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190950 · Beschlussvorlage

Beschaffung der Niederflurbahnen

Nummer
190950
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2019 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190950
Beschaffung der Niederflurbahnen
Beratungsfolge
Rat 12.12.2019 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Eine Vertragsunterzeichnung zur Bestellung der 26 Niederflurbahnen ist im
Rahmen der in Kürze endenden Bindungsfrist der Hersteller für Ihre Angebote
für den 13.12.2019 vorgesehen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben ihren
Beschluss am 04.12.2019 zur Beschaffung der Fahrzeuge bezüglich der
Punkte Traktionsfähigkeit der Bahnen und Klimatisierung unter den Vorbehalt
der Beschlussfassung des Rates gestellt. Eine Beschlussfassung des Rates in
seiner Sitzung am 12.12.2019 ist zwingend erforderlich, um eine fristgerechte
Bestellung der Fahrzeuge im Rahmen der Bindungsfrist zu gewährleisten.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Bundesstadt Bonn bestätigt die Beschaffung der
vergaberechtlichen Optionen „Klimatisierung des Fahrgastraumes“ sowie der
„Traktionsfähigkeit“, die der Aufsichtsrat der SWB-V in seiner Sitzung am
4. Dezember 2019 im Rahmen der Beschaffung von 26
Niederflurstraßenbahnen unter einen Ratsvorbehalt gestellt hat und die mit
Investitionsmehrkosten in Höhe von rund 5,33 Mio. EUR verbunden sind.
Begründung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2017 einen Beschluss (DS
1711670EB4) zur Beschaffung der neuen Niederflurstraßenbahnen inkl. dabei
zu beachtender Beschaffungsleitlinien gefasst. Aufgrund dieser
Beschaffungsleitlinien war in der Ausschreibung, die zur Beschaffung der
Bahnen durch die SWB-V vorgenommen werden sollte, als Option die
Berücksichtigung von Klimaanlagen vorzusehen, deren Beauftragung in
Abhängigkeit der Ausschreibungsergebnisse erfolgen sollte.
Zwischenzeitlich wurde das Ausschreibungsverfahren zur Beschaffung der
Niederflurstraßenbahnen durch die SWB-V durchgeführt, so dass der
Aufsichtsrat des Unternehmens in seiner Sitzung am 4. Dezember 2019 über
die Auftragsvergabe beschließen konnte. Bezüglich der näheren
Ausschreibungsergebnisse und weiteren Informationen zum Verfahren wird an
dieser Stelle auf die ergänzende Stellungnahme zu DS 190923-1 ST
verwiesen.
Federführung:
61 Stadtplanungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 2

Seite 2
Unberührt der durch den Aufsichtsrat beschlossenen Auftragsvergabe hat
dieser die Beschaffung der technischen Optionen „Klimatisierung des
Fahrgastraumes“ sowie der „Traktionsfähigkeit“ unter den Vorbehalt der
Zustimmung des Rates der Bundesstadt Bonn gestellt und ersucht diesen, die
zustimmende Beschlussfassung des Aufsichtsrats zu diesen beiden Punkten zu
bestätigen. Die Frage des Ziehens dieser vergaberechtlichen Optionen im
Rahmen des o. g. Ausschreibungsverfahrens der SWB-V ist somit Gegenstand
dieser Beschlussvorlage.
Zu den beiden technischen Optionen wird folgendes angemerkt:
Klimatisierung des Fahrgastraumes:
Auf Basis des aktuell gültigen Nahverkehrsplans besteht bezüglich einer
Klimatisierung von Fahrzeugen bisher keine Vorgabe, eine Klimaanlage wird
lediglich als zweckmäßige Ergänzung eingestuft. An dieser Stelle ist allerdings
auf den im Planungsausschuss am 27. November 2019 gestellten Antrag in
Sachen Klimatisierung von Bussen und Bahnen der SWB (DS 190682)
hinzuweisen, der nach entsprechender Beratung mit Änderungen im
Planungsausschuss angenommen wurde und dem Rat der Bundesstadt Bonn
in seiner Sitzung am 12. Dezember 2019 zur abschließenden Entscheidung
vorgelegt wird.
Neben dem Aufsichtsrat befürwortet auch die Geschäftsführung die
Beschaffung der Option „Klimatisierung des Fahrgastraumes“, da es sich
hierbei inzwischen um eine zeitgemäße Fahrzeugausstattung handelt. Die
Beschaffungskosten für das Ziehen dieser Option liegen je Bahn bei 96.844
EUR, bezogen auf die 26 Bahnen bei rund 2,5 Mio. EUR. Diese Mehrkosten
sind in der aktuellen Wirtschaftsplanung der SWB-V enthalten.
Traktionsfähigkeit:
Weder die o. g. Beschaffungsleitlinien noch der aktuell gültige Nahverkehrsplan
enthalten Vorgaben bezüglich einer Traktionsfähigkeit der
Niederflurstraßenbahnen (Kuppeln zweier Bahnen zu einem Zug). Gleichwohl
wird eine entsprechende Bahnausstattung von Seiten des Aufsichtsrats im
Hinblick auf eine mögliche Realisierung des Projektes „Westbahn“ als
erforderlich angesehen, um die neuen Bahnen flexibel und zukunftsfähig
einsetzen zu können.
Die Geschäftsführung der SWB-V favorisiert demgegenüber die traktionsfähige
Ausrüstung der Niederflurstraßenbahnen nicht. Die Beschaffungskosten für das
Ziehen dieser Option liegen je Bahn bei 108.169 EUR, bezogen auf die 26
Bahnen bei rund 2,8 Mio. EUR. Diese Mehrkosten sind in der aktuellen
Wirtschaftsplanung der SWB-V noch nicht enthalten.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de