190938 · Beschlussvorlage
Besetzung des Umlegungsausschusses für Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören (Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender)
Kerndaten
- Nummer
- 190938
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 190938 Besetzung des Umlegungsausschusses für Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören (Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender) Beratungsfolge Rat 06.02.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Für den Umlegungsausschuss werden mit Wirkung zum 01.04.2020 folgende Mitglieder bestellt: - Als ordentliches Mitglied Vorsitzender mit der Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst: Ministerialdirigent a.D. Prof. Dr. Söfker - als stellvertretendes Mitglied: Vorsitzender mit der Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst: Ministerialrat a.D. Dr. Jürgen Stock Begründung Die Amtszeit der Mitglieder des Umlegungsausschusses beträgt nach der Verordnung zur Durchführung des Federführung: 62 Amt für Bodenmanagement und Geoinformation Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 4 Seite 2 Baugesetzbuches 5 Jahre. Die Wiederbestellung ist nach § 5 der Verordnung zulässig. Die Amtszeit des Vorsitzenden und seines Stellvertreters läuft am 31.03.2020 aus. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der seit vielen Jahren guten Zusammenarbeit mit Herrn Ministerialdirigent a. D. Prof. Dr. Söfker, Honorarprofessor an der Universität Bonn, als Vorsitzenden bzw. mit Herrn Ministerialrat a.D. Dr. Stock als stellvertretenden Vorsitzenden schlägt die Verwaltung vor, den Vorsitz bzw. den stellvertretenden Vorsitz für weitere 5 Jahre (bis zum 31.03.2025) auf die beiden Herren zu übertragen. Herr Prof. Dr. Söfker war bis zu seiner Pensionierung lange Jahre im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung tätig, betreute dienstlich die hier zugrundeliegende Materie des Baugesetzbuches und ist Mitverfasser des Kommentars zum Baugesetzbuch (Ernst, Zinkhahn, Bielenberg, Krautzberger). Er gehört dem Umlegungsausschuss bereits seit 1991 an, zunächst als stellvertretender Vorsitzender, seit dem Jahr 2000 als Vorsitzender. Herr Dr. Stock war bis vor Kurzem im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit tätig. Dort hat er als Referatsleiter das gebäudebezogene Baurecht, das Bauordnungsrecht, das Recht der Energieeinsparung in Gebäuden und den Lärmschutz im Gebäudebereich betreut. Zudem wirkt er als Mitkommentator an mehreren Kommentaren zum Baugesetzbuch (Ernst, Zinkahn, Bielenberg, Krautzberger), Baunutzungsverordnung (König, Roeser, Stock) sowie zur Energieeinsparung (Danner/Theobald) mit. Er gehört dem Umlegungsausschuss als stellvertretender Vorsitzender seit knapp 20 Jahren an. Bei dem Umlegungsausschuss handelt es sich um einen sondergesetzlichen Ausschuss, der nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches durch den Rat zu bestellen ist.Seite 2 von 4 Seite 3 Nach § 4 der Verordnung besteht der Umlegungsausschuss aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Er setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst besitzen muss und zwei sachverständigen Mitgliedern (höherer vermessungstechnischer Verwaltungsdienst bzw. Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur und Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten). Diese Personen dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde sein oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde stehen. Die beiden übrigen Mitglieder müssen dem Rat der Gemeinde angehören. Für jedes Mitglied sind Vertreter zu bestellen, die dieselben formalen Voraussetzungen erfüllen müssen. Derzeit besteht der Umlegungsausschuss aus folgenden Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern (in Klammern): Vorsitzender: Prof. Dr. Wilhelm Söfker (Dr. Jürgen Stock) Sachverständiger mit der Befähigung zum höheren Vermessungstechnischen Verwaltungsdienst oder Zulassung als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in NRW: Dipl.-Ing. Martin Pilhatsch, ÖbVI (Dipl.-Ing. Katja Miedniak, ÖbVI) Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten: Dipl.-Ing. Architekt Andreas Martini (Dipl.-Ing. Architekt BDA Wolfgang Beyß) Ratsmitglied: Stadtverordneter Ludwig Burgsmüller (Stadtverordnete Monika Heinzel) Ratsmitglied: Stadtverordneter Ingolf Holdorf (Stadtverordneter Dr. Helmut Redeker)Seite 3 von 4 Seite 4 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de