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190954 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem Grundstück Am Kurfürstenkreuz 5, 53127 Bonn

Nummer
190954
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 02.03.2020 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190954
Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem
Grundstück Am Kurfürstenkreuz 5, 53127 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 20.01.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 28.01.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem Grundstück Am
Kurfürstenkreuz 5, 53127 Bonn wird erteilt.
Begründung
Der Mammutbaum (Sequoiadendrum giganteum) weist einen Stammumfang
von 590 cm, einen Kronendurchmesser von 10 m und eine Höhe von ca. 27 m
auf. Der Zustand des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt.
Der fast bis zum Boden beastete Baum befindet sich in ca. 3,30 m Entfernung
zum Wohnhaus, im Bereich der Garagenzufahrt und unmittelbar an der Grenze
zum benachbarten Hausgrundstück. Er zeigt eine nicht artgerechte Ausbildung
der Krone, mit einer deutlichen Neigung zum Wohnhaus. Die Baumkrone wurde
bereits zwei Mal, nicht fachgerecht in 14 m und 18 m, gekappt.
Der Baum zeigt beginnende Blattnekrosen im unteren Peripheriebereich der
Krone, welche auf die beiden Kappungen zurückführen sind. An dem Baum
sind sog. Schwächeparasiten, hier der parasitäre Blattpilz „Botryosphaeria-
Triebsterben“ zu vermuten, welcher durch hohe Temperaturen im Sommer in
Verbindung mit einem Trockenstress durch einen zusätzlichen Wassermangel
auf trockenen Böden zurückzuführen ist. Aufgrund des dichten Kronenbildes
und dem stark erhöhtem Dürrholzbesatz im Kronenkern ist die Bruchsicherheit
der Krone stark beeinträchtigt.
Zusätzlich sind Verwerfungen aufgrund der Wurzelverdickung im Bereich der
Zufahrt zur Garage und dem Bereich der Garage so massiv, dass sich das
Garagentor seit einiger Zeit ohne erheblichen Kraftaufwand nicht mehr öffnen
lässt. Zusätzlich ist die Regenrinne um ca. 40 Grad angehoben worden. Bei
Regen ist ein völliges Versagen des Drainagesystems aufgrund Verstopfung
durch Baumnadeln nicht auszuschließen. Dieses hätte zur Folge, dass der
untere Zufahrtsbereich und die Garage überflutet werden könnten. Bei einer
Wiederherstellung der gehobenen Zufahrtsfläche müssten Wurzeln gekappt
werden, um einen tragfähigen Untergrund zu schaffen. Diese hätte negative
Folgen für die Standsicherheit und die Versorgung des Baumes.
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 5

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Aufgrund der durch Wurzelhebungen verursachten Schäden im Zufahrtsbereich
des Nachbargrundstücks wurde die Fläche der Einfahrt neu verlegt. In wie weit
dabei bestehendes Wurzelwerk entfernt wurde, ist nicht mehr festzustellen.
Im Rahmen einer Ermessensentscheidung ist die Verwaltung der Auffassung,
dass der Baum, auf Grund seines ungünstigen Standortes, des
Allgemeinzustandes und der extremen Beeinträchtigungen in Verbindung mit
möglichen Gefahren für höherwertige Güter, die den Eigentümer, wie auch die
Nachbarn unmittelbar betreffen, zur Fällung freigegeben werden muss, da der
Ermessensspielraum der Verwaltung aufgrund der vorliegenden Umstände weit
reduziert ist.
Die Prognose zur Weiterentwicklung des Mammutbaumes, auch unter
Anwendung fachgerechter Kronenschnittmaßnahmen zur Freistellung des
Gebäudes und Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, ist standortbedingt
negativ. Unter Berücksichtigung der gegebenen Beeinträchtigungen durch
Wurzelaktivität und der Notwendigkeit, bis ca. 0,40 m Tiefe auszuschachten,
um den Zufahrtsbereich und die Nutzung der Garage wiederherzustellen, ist
der Erhalt des Baumes aus statischen und physiologischen Gründen nicht
möglich.
Als Ersatzpflanzung für den Mammutbaum wird ein heimischer Laubbaum mit
einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.
Anlage/n
1 Fotos Am Kurfürstenkreuz 5 53127 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 23:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de