190970 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem Grundstück Karl-Leisner-Str. 2 - 4, 53123 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 190970
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190970 Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem Grundstück Karl-Leisner-Str. 2 - 4, 53123 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 20.01.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Hardtberg 28.01.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem Grundstück Karl- Leisner-Str. 2 – 4, 53123 Bonn wird erteilt. Begründung Der Mammutbaum (Sequoiadendrum giganteum) weist einen Stammumfang von ca. 500 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von ca. 20 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt. Bei der örtlichen Begutachtung des Baumes wurden ein hoher Nadelverlust, eine verkümmerte Terminale und Symptome des Triebsterbens (Botryosphaeria-Triebsterben) festgestellt. Dieses ist ein Schwächeparasit, eine Pilzerkrankung, die nicht nur auf Mammutbäume beschränkt ist. Der Baum befindet sich im seitlichen Teil des Gartens etwa 5 m von der südwestlichen Gebäudeecke entfernt. Aufgrund dieses Standortes kommt es durch den übermäßig hohen Nadelfall zu regelmäßigen Verstopfungen der Regenrinne. Es sind Wurzelhebungen in dem derzeit wenig genutzten Garten erkennbar. Der Mammutbaum steht im Kronenschluss mit einer erhaltenswerten Blut-Buche. Der Garten soll umgestaltet werden. Nach den Ausführungen der Eigentümer soll dort ein Obstgarten entstehen. Die Blut-Buche soll dabei erhalten bleiben. Der Mammutbaum steht in dem Garten nicht standortgerecht und hat hier keine Entwicklungsmöglichkeiten. Die Vitalität des Baumes ist zudem bereits eingeschränkt und die Pilzerkrankung wird weiter voran schreiten. Im Rahmen einer Ermessensentscheidung ist die Verwaltung der Auffassung, dass der Mammutbaum, auf Grund der vorliegenden Beeinträchtigungen und des bereits schlechter werdenden Zustands, zur Fällung freigegeben werden sollte. Als Ersatzpflanzung für den Mammutbaum wird ein heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 4 Seite 2 Anlage/n 1 Fotos Fällantrag Karl-Leisner-Str. 2, 53123 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de