190950 · Beschlussvorlage
Beschaffung der Niederflurbahnen
Kerndaten
- Nummer
- 190950
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.595 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 190950 Beschaffung der Niederflurbahnen Beratungsfolge Rat 12.12.2019 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Eine Vertragsunterzeichnung zur Bestellung der 26 Niederflurbahnen ist im Rahmen der in Kürze endenden Bindungsfrist der Hersteller für Ihre Angebote für den 13.12.2019 vorgesehen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben ihren Beschluss am 04.12.2019 zur Beschaffung der Fahrzeuge bezüglich der Punkte Traktionsfähigkeit der Bahnen und Klimatisierung unter den Vorbehalt der Beschlussfassung des Rates gestellt. Eine Beschlussfassung des Rates in seiner Sitzung am 12.12.2019 ist zwingend erforderlich, um eine fristgerechte Bestellung der Fahrzeuge im Rahmen der Bindungsfrist zu gewährleisten. Beschlussvorschlag Der Rat der Bundesstadt Bonn bestätigt die Beschaffung der vergaberechtlichen Optionen „Klimatisierung des Fahrgastraumes“ sowie der „Traktionsfähigkeit“, die der Aufsichtsrat der SWB-V in seiner Sitzung am 4. Dezember 2019 im Rahmen der Beschaffung von 26 Niederflurstraßenbahnen unter einen Ratsvorbehalt gestellt hat und die mit Investitionsmehrkosten in Höhe von rund 5,33 Mio. EUR verbunden sind. Begründung Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2017 einen Beschluss (DS 1711670EB4) zur Beschaffung der neuen Niederflurstraßenbahnen inkl. dabei zu beachtender Beschaffungsleitlinien gefasst. Aufgrund dieser Beschaffungsleitlinien war in der Ausschreibung, die zur Beschaffung der Bahnen durch die SWB-V vorgenommen werden sollte, als Option die Berücksichtigung von Klimaanlagen vorzusehen, deren Beauftragung in Abhängigkeit der Ausschreibungsergebnisse erfolgen sollte. Zwischenzeitlich wurde das Ausschreibungsverfahren zur Beschaffung der Niederflurstraßenbahnen durch die SWB-V durchgeführt, so dass der Aufsichtsrat des Unternehmens in seiner Sitzung am 4. Dezember 2019 über die Auftragsvergabe beschließen konnte. Bezüglich der näheren Ausschreibungsergebnisse und weiteren Informationen zum Verfahren wird an dieser Stelle auf die ergänzende Stellungnahme zu DS 190923-1 ST verwiesen. Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 2 Seite 2 Unberührt der durch den Aufsichtsrat beschlossenen Auftragsvergabe hat dieser die Beschaffung der technischen Optionen „Klimatisierung des Fahrgastraumes“ sowie der „Traktionsfähigkeit“ unter den Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Bundesstadt Bonn gestellt und ersucht diesen, die zustimmende Beschlussfassung des Aufsichtsrats zu diesen beiden Punkten zu bestätigen. Die Frage des Ziehens dieser vergaberechtlichen Optionen im Rahmen des o. g. Ausschreibungsverfahrens der SWB-V ist somit Gegenstand dieser Beschlussvorlage. Zu den beiden technischen Optionen wird folgendes angemerkt: Klimatisierung des Fahrgastraumes: Auf Basis des aktuell gültigen Nahverkehrsplans besteht bezüglich einer Klimatisierung von Fahrzeugen bisher keine Vorgabe, eine Klimaanlage wird lediglich als zweckmäßige Ergänzung eingestuft. An dieser Stelle ist allerdings auf den im Planungsausschuss am 27. November 2019 gestellten Antrag in Sachen Klimatisierung von Bussen und Bahnen der SWB (DS 190682) hinzuweisen, der nach entsprechender Beratung mit Änderungen im Planungsausschuss angenommen wurde und dem Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am 12. Dezember 2019 zur abschließenden Entscheidung vorgelegt wird. Neben dem Aufsichtsrat befürwortet auch die Geschäftsführung die Beschaffung der Option „Klimatisierung des Fahrgastraumes“, da es sich hierbei inzwischen um eine zeitgemäße Fahrzeugausstattung handelt. Die Beschaffungskosten für das Ziehen dieser Option liegen je Bahn bei 96.844 EUR, bezogen auf die 26 Bahnen bei rund 2,5 Mio. EUR. Diese Mehrkosten sind in der aktuellen Wirtschaftsplanung der SWB-V enthalten. Traktionsfähigkeit: Weder die o. g. Beschaffungsleitlinien noch der aktuell gültige Nahverkehrsplan enthalten Vorgaben bezüglich einer Traktionsfähigkeit der Niederflurstraßenbahnen (Kuppeln zweier Bahnen zu einem Zug). Gleichwohl wird eine entsprechende Bahnausstattung von Seiten des Aufsichtsrats im Hinblick auf eine mögliche Realisierung des Projektes „Westbahn“ als erforderlich angesehen, um die neuen Bahnen flexibel und zukunftsfähig einsetzen zu können. Die Geschäftsführung der SWB-V favorisiert demgegenüber die traktionsfähige Ausrüstung der Niederflurstraßenbahnen nicht. Die Beschaffungskosten für das Ziehen dieser Option liegen je Bahn bei 108.169 EUR, bezogen auf die 26 Bahnen bei rund 2,8 Mio. EUR. Diese Mehrkosten sind in der aktuellen Wirtschaftsplanung der SWB-V noch nicht enthalten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de