190925 · Dringlichkeitsantrag
Verkehrsregelung Münsterstraße - Thomas-Mann-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 190925
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 29.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 190925 Verkehrsregelung Münsterstraße - Thomas-Mann- Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 03.12.2019 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Erfolgt mündlich. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Verwaltung wird gebeten, das vor drei Wochen in der Münsterstraße an der Kreuzung zur Thomas-Mann-Straße entfernte Straßenschild „Zeichen 209 (Linksfahrgebot m. Ausnahme für Radfahrer)“ unverzüglich wieder anzubringen. Begründung Vor drei Wochen wurde das Straßenschild von wem auch immer entfernt. Seitdem ist das Rechtsabbiegen von der Münsterstraße in die Thomas-Mann- Straße wieder erlaubt, was zu Mehrverkehr und Behinderungen des ÖPNV in der Thomas-Mann-Straße führt. Hierauf ist die Verwaltung in der Ratssitzung am 07.11.2019 durch eine entsprechende Nachfrage der SPD hingewiesen worden. Trotzdem wurde das Schild bis heute nicht wieder angebracht, was Rückschlüsse darauf erlauben könnte, von wem es entfernt worden ist. Anlage/n Keine Antragsteller/in: Herbert Spoelgen, SPD Bezirksfraktion Bonn 28.11.2019, gez. Poppe-ReinersSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de