190939-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sachstand zur Photovoltaik
Kerndaten
- Nummer
- 190939-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190939-2 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Sachstand zur Photovoltaik Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 19.02.2020 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie viele und welche Dachflächen von städtischen Liegenschaften sind geprüft worden , ob sie zum Betrieb von Photovoltaikanlagen geeignet sind? Seitens des SGB wurden seit dem 14.3.18 13 Dachflächen von städtischen Neubauten auf Eignung zum Betrieb von Photovoltaikanlagen hin geprüft und angeboten (s. nachfolgende Auflistung). Vor dem Hintergrund einer geplanten Neueinstellung einer Mitarbeitenden im Bereich SGB 85-131 wird das SGB ab 1.3.2020 künftig auch verstärkt Bestandsgebäude mit Blick auf deren Lage prüfen. Die Objekte, die für den Betrieb einer PV-Anlage in einer günstigen Lage liegen, werden dann in der Reihenfolge „SWB – Genossenschaften – Private Dritte“ angeboten. Die potentiellen PV- Betreiber haben dann die konkrete Möglichkeit einzelne Gebäude baulich zu prüfen und zu beurteilen, ob sich die Mehrkosten für die Herrichtung der Gebäude für sie finanziell lohnen. 1 Kita Am Hölder, Bestand Hedwig-Dransfeld Str. 1 2 Kita Geislar West, im Bau Auf der Rötschen 76 3 Kita Mörikestr., Bestand Mörikestr. 65 4 Kita Rilkestraße 54, Bestand Rilkestr. 35 5 Kita, Am Apfelbaum, im Bau Im großen Garten 5 6 Kita An der Rheindorfer Burg, Bestand An der Rheindorfer Burg 2 7 RW IV, Auf dem Kirchbüchel, Bestand Auf dem Kirchbüchel 4 8 GS OmBerg, im Bau Pützhecke 10 9 Kita Gierenweg Gierenweg 7 10 GGS Carl-Schurz-Schule Hirschberger Str. 1 11 August-Macke-Schule Gaußstr. 2 12 Siebengebirgsschule Winterstr. 53 13 Beethovengymnasium Adenauerallee 51-53Seite 1 von 3 Seite 2 2. Für wieviele Dächer sind seit der DS Angebote zur Nutzung der Dächer durch A. die Stadtwerke B. weitere Interessierte eingeholt worden? A Es sind 9 Objekte den Stadtwerken Bonn angeboten worden B 2 Anfragen durch weitere Interessierte liegen vor. 3. Wie viele und welche Dächer haben eine Photovoltaikanlagen bekommen? Wie viele Photovoltaikanlagen sind dabei auf Neubaudächern und wie viele auf „Altbaudächern“, bei denen das SGB die Vorinstallation bereits in der Vergangenheit angelegt hat, installiert worden? Seit dem 14.3.2018 sind 11 PV-Verträge abgeschlossen worden. Hiervon betreffen 3 Verträge Neubauobjekte. 1 Kita Am Hölder, Bestand Hedwig-Dransfeld Str. 1 2 Kita Geislar West, Neubau bzw. im Bau Auf der Rötschen 76 3 Kita Mörikestr., Bestand Mörikestr. 65 4 Kita Rilkestraße, Bestand Rilkestr. 35 5 Kita Am Apfelbaum, Neubau bzw. im Bau Im großen Garten 5 6 Kita An der Rheindorfer Burg, Bestand An der Rheindorfer Burg 2 7 Rettungswache IV Auf dem Kirchbüchel 4 8 GS Om Berg, Neubau bzw. im Bau Pützhecke 10 9 Kita Gierenweg Gierenweg 7 10 GGS Carl-Schurz-Schule Hirschberger Str. 1 11 August-Macke-Schule Gaußstr. 2 4. Auf welchen städtischen Gebäuden werden innerhalb der nächsten zwei Jahre eine Photovoltaikanlage gebaut? Auf den o.g. städtischen Gebäuden sollen Photovoltaikanlagen von Dritten in den nächsten 2 Jahren errichtet werden (Hinweis: Bei den Objekten 6+7 ist der Baubeginn der Anlagen bereits erfolgt): 5. Inwieweit hat die Verwaltung Gespräche zu großen Gebäuden geführt, die sich im Eigentum anderer großer Institutionen befinden, wie zum Beispiel Gebäude des Bundes, des Landes NRW, des Landschaftsverbands Rheinland, den Kirchen, der Deutschen Bahn? Wenn Nein, wäre es eine Aufgabe, die das SGB in Kooperation mit den SWB angehen könnte? Gespräche über die Errichtung von PV-Anlagen auf größeren Gebäuden anderer Institutionen oder Eigentümer sind vom Betreiber der PV-Anlagen zu führen. Die SWB verfügen jeweils über ein professionelles Immobilien- und Baumanagement und betreiben die PV-Seite 2 von 3 Seite 3 Anlagen. Insofern ist eine Unterstützung der SWB durch das SGB a) nicht erforderlich, und würde b) auch nicht dem Betriebszweck des SGB entsprechen. 6. Inwieweit wurden senkrechte Außenwände als Fassadenanlagen geprüft? Die Anbringung senkrechter Elemente wurde bisher nicht umgesetzt. Bei Neubaumaßnahmen wird eine entsprechende Prüfung künftig in die Planung einbezogen und, sofern an vorhandenen Fassaden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, erfolgt künftig auch hier eine Prüfung. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de