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190939-3 · Stellungnahme der Verwaltung

Sachstand zur Photovoltaik

Nummer
190939-3
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 23.06.2020 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190939-3
Der Oberbürgermeister
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Sachstand zur Photovoltaik
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 23.06.2020 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Kenntnisnahme
1. Wie viele und welche Dachflächen von städtischen Liegenschaften
sind geprüft worden, ob sie zum Betrieb von Photovoltaikanlagen
geeignet sind?
Seit dem 14.3.18 hat sich das SGB mit der Prüfung von folgenden 33
(Stand 15.05.2020) Dachflächen städtischer Gebäude auf Eignung zum
Betrieb von Photovoltaikanlagen hin befasst:
1 Kita Am Hölder, Neubau 2018 Hedwig-Dransfeld Str. 1
2 Kita Geislar West, Neubau 2019 Auf der Rötschen 76
3 Kita Mörikestr., Neubau 2018 Mörikestr. 65
4 Kita Rilkestraße 54, Neubau 2018 Rilkestr. 35
5 Kita Am Apfelbaum, Neubau 2020 Im großen Garten 5
6
Kita An der Rheindorfer Burg 2, Neubau
2016 An der Rheindorfer Burg 2
7
RW IV, Auf dem Kirchbüchel 4, Neubau
2014 Auf dem Kirchbüchel 4
8 GS OmBerg, Pützhecke 10, im Bau Pützhecke 10
9 Kita Gierenweg 7, Neubau 2020 Gierenweg 7
10 GGS Carl-Schurz-Schule, Neubau 2011 Hirschberger Str. 1
11 August-Macke-Schule, Bestandsbau Gaußstr. 2
12 Siebengebirgsschule, Bestandsbau Winterstr. 53
13 Beethovengymnasium, Bestandsbau Adenauerallee 51-53
14 Gotenschule, Bestandsbau Neckarstr. 39
15
Kläranlage Bad Godesberg,
Bestandsbau
Martin-Luther-King-Straße
16 Kläranlage Beuel, Bestandsbau Im Niederfeld 1
17 Kita, Neubau in Planung Weinheimstr.
18 Kita, Neubau in Planung Limpericher Str.
19
Kita und Jugendzentrum
Gallwitzkaserne, Neubau in Planung
Julius-Leber-Straße
20 Kita, Neubau in Planung Mordkapellenpfad/Rudolf-Seite 1 von 16

Seite 2
Stöcker-Weg 35
21
Kita Hinter den Lessenicher Gärten,
Neubau in Planung
Wilhelm-Neuss-Str.
22 Kita, Neubau in Planung Herpenstraße
23 Kita, Neubau in Planung Margaretenstr.
24
Südfriedhof, 3 Fertiggaragen, Neubau
2020
Servatiusstraße 13
25 Bonns Fünfte Bauteil 1 Neubau Eduard-Otto-Straße 9
26 Bonns Fünfte Bauteil 2 Neubau TH Eduard-Otto-Straße 9
27 Bonns Fünfte Bauteil 3 Neubau Eduard-Otto-Straße 9
28 Kita Auerberg Quartierszentrum Stockholmer Str. 23
29
GGS Waldschule Anbau OGS Don-Bosco-Straße 1,
53127 Bonn
30
Heinrich-Hertz-EK Neubau A Herseler Str. 1, 53117
Bonn
31 FW II Übungshaus Neu Maarstr. 8-10 Maarstr. 8-10
32 Helmholtz Gymnasium Helmholtzstr. 18
33 Marie Kahle Gymnasium Graurheindorferstr. 80
Anmerkung: Der Begriff „Neubau“ definiert sich dabei über die bereits
erfolgten Vorrichtungen für die Installation einer Photovoltaikanlage.
Vor dem Hintergrund der Neueinstellung einer Mitarbeitenden im Bereich
SGB 85-131 prüft das SGB seit 1.3.2020 auch verstärkt
Bestandsgebäude mit Blick auf deren Lage. Die Objekte, die für den
Betrieb einer PV-Anlage in einer günstigen Lage liegen, werden dann in
der Reihenfolge „SWB – Genossenschaften – Private Dritte“ angeboten.
Die potentiellen PV-Betreiber haben dann die konkrete Möglichkeit
einzelne Gebäude baulich zu prüfen und zu beurteilen, ob sich die
Mehrkosten für die Herrichtung der Gebäude für sie finanziell lohnen.
Im ersten Schritt wurden bis zum 15.05.20 insgesamt 321
Bestandsgebäude von 598 zu prüfenden Objekten anhand des
Solarkatasters auf ihre Lage hin geprüft. Davon eigenen sich bezogen
auf die Lage 189 Standorte für die Montage von PV-Anlagen. Weitere
24 sind bedingt geeignet und müssen im zweiten Schritt intensiver
geprüft werden. Im dritten Schritt werden die Planunterlagen der
Objekte zusammengestellt. Im vierten Schritt werden die Objekte dann
in der Reihenfolge „SWB – Genossenschaften – Private Dritte“
angeboten.
2. Für wieviele Dächer sind seit der DS Angebote zur Nutzung der
Dächer durch
A. die Stadtwerke
B. weitere Interessierte
eingeholt worden?
A Es sind 11 Objekte den Stadtwerken Bonn angeboten worden
B 2 Anfragen durch weitere Interessierte liegen vor.Seite 2 von 16

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C 1 Anlage wird selbst betrieben (Gotenschule)
3. Wie viele und welche Dächer haben eine Photovoltaikanlagen
bekommen? Wie viele Photovoltaikanlagen sind dabei auf
Neubaudächern und wie viele auf „Altbaudächern“, bei denen das
SGB die Vorinstallation bereits in der Vergangenheit angelegt hat,
installiert worden?
Seit dem 14.3.18 sind 11 PV-Verträge abgeschlossen worden.
1 Kita Am Hölder, Neubau 2018 Hedwig-Dransfeld Str. 1
2 Kita Geislar West, Neubau 2019 Auf der Rötschen 76
3 Kita Mörikestr., Neubau 2018 Mörikestr. 65
4 Kita Rilkestraße, Neubau 2018 Rilkestr. 35
5 Kita Am Apfelbaum, Neubau 2020 Im großen Garten 5
6
Kita An der Rheindorfer Burg,
Neubau 2016 An der Rheindorfer Burg 2
7 Rettungswache IV, Neubau 2014 Auf dem Kirchbüchel 4
8 GS OmBerg, Neubau bzw. im Bau Pützhecke 10
9 Kita Gierenweg , Neubau 2020 Gierenweg 7
10
GGS Carl-Schurz-Schule,
Bestandsbau Hirschberger Str. 1
11 August-Macke-Schule, Bestandsbau Gaußstr. 2
Auch hier definieren sich die Begriffe Neubau, Bestandsbau über
bereits erfolgte Vorrichtungen.
4. Auf welchen städtischen Gebäuden werden innerhalb der nächsten
zwei Jahre eine Photovoltaikanlage gebaut?
Auf den unter 3.) genannten städtischen Gebäuden sollen
Photovoltaikanlagen von Dritten in den nächsten 2 Jahren errichtet
werden (Hinweis: Bei den Objekten 6+7 ist der Baubeginn der Anlagen
bereits erfolgt). Hinzu kommen die städtischen Anlagen auf der
Gotenschule, der Kläranlage Bad Godesberg und der Kläranlage Beuel.
5. Inwieweit hat die Verwaltung Gespräche zu großen Gebäuden
geführt, die sich im Eigentum anderer großer Institutionen
befinden, wie zum Beispiel Gebäude des Bundes, des Landes
NRW, des Landschaftsverbands Rheinland, den Kirchen, der
Deutschen Bahn?
Wenn Nein, wäre es eine Aufgabe, die das SGB in Kooperation mit
den SWB angehen könnte?
Gespräche über die Errichtung von PV-Anlagen auf größeren
Gebäuden anderer Institutionen oder Eigentümer sind vom Betreiber
der PV-Anlagen zu führen. Die SWB verfügen jeweils über ein
professionelles Immobilien- und Baumanagement und betreiben die PV-Seite 3 von 16

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Anlagen. Insofern ist eine Unterstützung der SWB durch das SGB a)
nicht erforderlich, und würde b) auch nicht dem Betriebszweck des SGB
entsprechen.
6. Inwieweit wurden senkrechte Außenwände als Fassadenanlagen
geprüft?
Die Anbringung senkrechter Elemente wurde bisher nicht umgesetzt.
Bei Neubaumaßnahmen wird eine entsprechende Prüfung künftig in die
Planung einbezogen und, sofern an vorhandenen Fassaden
Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, erfolgt künftig auch hier eine
Prüfung.
Beantwortung der Fragen vom 20.02.20 der Fraktion B 90/Die Grünen
Mit der vorgelegten Stellungnahme sind die Fragen 3 und 4 der Großen
Anfrage nicht ausreichend beantwortet worden. Wir bitten daher dies
nachzuholen und ALLE städtischen Liegenschaften, die sich zum
Betrieb von Photovoltaikanlagen eignen, aufzulisten. Im Anschluss
sollte ein Angebot von ALLEN in Frage kommenden Dächern bei den
Stadtwerken abgefragt werden. Bei ca. 1000 städtischen
Liegenschaften ist die Auflistung von 13 Dächern recht mager. Können
Sie uns daher bitte mitteilen, wie Ihre Strategie aussieht, um diesen
Beschluss umzusetzen? Alle geprüften Dächer und Angebote müssen
sowohl in einen Zeitplan wie auch in eine Prioritätenliste gefasst
werden. Vor dem Hintergrund, eine städtische Klimaneutralität bis 2035
zu erreichen, ist höchste Eile geboten. In Bezug auf die Fragen 3 und 4,
wird das SGB gebeten zu beantworten, wie die vorgestellte Liste in der
Stellungnahme zustande gekommen ist?
Strategie: Alle Gebäude(-dächer) werden in einer Liste erfasst und anhand
des Solarkatasters bewertet. Abhängig vom Grad der Eignung (Priorität)
werden die geeignetsten den SWB zur Prüfung angeboten. Lehnen die
SWB ab, werden die Energiegenossenschaften angesprochen. Lehnen
diese ab, werden die Objekte auf dem freien Markt ausgeschrieben.
1. Warum wurden so wenige Schulen und andere städtische Gebäude
aufgelistet?
Es wurden die Objekte aufgelistet, bei denen die Aussicht besteht, dass
eine PV-Anlage ohne Mehrkosten errichtet werden kann. Dies betrifft
insbesondere die Bestandsobjekte.
2. Welche Rolle spielen die SWB bei der Umsetzung in zeitlicher Hinsicht?
Die SWB planen die PV-Anlagen und führen die Montagearbeiten
entsprechend ihrer Kapazitäten in Eigenregie aus. Auf den zeitlichen
Ablauf – auch der Prüfung auf Geeignetheit des Objekts - hat das SGB
keinen Einfluss und ist auf die Erledigung durch die SWB angewiesen.Seite 4 von 16

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3. Wie sieht die PV-Anlagen Auslastung auf kommunalen Dächern in
Vergleichskommunen aus?
Zur Information sind als Anlage Auszüge aus den Energieberichten der Städte
Aachen, Dortmund und Köln beigefügt.
4. Was ist in Antwort 1 gemeint mit „Mehrkosten für die Herrichtung des
Gebäudes“?
Bei Bestandsbauten können dies sein:
 Ertüchtigung der Statik des Gebäudes
 Anfertigung von Spezialhalterungen für die PV-Module je nach Dachart
 Anpassung des Blitzschutzes des Gebäudes
 Herstellung von Technikräumen für die Technik der PV-Anlage
 erforderliche Brandschutzmaßnahmen
 ggf. Änderungen an der Elektroinstallation
5. Frage zur „Vorrüstung“ bei Neubauten: Das SGB betont, dass
Neubauten für eine mögliche zukünftige Installation einer PV-Anlage
„vorgerüstet“ werden. Worin genau besteht diese Vorrüstung? Was ist
der Unterschied zwischen Gebäuden mit und ohne Vorrüstung?
Die „Vorrüstung besteht in der statischen Berücksichtigung der zusätzlichen
Lasten, der Vorrichtung der Leitungsführung und des Blitzableiters.
Anlage/n
1 Anlage Energiebericht Aachen (öffentlich)
2 Anlage Energiebericht Dortmund (öffentlich)
3 Anlage Energiebericht Köln (öffentlich)Seite 5 von 16

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Datenstand: 03.11.2026, 09:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de