190954 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem Grundstück Am Kurfürstenkreuz 5, 53127 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 190954
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 190954 Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem Grundstück Am Kurfürstenkreuz 5, 53127 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 20.01.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 28.01.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem Grundstück Am Kurfürstenkreuz 5, 53127 Bonn wird erteilt. Begründung Der Mammutbaum (Sequoiadendrum giganteum) weist einen Stammumfang von 590 cm, einen Kronendurchmesser von 10 m und eine Höhe von ca. 27 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt. Der fast bis zum Boden beastete Baum befindet sich in ca. 3,30 m Entfernung zum Wohnhaus, im Bereich der Garagenzufahrt und unmittelbar an der Grenze zum benachbarten Hausgrundstück. Er zeigt eine nicht artgerechte Ausbildung der Krone, mit einer deutlichen Neigung zum Wohnhaus. Die Baumkrone wurde bereits zwei Mal, nicht fachgerecht in 14 m und 18 m, gekappt. Der Baum zeigt beginnende Blattnekrosen im unteren Peripheriebereich der Krone, welche auf die beiden Kappungen zurückführen sind. An dem Baum sind sog. Schwächeparasiten, hier der parasitäre Blattpilz „Botryosphaeria- Triebsterben“ zu vermuten, welcher durch hohe Temperaturen im Sommer in Verbindung mit einem Trockenstress durch einen zusätzlichen Wassermangel auf trockenen Böden zurückzuführen ist. Aufgrund des dichten Kronenbildes und dem stark erhöhtem Dürrholzbesatz im Kronenkern ist die Bruchsicherheit der Krone stark beeinträchtigt. Zusätzlich sind Verwerfungen aufgrund der Wurzelverdickung im Bereich der Zufahrt zur Garage und dem Bereich der Garage so massiv, dass sich das Garagentor seit einiger Zeit ohne erheblichen Kraftaufwand nicht mehr öffnen lässt. Zusätzlich ist die Regenrinne um ca. 40 Grad angehoben worden. Bei Regen ist ein völliges Versagen des Drainagesystems aufgrund Verstopfung durch Baumnadeln nicht auszuschließen. Dieses hätte zur Folge, dass der untere Zufahrtsbereich und die Garage überflutet werden könnten. Bei einer Wiederherstellung der gehobenen Zufahrtsfläche müssten Wurzeln gekappt werden, um einen tragfähigen Untergrund zu schaffen. Diese hätte negative Folgen für die Standsicherheit und die Versorgung des Baumes. Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 5 Seite 2 Aufgrund der durch Wurzelhebungen verursachten Schäden im Zufahrtsbereich des Nachbargrundstücks wurde die Fläche der Einfahrt neu verlegt. In wie weit dabei bestehendes Wurzelwerk entfernt wurde, ist nicht mehr festzustellen. Im Rahmen einer Ermessensentscheidung ist die Verwaltung der Auffassung, dass der Baum, auf Grund seines ungünstigen Standortes, des Allgemeinzustandes und der extremen Beeinträchtigungen in Verbindung mit möglichen Gefahren für höherwertige Güter, die den Eigentümer, wie auch die Nachbarn unmittelbar betreffen, zur Fällung freigegeben werden muss, da der Ermessensspielraum der Verwaltung aufgrund der vorliegenden Umstände weit reduziert ist. Die Prognose zur Weiterentwicklung des Mammutbaumes, auch unter Anwendung fachgerechter Kronenschnittmaßnahmen zur Freistellung des Gebäudes und Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, ist standortbedingt negativ. Unter Berücksichtigung der gegebenen Beeinträchtigungen durch Wurzelaktivität und der Notwendigkeit, bis ca. 0,40 m Tiefe auszuschachten, um den Zufahrtsbereich und die Nutzung der Garage wiederherzustellen, ist der Erhalt des Baumes aus statischen und physiologischen Gründen nicht möglich. Als Ersatzpflanzung für den Mammutbaum wird ein heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Anlage/n 1 Fotos Am Kurfürstenkreuz 5 53127 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 5 Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de