← Vorlagen

190938 · Beschlussvorlage

Besetzung des Umlegungsausschusses für Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören (Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender)

Nummer
190938
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 06.02.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 70,7 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.208 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
190938
Besetzung des Umlegungsausschusses für
Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören
(Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender)
Beratungsfolge
Rat 06.02.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Für den Umlegungsausschuss werden mit Wirkung zum
01.04.2020 folgende Mitglieder bestellt:
- Als ordentliches Mitglied
Vorsitzender mit der Befähigung zum Richteramt oder zum
höheren allgemeinen Verwaltungsdienst:
Ministerialdirigent a.D. Prof. Dr. Söfker
- als stellvertretendes Mitglied:
Vorsitzender mit der Befähigung zum Richteramt oder zum
höheren allgemeinen Verwaltungsdienst:
Ministerialrat a.D. Dr. Jürgen Stock
Begründung
Die Amtszeit der Mitglieder des Umlegungsausschusses
beträgt nach der Verordnung zur Durchführung des
Federführung:
62 Amt für Bodenmanagement und Geoinformation Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 4

Seite 2
Baugesetzbuches 5 Jahre. Die Wiederbestellung ist nach § 5
der Verordnung zulässig. Die Amtszeit des Vorsitzenden und
seines Stellvertreters läuft am 31.03.2020 aus.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der seit vielen
Jahren guten Zusammenarbeit mit Herrn Ministerialdirigent a.
D. Prof. Dr. Söfker, Honorarprofessor an der Universität Bonn,
als Vorsitzenden bzw. mit Herrn Ministerialrat a.D. Dr. Stock
als stellvertretenden Vorsitzenden schlägt die Verwaltung vor,
den Vorsitz bzw. den stellvertretenden Vorsitz für weitere 5
Jahre (bis zum 31.03.2025) auf die beiden Herren zu
übertragen.
Herr Prof. Dr. Söfker war bis zu seiner Pensionierung lange
Jahre im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Stadtentwicklung tätig, betreute dienstlich die hier
zugrundeliegende Materie des Baugesetzbuches und ist
Mitverfasser des Kommentars zum Baugesetzbuch (Ernst,
Zinkhahn, Bielenberg, Krautzberger). Er gehört dem
Umlegungsausschuss bereits seit 1991 an, zunächst als
stellvertretender Vorsitzender, seit dem Jahr 2000 als
Vorsitzender.
Herr Dr. Stock war bis vor Kurzem im Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit tätig. Dort hat er
als Referatsleiter das gebäudebezogene Baurecht, das
Bauordnungsrecht, das Recht der Energieeinsparung in
Gebäuden und den Lärmschutz im Gebäudebereich betreut.
Zudem wirkt er als Mitkommentator
an mehreren Kommentaren zum Baugesetzbuch (Ernst,
Zinkahn, Bielenberg, Krautzberger), Baunutzungsverordnung
(König, Roeser, Stock) sowie
zur Energieeinsparung (Danner/Theobald) mit. Er gehört dem
Umlegungsausschuss als stellvertretender Vorsitzender seit
knapp 20 Jahren an.
Bei dem Umlegungsausschuss handelt es sich um
einen sondergesetzlichen Ausschuss, der nach § 3 der
Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches durch
den Rat zu bestellen ist.Seite 2 von 4

Seite 3
Nach § 4 der Verordnung besteht der Umlegungsausschuss
aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden.
Er setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, der die
Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen
Verwaltungsdienst besitzen muss und zwei sachverständigen
Mitgliedern (höherer vermessungstechnischer
Verwaltungsdienst bzw. Öffentlich
bestellter Vermessungsingenieur und Sachverständiger für die
Ermittlung von Grundstückswerten). Diese Personen dürfen
nicht Mitglied des Rates der Gemeinde sein oder in einem
Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde stehen.
Die beiden übrigen Mitglieder müssen dem Rat der Gemeinde
angehören. Für jedes Mitglied sind Vertreter zu bestellen, die
dieselben formalen Voraussetzungen erfüllen müssen.
Derzeit besteht der Umlegungsausschuss aus folgenden
Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern (in Klammern):
Vorsitzender: Prof. Dr. Wilhelm Söfker (Dr. Jürgen Stock)
Sachverständiger mit der Befähigung zum höheren
Vermessungstechnischen Verwaltungsdienst oder
Zulassung als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
in NRW: Dipl.-Ing. Martin Pilhatsch, ÖbVI (Dipl.-Ing. Katja
Miedniak, ÖbVI)
Sachverständiger für die Ermittlung von
Grundstückswerten: Dipl.-Ing. Architekt Andreas Martini
(Dipl.-Ing. Architekt BDA Wolfgang Beyß)
Ratsmitglied: Stadtverordneter Ludwig Burgsmüller
(Stadtverordnete Monika Heinzel)
Ratsmitglied: Stadtverordneter Ingolf Holdorf
(Stadtverordneter Dr. Helmut Redeker)Seite 3 von 4

Seite 4
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de