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190922 · Beschlussvorlage

Erweiterung des Sportplatzes Röttgen um eine Kunststofflaufbahn

Nummer
190922
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 20.05.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Schulausschusses 04.02.2020 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190922
Erweiterung des Sportplatzes Röttgen um eine
Kunststofflaufbahn
Beratungsfolge
Schulausschuss 04.02.2020 Empfehlung
Sportausschuss 17.03.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erweiterung des Sportplatzes Röttgen
um eine Kunststofflaufbahn bei der Bezirksregierung Köln Fördermittel aus dem
NRW-Programm „Ländlicher Raum“ zu beantragen.
Begründung
Der Sportplatz Röttgen wurde in 2017/2018 zu einem modernen, zeitgemäßen
Kunstrasenplatz umgebaut. Zusätzlich erhielt die Sportanlage ein vom
Sportverein SV Rot-Weiß Röttgen finanziertes Kunstrasen-Kleinspielfeld, ein
Basketballspielfeld mit zwei Körben und eine Sprunggrube für den
Schulsport.
Zur Vermeidung von Schmutzeinträgen auf die Kunstrasenspielfelder wurde die
vorhandene Tennen-Rundlaufbahn zurückgebaut. Der Einbau einer neuen
Tartan-Rundlaufbahn war zu dem damaligen Zeitpunkt aufgrund des
begrenzten Budgets nicht möglich.
Der Schulsport sollte ursprünglich im Bedarfsfall auf andere Angebote, z.B. die
Sportanlage Brüser Berg oder die Bezirkssportanlage Endenich ausweichen. In
der Praxis hat sich jedoch herausgestellt, dass dies insbesondere durch die
erheblichen Zeitverluste für die Schulen nicht umsetzbar ist.
Die ansässigen Schulen, die KGS Schlossbachschule und das Carl-von-
Ossietzky-Gymnasium, haben erhebliche Bedarfe angemeldet und fordern die
Nachrüstung einer Rundlaufbahn am Sportplatz in Röttgen ein. Insbesondere
für die Schlossbachschule sind zusätzliche Flächen zur Erteilung des
Schulsportunterrichtes erforderlich, da bei derzeit 14 Grundschulklassen
wöchentlich 42 Sportstunden erteilt werden müssten, in der vorhandenen
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt Dezernat:
Dez. IVSeite 1 von 4

Seite 2
Einfeldhalle aber lediglich Kapazitäten für 30 Unterrichtsstunden zur Verfügung
stehen.
Eine Rundlaufbahn ist darüber hinaus auch für den SV Rot-Weiß Bonn Röttgen
e.V. von großer Bedeutung, da die Nachfragen nach entsprechenden
Leichtathletikangeboten immer weiter steigen.
Aus sportfachlicher und schulsportlicher Sicht befürwortet die Verwaltung
deshalb die Nachrüstung der Sportanlage mit einer Rundlaufbahn.
Die Sportverwaltung hat die seinerzeit für den Umbau verantwortliche
Bauplanungs- und Ingenieurgesellschaft beauftragt, eine entsprechende
Machbarkeitsstudie durchzuführen.
Diese Studie bezieht sich auf die Nachrüstung einer Kunststofflaufbahn mit
zwei, drei oder vier Umlaufbahnen. Die Kosten, jeweils ohne Planung, belaufen
sich wie folgt:
- Zwei Rundlaufbahnen: 481.000 Euro (brutto)
- Drei Rundlaufbahnen: 518.000 Euro (brutto)
- Vier Rundlaufbahnen: 555.000 Euro (brutto)
Eine Mitteilungsvorlage (DS 1911637) in dieser Angelegenheit wurde bereits im
Sportausschuss (18.6.2019), im Schulausschuss (25.6.2019) und in der
Bezirksvertretung Bonn (9.7.2019) zur Kenntnis genommen.
Inzwischen ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums (MBL. NRW – 2019,
Nr. 18, S. 385), ein Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz vom 23.08.2019, in Kraft getreten. Nach Ziffer
2.1 Buchst. f) dieser Richtlinie können auch die Errichtung, Erweiterung,
Ausbau und Modernisierung von Sportanlagen, Sporträumen und
Sportgelegenheiten zur Nutzung für Spiel, Sport und Bewegung gefördert
werden.
Da Bonn-Röttgen der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ zugeordnet ist, könnte
gemäß dieser Richtlinie die o.a. Maßnahme in Höhe von 65 %, höchstens
500.000,00 Euro, mit Landesmitteln bezuschusst werden und somit die
Eigenmittel entsprechend reduzieren.
Die Verwaltung beabsichtigt deshalb, für die Erweiterung der
Sportanlage Röttgen um eine Kunststofflaufbahn zeitnah einen Förderantrag an
die zuständige Bezirksregierung zu stellen.Seite 2 von 4

Seite 3
Im Falle einer Förderung ist nach den Richtlinien spätestens 6 Monate nach
Erhalt des Zuwendungsbescheides mit der Maßnahme zu beginnen.
Die zur Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel sind daher zum nächsten
Haushalt anzumelden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
152000801 Ber. u. Betr. von Sportanl. 1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -aussenanlagen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 555.000 € 5520608011010 BK
Sportplatz Röttgen
BN/78.5300
Auszahlung für
sonstige
Baumaßnahmen
Einzahlungen -325.000 €
Investiver
Finanzsaldo
230.000 €
Anmeldung zum Haushalt 2021/2022
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Sachkonto Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Abschreibung
Zinsen
27.750 €
6.900 €
571110
551700
Einzahlungen /
Erträge
16.250 € 416110
Anmeldung zum Haushalt 2021/2022 ff.
Haushaltsbelastung
jährlich
18.400 €
Anlage/nSeite 3 von 4

Seite 4
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 22:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de