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190936 · Große Anfrage

Studentischer Wohnraum in Campus Poppelsdorf und Campus Endenich

Nummer
190936
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
02.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.03.2020 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 190936-1 ST Studentischer Wohnraum in Campus Poppelsdorf und Campus Endenich
  2. 190936-2 ST Studentischer Wohnraum in Campus Poppelsdorf und Campus Endenich

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Große Anfrage
öffentlich
190936
Studentischer Wohnraum in Campus Poppelsdorf
und Campus Endenich
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
22.01.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Plant die Universität (BLB) nach Kenntnis der Verwaltung, auf dem
Gelände des sog Campus Poppelsdorf Wohnraum für Studierende zu
errichten oder über das Studierendenwerk errichten zu lassen?
2. Wenn ja, wie viele Wohneinheiten sollen wann auf welchem Baufeld
bzw. Teil des Bebauungsplangeländes errichtet werden?
3. Wenn nein,
a) weshalb ist nicht beabsichtigt, die planungsrechtliche Zulässigkeit
studentischen Wohnens in Teilen der Baufelder auch zu nutzen?
b) wie bewertet die Verwaltung den Umstand, dass die Universität nicht
bereit ist, auf den offensichtlichen Mangel an studentischem Wohnraum
auf „ihren“ Grundstücken zu reagieren?
c) welche Möglichkeit besteht nach Auffassung der Verwaltung, die
Universität und den BLB nachdrücklich zu veranlassen, studentischen
Wohnraum im Rahmen des Campus Poppelsdorf zu verwirklichen, ohne
hierfür den Bebauungsplan in Teilen zu verändern?
4. Wie viele studentische Wohnungen sieht nach aktuellem Stand das
Plankonzept für den Campus Endenich vor?
5. Sind diese Wohnungen entsprechend diesem Konzept ausschließlich
entlang der Straße „Auf dem Hügel“ geplant oder sind in weiteren
Baukörpern Wohnungen vorgesehen?
6. Wie bewertet die Verwaltung das Verhältnis von geplanten universitären
Einrichtungen und studentischem Wohnen im Campus Endenich im
derzeitigen Planungsstadium?
Begründung
Angesichts der sehr angespannten Wohnungssituation für Studierende und
einem nicht ausreichenden Angebot insgesamt und durch das
Studierendenwerk sollte die Universität ihre Anstrengungen nicht alleine auf die
(Neu-)Ansiedlung und Errichtung von Instituten und unmittelbaren
Funktionsbauten richten, sondern auch ihren Teil zur Linderung der
Wohnungssituation „ihrer“ Studierenden beitragen. Soweit sie zumindest
mittelbar auf Grundstücke Zugriff hat, sollte hierauf auch studentischer
Wohnraum entstehen.
Fragesteller/in:
DIE LINKE., Holger Schmidt, Anatol Koch, Tobias HaßdenteufelSeite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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