190955 · Beschlussvorlage
Errichtung eines Retentionsfilterbeckens in Bonn – Beuel, Niederholtorf, Scheidfeldstraße
Kerndaten
- Nummer
- 190955
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190955 Errichtung eines Retentionsfilterbeckens in Bonn – Beuel, Niederholtorf, Scheidfeldstraße Beratungsfolge Naturschutzbeirat 14.01.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Befreiung zur Errichtung eines Retentionsfilterbeckens in Bonn – Beuel, Niederholtorf, Scheidfeldstraße, wird zugestimmt. Begründung Das Regenüberlaufbecken (RÜB) 007 befindet sich im rechtsrheinischen Ortsteil Niederholtorf der Bundesstadt Bonn und dient der Vorentlastung der Mischwasserabflüsse aus den Kanalnetzen Niederholtorf, Oberholtorf und Ungarten. Das aus dem Regenüberlaufbecken entlastete Misch-wasser wird oberhalb des Hochwasserrückhaltebeckens Holzlarer See in den Holtorfer Bach eingeleitet. Da der Holtorfer Bach und das Hochwasserrückhaltebecken Holzlarer See durch die stofflichen Einträge aus den Entlastungen des RÜB 007 belastet sind, soll dem Regenüberlaufbecken zur weitergehenden Behandlung der Entlastungsabflüsse und zur Drosselung der Einleitungswassermenge ein Retentionsbodenfilterbecken nachgeschaltet werden. Das Retentionsbodenfilterbecken kann auf einer an den Beckenstandort des RÜB angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzfläche untergebracht werden. Ziel der geplanten Niederschlagswasserbehandlungsanlage ist es, die stofflichen Einträge in den Holtorfer Bach durch eine weitergehende Behandlung der Mischwasserentlastungen des Regenüberlaufbeckens RÜB 007 zu reduzieren und die Einleitungswassermenge des RÜB in den Holtorfer Bach gemäß den Vorgaben auf ein gewässerverträgliches Maß zu drosseln. Die Baumaßnahme liegt im Ortsteil Bonn – Niederholtorf. Das vorhandene, unterirdische Regenüberlaufbecken 007 ist in einem Weg untergebracht, der von der „Scheidfeldstraße“ durch den Wald zum Hochwasserrückhaltebecken Holzlarer See und im weiteren Verlauf zum „Bennerscheidweg“ geführt wird. Für den Retentionsbodenfilter steht östlich des vorhandenen Regenüberlaufbeckens RÜB 007 eine Gesamtfläche in einer Größe von ca. 6.600 qm (Breite = 55,0 m und Länge = 120,0 m) zur Verfügung. Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 4 Seite 2 Die Zufahrt zum geplanten Retentionsbodenfilter erfolgt über den Waldweg in der Verlängerung der „Scheidfeldstraße“. Das Betriebsgelände erhält zwei Zufahrten, die an den Waldweg anbinden. Hier sind Einfahrtstore geplant, die nach außen aufschwingen. Entlang der beiden Längsseiten und an der westlichen Stirnseite werden Betriebswege angelegt, über die alle Betriebspunkte der Anlage erreicht werden können. Der Bodenfilter hat eine Filteroberfläche, deren Größe 668 qm beträgt und die auf einer Höhe von 128,20 müNN liegt. Der gedrosselte, nachgeschaltete Filterüberlauf wird auf einer Höhe von 129,20 müNN angeordnet. Hieraus ergibt sich bei einer maximalen Einstauhöhe von 1,00 m ein Volumen des Bodenfilters von 752 m³. Über dem Retentionsbodenfilter wird eine Speicherlamelle mit einer Grundfläche von 1.233 qm und einer Höhe von 1,10 m angeordnet, die ein zusätzliches Volumen von 1.453 m³ bietet. Um das Zulauf- und Verteilerbauwerk so naturnah wie möglich zu gestalten und den Einschnitt in das vorhandene Gelände zu minimieren, wird die böschungsseitige Rückwand des Bauwerks ebenfalls mit Gabionen hergestellt. Die Gabionen sind ca. 3,50 m hoch. Sie gehen dann in eine Böschung über, die bis zur Oberkante des angrenzenden Betriebsweges reicht. Der gesamte Retentionsbodenfilter wird einschließlich der Speicherlamelle mit einer Kunststoff-Dichtungsbahn mit einer Stärke von d = 2 mm gegen den Untergrund abgedichtet. Die Dichtungsbahnen werden mindestens bis über den maximalen Wasserspiegel im Bodenfilter und der Speicher-lamelle hochgezogen. Zum Schutz der Dichtungsbahn wird sowohl unterseitig als auch oberseitig ein Schutzvlies verlegt. Im Bereich von Bauwerken wird die Dichtungsbahn an einbetonierte PE-Platten oder Fugenbänder angeschweißt. Wo Rohre die Dichtungsbahn durchdringen, werden diese in PE-HD ausgeführt, so dass ein Mauerkragen umlaufend angeschweißt werden kann, an den dann die Dichtungsbahn angeschweißt wird. Zur Vorbeugung von Staunässe wird unterhalb der Kunststoff-Dichtungsbahn ein Dränsystem rund um den Retentionsbodenfilter verlegt. Außerdem werden Dränmatten parallel zum Böschungsverlauf und hinter den Gabionenwänden unter die Kunststoff-Dichtungsbahn gelegt, um Schichtenwasser zu fassen und in das tiefer liegende Dränsystem zu führen. Die Waldflächen nördlich und westlich der Ortslage Niederholtorf gehören zum Naturschutzgebiet 1.1 „Siebengebirge“ Teilgebiet Ennert. Angrenzend an das Naturschutzgebiet sind die Außenbereichsflächen bis zum Siedlungsrand der Ortslagen Roleber, Ungarten, Holzlar und Niederholtorf als Landschaftsschutzgebiet 2.4 „Niederholtorf/Oberholtorf/Hoholz/Roleber/Gellenbachtal“ ausgewiesen. Als Standort für das geplante Retentionsfilterbecken Scheidfeldstraße ist eine an das Regenüberlaufbecken angrenzende, landwirtschaftliche Nutzfläche vorgesehen. Die Fläche liegt zwischen der Bebauung der „Scheidfeldstraße“ und dem Waldrand. Die östliche Grenze der Fläche bildet der „Tränkweg“. Der Standort des Rententionsbodenfilter liegt im Landschaftsschutzgebiet. Mit dem Einleitungsantrag wurde deshalb auch ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt.Seite 2 von 4 Seite 3 Neben dem Landschaftspflegerischen Begleitplan wurde für diese Baumaßnahme aufgrund der Nähe zum Naturschutz- und FFH-Gebiet eine FFH-Vorprüfung durchgeführt. Desweiteren ist eine Artenschutzprüfung I erfolgt. Die FFH-Vorprüfung hat zum Ergebnis, dass eine erhebliche Beeinträchtigung maßgeblicher Bestandteile des FFH-Gebietes durch das Vorhaben ausgeschlossen werden kann. Flächen im FFH-Gebiet werden nicht in Anspruch genommen. Summationseffekte durch andere Projekte treten nicht auf. Die Erhaltungsziele und –maßnahmen werden durch die Planung nicht in Frage gestellt. Das Artenschutzgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass bei der Beachtung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (Amphibienschutzzaun etc.) keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG ausgelöst werden. Der Landschaftspflegerische Begleitplan kommt zum Ergebnis, dass der Eingriff mit einem Plus von 7.438 Biotopwertpunkten ausgeglichen werden kann. Angesichts der Ausgleichsmaßnahmen, die u. a. die Anlage eines Waldmeister- Buchenwalds, eines Waldrands und einer Hecke auf einer bestehenden Ackerfläche vorsehen, ist die positive Bilanz in diesem Fall nachvollziehbar und der Eingriff gilt als ausgeglichen. Im Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern können oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Verboten ist insbesondere die Errichtung von baulichen Anlagen einschließlich Straßen, Wege, Plätze im Sinne des § 2 (1) Landesbauordnung, auch wenn sie keiner bauaufsichtlichen Genehmigung oder Anzeige bedürfen. Von dem vorgenannten Verbot kann gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz eine Befreiung gewährt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. Da ein überwiegendes öffentliches Interesse im vorliegenden Fall gegeben ist und die Maßnahme ausgeglichen wird, beabsichtigt die Untere Naturschutzbehörde die Befreiung zu erteilen und bittet um Zustimmung.Seite 3 von 4 Seite 4 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de