserdurchlässigkeit im Vergleich zu Oberboden aufweisen, zum anderen sich mit der Zeit zusetzen und somit die Durchlässigkeit verlieren. • Eine Bodenfunktion mit belebter Oberbodenschicht ist nicht vorhanden und somit durchaus eine Versiegelungswirkung zu verzeichnen. Dies wirkt sich durch geringere Verdunstungskühlung auch negativ auf das Stadtklima aus. • Das Risiko des Anhebens des Belages und somit das Hervorrufen von Stolperstellen wird auch hier deutlich gesteigert. Die derzeit in der Friedrich-Breuer-Straße vorhandenen Baumschutzgitter verhindern sehr effektiv ein Überfahren und Beparken der Baumscheiben durch PKWs und auch das Abstellen und Sichern von Fahrrädern direkt am Baumstamm. Es wird hierdurch also nicht nur der Wurzelraum des Baumes vor Verdichtung, sondern auch der Stamm des Baumes vor Beschädigungen durch Fahrräder geschützt. Auch aus diesem Grund rät die Verwaltung grundsätzlich davon ab, den Baumschutz zu entfernen. In der Friedrich-Breuer-Straße führen allerdings gehwegseitig an die Baumschutzgitter angekettete Fahrräder zur Einengung des Gehwegquerschnitts. Deshalb sollen dort als Kompromiss zunächst versuchsweise die Baumschutzgitter auf der dem jeweiligen Gehweg zugewandten Seite entfernt werden, um mehr Begegnungsraum für Fußgänger zu schaffen. Sollte es hierdurch zu einem Missbrauch kommen, wird der Schutz umgehend wieder montiert. Vor dem Hintergrund des weiter steigenden Bewusstseins in der Bevölkerung für die Wichtigkeit von Bäumen besonders in der Innenstadt gerade in Bezug auf das Kleinklima, rät die Verwaltung von Maßnahmen ab, welche zumSeite 2 von 3 Seite 3 Absterben von Bäumen führen können. Bei den derzeit noch ausstehenden 5 Ersatzpflanzungen von Bäumen in der Friedrich-Breuer-Straße und auch in anderen Bereichen wird zur weiteren ökologischen Aufwertung der Standorte geprüft, als Unterpflanzung eine insektenfreundliche Staudenmischpflanzung zu etablieren. An geeigneten Baumstandorten wurde dies schon im Stadtgebiet realisiert. Auch diese Maßnahmen sind aufgrund des notwendigen Eingriffs in den oberflächennahen Feinwurzelbereich der Bäume nur bei Neuanpflanzungen möglich. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de