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190925 · Dringlichkeitsantrag

Verkehrsregelung Münsterstraße - Thomas-Mann-Straße

Nummer
190925
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
29.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 29.11.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 03.12.2019

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.12.2019 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 79 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
190925
Verkehrsregelung Münsterstraße - Thomas-Mann-
Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.12.2019 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Erfolgt mündlich.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Verwaltung wird gebeten, das vor drei Wochen in der Münsterstraße an
der Kreuzung zur Thomas-Mann-Straße entfernte Straßenschild „Zeichen 209
(Linksfahrgebot m. Ausnahme für Radfahrer)“ unverzüglich wieder
anzubringen.
Begründung
Vor drei Wochen wurde das Straßenschild von wem auch immer entfernt.
Seitdem ist das Rechtsabbiegen von der Münsterstraße in die Thomas-Mann-
Straße wieder erlaubt, was zu Mehrverkehr und Behinderungen des ÖPNV in
der Thomas-Mann-Straße führt. Hierauf ist die Verwaltung in der Ratssitzung
am 07.11.2019 durch eine entsprechende Nachfrage der SPD hingewiesen
worden. Trotzdem wurde das Schild bis heute nicht wieder angebracht, was
Rückschlüsse darauf erlauben könnte, von wem es entfernt worden ist.
Anlage/n
Keine
Antragsteller/in:
Herbert Spoelgen, SPD Bezirksfraktion Bonn
28.11.2019, gez. Poppe-ReinersSeite 1 von 1

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Datenstand: 03.11.2026, 00:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de