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190965 · Beschlussvorlage

Aufstellung von Kunstwerken von Ren Rong entlang des Rheines (alt: 1710683NV3; FF: Amt 41)

Nummer
190965
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.01.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  3. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.03.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190965
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
Aufstellung von Kunstwerken von Ren Rong
entlang des Rheines (alt: 1710683NV3; FF: Amt
41)
Beratungsfolge
Kunstkommission 31.12.2020 Empfehlung
Kulturausschuss 31.12.2020 Empfehlung
Hauptausschuss 09.03.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1) Die Stadtverwaltung erörtert, ob ausgewählte Kunstwerke von Ren
Rong als Leihgabe im Öffentlichen Raum in Mehlem, etwa entlang des
Rheinufers, aufgestellt werden können.
2) Dazu führt die Stadtverwaltung u.a. Gespräche mit dem Künstler,
beteiligt die Kunstkommission sowie den Ortsausschuss und stellt
Überlegungen zu möglichen Vertragsausgestaltungen an.
3) Sollte die Stadtverwaltung eine Umsetzung dieses Vorschlags als
realistisch und sinnvoll erachten, beteiligt sie erneut die
Bezirksvertretung Bad Godesberg, unterrichtet sie etwa per
Mitteilungsvorlage über den Fortgang der Dinge und / oder legt ihr, im
Ergebnis, eine geeignete Beschlussvorlage vor.
Begründung
Vorstehender Beschlussvorschlag geht zurück auf den gleichlautenden Antrag
des Stv. Jan Claudius Lechner und der CDU-Bezirksfraktion Bad Godesberg.
- - -
Der Antrag war wie folgt begründet:
Der Ortsausschuss Mehlem kam mit der Bitte auf die Politik zu, einzelne
Kunstwerke von Ren Rong im öffentlichen Raum in Mehlem entlang des
Rheines aufzustellen. Ren Rong erklärte sich dazu grundsätzlich gerne bereit.
Parteiübergreifend stieß die Initiative des Ortsausschusses Mehlem auf eineSeite 1 von 3

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positive Resonanz. Verschiedene Gespräche, auch mit der Stadtverwaltung,
die aber nun vertieft werden müssten, haben bereits stattgefunden.
Ren Rong (chinesisch 任任, Pinyin Rèn Róng, * 1960 in Nanjing) ist ein
deutscher Bildender Künstler der Postmoderne chinesischer Herkunft. Er lebt
und arbeitet vorwiegend in Bonn sowie in Peking und gilt als einer der
international bekanntesten Künstler chinesischer Herkunft der Gegenwart.
International bekannt ist Ren Rong durch seine Pflanzenmenschen. Als Stahl-
oder Eisenskulptur, glänzend oder rostrot, Holz- oder Scherenschnitt, Aquarell
oder Druck, Holz-, Wachs- oder Lackarbeit stehen die abstrakt-konkreten
Hybride für unterschiedlichste Aussagen aus dem Themenkreis des
menschlichen Lebens. In Verbindung mit privaten Fotografien und Aufnahmen
bekannter Politiker (z. B. Mao Zedong) entsteht der Bezug zur
gesellschaftlichen Gegenwart.
Der Künstler erläutert dies: „Meine Pflanzenmenschen spielen für mich auf
keine Mythologie an. Dafür spiegeln sie um so mehr ganz andere, sprich
persönliche Dinge wider, wie zum Beispiel Hoffnung, Wünsche, Ehrgeiz, Lust,
Angst, positive Energie und einiges mehr …“
Er unterstreicht zudem: „Ferner geht es mir auch um die Beziehung von Natur
und Mensch sowie um die Fragen der Ökologie. Somit steht der
Pflanzenmensch für mich unter anderem auch für die ideale Verbindung von
Mensch und Natur. Ich möchte als Künstler nicht nur im Atelier stehen, sondern
ich möchte auch mit Menschen kommunizieren, um mich über die
unterschiedlichsten Grenzen hinweg mit diesen auszutauschen. Denn nur der
Austausch stößt etwas Neues an.“
2007 erwarb Ren Rong den als Villa Friede bekannten Gebäudekomplex im
Bonner Stadtteil Mehlem, restaurierte die Liegenschaft in Teilen und ließ
baufällige Bereiche neu errichten. In ausgewählten Bereichen der Villa, in der
er auch mit seiner Familie wohnt, wurde 2013 ein öffentliches Kunst- und
Kulturzentrum eröffnet.
- - -
Die Verwaltung hat wie folgt Stellung genommen:
Bei Annahme des Antrages und entsprechender Beschlussfassung durch den
Hauptausschuss wird die Verwaltung entsprechend verfahren und der
Bezirksvertretung zu gegebener Zeit berichten.
Eine evtl. Aufstellung von Kunstwerken bedarf einer Beteiligung der
Kunstkommission. Zudem muss die Finanzierung durch Dritte gesichert sein,
da der Stadt hierfür keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Ebenso muss
Klarheit darüber bestehen, wer die Verkehrssicherungspflicht übernimmt, da
diese ebenfalls nicht bei der Stadt liegen kann.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de