190939-3 · Stellungnahme der Verwaltung
Sachstand zur Photovoltaik
Kerndaten
- Nummer
- 190939-3
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190939-3 Der Oberbürgermeister Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Sachstand zur Photovoltaik Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 23.06.2020 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Kenntnisnahme 1. Wie viele und welche Dachflächen von städtischen Liegenschaften sind geprüft worden, ob sie zum Betrieb von Photovoltaikanlagen geeignet sind? Seit dem 14.3.18 hat sich das SGB mit der Prüfung von folgenden 33 (Stand 15.05.2020) Dachflächen städtischer Gebäude auf Eignung zum Betrieb von Photovoltaikanlagen hin befasst: 1 Kita Am Hölder, Neubau 2018 Hedwig-Dransfeld Str. 1 2 Kita Geislar West, Neubau 2019 Auf der Rötschen 76 3 Kita Mörikestr., Neubau 2018 Mörikestr. 65 4 Kita Rilkestraße 54, Neubau 2018 Rilkestr. 35 5 Kita Am Apfelbaum, Neubau 2020 Im großen Garten 5 6 Kita An der Rheindorfer Burg 2, Neubau 2016 An der Rheindorfer Burg 2 7 RW IV, Auf dem Kirchbüchel 4, Neubau 2014 Auf dem Kirchbüchel 4 8 GS OmBerg, Pützhecke 10, im Bau Pützhecke 10 9 Kita Gierenweg 7, Neubau 2020 Gierenweg 7 10 GGS Carl-Schurz-Schule, Neubau 2011 Hirschberger Str. 1 11 August-Macke-Schule, Bestandsbau Gaußstr. 2 12 Siebengebirgsschule, Bestandsbau Winterstr. 53 13 Beethovengymnasium, Bestandsbau Adenauerallee 51-53 14 Gotenschule, Bestandsbau Neckarstr. 39 15 Kläranlage Bad Godesberg, Bestandsbau Martin-Luther-King-Straße 16 Kläranlage Beuel, Bestandsbau Im Niederfeld 1 17 Kita, Neubau in Planung Weinheimstr. 18 Kita, Neubau in Planung Limpericher Str. 19 Kita und Jugendzentrum Gallwitzkaserne, Neubau in Planung Julius-Leber-Straße 20 Kita, Neubau in Planung Mordkapellenpfad/Rudolf-Seite 1 von 16 Seite 2 Stöcker-Weg 35 21 Kita Hinter den Lessenicher Gärten, Neubau in Planung Wilhelm-Neuss-Str. 22 Kita, Neubau in Planung Herpenstraße 23 Kita, Neubau in Planung Margaretenstr. 24 Südfriedhof, 3 Fertiggaragen, Neubau 2020 Servatiusstraße 13 25 Bonns Fünfte Bauteil 1 Neubau Eduard-Otto-Straße 9 26 Bonns Fünfte Bauteil 2 Neubau TH Eduard-Otto-Straße 9 27 Bonns Fünfte Bauteil 3 Neubau Eduard-Otto-Straße 9 28 Kita Auerberg Quartierszentrum Stockholmer Str. 23 29 GGS Waldschule Anbau OGS Don-Bosco-Straße 1, 53127 Bonn 30 Heinrich-Hertz-EK Neubau A Herseler Str. 1, 53117 Bonn 31 FW II Übungshaus Neu Maarstr. 8-10 Maarstr. 8-10 32 Helmholtz Gymnasium Helmholtzstr. 18 33 Marie Kahle Gymnasium Graurheindorferstr. 80 Anmerkung: Der Begriff „Neubau“ definiert sich dabei über die bereits erfolgten Vorrichtungen für die Installation einer Photovoltaikanlage. Vor dem Hintergrund der Neueinstellung einer Mitarbeitenden im Bereich SGB 85-131 prüft das SGB seit 1.3.2020 auch verstärkt Bestandsgebäude mit Blick auf deren Lage. Die Objekte, die für den Betrieb einer PV-Anlage in einer günstigen Lage liegen, werden dann in der Reihenfolge „SWB – Genossenschaften – Private Dritte“ angeboten. Die potentiellen PV-Betreiber haben dann die konkrete Möglichkeit einzelne Gebäude baulich zu prüfen und zu beurteilen, ob sich die Mehrkosten für die Herrichtung der Gebäude für sie finanziell lohnen. Im ersten Schritt wurden bis zum 15.05.20 insgesamt 321 Bestandsgebäude von 598 zu prüfenden Objekten anhand des Solarkatasters auf ihre Lage hin geprüft. Davon eigenen sich bezogen auf die Lage 189 Standorte für die Montage von PV-Anlagen. Weitere 24 sind bedingt geeignet und müssen im zweiten Schritt intensiver geprüft werden. Im dritten Schritt werden die Planunterlagen der Objekte zusammengestellt. Im vierten Schritt werden die Objekte dann in der Reihenfolge „SWB – Genossenschaften – Private Dritte“ angeboten. 2. Für wieviele Dächer sind seit der DS Angebote zur Nutzung der Dächer durch A. die Stadtwerke B. weitere Interessierte eingeholt worden? A Es sind 11 Objekte den Stadtwerken Bonn angeboten worden B 2 Anfragen durch weitere Interessierte liegen vor.Seite 2 von 16 Seite 3 C 1 Anlage wird selbst betrieben (Gotenschule) 3. Wie viele und welche Dächer haben eine Photovoltaikanlagen bekommen? Wie viele Photovoltaikanlagen sind dabei auf Neubaudächern und wie viele auf „Altbaudächern“, bei denen das SGB die Vorinstallation bereits in der Vergangenheit angelegt hat, installiert worden? Seit dem 14.3.18 sind 11 PV-Verträge abgeschlossen worden. 1 Kita Am Hölder, Neubau 2018 Hedwig-Dransfeld Str. 1 2 Kita Geislar West, Neubau 2019 Auf der Rötschen 76 3 Kita Mörikestr., Neubau 2018 Mörikestr. 65 4 Kita Rilkestraße, Neubau 2018 Rilkestr. 35 5 Kita Am Apfelbaum, Neubau 2020 Im großen Garten 5 6 Kita An der Rheindorfer Burg, Neubau 2016 An der Rheindorfer Burg 2 7 Rettungswache IV, Neubau 2014 Auf dem Kirchbüchel 4 8 GS OmBerg, Neubau bzw. im Bau Pützhecke 10 9 Kita Gierenweg , Neubau 2020 Gierenweg 7 10 GGS Carl-Schurz-Schule, Bestandsbau Hirschberger Str. 1 11 August-Macke-Schule, Bestandsbau Gaußstr. 2 Auch hier definieren sich die Begriffe Neubau, Bestandsbau über bereits erfolgte Vorrichtungen. 4. Auf welchen städtischen Gebäuden werden innerhalb der nächsten zwei Jahre eine Photovoltaikanlage gebaut? Auf den unter 3.) genannten städtischen Gebäuden sollen Photovoltaikanlagen von Dritten in den nächsten 2 Jahren errichtet werden (Hinweis: Bei den Objekten 6+7 ist der Baubeginn der Anlagen bereits erfolgt). Hinzu kommen die städtischen Anlagen auf der Gotenschule, der Kläranlage Bad Godesberg und der Kläranlage Beuel. 5. Inwieweit hat die Verwaltung Gespräche zu großen Gebäuden geführt, die sich im Eigentum anderer großer Institutionen befinden, wie zum Beispiel Gebäude des Bundes, des Landes NRW, des Landschaftsverbands Rheinland, den Kirchen, der Deutschen Bahn? Wenn Nein, wäre es eine Aufgabe, die das SGB in Kooperation mit den SWB angehen könnte? Gespräche über die Errichtung von PV-Anlagen auf größeren Gebäuden anderer Institutionen oder Eigentümer sind vom Betreiber der PV-Anlagen zu führen. Die SWB verfügen jeweils über ein professionelles Immobilien- und Baumanagement und betreiben die PV-Seite 3 von 16 Seite 4 Anlagen. Insofern ist eine Unterstützung der SWB durch das SGB a) nicht erforderlich, und würde b) auch nicht dem Betriebszweck des SGB entsprechen. 6. Inwieweit wurden senkrechte Außenwände als Fassadenanlagen geprüft? Die Anbringung senkrechter Elemente wurde bisher nicht umgesetzt. Bei Neubaumaßnahmen wird eine entsprechende Prüfung künftig in die Planung einbezogen und, sofern an vorhandenen Fassaden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, erfolgt künftig auch hier eine Prüfung. Beantwortung der Fragen vom 20.02.20 der Fraktion B 90/Die Grünen Mit der vorgelegten Stellungnahme sind die Fragen 3 und 4 der Großen Anfrage nicht ausreichend beantwortet worden. Wir bitten daher dies nachzuholen und ALLE städtischen Liegenschaften, die sich zum Betrieb von Photovoltaikanlagen eignen, aufzulisten. Im Anschluss sollte ein Angebot von ALLEN in Frage kommenden Dächern bei den Stadtwerken abgefragt werden. Bei ca. 1000 städtischen Liegenschaften ist die Auflistung von 13 Dächern recht mager. Können Sie uns daher bitte mitteilen, wie Ihre Strategie aussieht, um diesen Beschluss umzusetzen? Alle geprüften Dächer und Angebote müssen sowohl in einen Zeitplan wie auch in eine Prioritätenliste gefasst werden. Vor dem Hintergrund, eine städtische Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen, ist höchste Eile geboten. In Bezug auf die Fragen 3 und 4, wird das SGB gebeten zu beantworten, wie die vorgestellte Liste in der Stellungnahme zustande gekommen ist? Strategie: Alle Gebäude(-dächer) werden in einer Liste erfasst und anhand des Solarkatasters bewertet. Abhängig vom Grad der Eignung (Priorität) werden die geeignetsten den SWB zur Prüfung angeboten. Lehnen die SWB ab, werden die Energiegenossenschaften angesprochen. Lehnen diese ab, werden die Objekte auf dem freien Markt ausgeschrieben. 1. Warum wurden so wenige Schulen und andere städtische Gebäude aufgelistet? Es wurden die Objekte aufgelistet, bei denen die Aussicht besteht, dass eine PV-Anlage ohne Mehrkosten errichtet werden kann. Dies betrifft insbesondere die Bestandsobjekte. 2. Welche Rolle spielen die SWB bei der Umsetzung in zeitlicher Hinsicht? Die SWB planen die PV-Anlagen und führen die Montagearbeiten entsprechend ihrer Kapazitäten in Eigenregie aus. Auf den zeitlichen Ablauf – auch der Prüfung auf Geeignetheit des Objekts - hat das SGB keinen Einfluss und ist auf die Erledigung durch die SWB angewiesen.Seite 4 von 16 Seite 5 3. Wie sieht die PV-Anlagen Auslastung auf kommunalen Dächern in Vergleichskommunen aus? Zur Information sind als Anlage Auszüge aus den Energieberichten der Städte Aachen, Dortmund und Köln beigefügt. 4. Was ist in Antwort 1 gemeint mit „Mehrkosten für die Herrichtung des Gebäudes“? Bei Bestandsbauten können dies sein: Ertüchtigung der Statik des Gebäudes Anfertigung von Spezialhalterungen für die PV-Module je nach Dachart Anpassung des Blitzschutzes des Gebäudes Herstellung von Technikräumen für die Technik der PV-Anlage erforderliche Brandschutzmaßnahmen ggf. Änderungen an der Elektroinstallation 5. Frage zur „Vorrüstung“ bei Neubauten: Das SGB betont, dass Neubauten für eine mögliche zukünftige Installation einer PV-Anlage „vorgerüstet“ werden. Worin genau besteht diese Vorrüstung? Was ist der Unterschied zwischen Gebäuden mit und ohne Vorrüstung? Die „Vorrüstung besteht in der statischen Berücksichtigung der zusätzlichen Lasten, der Vorrichtung der Leitungsführung und des Blitzableiters. Anlage/n 1 Anlage Energiebericht Aachen (öffentlich) 2 Anlage Energiebericht Dortmund (öffentlich) 3 Anlage Energiebericht Köln (öffentlich)Seite 5 von 16 Seite 6 von 16 Seite 7 von 16 Seite 8 von 16 Seite 9 von 16 Seite 10 von 16 Seite 11 von 16 Seite 12 von 16 Seite 13 von 16 Seite 14 von 16 Seite 15 von 16 Seite 16 von 16
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