190951 · Beschlussvorlage
Zuschuss für den Festausschuss Godesberger Karneval e.V. für das Jahr 2020
Kerndaten
- Nummer
- 190951
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190951 Zuschuss für den Festausschuss Godesberger Karneval e.V. für das Jahr 2020 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg" (Punkt 3.1) entsprechend erhält der Festausschuss Godesberger Karneval e.V. einen Zuschuss in Höhe von EUR 6.000,-. Begründung Der Festausschuss Godesberger Karneval (FAGK) hat einen Zuschuss zur Durchführung des Karnevalszuges am 23. Februar 2020 und für weitere Aktivitäten im Stadtbezirk Bad Godesberg beantragt. Gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. –vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg" kann dem FAGK hierfür ein Zuschuss in Höhe von bis zu EUR 6.000,- gewährt werden. Eine Erhöhung des Zuschusses für den FAGK, wie ihn die Bezirksvertretung Bad Godesberg in ihrer Sitzung am 30. Januar 2019 thematisiert hat (siehe DS- Nr. alt: 1910123EB3), ist mit den derzeit der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg zur Verfügung stehenden Mitteln für Vereinszuschüsse nicht möglich, ohne Zuschüsse für andere Vereine oder Aufwendungen in anderen Bereichen (z.B. Sommerfest oder städtepartnerschaftliche Aktivitäten) zu kürzen bzw. zu streichen. Mittelfristig ist eine Erhöhung des Zuschusses für den FAGK daher nur über eine Anhebung der Finanzposition „Transferauszahlungen“, z.B. ab dem Doppelhaushalt 2021/2022, möglich. Zudem müssten die o.g. Richtlinien geändert werden. Zu beachten ist auch, dass als Maßnahme zum Haushaltssicherungskonzept die Planungen ab 2021 eine Reduzierung des Haushaltsansatzes um EUR 2.000,- vorsehen. Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat: Dez. ISeite 1 von 2 Seite 2 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.31 Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg 1.10.77.01.31.01 Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen EUR 6.000,- 110770131/ 731000 2020 aus lfd. Ansatz Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de