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190951 · Beschlussvorlage

Zuschuss für den Festausschuss Godesberger Karneval e.V. für das Jahr 2020

Nummer
190951
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 190951-1 AA Zuschuss für den Festausschuss Godesberger Karneval e.V. für das Jahr 2020

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Beschlussvorlage
öffentlich
190951
Zuschuss für den Festausschuss Godesberger
Karneval e.V. für das Jahr 2020
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige
Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der
Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad
Godesberg" (Punkt 3.1) entsprechend erhält der Festausschuss Godesberger
Karneval e.V. einen Zuschuss in Höhe von
EUR 6.000,-.
Begründung
Der Festausschuss Godesberger Karneval (FAGK) hat einen Zuschuss zur
Durchführung des Karnevalszuges am 23. Februar 2020 und für weitere
Aktivitäten im Stadtbezirk Bad Godesberg beantragt. Gemäß den "Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur
Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und
Instrumentalvereine bzw. –vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg" kann
dem FAGK hierfür ein Zuschuss in Höhe von bis zu EUR 6.000,- gewährt
werden.
Eine Erhöhung des Zuschusses für den FAGK, wie ihn die Bezirksvertretung
Bad Godesberg in ihrer Sitzung am 30. Januar 2019 thematisiert hat (siehe DS-
Nr. alt: 1910123EB3), ist mit den derzeit der Bezirksverwaltungsstelle Bad
Godesberg zur Verfügung stehenden Mitteln für Vereinszuschüsse nicht
möglich, ohne Zuschüsse für andere Vereine oder Aufwendungen in anderen
Bereichen (z.B. Sommerfest oder städtepartnerschaftliche Aktivitäten) zu
kürzen bzw. zu streichen. Mittelfristig ist eine Erhöhung des Zuschusses für den
FAGK daher nur über eine Anhebung der Finanzposition
„Transferauszahlungen“, z.B. ab dem Doppelhaushalt 2021/2022, möglich.
Zudem müssten die o.g. Richtlinien geändert werden. Zu beachten ist auch,
dass als Maßnahme zum Haushaltssicherungskonzept die Planungen ab 2021
eine Reduzierung des Haushaltsansatzes um EUR 2.000,- vorsehen.
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 2

Seite 2
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.31 Bezirksverwaltungsstelle Bad
Godesberg
1.10.77.01.31.01 Bezirksverwaltungsstelle Bad
Godesberg
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
EUR 6.000,- 110770131/
731000
2020 aus lfd. Ansatz
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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