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190930 · Beschlussvorlage

Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung in Bonn-Plittersdorf, ehemals Amerikanisches Viertel, Kennedyallee 115

Nummer
190930
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie mit dem Schulausschuss 19.12.2019 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Anhörung
  3. Sitzung des Rates 06.02.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190930
Trägerschaft über die neue viergruppige
Kindertageseinrichtung in Bonn-Plittersdorf,
ehemals Amerikanisches Viertel, Kennedyallee 115
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.12.2019 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.01.2020 Anhörung
Rat 06.02.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung
„Kennedyallee“ in Bonn-Plittersdorf mit folgender Gruppenstruktur:
 1 x Gruppenform I b für 20 Kinder vom 2. Lebensjahr bis zum
Schuleintritt (10 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 10
Plätze mit einer Betreuungszeit von 45 Stunden)
 1 x Gruppenform II c für 10 Kinder von 4 Monaten bis unter 3 Jahren (7
Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 3 Plätze mit einer
Betreuungszeit von 45 Stunden)
 2 x Gruppenform III für insgesamt 45 Kinder ab 3 Jahren bis zum
Schuleintritt (25 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 20
Plätze mit einer Betreuungszeit von 45 Stunden)
wird der Gemeinnützigen Evangelischen Gesellschaft für Kind, Jugend
und Familie mbH (KJF) übertragen. Die Übertragung erfolgt
vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das
Landesjugendamt.
Die Gemeinnützige Evangelische Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie
mbH stellt sicher, dass mit der neuen Kindertageseinrichtung zusätzliche
Plätze geschaffen werden. Der Betrieb der bestehenden
Kindertageseinrichtung Kennedyallee 113 in Trägerschaft der KJF wird
im Zusammenhang mit der Übernahme der Trägerschaft der neuen
Kindertageseinrichtung Kennedyallee 115 durch die KJF nicht in Frage
gestellt.
2. Die Gemeinnützige Evangelische Gesellschaft für Kind, Jugend und
Familie mbH erhält ab Inbetriebnahme (frühestens zum 01.08.2020)
der Kindertageseinrichtung Kennedyallee 115 einen gesetzlichen
Zuschuss zu den Betriebskosten der Einrichtung auf Grundlage des
novellierten KiBiz NW, § 36 Abs. 3 in Höhe von 92,2%.
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat:
Dez. VSeite 1 von 5

Seite 2
Anm.: Die Betriebskostenförderung richtet sich nach den einschlägigen
Regelungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und der DVO KiBiz. Da
für 2020/21 die Novellierung des Kinderbildungsgesetzes durch den
Landesgesetzgeber angestrebt wird, wurde die dargestellte
Betriebskostenfinanzierung
-vorbehaltlich- auf Basis der im Gesetzesentwurf (Drucksache 17/6726)
hinterlegten Werte errechnet.
3. Die Liegenschaft wird an den Träger für die Zwecke des Betriebes
einer Kindertageseinrichtung auf Basis der gesetzlichen
Fördermöglichkeiten des KiBiz und der DVO KiBiz vermietet.
4. Die refinanzierbaren Betriebskosten nach KiBiz setzen sich
zusammen aus den Kindpauschalen sowie einer Mietpauschale
nach DVO KiBiz, §§ 6 und 7.
5. Die Einrichtung wird wahlweise
funktionsmäßig eingerichtet übergeben (inkl. aller festen Einbauten wie
Zentralküche als Versorgungsküche, Garderoben, Pflege/-
Wickelkombinationen u. 2 Kinderküchen sowie der losen Möblierung).
Lediglich das lose Spiel-/und Beschäftigungsmaterial für die 4 Gruppen
sind dann vom der KJF zu beschaffen. Das Außengelände ist vollständig
(inkl. der Spielgeräte) hergestellt. Eine Weiterleitung investiver Zuschüsse
zur Schaffung neuer U6 Betreuungsplätze erfolgt dann nicht.
oder optional
teilweise funktionsmäßig eingerichtet übergeben (inkl. aller festen Einbauten
wie Zentralküche als Versorgungsküche, Garderoben, Pflege/-
Wickelkombinationen u. 2 Kinderküchen).
Die Möblierung und Beschaffung sonstiger Einrichtungsgegenstände für die 4
Gruppen erfolgt in Eigenregie durch die KJF. Eine komplette Ausstattung
durch die KJF wäre ebenfalls möglich. Hierfür ist eine Weiterbewilligung
von investiven Zuschüssen zur Schaffung neuer U 6 Betreuungsplätze
möglich.
Begründung
Die Verwaltung wurde durch Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend u.
Familie vom 11.07.2019 (DS-Nr.1911833) beauftragt, ein
Interessenbekundungsverfahren bezüglich der künftigen Trägerschaft der
neuen Kindertageseinrichtung durchzuführen.
Dieses Interessenbekundungsverfahren wurde mit dem Ergebnis durchgeführt,
dass insgesamt dreizehn Träger Interesse an der Übernahme der Trägerschaft
bekundet haben. Es handelt sich im Einzelnen umSeite 2 von 5

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 Kleine Riesen Nord gGmbH, Auf dem Streitacker 32-34, 51149 Köln
 Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH, Komödienstraße 18-24, 50667
Köln
 PRI & PRI gUG, Schönhauser Straße 55-59, 50968 Köln
 KJF gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie mbH ,
Venner Str.20, 53177 Bonn
 Step Kids KiTas gGmbH, Am Friedrichshain 22, 10407 Berlin
 Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH,
Maria-Theresia-Str. 42a, 57462 Olpe
 Pikkolino Unternehmen Familie gGmbH, Niebuhrstr. 51-43,53113 Bonn
 Villa Luna gGmbH, Aachener Str. 164, 40223 Düsseldorf
 Kleiner Muck e.V., Heinrich-Lübke-Str.19, 53113 Bonn
 DRK Kreisverband Bonn e.V., Endenicher Str. 131, 53115 Bonn
 KinderReich gGmbH, Drachenfelsstr. 10, 50939 Köln
 ISS Mehrsprachige Kindertagesstätten gGmbH, Berliner Str. 98-100,
51063 Köln
 Conclusio gGmbH, Parsevalstraße 25, 53757 St. Augustin
Die eingereichten Bewerbungen wurden - orientiert an den im Rahmen des
Interessenbekundungsverfahrens benannten Eckpunkten - ausgewertet.
Dies waren:
 Ergänzung der örtlichen Versorgung mit Kindertagesbetreuungs-plätzen
 Ausrichtung der Einrichtung als Stadtteil-Kita für alle Kinder
 Orientierung an der Idee der Kita als Bildungseinrichtung mit dem
Auftrag, zur Chancengerechtigkeit beizutragen
 Vernetzung mit anderen Institutionen
 Übernahme des gesetzlichen Trägeranteils.
Ein bilinguales Angebot wurde als wünschenswert benannt.
Die Auswertungen aller Bewerbungen sind den Sitzungsunterlagen als nicht
öffentliche Anlage beigefügt.
Die KJF erfüllt die gestellten Anforderungen in besonderer Weise. Das
vorliegende Konzept ist nicht nur stringent aufgebaut und in sich schlüssig,
sondern stellt auch dar, dass die vorhandenen Netzwerke im Stadtteil genutzt
werden können und sollen. Das bezieht sich sowohl auf die weiteren neun
Kitas, die die KJF in Godesberg betreibt als auch auf anderen sozialeSeite 3 von 5

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Einrichtungen, Schulen etc. Als zentrale Motivation wird die Verantwortung für
Kinder und Familien in Bonn in der Bewerbung benannt. Die
Kindertageseinrichtung wird als Stärkung und Unterstützung der Familien, als
„Teil der sozialräumlichen Infrastruktur zur Versorgung von Kindern“
verstanden.
Die Bedeutung der Kita als eigenständige Bildungseinrichtung wird in dem
vorliegenden Konzept überzeugend dargelegt. Dabei wird eine auf Inklusion
und Partizipation ausgerichtete Haltung als Grundlage allen pädagogischen
Handelns deutlich. Auch daraus ergibt sich, dass die Kita für alle Kinder des
Stadtteils offen sein soll. Die Bildungsbereiche sind abgedeckt. Es soll ein
bilinguales Angebot für alle Kinder (Englisch als zweite Sprache), das
selbstverständlicher Teil des Kita-Alltags wird, aufgebaut werden.
Die Übernahme des gesamten Trägeranteils wird zugesagt.
Das vorgelegte Konzept zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass es sich
konsequent am Kindeswohl - also an dem, was Kinder in dieser Lebensphase
brauchen - orientiert: „Bindende Orientierung allen pädagogischen Handelns
bietet die UN-Kinderrechtskonvention und die darin formulieren Schutzrechte,
Förderrechte und Beteiligungsrechte.“
Bemerkenswert sind zwei Aspekte, die in dem Konzept sehr deutlich
herausgearbeitet werden:
1. Die Verantwortung der Erwachsenen wird bei aller Fokussierung auf das
Kind differenziert gesehen. Die Rolle der pädagogischen Fachkräfte wird
reflektiert: Sie müssen - so wird es formuliert -Macht abgeben ohne die
Verantwortung, die mit der Aufgabe verbunden ist, zu leugnen.
2. Das Verhältnis von programmatischen Aussagen zum pädagogischen
Selbstverständnis und der Konkretisierung, also Ideen zu Umsetzung im Kita-
Alltag, ist sehr ausgewogen. So wird z.B. Inklusion zum einen als Haltung
beschrieben, alle Kinder so anzunehmen wir sie sind, aber zugleich ganz
konkret darauf verwiesen, dass den Kitas der KJF eine Heilpädagogin beratend
zur Seite steht und eine enge Zusammenarbeit mit der Frühförderung besteht.
An diesen Punkten hebt sich das Konzept von den anderen Bewerbern ab.
Sowohl das in besonderer Weise ausdifferenzierte Konzept sowie die
Verwurzelung des Trägers im Stadtteil haben den Ausschlag gegeben, die KJF
als Träger für die neue Kita in der Kennedyallee 115 vorzuschlagen.
Die städt. Nettobelastung im laufenden Kindergartenjahr 2020/21 stellt sich wie
demnach folgt dar:
Kindpauschalen EUR 755.461,94
zzgl. Mietpauschale EUR 91.080,00
abzgl. Abzugsbetrag gem. § 34 Abs. 1 KiBiz EUR 12.238,40
Einrichtungsbudget EUR 834.303,54Seite 4 von 5

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Trägeranteil 7,8 % EUR 65.075,68
abzgl. Landeszuschuss 40 % EUR 333.721,42
abzgl. fiktiver Elternbeitrag (16,4 %) EUR 136.825,78
abzgl. 19,01 % Konnexitätsanteil (von 256.333,95 EUR)
für 16 U3 Plätze EUR 48.729,08
städt. Gesamtnettobelastung 2020/21 EUR 249.951,58
Die entsprechenden Haushaltsmittel für die Förderung der Betriebskosten sind
im Haushaltsplan 2019/2020 und der Finanzplanung 2021 ff. berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kindergartenjahr 2020/2021 (01.08.2020 bis 31.07.2021)
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für
Kinder
1.51.10.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
769.227,86 € 151000602/
73.1000
2020/2021
Einzahlungen /
Erträge
519.276,28 € 151000602/
61.1000,
63.1000
2020/2021
Haushaltsbelastung
jährlich
249.951,58 €
Anlage/n
1 Auswertung der Bewerbungen Kennedyallee 115 (nichtöffentlich)Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 18:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de