190972 · Beschlussvorlage
Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 6918-1, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Hochkreuz; „Johanna-Kinkel-Straße“
Kerndaten
- Nummer
- 190972
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (100.000 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 190972 Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 6918-1, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Hochkreuz; „Johanna-Kinkel- Straße“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Empfehlung Rat 06.02.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag I. Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch an der Bauleitplanung Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch am Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen werden entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz der Stadt Bonn vom 26.06.2019 (DS- Nr.: 1911333) behandelt. II. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch 1. Die von Telefónica Germany GmbH&Co. OHG mit Stellungnahme vom 04.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als der neue Verlauf der Richtfunktrasse im Bebauungsplan nachrichtlich dargestellt wird. 2. Die mit Stellungnahme 2 (2 emails) vom 18.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 3. Die mit Stellungnahme 3 vom 20.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 167 Seite 2 Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 4. Die mit Stellungnahme 4 mit 2 emails vom 20.09.2019 und 26.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 5. Die mit Stellungnahme 5 vom 24.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 6. Die mit Stellungnahme 6 vom 24.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 7. Die mit Stellungnahme 7 vom 24.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 8. Die vom Polizeipräsidium Bonn mit Stellungnahme vom 20.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden der Grundstückseigentümerin zur Kenntnis gebracht. 9. Die von den Stadtwerken Bonn GmbH mit Stellungnahme vom 25.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als die Stellungnahme der Stadtwerke Bonn GmbH der BImA zur Berücksichtigung im Rahmen der späteren Ausbauplanungen zur Kenntnis gebracht wurde. 10. Die mit Stellungnahme 10 vom 26.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet einSeite 2 von 167 Seite 3 Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 11. Die mit Stellungnahme 11 vom 26.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 12. Die mit Stellungnahme 12 vom 26.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden zur Kenntnis genommen. 13. Die mit Stellungnahme 13 vom 26.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 14. Die mit Stellungnahme 14 vom 26.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 15. Die mit Stellungnahme 15 vom 26.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 16. Die mit Stellungnahme 16 vom 26.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt.Seite 3 von 167 Seite 4 17. Die mit Stellungnahme 17 vom 26.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 18. Die mit Stellungnahme 18 vom 26.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 19. Die mit Stellungnahme 19 vom 26.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 20. Die mit Stellungnahme 20 vom 26.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 21. Die mit Stellungnahme 21 vom 26.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 22. Die mit Stellungnahme 22 vom 26.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zurSeite 4 von 167 Seite 5 Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 23. Die mit Stellungnahme 23 vom 26.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 24. Die mit Stellungnahme 24 vom 26.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 25. Die mit Stellungnahme 25 vom 26.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 26. Die mit Stellungnahme 26 vom 26.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 27. Die mit Stellungnahme 27 vom 26.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 28. Die mit Stellungnahme 28 vom 26.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/Seite 5 von 167 Seite 6 Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 29. Die mit Stellungnahme 29 vom 26.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 30. Die mit Stellungnahme 30 vom 26.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 31. Die mit Stellungnahme 31 vom 27.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 32. Die mit Stellungnahme 32 vom 27.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 33. Die mit Stellungnahme 33 vom 27.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 34. Die mit Stellungnahme 34 vom 27.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 35. Die mit Stellungnahme 35 mit 3 emails vom 22.09.2019, 04.11.2019 und 07.11.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für dasSeite 6 von 167 Seite 7 Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 36. Die mit Stellungnahme 36 vom 27.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 37. Die mit Stellungnahme 37 vom 27.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 38. Die mit Stellungnahme 38 vom 26.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 39. Die mit Stellungnahme 39 vom 27.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 40. Die mit Stellungnahme 40 vom 27.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 41. Die mit Stellungnahme 41 vom 27.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb desSeite 7 von 167 Seite 8 Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 42. Die mit Stellungnahme 42 vom 27.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 43. Die mit Stellungnahme 43 vom 27.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 44. Die mit Stellungnahme 44 vom 27.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 45. Die mit Stellungnahme 45 vom 27.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 46. Die mit Stellungnahme 46 vom 27.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt.Seite 8 von 167 Seite 9 47. Die mit Stellungnahme 47 vom 27.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 48. Die mit Stellungnahme 48 vom 27.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 49. Die mit Stellungnahme 49 vom 27.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 50. Die mit Stellungnahme 50 vom 27.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 51. Die mit Stellungnahme 51 vom 27.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 52. Die mit Stellungnahme 52 vom 27.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 53. Die mit Stellungnahme 53 vom 24.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/Seite 9 von 167 Seite 10 Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 54. Die mit Stellungnahme 54 vom 24.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 55. Die vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Kreisgruppe Bonn, mit Stellungnahmen vom 26.09.2019 und 20.04.2017 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 56. Die mit Stellungnahme 56 vom 27.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 57. Die mit Stellungnahme 57 vom 27.09.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn- Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. III. Hinweise Zu dem Bebauungsplan wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. IV. Satzungsbeschluss 1. Der im Bebauungsplanentwurf nachrichtlich dargestellte Verlauf der Richtfunktrasse wird redaktionell angepasst. Der veränderte Verlauf wurde in violett in den Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet. 2. Die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6918-1 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 26.06.2019 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen. 3. Der Bebauungsplan Nr. 6918-1 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Hochkreuz, zwischen Johanna-Kinkel-Straße, Ludwig-Erhard-Allee und derSeite 10 von 167 Seite 11 Bestandsbebauung entlang der Kennedyallee bzw. der Frankenstraße ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Begründung Plangebiet / bestehendes Planungsrecht Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 6918-1 erstreckt sich auf den Bereich zwischen der Johanna-Kinkel-Straße, der Ludwig-Erhard-Allee und der Bestandsbebauung entlang der Kennedyallee bzw. der Frankenstraße. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Sonderbaufläche mit der näheren Zweckbestimmung Dienstleistungen und Verwaltung dar. Verbindliches Planungsrecht besteht im Wesentlichen für das Grundstück Johanna-Kinkel-Straße 3 – 5. Der aus dem Jahre 1988 stammende Bebauungsplan Nr. 8119-11 (1. Änderung Rechtskraft im Jahre 2004) setzt hier ein Sondergebiet mit der näheren Zweckbestimmung Büro und Verwaltung fest. Einrichtungen für Wissenschaft und Forschung, Anlagen für gesundheitliche, soziale und kulturelle Zwecke sowie Schank- und Speisewirtschaften können ebenso wie Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber und –leiter ausnahmsweise zugelassen werden. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4, die Geschossflächenzahl (GFZ) bei einer zweigeschossigen, offenen Bauweise 0,8. Eine Baugrenze als Mantellinie umfasst die für eine Bebauung vorgesehene Grundstücksfläche. Parallel der Ludwig-Erhard-Allee erstreckt sich eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“. Außerdem setzt der Bebauungsplan an der südöstlichen Plangebietsgrenze eine Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern sowie außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen einzelne Bäume speziell zum Erhalt fest. Eine mit einem Leitungsrecht zugunsten des Versorgungsträgers zu belastende Fläche sichert planungsrechtlich eine vorhandene Gasfernleitung nebst Schutzstreifen. Für einen kleinen Teilbereich des Plangebietes, der sich parallel zur Frankenstraße erstreckt, besteht verbindliches Planungsrecht in Form des Bebauungsplanes Nr. 8119-20, der im Jahr 1968 Rechtskraft erlangt hat. Dieser setzt für den betroffenen Bereich ein Allgemeines Wohngebiet in geschlossener Bauweise fest. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,3, die Geschossflächenzahl (GFZ) 1,0. Überbaubare Grundstücksflächen sind durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6918-1 nicht betroffen. Das übrige Plangebiet liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils und ist planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen. Planungsziele:Seite 11 von 167 Seite 12 Das heute auf mehrere Standorte im Stadtgebiet verteilte Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit derzeit etwa 800 Mitarbeitern soll künftig auf der Fläche zwischen der Ludwig-Erhard-Allee und der Johanna- Kinkel-Straße in einem Neubau konzentriert und damit am Standort Bonn gesichert werden. Der neue Standort soll gleichzeitig auch den Raumbedarf der wachsenden Behörde für zukünftig etwa 1050 Mitarbeiter berücksichtigen. Der Bebauungsplan eröffnet die Möglichkeit, ein repräsentatives Bürogebäude mit einer Gebäudehöhe zu realisieren, das der exponierten Lage im Bundesviertel an der Schnittstelle von zwei wichtigen Hauptverkehrsachsen gegenüber dem Forschungszentrum Caesar gerecht wird. Im südöstlichen Teil des Plangebietes markiert ein Hochpunkt von zwingend einzuhaltender Höhe von 40 m den Eingangsbereich zum Bundesviertel. Für den überwiegenden Teil des Grundstücks lässt der Bebauungsplan eine maximal 28 m hohe Bebauung zu. Um den Übergang zur angrenzenden Wohnbebauung zu gewährleisten, erfolgt Richtung Westen eine Abstaffelung der maximalen Gebäudehöhen über 20 m nach 10 m bzw. 8 m. (Alle Höhen beziehen sich auf die im Bebauungsplan festgesetzte Geländehöhe.) Das Grundstück erhält drei Zufahrtsmöglichkeiten. Die bestehende Zufahrt von der Ludwig-Erhard-Allee soll dabei als repräsentative Vorfahrt zum Grundstück dienen. Die zentrale Zufahrt in die Tiefgarage erfolgt von der Johanna-Kinkel- Straße aus. Zusätzlich trägt eine Zufahrt von der Kennedyallee, die morgens die Zufahrt und abends die Abfahrt ermöglicht, zur Erschließung bei. Eine weitere Zufahrt von der Frankenstraße her soll lediglich für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge zulässig sein. Stellplätze sollen in der Tiefgarage untergebracht werden. Lediglich 30 Stellplätze sind im Vorfahrtsbereich zur Ludwig-Erhard-Allee oberirdisch zulässig. Ausgenommen hiervon ist jedoch der Bereich der die Ludwig-Erhard-Allee säumenden Baumallee. Diese ist mit Ausnahme einzelner Bäume im Zufahrtsbereich zum Grundstück zu erhalten. Planverfahren: Zur Sicherung der Planungsziele für das Gebiet zwischen der Ludwig-Erhard- Allee, der Johanna-Kinkel-Straße und der Bestandsbebauung entlang der Kennedyallee bzw. der Frankenstraße beschloss der Rat der Bundesstadt Bonn bereits in seiner Sitzung am 04.02.2015 eine Veränderungssperre sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6918-1 (DS-Nr. 1510075 und 1510075EB5). Mit Schreiben vom 02.02.2015 bekundete das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) den Planungsbedarf für einen Neubau des BSI auf dem bundeseigenen Grundstück Ludwig-Erhard-Allee 1- 3. Nach Konkretisierung der Planungsziele für das Areal beschloss die Bezirksvertretung Bad Godesberg in ihrer Sitzung am 30.11.2016 nach vorangegangener Beratung im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz (23.11.2016) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (DS-Nr.: 1613367 und 1613367EB3). Diese fand im Zeitraum vom 08.02.2017 bis einschließlich 21.02.2017 statt. Zusätzlich wurde am 08.02.2017 eine Bürgerversammlung durchgeführt. Als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit dienten dabei drei Massenstudien, die die maximale Bebaubarkeit des Grundstücks beiSeite 12 von 167 Seite 13 unterschiedlichen Baukörperkonfigurationen aufzeigten. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Zeitraum vom 20.03.2017 bis einschließlich 21.04.2017 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Planverfahren beteiligt. Am 20.12.2018 beriet der Städtebau- und Gestaltungsbeirat über das Bauvorhaben. Erste Überlegungen zur Wahl des Planverfahrens zielten darauf ab, dass die BImA nach Beendigung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einen Wettbewerb unter Beachtung städtebaulicher Rahmenbedingungen auslobt (DS-Nr.: 1613367 und 1613367EB3). Das Wettbewerbsergebnis sollte dann Grundlage für das weitere Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6918-1 sein. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes würden sich in diesem Falle eng an dem Siegerentwurf orientieren. Abweichend hiervon wurde von der BImA in Abstimmung mit dem Nutzer im laufenden Planverfahren im Hinblick auf eine zügige Realisierung des Projektes eine geänderte Verfahrensweise gewählt und das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes als Angebotsbebauungsplan weitergeführt. Nachfolgend beschloss der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz in seiner Sitzung am 26.06.2019 nach vorangegangener Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg (19.06.2019) und in dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz (25.06.2019) die öffentliche Auslegung zum Zwecke der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6918-1 nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen (DS-Nr.: 1911333). Ergänzend beschloss der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz in der Sitzung, dass für das Gesamtgebiet unabhängig von dem Bebauungsplanverfahren ein Verkehrskonzept zu erstellen und vorzulegen ist, das sowohl die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn-Stationen, als auch die bisherige Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ beinhaltet (DS- Nr.: 1911333EB3). Die öffentliche Auslegung erfolgte ebenso wie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in dem Zeitraum vom 28.08.2019 bis einschließlich 27.09.2019. Während der Offenlage wurden die unter Ziffern II. 1. bis 57. aufgeführten Stellungnahmen abgegeben. Die bei der Verwaltung während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sind nachstehend wiedergegeben und mit einem Abwägungsvorschlag versehen (Beschlusspunkt II). Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit wurden anonymisiert. Die Originale der eingereichten Stellungnahmen und eine Liste mit den Namen der Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch eine Stellungnahme abgegeben haben, liegen den Mitgliedern der Bezirksvertretung Bad Godesberg sowie des Rates eine Viertelstunde vor und während den Sitzungen zur Einsicht bereit. Gleiches gilt auch für die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch eingegangenenSeite 13 von 167 Seite 14 Stellungnahmen (Beschlusspunkt I), die dem Bebauungsplan zugrundeliegenden Gutachten, sowie den zum Bebauungsplan zwischen der Bundesstadt Bonn und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag. Das Plangebiet wird von einer Richtfunkverbindung der Telefónica Germany GmbH&Co. OHG tangiert. Der Bebauungsplan stellt den Verlauf dieser Richtfunkverbindung nachrichtlich dar. Im Zeitraum zwischen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB ergab sich eine leichte Verschiebung in der Lage der Richtfunkverbindung. Insofern bedarf es der Anpassung des Trassenverlaufes im Bebauungsplanentwurf. Der veränderte Trassenverlauf wurde in violett in den Entwurf des Bebauungsplanes eingetragen. Die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6918-1 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 26.06.2019 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen. Verfahren zur Auswahl eines Entwurfes: Um zielgerichtet sowohl die funktionalen Anforderungen als auch die Sicherheitsanforderungen des BSI umsetzen zu können, wird ein europaweites Vergabeverfahren mit integriertem Architektenwettbewerb durchgeführt. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind die Bieter aufgerufen, qualifizierte Architekten und Planer als Entwurfsverfasser einzubinden. Deren Entwürfe unter hohen Ansprüchen an Städtebau und Architektur bewertet und unter Beteiligung eines baufachlichen Bewertungsgremiums entwickelt und in der Entwurfsqualität geschärft werden. Die Auftaktveranstaltung des Baufachlichen Gremiums erfolgte am 05.04.2019. Ebenfalls im April 2019 startete das Vergabeverfahren durch eine EU-Auftragsbekanntmachung. Im II. Quartal des Jahres 2020 soll die abschließende Sitzung des Gremiums erfolgen, in dem die eingegangenen Entwürfe vorgestellt sowie eingeschätzt und bewertet werden. Städtebaulicher Vertrag: Zu dem Bebauungsplan wird vor dem Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der im Wesentlichen folgende Regelungen enthält: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verpflichtet sich, innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes ein oder mehrere Bürogebäude mit einer Bruttogrundfläche von ca. 63.000 m² für ca. 1.050 Mitarbeiter, 30 oberirdischen Stellplätzen sowie einer Tiefgarage mit 600 Stellplätzen für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu errichten. Zur Realisierung des Vorhabens führt die BImA ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die Stadt Bonn hat vor dem Hintergrund des Klimaschutzes ehrgeizige Ziele zur Minderung der CO2-Emissionen formuliert. Da ein großer Anteil derSeite 14 von 167 Seite 15 Emissionen im Gebäudebereich verursacht wird, sollen durch besonders energieeffiziente Neubauten CO2-Emissionen vermieden und somit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Die BImA strebt für das Vorhaben eine Zertifizierung nach dem „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude“ in der Kategorie „Silber“ an. Die BImA verpflichtet sich, mindestens die Anforderungen gemäß des Ratsbeschlusses „Energieeffizienzstandards beim Neubau“ vom 22.10.2015 (DS-Nr. 1512547) sowie des Hauptausschusses vom 14.11.1995 (DS-Nr. 9500876) einzuhalten. Weiter verpflichtet sich die Vorhabenträgerin zur Umsetzung der im Mobilitätskonzept formulierten Mobilitätsmaßnahmen und deren Monitoring. Das Mobilitätskonzept zielt darauf ab, das Verkehrsaufkommen und damit den erforderlichen Stellplatzbedarf am Standort durch Förderung des Fuß- und Fahrradverkehrs sowie des Umweltverbundes auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Neben baulichen und organisatorischen Maßnahmen bei dem Bauprojekt selber bedarf es zusätzlich noch baulicher Maßnahmen im Bereich der Ludwig-Erhard-Allee. Hierzu zählt die Herstellung eine Aufstellfläche innerhalb der Ludwig-Erhard-Allee für den Linksabbiegestrom von Süden in die Johanna-Kinkel-Straße sowie die barrierefreie Umgestaltung der heutigen Bushaltestelle „Rheinaue-Süd“ (Fahrtrichtung Norden) mit Schaffung einer Überholmöglichkeit. Weiter sind signaltechnische Änderungen der Lichtsignalanlage im Knoten Ludwig-Erhard-Allee / Kennedyallee / Mittelstraße auf Kosten der BImA vorzunehmen. Diese auf Kosten der Vorhabenträgerin durchzuführenden Umbaumaßnahmen werden Gegenstand eines weiteren städtebaulichen Vertrages zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Bonn, zu dessen Abschluss sich die Vorhabenträgerin vertraglich verpflichtet. Der städtebauliche Vertrag beinhaltet zudem Maßnahmen zum Insekten- und Vogelschutz (insektenfreundliche Beleuchtung, Verzicht auf an den Gebäuden hochstrahlende Beleuchtung, vogelfreundliche Verglasung) sowie Maßnahmen zur Begrenzung bzw. Verringerung der thermischen Belastung durch das geplante Bauprojekt (Baumaterialien, Wasserflächen). Darüber hinaus trifft der städtebauliche Vertrag Regelungen bezüglich des externen Ausgleichs von Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft durch die Inanspruchnahme des Ökokontos der Stadt Bonn sowie die Ablösung der Kosten dieser Ausgleichsmaßnahmen. Zu Beschlusspunkt I Im Rahmen der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wurde bereits über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch am Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen beraten. Die Behandlung der in den Stellungnahmen vorgetragenen Aspekte erfolgte entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 26.06.2019 (DS-Nr.: 1911333).Seite 15 von 167 Seite 16 Auf eine erneute Wiedergabe wird verzichtet und auf die Verwaltungsvorlage verwiesen. Zu Beschlusspunkt II Zunächst werden die eingereichten Stellungnahmen in der Reihenfolge der Beschlusspunkte unter II im Wortlaut wiedergegeben. Zur besseren Verständlichkeit schließt sich ein Gesamt-Abwägungsvorschlag an, der auf alle in den Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger vorgetragenen Aspekte eingeht. Durch diese Zusammenfassung wird den Mitgliedern des Rates sowie der Bezirksvertretung Bad Godesberg eine vollständige Abwägung über die in unterschiedlicher Weise und Intensität vorgebrachten Bedenken und Anregungen im Zusammenhang ermöglicht. Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird bei jeder Eingabe auf die entsprechende Behandlung der vorgebrachten Einzelthemen des Gesamt-Abwägungsvorschlages verwiesen. Anlage/n 1 Stellungnahmen - Gesamtabwägung (öffentlich) 2 Begründung Umweltbericht (öffentlich) 3 Übersichtsplan (öffentlich)Seite 16 von 167 Wiedergabe der Stellungnahmen / Gesamtabwägung zu 1.: Stellungnahme Telefónica Germany GmbH&Co. OHG vom 04.09.2019 „Aus Sicht der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG sind nach den einschlägigen raumordnerischen Grundsätzen die folgenden Belange bei der weiteren Planung zu berücksichtigen, um erhebliche Störun- gen bereits vorhandener Telekommunikationslinien zu vermeiden: ‐ durch das Plangebiet führt 1 Richtfunkverbindung hindurch ‐ die Fresnelzone der Richtfunkverbindung 306555009 befindet sich in einem vertikalen Korridor zwischen 21 m und 51 m über Grund Zur besseren Visualisierung erhalten Sie beigefügt zur E-Mail ein digitales Bild, welches den Verlauf unserer Punkt-zu-Punkt-Richtfunkverbindung verdeutlichen soll. Die farbigen Linien verstehen sich als Punkt-zu-Punkt-Richtfunkverbindungen der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG. Das Plangebiet ist im Bild mit einer dicken roten Linie eingezeichnet. Die Linien in Magenta haben für Sie keine Relevanz. Man kann sich diese Telekommunikationslinie als einen horizontal über der Landschaft verlaufenden Zylinder mit einem Durchmesser von rund 30-60m (einschließlich der Schutzbereiche) vorstellen (abhän- gig von verschiedenen Parametern). Bitte beachten Sie zur Veranschaulichung die beiliegenden Skizzen mit Einzeichnung des Trassenverlaufes. Alle geplanten Konstruktionen und notwendige Baukräne dürfen nicht in die Richtfunktrasse ragen. Wir bitten um Berücksichtigung und Übernahme der o.g. Richtfunkt- rasse in die Vorplanung und in die zukünftige Bauleitplanung bzw. den zukünftigen Flächennutzungsplan. Innerhalb der Schutzbereiche (horizontal und vertikal) sind entsprechende Bauhöhenbeschränkungen festzusetzen, damit die raumbedeutsame Richtfunkstrecke nicht beeinträchtigt wird. Es muss daher ein horizontaler Schutzkorridor zur Mittellinie der Richtfunkstrahlen von mindestens +/- 30 m und einen vertikalen Schutzabstand zur Mittellinie von mindestens +/-15m eingehalten werden.Seite 17 von 167 Wir bitten um Berücksichtigung und Übernahme der o.g. Richtfunktrassen einschließlich der geschilder- ten Schutzbereiche in die Vorplanung und in die zukünftige Bauleitplanung bzw. den zukünftigen Flä- chennutzungsplan. Innerhalb der Schutzbereiche (horizontal und vertikal) sind entsprechende Bauhöhen- beschränkungen s. o. festzusetzen, damit die raumbedeutsamen Richtfunkstrecken nicht beeinträchtigt werden. Sollten sich noch Änderungen in der Planung / Planungsflächen ergeben, so würden wir Sie bitten uns die geänderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit eine erneute Überprüfung erfolgen kann.“ Abwägungsvorschlag: Die Richtfunktrasse der Telefonica ist nachrichtlich im Bebauungsplanentwurf dargestellt. Der Trassen- verlauf beruht auf Angaben der Telefonica, die diese im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB getroffen hat. Die nunmehr übermittelten Koordinaten für die beiden den Trassenverlauf bestimmenden Antennenstandorte weichen geringfügig von den vormals übermittelten Koordinaten ab. Insofern bedarf es der Berichtigung der nachrichtlichen Darstellung. Der neue Verlauf der Richtfunktrasse wird im Bebauungsplanentwurf nachrichtlich dargestellt. Der Betrieb der Trasse wurde von der zuständigen Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 16.10.2019 an die BImA bis zur bisherigen Frist am 10.11.2023 nicht verlängert. Im Hinblick auf die voraussichtliche Bauzeit des Projektes ist davon auszugehen, dass das geplante Bürogebäude die Richtfunktrasse nicht mehr tangieren und damit beeinträchtigen wird. Die Bundesnetzagentur hat die Telefonica über diesen Umstand informiert. Bzgl. der Abhängigkeiten in der Bauphase (Aufstellen von Baukränen etc.) wird sich die BImA im Vor- feld der Baumaßnahme mit der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde und dem o.g. Betreiber vor Bau- beginn abstimmen. Zu 2.: Stellungnahme 2 mit 2 emails vom 18.09.2019 Email 1: Auf den oben genannten Bebauungsplan nehme ich Bezug. Der Straßenabschnitt der Kennedyallee zwi- schen Mittelstrecke und Donatusstraße ist bereits heute einem hohen Parkdruck ausgesetzt. Die Mitarbei- ter der umliegenden Institutionen suchen während der Woche und die Besucher der Großveranstaltungen suchen zudem am Wochenende die Parkplätze der Kennedyallee auf. Für die Anwohner sind somit tags- über kaum Parkplätze vor Ort zu finden. Durch das neue Bauvorhaben und die neuen Arbeitsplätze wird der Parkdruck zusätzlich ansteigen. Für uns Anwohner der Kennedyallee wird es noch schwieriger, einen Parkplatz zu finden. ANTRAG: Aufgrund dieser Entwicklung bitte ich für den Straßenabschnitt der Kennedyallee zwischen Mittelstrecke und Donatusstraße das ANWOHNERPARKEN einzurichten. Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie mit meiner Anregung verfahren werden. Vielen Dank vorab. Eine Kopie dieser Nachricht erhält die Frak- tion Bürger Bund Bonn zur Kenntnis.“ Email 2: „Die vorliegende Bau-Variante mit dem großen Hochhaus (Höhe 40 Meter) wird den Luftaustausch vor Ort ungünstig beeinflussen. Zudem passt der wuchtige Baukörper nicht in die umliegende Bebauung und würde als wuchtiger Fremdkörper herausragen. Ich bitte deshalb eine Bebauung ohne wuchtiges Hochhaus (zum Beispiel eine der beiden anderen Ent- würfe) zu realisieren. Bitte informieren Sie mich über Ihre Vorgehensweise zu meinem Antrag.“ Abwägungsvorschlag: Ruhender Verkehr Mobilitätskonzept Hochpunkt und Höhenkonzept Klima / DurchlüftungSeite 18 von 167 Zu 3.: Stellungnahme 3 mit email vom 20.09.2019 „Ich bin aus folgenden Gründen absolut gegen die Bebauungspläne, die vorgestellt wurden. - Die Lage in der Nähe der Rheinaue und des Rheins verdient als Wohnraum genutzt zu werden. Man baut ja auch nicht Büros an die Küste und die Wohnhäuser ins Hinterland. Alternativ wäre hier sicher z.B. Hardtberg als Standort besser geeignet (oder entlang der B9). Wirklich eine Verschwendung. Wie immer wird nur über die Schaffung von Wohnraum geredet aber nichts in die Tat umgesetzt. Z.B. könnte ein Kombigebäude vielleicht Abhilfe schaffen. Die oberen Etagen nicht für die Führungsetage sondern für Wohnraum. - Auf Plittersdorf bis zur Gronau sind in den letzten 18 Jahren einige Tausend Arbeitsplätze hinzugekom- men (z.B. Post- Tower mit 2200 Arbeitsplätzen, Ceasar, Büros entlang der Kennedy Allee, Büros Nähe B9) sowie mehr Anwohner auf der Kennedy Allee sowie mehr Schüler, die die BIS Schule besuchen. Wäh- rend dieser Zeit ist die Kreuzung Kennedyallee / Ludwig-Erhard-Allee (bzw. Mittelstr.) einfach so gelas- sen worden. Nicht einmal ein grüner Pfeil ist eingerichtet worden (nur für kurze Zeit). Der Verkehr ist eine Katastrophe. Hier macht die Stadt die Augen zu ganz nach Murphys Law. - Die Sommer werden immer heißer, besonders in der Rheinschiene. Da ist die Rodung von 129 geschütz- ten Bäumen sowie eine 80% Versiegelung völlig verrückt (wofür genau gibt es Schutz wenn nicht einmal die Stadt dies respektiert?). -Es wird immer von Umweltschutz geredet, nur um den soll sich bitte jemand anders kümmern. Kreisver- kehre verhindern das Autos ohne Grund stehen und vermeiden die Bildung von Staus. Hier wird eine nicht unerhebliche Menge CO2 erspart. Ich kann nicht glauben, dass trotz des geplanten Baus nicht ein- mal ein Kreisverkehr zur Entlastung geplant ist. - Als Stadt gehen Sie nicht mit gutem Beispiel voran.“ Abwägungsvorschlag: Standort Wohnnutzung Verkehrsaufkommen Verkehrskonzept Mobilitätskonzept Kreisverkehr Ludwig- Erhard- Allee/Kennedyallee/Mittelstraße Versiegelungsgrad Eingriff / Ausgleich Baumbestand Zu 4.: Stellungnahme 4 mit 2 emails vom 20.09.2019 und 26.09.2019 Email vom 20.09.2019: „Schon im Jahr 2017 hatte ich der Stadt Bonn nach der ersten Bürgeranhörung eine Stellungnahme zur Frage der Zufahrt zur Tiefgarage zugesandt. Ich erneuere diese Stellungnahme wie folgt: Eine Zufahrt sollte von der neuen Verlängerung der Andreas-Hermes-Straße zur Ludwig-Erhard-Allee aus erfolgen. Diese Zufahrt kann von da aus mitten durch die bisherige Rasenfläche vor dem Gebäude der ehemaligen Rechtsanwaltskanzlei Flick Schaumburg und Gocke (heute von der deutschen Bundes- wehr angemietet) erfolgen. Sie muss dann unter der Johanna-Kinkel-Straße hergeführt werden und so in die Tiefgarage des Neubaus gelangen. Begründung: Die Einfahrt der Johanna-Kinkel-Straße von der Ludwig-Erhard-Allee aus ist schon heute vollständig überlastet, sowohl bei Einfahrten wie bei Ausfahrten; dafür gibt es mehrere Gründe, neben der schon bekannten starken Verkehrsbelastung auf der Ludwig-Erhard-Allee jetzt zusätzlich die Bushaltestelle di- rekt vor der Johanna-Kinkel-Straße. Bei einer Einfahrt von der Johanna-Kinkel-Straße her (wie geplant)Seite 19 von 167 würde der Rückstau auf der Ludwig-Erhard-Allee zu einer vollständigen Blockade dort führen. Dies wird durch die vorgeschlagene Entlastungslösung vermieden. Ich würde mich freuen, wenn die Frage der Zu- fahrt zur Tiefgarage auf dieser Grundlage erneut diskutiert wird.“ Email vom 26.09.2019: „Hiermit äußern wir unsere Bedenken gegen den Bau des Hauptsitzes des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 6918-1 erstreckt sich auf den Bereich zwischen der Johanna-Kinkel-Straße, der Ludwig-Erhard-Allee und der Bestandsbebauung ent- lang der Kennedyallee. Damit liegt das Gebiet in unserer unmittelbaren Nachbarschaft, d.h. in einem Wohngebiet mit vielen Kin- dern, das teilweise erst in den letzten Jahren bebaut bzw. renoviert wurde! Durch die beabsichtigte Be- bauung werden angesichts der über 1000 dort geplanten Arbeitsplätze täglich hunderte Autos in unserem Wohnbereich Parkplätze suchen. Das bedeutet nicht nur eine Zunahme des Verkehrs, der bereits jetzt auf der Kennedyallee und der Ludwig-Erhard-Allee/Mittelstraße oft die Straßenkapazität überschreitet, son- dern natürlich auch eine zusätzliche Umweltbelastung. Außerdem wird der Schulweg der Kinder zukünf- tig stärker gefährdet sein. Wir befürchten zudem eine unerträgliche Veränderung der verkehrspolitischen Situation in unserer unmittelbaren Nachbarschaft. Der Bau dieses Gebäudekomplexes wird unsere Park- platzsituation massiv beeinflussen und verschlimmern. Wir befürchten, dass unsere Straße – falls diese nicht zu einer ausschließlichen Anliegerstraße wird – zu einem Parkplatz für eine Vielzahl von Mitarbei- tern und Besuchern wird. Die wichtigen Spielmöglichkeiten unserer Kinder in den vorhandenen und bisher verkehrsberuhigten Sackgassen werden durch Autos auf der Suche nach Parkplätzen eingeschränkt werden. Das ist massive Einschränkung der Lebensqualität; beim Kauf unserer Häuser haben wir dafür einen hohen Preis be- zahlt, der jetzt entwertet wird. Als wir unser Haus gebaut haben, lag dieses in einer verkehrsberuhigten Straße und Sackgasse. Auch der Durchgangsverkehr zu Fuß wird sich in unserer Straße massiv erhöhen, da damit zu rechnen ist, dass Mitarbeiter und Besucher zu den umliegenden Restaurants (wie z. B. das italienische Restaurant und die Suppenküche „M Eintopf“ in der Brandenburger Str.), Geschäften (wie z.B. Edeka am Langen Grabenweg) oder Bushaltestellen durch unsere Straße gehen werden. Jedenfalls werden dann neue Park- regelungen notwendig werden, zum Beispiel reines Anliegerparken! Für den Fall, dass ÖPNV erhöht werden sollte, indem beispielsweise mehr Busse eingesetzt werden soll- ten, bedeutet dies ebenfalls ein zusätzliches Sicherheitsrisiko für unsere Kinder. Auch jetzt schon hat Bonn starke Probleme in den Hauptverkehrszeiten bezüglich Stau und Parkplätzen. Dies kann durch ei- nen so großen zusätzlichen Gebäudekomplex für über 1000 Mitarbeiter nur verschlimmert werden! Weiterhin haben wir auch Bedenken, dass sich das geplante Bauvorhaben nicht in die vorhandene Bau- struktur einfügt. In direkter Nähe befinden sich hauptsächlich Wohngebiete. Bei den wenigen umliegen- den Bürogebäuden handelt es sich um solche mit 2 bis höchstens 5 Stockwerken. Die Tatsache, dass hier mit einem Gebäudekomplex von ca. 10 Stockwerken gerechnet werden muss, ist aus diesem Grund nicht nachvollziehbar. Städtebaulich fügt sich ein Gebäudekomplex mit voraussichtlichen 10 Stockwerken nicht gut in dieses Viertel ein. Des Weiteren äußern wir auch Bedenken bei einer so hohen Bebauung bzgl. Lichtdurchlässigkeit sowie zu wenig Natur. Außerdem gibt es ein zusätzliches Problem in der Mecklenburger Straße; sie ist seit einiger Zeit durch einen Stichweg mit der Rheinaue verbunden. Bei den häufigen Flohmärkten in der Rheinaue wird die Mecklenburger Straße auf beiden Seiten regelmäßig vollständig zugeparkt. Es bleibt in der Mitte häufig nur ein gut 2 m breiter Fahrweg erhalten, manchmal muss man regelrecht „peilen“, um überhaupt noch nach Hause zu kommen. Aber das entscheidende Problem ist: die Feuerwehr hat an diesen Tagen keine Möglichkeit der Durchfahrt!!! Dies ist ein Sicherheitsproblem, das die Anlieger nicht hinnehmen dürfen und müssen. Hier ist sofortige Abhilfe durch die Stadt geboten, zum Beispiel durch das Verbot des Par- kens zumindest auf einer Seite der Straße!!! Wir bitten gegebenenfalls, dies Schreiben insoweit auch an die dafür zuständige Stelle der Stadt Bonn bzw. an die zuständige Polizeibehörde weiterzuleiten, damit insoweit Gegenmaßnahmen sofort eingeleitet werden!Seite 20 von 167 Vielen Dank für Ihre Mithilfe bei der Aufnahme dieser Anregungen und Bitten in den weiteren Gang der Beratungen.“ Abwägungsvorschlag: Verkehrsaufkommen Verkehrskonzept Mobilitätskonzept Ruhender Verkehr Fußgänger- und Radverkehr Verkehr Umweltauswirkungen ÖPNV Hochpunkt und Höhenkonzept Versiegelungsgrad Eingriff / Ausgleich Baumbestand Verschattung Wertminderung Immobilien Zu 5.: Stellungnahme 5 mit email vom 24.09.2019 „Als direkter Anwohner des Gebietes des o.g. Bebauungsplans und als Vertreter der unter Landschafts- schutz stehenden Bäume, die diesem Bebauungsplan zum Opfer fallen würden, möchte ich mit aller Ve- hemenz meinen Unmut dagegen zum Ausdruck bringen. An der Kreuzung Kennedyallee / Mittelstraße ist täglich ohnehin schon ein Verkehrsaufkommen, das die- se Kreuzung nicht bewältigen kann. Die Parksituation, insbesondere bei Veranstaltungen in der angren- zenden Rheinaue ist ebenfalls bereits seit langem chaotisch. Daher möchte ich Sie inständig bitten, die Planung noch einmal zu überdenken. Insgesamt 630 neue Parkplätze für insgesamt 1.050 Arbeitsplätze sind schlichtweg zu wenige. Summa summarum: 129 landschaftsgeschützte Bäume zu fällen, zu wenig Parkplätze für zu viele Mitar- beiter und zu hohe Gebäude, die das Landschaftsbild zerstören, sind nicht wünschenswert! Daher bedarf es einer neuen Planung.“ Abwägungsvorschlag: Verkehrsaufkommen Verkehrskonzept Mobilitätskonzept Ruhender Verkehr Hochpunkt und Höhenkonzept Eingriff / Ausgleich Baumbestand Landschaftsbild Zu 6.: Stellungnahme 6 mit email vom 24.09.2019 „Als direkter Anwohner des Gebietes des o.g. Bebauungsplans und als Vertreter der unter Landschafts- schutz stehenden Bäume, die diesem Bebauungsplan zum Opfer fallen würden, möchte ich mit aller Ve- hemenz meinen Unmut dagegen zum Ausdruck bringen. Insbesondere im Talkessel des Rheins von großer Bedeutung, Grünflächen zu erhalten und nicht zu ver- siegeln, damit sich das Mikroklima nicht noch stärker erwärmt, Kaltluftbildung möglich ist und Regenversickerung gewährleistet bleibt.Seite 21 von 167 An der Kreuzung Kennedyallee / Mittelstraße ist täglich ohnehin schon ein Verkehrsaufkommen, das die- se Kreuzung nicht bewältigen kann. Die Parksituation, insbesondere bei Veranstaltungen in der angren- zenden Rheinaue ist ebenfalls bereits seit langem chaotisch. Busse sind schon zu Arbeitszeiten voll und die U-Bahn ist 1 Kilometer entfernt. Daher möchte ich Sie inständig bitten, die Planung noch einmal zu überdenken. Insgesamt 630 neue Parkplätze für insgesamt 1.050 Arbeitsplätze sind schlichtweg zu wenige. Summa summarum: 129 landschaftsgeschützte Bäume zu fällen, zu wenig Parkplätze für zu viele Mitar- beiter und zu hohe Gebäude, die das Landschaftsbild zerstören, sind nicht wünschenswert! Daher bedarf es einer neuen Planung.“ Abwägungsvorschlag: Eingriff / Ausgleich Baumbestand Landschaftsbild Verkehrsaufkommen Verkehrskonzept Mobilitätskonzept Ruhender Verkehr Hochpunkt und Höhenkonzept Klima / Durchlüftung Zu 7.: Stellungnahme 7 mit email vom 24.09.2019 „Nach einer Information des Bürger Bund Bonn habe ich mir die bereitgestellten Unterlagen angesehen. Folgender Punkt ist mir für eine Anregung aufgefallen. -Ist bei dem Verkehrsgutachten aktuell an die Entwicklung des Wohn- und Büroquartieres Bonn- Plittersdorf gedacht worden? Dies wird den gesamten Bereich beeinträchtigen und Verkehrsströme ver- ändern. Die Parksituation wird sich auch durch die neue Nutzung verändern, wahrscheinlich eher weiter verschärfen. Es fehlt mir eine Entwicklung und Einschätzung des gesamten großräumigen Areals. Zwei kleine Bemerkungen. -Vorschläge aus der Handlungsmaßnahme BSI „Es sollte eine Erhebung für die Nutzung der Stellplätze in der Tiefgarage geprüft werden“ geben mir nicht das Vertrauen, dass die Parksituation für Anwohner verbessert wird. -Bei dem solchen Themen wie Ausgleich von Bäumen im Kottenforst sehe ich meine Meinung nur bestä- tigt, es wir den Bestimmungen mit Sicherheit genüge getan, aber die Stadt Bonn ist bei den aktuellen Kli- mathemen immer noch nicht wirklich angekommen. Vielleicht bleibt trotz der vielen unverbindlichen „könnte“, „müsste“ und unverbindlichen Einschätzun- gen zum zukünftigen Individualverkehr das große Chaos aus.“ Abwägungsvorschlag: Verkehrsaufkommen Verkehrskonzept Mobilitätskonzept Ruhender Verkehr Eingriff / Ausgleich BaumbestandSeite 22 von 167 Zu 8.: Polizeipräsidium Bonn, Stellungnahme vom 20.09.2019 „Gegen das Bebauungsplanverfahren bestehen unter Berücksichtigung der technischen und Städtebauli- chen Kriminalprävention keine Bedenken. (Beruhend auf einer Deliktauswertung) Wir weisen auf das kostenlose Beratungsangebot zur Städtebaulichen Krimnialprävention sowie krimi- nalpräventiv wirkenden Ausstattungen von Bauprojekten mit einbruchhemmenden Sicherungseinrichtun- gen (Mechanik / Überfall- und Einbruchmeldetechnik, Beleuchtung etc.) hin. Wir würden es begrüßen, wenn Sie den Vorhabenträger, Bauherrn oder Investoren, frühzeitig auf dieses Beratungsangebot hinweisen würden. Beratungen dieser Art werden unter Berücksichtigung von Lage, Gebäudekonzeption, Nutzung, Ausstat- tung und dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis der Nutzer individuell, objektiv und kostenlos von uns durchgeführt. Hierzu möchte ich gleichfalls anregen, einen entsprechenden textlichen Hinweis im Bebau- ungsplan zu platzieren. Dies könnte wie folgt aussehen: Städtebauliche – und technische Kriminalprävention: Wohngebäude und Garagen(-anlagen) sowie Gewerbeobjekte sollen zum wirksamen Schutz vor Einbrü- chen und kriminalitätssteigernden Faktoren entsprechend den einschlägigen Empfehlungen der kriminal- technischen Beratungsstellen gesichert werden. Namentlich der technischen und städtebaulichen Krimi- nalprävention des Polizeipräsidiums Bonn. Die Beratung ist kostenlos. Weitere Informationen erhalten Sie unter kkkpo.bonn@polizei.nrw.de sowie 0228-15-7621 oder 0228-15-7676.“ Abwägungsvorschlag: Die Stellungnahme wird der Grundstückseigentümerin zur Kenntnis gebracht. Unabhängig hiervon unter- liegt das Bauvorhaben hohen Sicherheitsanforderungen, so dass insofern bereits den Belangen der Polizei bei der Planung Rechnung getragen wird. Entsprechend ist davon auszugehen, dass das BSI seine Sicherheitsanforderungen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden selbst definieren und daher von dem Beratungsangebot der Polizei keinen Ge- brauch machen wird. Zu 9.: Stadtwerke Bonn GmbH, Stellungnahme vom 25.09.2019 „Namens und im Auftrag der Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH, der Bonn Netz GmbH und der Energie- und Wasserversorgung Bonn Rhein-Sieg GmbH teilen wir folgendes mit: Stellungnahme Verkehrsinfrastruktur: Aus den vorgelegten Planunterlagen ist erkennbar, dass keinen Beeinträchtigungen der betriebstechni- schen Anlagen der SWBV/SSB vorhanden sind. Gegen die Maßnahme bestehen keinen Bedenken. Sollte sich im Zuge des weiteren Planungs-/ Koordinierungs- und Bauablaufes herausstellen, dass betriebliche Belange der SWBV/SSB betroffen sind, bitten wir Sie um weiter Abstimmung mit unserem Hause. Wir möchten darauf hinweisen, dass Um- bzw. Neuverlegungsmaßnahmen betriebstechnischer Leitungen oder bauliche Änderungen von Betriebsanlagen zu Lasten des Verursachers gehen. Stellungnahme Verkehrsplanung: Der Fachbereich PV/P∙möchte auf folgendes hinweisen: Angrenzend an das Baugebiet befindet sich auf der Ludwig-Erhard-Allee die neue Haltestelle "Rheinaue Süd", die von den Buslinien 610, 611, 631 in hoher Taktung und in der Nacht von der Nachtbuslinie N10 angefahren wird. Ein störungsfreier Betrieb der Haltestelle muss deshalb zu allen Zeiten gewährleistet sein. Auf der Kennedyallee befindet sich die Haltestelle "Ahrstr./Deutsches Museum Bonn", die von der Linie 631 angefahren wird. Wir weisen vorsorglich auf den Flächenbedarf der aufgeführten Haltestellen hin. Sollten aus unvermeid- lichen Gründen Veränderungen der Haltestellenfläche stattfinden müssen, sind diese frühzeitig mit uns abzustimmen. In diesem Bereich muss mit der normalen Geräuschentwicklung aus dem Busbetrieb ge- rechnet werden.Seite 23 von 167 Wir gehen davon aus, dass die Belange des ÖPNV ausreichend Beachtung finden und wir bei drohenden Störungen und Behinderungen des Betriebsablaufes sowie baulichen Veränderungen unserer Betriebsan- lagen frühzeitig informiert werden und eventuelle Kosten Bestandteil der Baumaßnahmen sind. Stellungnahme Stromversorgung: Die kundeneigene Trafostation in der Johanna- Kinkel-Straße muss für die Baufeldfreimachung kosten- pflichtig außer Betrieb genommen werden. Die zukünftige Versorgung ist über ein eigene Trafostation mit einer direkten Anbindung an das Umspannwerk Plittersdorf in der Riemenschneiderstraße zu realisieren. Stellungnahme Straßenbeleuchtung: In wieweit Einrichtungen für die öffentliche Straßenbeleuchtung von dieser Maßnahme betroffen sind. z.B. durch Umgestaltung, Veränderung, Umbauten oder Neubauten ist aus diesen Unterlagen nicht er- sichtlich. Vor Ausbau des Bauvorhabens im Stadtbezirk Godesberg, Ortsteil Hochkreuz ist die Bonn Netz GmbH, Abteilung Straßenbeleuchtung frühzeitig mit in die Planung einer neuen und Rückbau einer exis- tenten Straßenbeleuchtung einzubeziehen. Nach § 126/1 Baugesetzbuch hat der Eigentümer Haltevorrich- tungen und Leitungen für Beleuchtungskörper der Straßenbeleuchtung einschließlich der Beleuchtungs- körper und des Zubehörs auf seinem Grundstück zu dulden. Stellungnahme Fernwärmeversorgung: Gegen den Bebauungsplan bestehen keine Bedenken. Der geplante Neubau kann von der Kenndybrücke aus mit der besonders umweltfreundlichen Fernwärme (Primärfaktor fp = 0,0 gem. AGFW 309-1) wär- meversorgt werden, so dass keine örtlichen Emissionen entstehen. Stellungnahme Gas- und Wasserversorgung: Gegen den, zu erstellenden Bebauungsplan 6918-1 bestehen von Seiten der BonnNetz bzw. EnW für den Bereich Gas und Wasser keine Bedenken. Vorhandene Versorgungsanlagen Wasser, Gas: Eine Wasserversorgungsleitung ist in der Kennedyallee, der Ludwig-Erhard-Allee sowie der Johanna- Kinkel-Straße vorhanden. Das betreffende Gebiet liegt im Versorgungsgebiet der EnW. Eine Gasversor- gungsleitung ist in der Kennedyallee, der Ludwig-Erhard-Allee sowie der Johanna-Kinkel-Straße vor- handen. Das betreffende Gebiet liegt im Versorgungsgebiet der Bonn-Netz. Löschwasserbereitstellung: Die erforderliche Löschwasserbereitstellung aus dem öffentlichen Versorgungsnetz richtet sich nach der überwiegenden Bauart bzw. nach dem derzeit gültigen Bebauungsplan. Die Löschwasserbereitstellung für die vorgesehene Bebauung ist möglich. Für die Löschwasserbereitstellung ist derzeit der Grundschutz mit 96 m³/h für das Gebiet sichergestellt. Die Grundschutzmenge steht über die Hydranten im öffentlichen Versorgungsnetz zur Verfügung. Die Dimensionierung des Trinkwassernetzes erfolgt für neue und zu er- neuernde Leitungen nach dem jeweiligen Trinkwasserbedarf. In Kerngebieten des Stadtgebietes und der Stadtbezirke kann über die, nach Trinkwasserbedarf dimensionieren Leitungen, der Löschwasserbedarf für den Grundschutz bereitgestellt werden. In Randgebieten resultiert daher langfristig (über 2050 hin- aus) keine gesicherte Bereitstellung. Grundschutz und Objektschutz Löschwasser über Hausanschluss (Wandhydranten Typ F, Sprinkleranla- gen, Hydranten u. ä.) Eine Löschwasserbereitstellung für den Objektschutz über einen Hausanschluss erfolgt nicht. Die Dimen- sionierung erfolgt nach dem Trinkwasserbedarf. Auf besondere Anfrage und nach Prüfung der Kapazitä- ten kann möglicherweise eine Bereitstellung von Löschwasser für den Objektschutz erfolgen. Vorhandene Anschlüsse: Vorhandene Gas- und Wasseranschlussleitungen sind bei Gebäudeleerstand bzw. Gebäudeabriss abzu- trennen, insbesondere zur Vermeidung von Stagnation im Trinkwasseranschluss. Abwägungsvorschlag: Die Stellungnahme wurden der BImA zur Berücksichtigung im Rahmen der späteren Ausbauplanungen zur Kenntnis gebracht. Die gegebenen Anbindungsmöglichkeiten für Gas und Wasser wurden bereits in der Begründung zum Bebauungsplan dargestellt. Die Löschwasserversorgung wird auf Ebene des Bauantragsverfahrens ge- klärt.Seite 24 von 167 Die bestehende Trafostation im Bereich der Johanna-Kinkel-Straße wird im Rahmen der Baustellenlogis- tik auf Kosten der BImA außer Betrieb genommen. Zunächst bleibt sie gegebenenfalls erhalten, um dar- aus den Bedarf an Baustrom zu decken. Letztendlich soll die Station durch eine neue, BSI-eigene Tra- fostation im Bereich des BSI- Geländes ersetzt werden. Hierzu erfolgt im Rahmen der konkreten Baupla- nung eine Abstimmung mit den SWB. Zur Verbesserung des Verkehrsflusses in der Ludwig-Erhard-Allee sind hier bauliche Maßnahmen erfor- derlich. So soll unter anderem an der bestehenden Haltestelle Rheinaue Süd in Fahrtrichtung Nord eine Busbucht eingerichtet werden. Die Umbaumaßnahme erfolgt in Abstimmung mit den SWB auf Kosten der BImA. Die Geräuschentwicklung der auf den öffentlichen Straßen verkehrenden Buslinien der Stadtwerke Bonn wurden im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung berücksichtigt. Im Weiteren fanden die Ergeb- nisse der schalltechnischen Untersuchung Eingang in die Festsetzungen des Bebauungsplanes. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Schallschutzes kommen für das Sondergebiet lediglich passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 in der derzeit geltenden Fassung in Betracht, die den erforderli- chen Schallschutz für das geplante Gebäude in Form von Mindestanforderungen an die Luftschalldäm- mung von Außenbauteilen schutzbedürftiger Nutzungen im Tag- und Nachtzeitraum sicherstellen. Die Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm werden im Bebauungsplan zeichnerisch als Lärmpegelbereiche II bis V bei freier Schallausbreitung dargestellt. Die Gas-Transportleitung wird in die Ludwig-Erhard-Allee / Kennedyallee verlegt. Die mit dem Lei- tungsträger abgestimmte Ersatztrasse liegt außerhalb des Plangebietes und bedarf daher keine Festsetzung im Bebauungsplan. Zu 10.: Stellungnahme 10 zur Niederschrift diktiert am 26.09.2019 „Hiermit erhebe ich Einspruch gegen das o.g. Projekt. Ich bin gegen die weitere Verdichtung der Bebauung Das Mikroklima in der Umgebung würde sich verschlechtern, auch unter Berücksichtigung der vor- gesehenen Windschleuse. Ein Hitzestau bei weiteren in der Zukunft stattfindenden Hitzeperioden wä- re unvermeidbar. Die vorgesehenen Parkplätze würden nicht ausreichen, da erfahrungsgemäß viele Bedienstete nach wie vor statt dem öffentlichen Nahverkehr und dem Fahrrad ihr Auto benutzen würden. Laut Berechnung müssten insgesamt 299 Bäume gefällt werden. Eine Ersatzbepflanzung, die im Kot- tenforst vorgesehen ist, würde an dieser Stelle keinen Nutzen bringen. In Anbetracht dieser Argumente bitte ich das Planungsamt der Stadt Bonn und den Stadtrat, von dem Projekt Abstand zu nehmen.“ Abwägungsvorschlag: Versiegelungsgrad Klima/Durchlüftung Verkehrsaufkommen Verkehrskonzept Mobilitätskonzept Ruhender Verkehr Eingriff / Ausgleich Baumbestand Zu 11.: Stellungnahme 11 mit email vom 26.09.2019Seite 25 von 167 „Hiermit äußern wir unsere Bedenken gegen den Bau des Hauptsitzes des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 6918-1 erstreckt sich auf den Bereich zwischen der Johanna-Kinkel-Straße, der Ludwig-Erhard-Allee und der Bestandsbebauung ent- lang der Kennedyallee. Damit liegt das Gebiet in unserer unmittelbaren Nachbarschaft. Durch die beab- sichtigte Bebauung werden angesichts der über 1000 dort geplanten Arbeitsplätze täglich hunderte Autos in unserem Wohnbereich Parkplätze suchen. Das bedeutet nicht nur eine Zunahme des Verkehrs, der be- reits jetzt auf der Kennedyallee und der Ludwig-Erhard-Allee/Mittelstraße oft die Straßenkapazität über- schreitet, sondern natürlich auch eine zusätzliche Umweltbelastung. Wir befürchten zudem eine unerträgliche Veränderung der verkehrspolitischen Situation in unserer un- mittelbaren Nachbarschaft. Der Bau dieses Gebäudekomplexes wird unsere Parkplatzsituation massiv beeinflussen und verschlimmern. Wir befürchten, dass unsere Straße – falls diese nicht zu einer aus- schließlichen Anliegerstraße wird – zu einem Parkplatz für eine Vielzahl von Mitarbeitern und Besuchern wird. Wir werden zukünftig vor unserem eigenen Haus nicht mehr parken können. Auch der Durchgangsverkehr zu Fuß wird sich in unserer Straße massiv erhöhen, da damit zu rechnen ist, dass Mitarbeiter und Besucher zu den umliegenden Restaurants (wie z. B. das italienische Restaurant und die Suppenküche „M Eintopf“ in der Brandenburger Str.), Geschäften (wie z.B. Edeka im Langen Grabenweg) oder Bushaltestellen durch unsere Straße gehen werden. Dies wird zu viel! Auch jetzt schon hat Bonn starke Probleme in den Hauptverkehrszeiten bezüglich Stau und Parkplätzen. Dies kann durch einen so großen zusätzlichen Gebäudekomplex für über 1000 Weiterhin haben wir auch Bedenken, dass sich das geplante Bauvorhaben nicht in die vorhandene Baustruktur einfügt. In direkter Nähe befindet sich hauptsächlich Wohngebiet. Bei den wenigen umliegenden Bürogebäuden handelt es sich um 2 bis höchstens 5 Stockwerke. Die Tatsache, dass vorliegend mit einem Gebäudekomplex von ca. 10. Stockwerken zu rechnen ist, ist aus diesem Grund nicht zumutbar. Städtebaulich fügt sich ein Gebäu- dekomplex mit voraussichtlichen 10 Stockwerken nicht in dieses Viertel ein. Abwägungsvorschlag: Verkehrsaufkommen Verkehrskonzept Mobilitätskonzept Ruhender Verkehr Verkehr Umweltauswirkungen Fußgänger- und Radverkehr Hochpunkt und Höhenkonzept Zu 12.: Stellungnahme 12 mit email vom 26.09.2019 „Die vorgesehene Ansiedlung des BSI mit einem geplanten Neubau in unserer Nachbarschaft begrüßen wir sehr. Ein ins Umfeld passender Bau mit diesem sehr wichtigen Aufgabenscope und sehr qualifizierten Arbeitsplätzen ist hier sehr willkommen.“ Abwägungsvorschlag: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Zu 13.: Stellungnahme 13 mit email vom 26.09.2019 „Hiermit äußern wir unsere Bedenken gegen den Bau des Hauptsitzes des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 6918-1 erstreckt sich auf den Bereich zwischen der Johanna- Kinkel-Straße, der Ludwig-Erhard-Allee und der Bestandsbebauung entlang der Kennedyallee. Damit liegt das Gebiet in unserer unmittelbaren Nachbarschaft, d.h. in einem Wohngebiet mit vielen Kindern, das teilweise erst in den letzten Jahren bebaut bzw. renoviert wurde!Seite 26 von 167 Durch die beabsichtigte Bebauung werden angesichts der voraussichtlich 1000 dort geplanten Arbeits- plätze täglich hunderte Autos in unserem Wohnbereich Parkplätze suchen. Das bedeutet nicht nur eine Zunahme des Verkehrs, der bereits jetzt auf der Kennedyallee und der Ludwig-Erhard-Allee/Mittelstraße die Straßenkapazität komplett überschreitet und teilweise lahmlegt, sondern natürlich auch eine zusätzli- che massive Umweltbelastung. Der Schulweg unserer Kinder wird außerdem zukünftig noch stärker ge- fährdet sein. Wir befürchten zudem eine unerträgliche Veränderung der verkehrspolitischen Situation in unserer un- mittelbaren Nachbarschaft. Der Bau dieses Gebäudekomplexes wird unsere Parkplatzsituation massiv beeinflussen und verschlimmern. Wir befürchten, dass unsere Straße – falls diese nicht zu einer aus- schließlichen Anliegerstraße wird – zu einem Parkplatz für eine Vielzahl von Mitarbeitern und Besuchern wird. Die geplanten Tiefgaragen-Parkplätze sind absolut nicht ausreichend, zumal die derzeitige Park- platzsituation bereits jetzt verheerend ist. Die Autos, welche derzeit auf dem für die Bebauung vorgesehe- nen Gelände parken, wollen ja dann weiterhin geparkt werden. TankundRast sowie Bundeswehr in den angrenzenden Bürogebäuden haben bereits jetzt nicht genügende Parkplätze! Spielstraßen, Gehwege und die verkehrsberuhigten Bereiche um das Areal sind bereits jetzt völlig überlastet und die Situation für Fußgänger, insbesondere Kindergarten-, Schulkinder und Anwohner kaum mehr zumutbar. Teilweise muss man sich bereits jetzt einen Weg durch die abgestellten Autos bahnen. Wir werden zukünftig vor unserem eigenen Haus nicht mehr parken können und der Schulweg und die Anbindung an die Rheinaue wird zum Spießrutenlauf! Die so wichtigen Spielmöglichkeiten unserer Kinder in den vorhandenen und bisher verkehrsberuhigten Sackgassen werden durch Autos auf der Suche nach Parkplätzen noch weiter eingeschränkt werden. Das ist nicht tragbar! Auch der Durchgangsverkehr zu Fuß/ per Rad/ Scooter o.ä. wird sich in unserer Straße massiv erhöhen, da damit zu rechnen ist, dass Mitarbeiter und Besucher zu den umliegenden Restaurants in der Branden- burger Straße, Geschäften oder Bushaltestellen durch unsere Straße gehen und fahren werden. Es wird in die seit den Sechziger Jahren gewachsene Struktur, das familiäre Straßenbild des Viertels eingegriffen und die Lebensqualität deutlich verschlechtert. Das ist inakzeptabel. Als wir uns für dieses Viertel entschieden haben, lag dieses in einer verkehrsberuhigten Straße und Sack- gasse. Dies wird sich durch diesen Bau extrem verändern. Aus diesem Grund haben wir massive Beden- ken und sind mit dem geplanten Bauvorhaben nicht einverstanden. Auch jetzt schon hat Bonn enorme Probleme in den Hauptverkehrszeiten bezüglich Staus und Parkplät- zen. Dies kann durch einen so großen zusätzlichen und massiven Gebäudekomplex für über 1000 Mitar- beiter nur verschlimmert werden! Wir können nicht nachvollziehen, warum ein solches Bauvorhaben nicht am Stadtrand oder noch besser außerhalb des bewohnten Stadtgebietes verwirklicht werden kann. Verkehrspolitisch sowie gesellschaftspolitisch ist dieser Bau nicht nachvollziehbar. Es gibt unzählige Leerstände für Büroflächen, das BSI arbeitet in bestehenden Gebäuden und ein Neubau ist daher noch weniger nachvollziehbar. – Zumal im gleichen Atemzug kein Geld vorhanden zu sein scheint, in dieser Stadt Schwimmbäder und Sportanlagen zu erhalten, Schulen und Kindergärten in angemessenen Räum- lichkeiten unterzubringen anstatt wie vieler Orts hier in Containern! Wir brauchen dringend bezahlbaren Wohnraum für Familien und neue Wohnkonzepte und damit einhergehend eine öffentliche Baupolitik, die nicht vom Klima redet, sondern die Lebensbedingungen der Bürger tatsächlich berücksichtigt. Weiterhin haben wir auch Bedenken, dass sich das geplante Bauvorhaben nicht in die vorhandene Bau- struktur einfügt. In direkter Nähe befindet sich hauptsächlich Wohngebiet. Bei den wenigen umliegenden Bürogebäuden handelt es sich um 2 bis höchstens 5 Stockwerke. Die Tatsache, dass vorliegend mit einem Gebäudekomplex von ca. 10. Stockwerken zu rechnen ist, ist aus diesem Grund nicht zumutbar. Städte- baulich fügt sich ein Gebäudekomplex mit voraussichtlichen 10 Stockwerken nicht in dieses Viertel ein. Die vorliegende Planung scheint auf rein theoretischen Annahmen zu beruhen und ist mit den tatsächli- chen Gegebenheiten vor Ort und dem Umfeld und der Nachbarschaft des Areals nicht vereinbar. Darüber hinaus äußern wir unsere Bedenken bzgl. massiver Luftverschmutzung durch die zusätzliche Verkehrsbelastung und damit einhergehende weitere(!) Überschreitungen der Grenzwerte in Bonn. Und dies bei gleichzeitiger Fällung von alten Baumbeständen und Verdichtung der Bebauung, mit den Folgen von geringerer Luftzirkulation und geringere Abkühlung im Sommer. Wie ist dies weiterhin mit den zu- künftigen Anstrengungen bezüglich des Klimas vereinbar?Seite 27 von 167 Menschen, die in Bonn arbeiten, müssen hier auch wohnen und vor allem auch leben können!“ Abwägungsvorschlag: Verkehrsaufkommen Verkehrskonzept Mobilitätskonzept Ruhender Verkehr Fußgänger- und Radverkehr Verkehr Umweltauswirkungen Standort Büroleerstand Wohnnutzung Hochpunkt und Höhenkonzept Versiegelungsgrad Eingriff / Ausgleich Baumbestand Klima / Durchlüftung Nachhaltigkeit Zu 14.: Stellungnahme 14 mit email vom 26.09.2019 „Hiermit äußern wir unsere Bedenken gegen den Bau des Hauptsitzes des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 6918-1 erstreckt sich auf den Bereich zwischen der Johanna-Kinkel-Straße, der Ludwig-Erhard-Allee und der Bestandsbebauung ent- lang der Kennedyallee. Damit liegt das Gebiet in unserer unmittelbaren Nachbarschaft, d.h. in einem Wohngebiet mit vielen Kindern, das teilweise erst in den letzten Jahren bebaut bzw. renoviert wurde! Durch die beabsichtigte Bebauung werden angesichts der über 1000 dort geplanten Arbeitsplätze täglich hunderte Autos in unserem Wohnbereich Parkplätze suchen. Das bedeutet nicht nur eine Zunahme des Verkehrs, der bereits jetzt auf der Kennedyallee und der Ludwig-Erhard-Allee/Mittelstraße oft die Stra- ßenkapazität überschreitet, sondern natürlich auch eine zusätzliche Umweltbelastung. Außerdem wird der Schulweg der betreffenden Kinder zukünftig stärker gefährdet sein. Wir befürchten zudem eine unerträgliche Veränderung der verkehrspolitischen Situation in unserer un- mittelbaren Nachbarschaft. Der Bau dieses Gebäudekomplexes wird unsere Parkplatzsituation massiv beeinflussen und verschlimmern. Wir befürchten, dass unsere Straße – falls diese nicht zu einer aus- schließlichen Anliegerstraße wird – zu einem Parkplatz für eine Vielzahl von Mitarbeitern und Besuchern wird. Die so wichtigen Spielmöglichkeiten der betreffenden Kinder in den vorhandenen und bisher verkehrsbe- ruhigten Sackgassen werden durch Autos auf der Suche nach Parkplätzen eingeschränkt werden. Das ist nicht tragbar! Als wir unser Haus gekauft haben, lag dieses in einer verkehrsberuhigten Straße und Sackgasse. Dies wird sich durch diesen Bau verändern. Aus diesem Grund haben wir massive Bedenken und sind mit dem geplanten Bauvorhaben nicht einverstanden - auch für den Fall, dass das vorliegende Bauvorhaben eine Tiefgarage mit begrenzter Zahl an Parkplätzen beinhalten sollte. Auch der Durchgangsverkehr zu Fuß wird sich in unserer Straße massiv erhöhen, da damit zu rechnen ist, dass Mitarbeiter und Besucher zu den umliegenden Restaurants (wie z. B. das italienische Restaurant und die Suppenküche „M Eintopf“ in der Brandenburger Str.), Geschäften (wie z.B. Edeka im Langen Grabenweg) oder Bushaltestellen durch unsere Straße gehen werden. Dies ist nicht tragbar. Für den Fall, dass ÖPNV erhöht werden sollte, indem beispielsweise mehr Busse eingesetzt werden soll- ten, bedeutet dies ebenfalls ein Sicherheitsrisiko für die betreffenden Kinder. Auch jetzt schon hat Bonn starke Probleme in den Hauptverkehrszeiten bezüglich Stau und Parkplätzen. Dies kann durch einen so großen zusätzlichen Gebäudekomplex für über 1000 Mitarbeiter nur ver- schlimmert werden! Wir können nicht nachvollziehen, warum ein solches Bauvorhaben nicht am Stadt- rand oder noch besser außerhalb des bewohnten Stadtgebietes verwirklicht werden kann. Verkehrspoli-Seite 28 von 167 tisch sowie gesellschaftspolitisch ist dieser Bau nicht nachvollziehbar. Wir brauchen Wohnraum für Fa- milien und damit einhergehend eine öffentliche Baupolitik, die nicht vom Klima redet, sondern die Le- bensbedingungen der Bürger tatsächlich berücksichtigt. Weiterhin haben wir auch Bedenken, dass sich das geplante Bauvorhaben nicht in die vorhandene Bau- struktur einfügt. In direkter Nähe befindet sich hauptsächlich Wohngebiet. Bei den wenigen umliegenden Bürogebäuden handelt es sich um 2 bis höchstens 5 Stockwerke. Die Tatsache, dass vorliegend mit einem Gebäudekomplex von ca. 10. Stockwerken zu rechnen ist, ist aus diesem Grund nicht zumutbar. Städte- baulich fügt sich ein Gebäudekomplex mit voraussichtlichen 10 Stockwerken nicht in dieses Viertel ein. Darüber hinaus äußern wir unsere Bedenken bzgl. Massiver Lärmbelästigung durch Baulärm, der sicher- lich länger dauern wird. Des Weiteren äußern wir auch Bedenken bei einer so hohen Bebauung bzgl. Lichtdurchlässigkeit sowie zu wenig Natur.“ Abwägungsvorschlag: Verkehrsaufkommen Verkehrskonzept Mobilitätskonzept Ruhender Verkehr Fußgänger- und Radverkehr Verkehr Umweltauswirkungen ÖPNV Standort Wohnnutzung Hochpunkt und Höhenkonzept Beeinträchtigungen Bauphase Versiegelungsgrad Eingriff / Ausgleich Baumbestand Verschattung Zu 15.: Stellungnahme 15 mit email vom 26.09.2019 „Hiermit äußern wir unsere Bedenken im Zusammenhang mit dem Bau des Hauptsitzes des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 6918-1 er- streckt sich auf den Bereich zwischen der Johanna-Kinkel-Straße, der Ludwig-Erhard-Allee und der Be- standsbebauung entlang der Kennedyallee. Damit liegt das Gebiet in unserer unmittelbaren Nachbar- schaft, d.h. in einem Wohngebiet mit vielen Kindern, das teilweise erst in den letzten Jahren bebaut bzw. renoviert wurde! Durch die beabsichtigte Bebauung werden angesichts der über 1000 dort geplanten Arbeitsplätze täglich hunderte Autos in unserem Wohnbereich Parkplätze suchen. Das bedeutet nicht nur eine Zunahme des Verkehrs, der bereits jetzt auf der Kennedyallee und der Ludwig-Erhard-Allee/Mittelstraße oft die Stra- ßenkapazität überschreitet, sondern natürlich auch eine zusätzliche Umweltbelastung. Außerdem wird der Schulweg unserer Kinder zukünftig stärker gefährdet sein. Wir befürchten zudem eine unerträgliche Veränderung der verkehrspolitischen Situation in unserer un- mittelbaren Nachbarschaft. Der Bau dieses Gebäudekomplexes wird unsere Parkplatzsituation massiv beeinflussen und verschlimmern. Wir befürchten, dass unsere Straße -falls diese nicht zu einer aus- schließlichen Anliegerstraße wird- zu einem Parkplatz für eine Vielzahl von Mitarbeitern und Besuchern wird. Wir werden zukünftig vor unserem eigenen Haus nicht mehr parken können. Die so wichtigen Spielmöglichkeiten unserer Kinder in den vorhandenen und bisher verkehrsberuhigten Sackgassen wer- den durch Autos auf der Suche nach Parkplätzen eingeschränkt werden. Das ist nicht tragbar! Als wir unser Haus gekauft haben, lag dieses in einer verkehrsberuhigten Straße und Sackgasse. Dies wird sich durch diesen Bau verändern. Aus diesem Grund haben wir massive Bedenken und sind mit dem geplantenSeite 29 von 167 Bauvorhaben nicht einverstanden - auch für den Fall, dass das vorliegende Bauvorhaben eine Tiefgarage mit begrenzter Zahl an Parkplätzen beinhalten sollte. Als unproblematische Lösung erachten wir die Umwidmung der Straßen in der Sackgassenregion Berli- ner Ring / Brandenburger Straße zu Anliegerstraßen. Mit dieser Maßnahme können die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sowie die unzumutbare Belästigung der Anwohner durch den Individualverkehr deutlich reduziert werden.“ Abwägungsvorschlag: Verkehrsaufkommen Verkehrskonzept Mobilitätskonzept Ruhender Verkehr Verkehr Umweltauswirkungen Fußgänger- und Radverkehr Zu 16.: Stellungnahme 16 mit email vom 26.09.2019 „Hiermit möchten wir unsere Bedenken gegen den Bau des Hauptsitzes des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) äußern. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 6918-1 erstreckt sich auf den Bereich zwischen der Johanna-Kinkel-Straße, der Ludwig-Erhard-Allee und der Bestandsbebauung entlang der Kennedyallee. Das Gebiet liegt in unserer unmittelbaren Nachbarschaft, d.h. in einem Wohn- gebiet mit vielen Kindern, das teilweise erst in den letzten Jahren bebaut bzw. renoviert wurde! Durch die beabsichtigte Bebauung werden angesichts der über 1000 dort geplanten Arbeitsplätze täglich hunderte Autos in unserem Wohnbereich Parkplätze suchen. Das bedeutet nicht nur eine Zunahme des Verkehrs, der bereits jetzt auf der Kennedyallee und der Ludwig-Erhard-Allee/Mittelstraße oft die Stra- ßenkapazität überschreitet, sondern natürlich auch eine zusätzliche Umweltbelastung. Außerdem wird der Schulweg unserer Kinder zukünftig stärker gefährdet sein. Wir befürchten zudem eine unerträgliche Veränderung der verkehrspolitischen Situation in unserer un- mittelbaren Nachbarschaft. Der Bau dieses Gebäudekomplexes wird unsere Parkplatzsituation massiv beeinflussen und verschlimmern. Wir befürchten, dass unsere Straße -falls diese nicht zu einer aus- schließlichen Anliegerstraße wird- zu einem Parkplatz für eine Vielzahl von Mitarbeitern und Besuchern wird. Wir befürchten, dass die wichtigen Spielmöglichkeiten unserer Kinder in den vorhandenen und bisher verkehrsberuhigten Sackgassen durch Autos auf der Suche nach Parkplätzen eingeschränkt werden. Das ist nicht tragbar! Gerade in der heutigen Zeit ist das bewegte Spiel der Kinder draußen immer wichtiger und werden gleichzeitig gefährdungsfreie Zonen wie die Straße vor dem Haus immer weniger. Wir stellen fest, dass bereits heute Besucher des Bundeswehr Gehwege und die Spielstraße zuparken, obwohl in den Parkbuchten noch Plätze gewesen wären. Um wieviel mehr müssen wir dies befürchten, wenn die Besucher- und Mitarbeiterzahlen so stark ansteigen. Als wir unser Haus gekauft haben, lag dieses in einer verkehrsberuhigten Straße und Sackgasse. Dies wird sich durch diesen Bau verändern. Aus diesem Grund haben wir massive Bedenken und sind mit dem geplanten Bauvorhaben nicht einverstanden - auch für den Fall, dass das vorliegende Bauvorhaben eine Tiefgarage mit begrenzter Zahl an Parkplätzen beinhalten sollte. Auch der Durchgangsverkehr zu Fuß wird sich in unserer Straße massiv erhöhen, da damit zu rechnen ist, dass Mitarbeiter und Besucher zu den umliegenden Restaurants (wie z. B. das italienische Restaurant und die Suppenküche „M Eintopf“ in der Brandenburger Str.), Geschäften (wie z.B. Edeka im Langen Grabenweg) oder Bushaltestellen durch unsere Straße gehen werden. Dies ist nicht tragbar. Für den Fall, dass ÖPNV erhöht werden sollte, indem beispielsweise mehr Busse eingesetzt werden sollten, be- deutet dies ebenfalls ein Sicherheitsrisiko für unsere Kinder. Auch jetzt schon hat Bonn starke Probleme in den Hauptverkehrszeiten bezüglich Stau und Parkplätzen. Dies kann durch einen so großen zusätzlichen Gebäudekomplex für über 1000 Mitarbeiter nur ver- schlimmert werden! Wir können nicht nachvollziehen, warum ein solches Bauvorhaben nicht am Stadt-Seite 30 von 167 rand oder noch besser außerhalb des bewohnten Stadtgebietes verwirklicht werden kann. Verkehrspoli- tisch sowie gesellschaftspolitisch ist dieser Bau nicht nachvollziehbar. Wir brauchen Wohnraum für Fa- milien und damit einhergehend eine öffentliche Baupolitik, die nicht vom Klima redet, sondern die Le- bensbedingungen der Bürger tatsächlich berücksichtigt. Weiterhin haben wir auch Bedenken, dass sich das geplante Bauvorhaben nicht in die vorhandene Bau- struktur einfügt. In direkter Nähe befindet sich hauptsächlich Wohngebiet. Bei den wenigen umliegenden Bürogebäuden handelt es sich um 2 bis höchstens 5 Stockwerke. Die Tatsache, dass vorliegend mit einem Gebäudekomplex von ca. 10. Stockwerken zu rechnen ist, ist aus diesem Grund nicht zumutbar. Städte- baulich fügt sich ein Gebäudekomplex mit voraussichtlichen 10 Stockwerken nicht in dieses Viertel ein. Darüber hinaus äußern wir unsere Bedenken bzgl. Massiver Lärmbelästigung durch Baulärm, der sicher- lich länger dauern wird. Des Weiteren äußern wir auch Bedenken bei einer so hohen Bebauung bzgl. Lichtdurchlässigkeit sowie zu wenig Natur.“ Abwägungsvorschlag: Verkehrsaufkommen Verkehrskonzept Mobilitätskonzept Ruhender Verkehr Fußgänger- und Radverkehr Verkehr Umweltauswirkungen ÖPNV Standort Wohnnutzung Hochpunkt und Höhenkonzept Beeinträchtigungen Bauphase Verschattung Versiegelungsgrad Eingriff / Ausgleich Baumbestand Nachhaltigkeit Zu 17.: Stellungnahme 17 mit email vom 26.09.2019 Auf die Wiedergabe der Stellungnahme wird verzichtet, da sie wortgleich der Stellungnahme 16 ist. Abwägungsvorschlag: Verkehrsaufkommen Verkehrskonzept Mobilitätskonzept Ruhender Verkehr Fußgänger- und Radverkehr Verkehr Umweltauswirkungen ÖPNV Standort Wohnnutzung Hochpunkt und Höhenkonzept Beeinträchtigungen Bauphase Verschattung Versiegelungsgrad Eingriff / Ausgleich Baumbestand NachhaltigkeitSeite 31 von 167 Zu 18.: Stellungnahme 18 mit email vom 26.09.2019 „Hiermit äußern wir unsere massiven Bedenken gegen den Bau des Hauptsitzes des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 6918-1 erstreckt sich auf den Bereich zwischen der Johanna-Kinkel-Straße, der Ludwig-Erhard-Allee und der Bestands- bebauung entlang der Kennedyallee. Damit liegt das Gebiet in unserer unmittelbaren Nachbarschaft, d.h. in einem Wohngebiet mit vielen Kindern, das teilweise erst in den letzten Jahren bebaut bzw. renoviert wurde! Durch die beabsichtigte Bebauung werden angesichts der über 1000 dort geplanten Arbeitsplätze täglich hunderte Autos in unserem Wohnbereich Parkplätze suchen. Das bedeutet nicht nur eine Zunahme des Verkehrs, der bereits jetzt auf der Kennedyallee und der Ludwig-Erhard-Allee/Mittelstraße oft die Stra- ßenkapazität überschreitet, sondern natürlich auch eine zusätzliche Umweltbelastung. Außerdem wird der Schulweg unserer Kinder zukünftig stärker gefährdet sein. Wir befürchten zudem eine unerträgliche Veränderung der verkehrspolitischen Situation in unserer un- mittelbaren Nachbarschaft. Der Bau dieses Gebäudekomplexes wird unsere Parkplatzsituation massiv beeinflussen und verschlimmern. Wir befürchten, dass unsere Straße -falls diese nicht zu einer aus- schließlichen Anliegerstraße wird- zu einem Parkplatz für eine Vielzahl von Mitarbeitern und Besuchern wird. Wir werden zukünftig vor unserem eigenen Haus nicht mehr parken können. Die so wichtigen Spielmöglichkeiten unserer Kinder in den vorhandenen und bisher verkehrsberuhigten Sackgassen werden durch Autos auf der Suche nach Parkplätzen eingeschränkt werden. Das ist nicht tragbar! Als wir unser Haus gekauft haben, lag dieses in einer verkehrsberuhigten Siedlung. Dies wird sich durch diesen Bau verändern. Aus diesem Grund haben wir massive Bedenken und sind mit dem ge- planten Bauvorhaben nicht einverstanden - auch für den Fall, dass das vorliegende Bauvorhaben eine Tiefgarage mit begrenzter Zahl an Parkplätzen beinhalten sollte. Auch der Durchgangsverkehr zu Fuß wird sich in unserer/ in angrenzenden Straßen massiv erhöhen, da damit zu rechnen ist, dass Mitarbeiter und Besucher zu den umliegenden Restaurants (wie z. B. das itali- enische Restaurant und die Suppenküche „M Eintopf“ in der Brandenburger Str.), Geschäften (wie z.B. Edeka im Langen Grabenweg) oder Bushaltestellen durch unsere Straße gehen werden. Dies ist nicht tragbar. Für den Fall, dass ÖPNV erhöht werden sollte, indem beispielsweise mehr Busse eingesetzt werden soll- ten, bedeutet dies ebenfalls ein Sicherheitsrisiko für unsere Kinder. Auch jetzt schon hat Bonn starke Probleme in den Hauptverkehrszeiten bezüglich Stau und Parkplätzen. Dies kann durch einen so großen zusätzlichen Gebäudekomplex für über 1000 Mitarbeiter nur ver- schlimmert werden! Wir können nicht nachvollziehen, warum ein solches Bauvorhaben nicht am Stadt- rand oder noch besser außerhalb des bewohnten Stadtgebietes verwirklicht werden kann. Verkehrspoli- tisch sowie gesellschaftspolitisch ist dieser Bau nicht nachvollziehbar. Wir brauchen Wohnraum für Fa- milien und damit einhergehend eine öffentliche Baupolitik, die nicht vom Klima redet, sondern die Le- bensbedingungen der Bürger tatsächlich berücksichtigt. Weiterhin haben wir auch Bedenken, dass sich das geplante Bauvorhaben nicht in die vorhandene Bau- struktur einfügt. In direkter Nähe befindet sich hauptsächlich Wohngebiet. Bei den wenigen umliegenden Bürogebäuden handelt es sich um 2 bis höchstens 5 Stockwerke. Die Tatsache, dass vorliegend mit einem Gebäudekomplex von ca. 10. Stockwerken zu rechnen ist, ist aus diesem Grund nicht zumutbar. Städte- baulich fügt sich ein Gebäudekomplex mit voraussichtlichen 10 Stockwerken nicht in dieses Viertel ein. Darüber hinaus äußern wir unsere Bedenken bzgl. massiver Lärmbelästigung durch Baulärm, der sicher- lich länger dauern wird. Des Weiteren äußern wir auch Bedenken bei einer so hohen Bebauung bzgl. Lichtdurchlässigkeit sowie zu wenig Natur.“ Abwägungsvorschlag: Verkehrsaufkommen Verkehrskonzept MobilitätskonzeptSeite 32 von 167 Ruhender Verkehr Fußgänger- und Radverkehr Verkehr Umweltauswirkungen ÖPNV Standort Wohnnutzung Hochpunkt und Höhenkonzept Beeinträchtigungen Bauphase Verschattung Versiegelungsgrad Eingriff / Ausgleich Baumbestand Nachhaltigkeit Zu 19.: Stellungnahme 19 mit email vom 26.09.2019 „Hiermit äußern wir unsere Bedenken gegen den Bau des Hauptsitzes des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 6918-1 erstreckt sich auf den Bereich zwischen der Johanna-Kinkel-Straße, der Ludwig-Erhard-Allee und der Bestandsbebauung ent- lang der Kennedyallee. Damit liegt das Gebiet in unserer unmittelbaren Nachbarschaft, d.h. in einem Wohngebiet mit vielen Kindern, das teilweise erst in den letzten Jahren bebaut bzw. renoviert wurde. Durch die beabsichtigte Bebauung werden angesichts der über 1000 dort geplanten Arbeitsplätze täglich hunderte Autos in unserem Wohnbereich Parkplätze suchen. Das bedeutet nicht nur eine Zunahme des Verkehrs, der bereits jetzt auf der Kennedyallee und der Ludwig-Erhard-Allee/Mittelstraße oft die Stra- ßenkapazität überschreitet, sondern natürlich auch eine zusätzliche Umweltbelastung. Außerdem wird der Schulweg unserer Kinder zukünftig stärker gefährdet sein. Wir befürchten eine unerträgliche Veränderung der verkehrspolitischen Situation in unserer unmittelba- ren Nachbarschaft. Der Bau dieses Gebäudekomplexes wird unsere Parkplatzsituation massiv beeinflus- sen und verschlimmern. Wir befürchten, dass unser Wohngebiet -falls es nicht zu einer ausschließlichen Anliegerstraße wird- zu einem Parkplatz für eine Vielzahl von Mitarbeitern und Besuchern wird. Darüber hinaus wird die bereits jetzt bestehende Problematik innerhalb des Berliner Rings, dass Auto- fahrer sich keineswegs an das bei uns vorgesehene Tempo 30 halten, durch eine anzunehmende Zunahme des Verkehrs noch verschlimmert werden. In der Anhalter Str. befindet sich außerdem ein Kindergarten. Gerade hier ist es wichtig, den Kindern einen sicheren Weg zu gewährleisten. Darüber hinaus ist zu be- fürchten, dass wir zukünftig vor unserem eigenen Haus nicht mehr parken können, wenn Mitarbeiter und Besucher des BSI das Wohngebiet zugeparkt haben. Schließlich dürften durch die Zunahme des Verkehrs die so wichtigen Spielmöglichkeiten unserer Kinder in den vorhandenen und bisher verkehrsberuhigten Sackgassen durch Autos auf der Suche nach Parkplät- zen eingeschränkt werden. Das ist nicht tragbar! Als wir unser Haus gekauft haben, lag dieses in einer verkehrsberuhigten Straße und Sackgasse. Gerade das macht unseren Wohnwert aus und ist auch Ursache für die sehr hohen Immobilienpreise in unserem Viertel. Wir müssen davon ausgehen, dass der Wohnwert durch das Bauvorhaben abnehmen wird. Auch aus diesem Grund haben wir massive Bedenken und sind mit dem geplanten Bauvorhaben nicht einverstanden - auch für den Fall, dass das vorliegende Bauvorhaben eine Tiefgarage mit begrenzter Zahl an Parkplätzen beinhalten sollte. Wir können nicht nachvollziehen, warum ein solches Bauvorhaben inmitten eines Wohngebiets verwirk- licht werden muss. Wir brauchen Wohnraum für Familien und damit einhergehend eine öffentliche Bau- politik, die auf die Lebensbedingungen der Bürger Rücksicht nimmt. Weiterhin haben wir auch Bedenken,
Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de