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190939-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sachstand zur Photovoltaik

Nummer
190939-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 19.02.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Kenntnisnahme
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  1. 190939 Sachstand zur Photovoltaik

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190939-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Sachstand zur Photovoltaik
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 19.02.2020 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie viele und welche Dachflächen von städtischen Liegenschaften
sind geprüft worden , ob sie zum Betrieb von Photovoltaikanlagen
geeignet sind?
Seitens des SGB wurden seit dem 14.3.18 13 Dachflächen von
städtischen Neubauten auf Eignung zum Betrieb von
Photovoltaikanlagen hin geprüft und angeboten (s. nachfolgende
Auflistung). Vor dem Hintergrund einer geplanten Neueinstellung einer
Mitarbeitenden im Bereich SGB 85-131 wird das SGB ab 1.3.2020
künftig auch verstärkt Bestandsgebäude mit Blick auf deren Lage
prüfen. Die Objekte, die für den Betrieb einer PV-Anlage in einer
günstigen Lage liegen, werden dann in der Reihenfolge „SWB –
Genossenschaften – Private Dritte“ angeboten. Die potentiellen PV-
Betreiber haben dann die konkrete Möglichkeit einzelne Gebäude
baulich zu prüfen und zu beurteilen, ob sich die Mehrkosten für die
Herrichtung der Gebäude für sie finanziell lohnen.
1 Kita Am Hölder, Bestand Hedwig-Dransfeld Str. 1
2 Kita Geislar West, im Bau Auf der Rötschen 76
3 Kita Mörikestr., Bestand Mörikestr. 65
4 Kita Rilkestraße 54, Bestand Rilkestr. 35
5 Kita, Am Apfelbaum, im Bau Im großen Garten 5
6 Kita An der Rheindorfer Burg, Bestand
An der Rheindorfer Burg
2
7 RW IV, Auf dem Kirchbüchel, Bestand Auf dem Kirchbüchel 4
8 GS OmBerg, im Bau Pützhecke 10
9 Kita Gierenweg Gierenweg 7
10 GGS Carl-Schurz-Schule Hirschberger Str. 1
11 August-Macke-Schule Gaußstr. 2
12 Siebengebirgsschule Winterstr. 53
13 Beethovengymnasium Adenauerallee 51-53Seite 1 von 3

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2. Für wieviele Dächer sind seit der DS Angebote zur Nutzung der
Dächer durch
A. die Stadtwerke
B. weitere Interessierte
eingeholt worden?
A Es sind 9 Objekte den Stadtwerken Bonn angeboten worden
B 2 Anfragen durch weitere Interessierte liegen vor.
3. Wie viele und welche Dächer haben eine Photovoltaikanlagen
bekommen? Wie viele Photovoltaikanlagen sind dabei auf
Neubaudächern und wie viele auf „Altbaudächern“, bei denen das
SGB die Vorinstallation bereits in der Vergangenheit angelegt hat,
installiert worden?
Seit dem 14.3.2018 sind 11 PV-Verträge abgeschlossen worden.
Hiervon betreffen 3 Verträge Neubauobjekte.
1 Kita Am Hölder, Bestand Hedwig-Dransfeld Str. 1
2
Kita Geislar West, Neubau bzw. im
Bau Auf der Rötschen 76
3 Kita Mörikestr., Bestand Mörikestr. 65
4 Kita Rilkestraße, Bestand Rilkestr. 35
5
Kita Am Apfelbaum, Neubau bzw. im
Bau Im großen Garten 5
6
Kita An der Rheindorfer Burg,
Bestand An der Rheindorfer Burg 2
7 Rettungswache IV Auf dem Kirchbüchel 4
8 GS Om Berg, Neubau bzw. im Bau Pützhecke 10
9 Kita Gierenweg Gierenweg 7
10 GGS Carl-Schurz-Schule Hirschberger Str. 1
11 August-Macke-Schule Gaußstr. 2
4. Auf welchen städtischen Gebäuden werden innerhalb der nächsten
zwei Jahre eine Photovoltaikanlage gebaut?
Auf den o.g. städtischen Gebäuden sollen Photovoltaikanlagen von
Dritten in den nächsten 2 Jahren errichtet werden (Hinweis: Bei den
Objekten 6+7 ist der Baubeginn der Anlagen bereits erfolgt):
5. Inwieweit hat die Verwaltung Gespräche zu großen Gebäuden
geführt, die sich im Eigentum anderer großer Institutionen
befinden, wie zum Beispiel Gebäude des Bundes, des Landes
NRW, des Landschaftsverbands Rheinland, den Kirchen, der
Deutschen Bahn?
Wenn Nein, wäre es eine Aufgabe, die das SGB in Kooperation mit
den SWB angehen könnte?
Gespräche über die Errichtung von PV-Anlagen auf größeren
Gebäuden anderer Institutionen oder Eigentümer sind vom Betreiber
der PV-Anlagen zu führen. Die SWB verfügen jeweils über ein
professionelles Immobilien- und Baumanagement und betreiben die PV-Seite 2 von 3

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Anlagen. Insofern ist eine Unterstützung der SWB durch das SGB a)
nicht erforderlich, und würde b) auch nicht dem Betriebszweck des SGB
entsprechen.
6. Inwieweit wurden senkrechte Außenwände als Fassadenanlagen
geprüft?
Die Anbringung senkrechter Elemente wurde bisher nicht umgesetzt.
Bei Neubaumaßnahmen wird eine entsprechende Prüfung künftig in die
Planung einbezogen und, sofern an vorhandenen Fassaden
Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, erfolgt künftig auch hier
eine Prüfung.
Anlage/n
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