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190970 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem Grundstück Karl-Leisner-Str. 2 - 4, 53123 Bonn

Nummer
190970
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 20.01.2020 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 28.01.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190970
Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem
Grundstück Karl-Leisner-Str. 2 - 4, 53123 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 20.01.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 28.01.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem Grundstück Karl-
Leisner-Str. 2 – 4, 53123 Bonn wird erteilt.
Begründung
Der Mammutbaum (Sequoiadendrum giganteum) weist einen Stammumfang
von ca. 500 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von ca. 20
m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt.
Bei der örtlichen Begutachtung des Baumes wurden ein hoher Nadelverlust,
eine verkümmerte Terminale und Symptome des Triebsterbens
(Botryosphaeria-Triebsterben) festgestellt. Dieses ist ein Schwächeparasit, eine
Pilzerkrankung, die nicht nur auf Mammutbäume beschränkt ist.
Der Baum befindet sich im seitlichen Teil des Gartens etwa 5 m von der
südwestlichen Gebäudeecke entfernt. Aufgrund dieses Standortes kommt es
durch den übermäßig hohen Nadelfall zu regelmäßigen Verstopfungen der
Regenrinne. Es sind Wurzelhebungen in dem derzeit wenig genutzten Garten
erkennbar. Der Mammutbaum steht im Kronenschluss mit einer
erhaltenswerten Blut-Buche.
Der Garten soll umgestaltet werden. Nach den Ausführungen der Eigentümer
soll dort ein Obstgarten entstehen. Die Blut-Buche soll dabei erhalten bleiben.
Der Mammutbaum steht in dem Garten nicht standortgerecht und hat hier keine
Entwicklungsmöglichkeiten. Die Vitalität des Baumes ist zudem bereits
eingeschränkt und die Pilzerkrankung wird weiter voran schreiten.
Im Rahmen einer Ermessensentscheidung ist die Verwaltung der Auffassung,
dass der Mammutbaum, auf Grund der vorliegenden Beeinträchtigungen und
des bereits schlechter werdenden Zustands, zur Fällung freigegeben werden
sollte.
Als Ersatzpflanzung für den Mammutbaum wird ein heimischer Laubbaum mit
einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 4

Seite 2
Anlage/n
1 Fotos Fällantrag Karl-Leisner-Str. 2, 53123 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de