190922 · Beschlussvorlage
Erweiterung des Sportplatzes Röttgen um eine Kunststofflaufbahn
Kerndaten
- Nummer
- 190922
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.942 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 190922 Erweiterung des Sportplatzes Röttgen um eine Kunststofflaufbahn Beratungsfolge Schulausschuss 04.02.2020 Empfehlung Sportausschuss 17.03.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erweiterung des Sportplatzes Röttgen um eine Kunststofflaufbahn bei der Bezirksregierung Köln Fördermittel aus dem NRW-Programm „Ländlicher Raum“ zu beantragen. Begründung Der Sportplatz Röttgen wurde in 2017/2018 zu einem modernen, zeitgemäßen Kunstrasenplatz umgebaut. Zusätzlich erhielt die Sportanlage ein vom Sportverein SV Rot-Weiß Röttgen finanziertes Kunstrasen-Kleinspielfeld, ein Basketballspielfeld mit zwei Körben und eine Sprunggrube für den Schulsport. Zur Vermeidung von Schmutzeinträgen auf die Kunstrasenspielfelder wurde die vorhandene Tennen-Rundlaufbahn zurückgebaut. Der Einbau einer neuen Tartan-Rundlaufbahn war zu dem damaligen Zeitpunkt aufgrund des begrenzten Budgets nicht möglich. Der Schulsport sollte ursprünglich im Bedarfsfall auf andere Angebote, z.B. die Sportanlage Brüser Berg oder die Bezirkssportanlage Endenich ausweichen. In der Praxis hat sich jedoch herausgestellt, dass dies insbesondere durch die erheblichen Zeitverluste für die Schulen nicht umsetzbar ist. Die ansässigen Schulen, die KGS Schlossbachschule und das Carl-von- Ossietzky-Gymnasium, haben erhebliche Bedarfe angemeldet und fordern die Nachrüstung einer Rundlaufbahn am Sportplatz in Röttgen ein. Insbesondere für die Schlossbachschule sind zusätzliche Flächen zur Erteilung des Schulsportunterrichtes erforderlich, da bei derzeit 14 Grundschulklassen wöchentlich 42 Sportstunden erteilt werden müssten, in der vorhandenen Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IVSeite 1 von 4 Seite 2 Einfeldhalle aber lediglich Kapazitäten für 30 Unterrichtsstunden zur Verfügung stehen. Eine Rundlaufbahn ist darüber hinaus auch für den SV Rot-Weiß Bonn Röttgen e.V. von großer Bedeutung, da die Nachfragen nach entsprechenden Leichtathletikangeboten immer weiter steigen. Aus sportfachlicher und schulsportlicher Sicht befürwortet die Verwaltung deshalb die Nachrüstung der Sportanlage mit einer Rundlaufbahn. Die Sportverwaltung hat die seinerzeit für den Umbau verantwortliche Bauplanungs- und Ingenieurgesellschaft beauftragt, eine entsprechende Machbarkeitsstudie durchzuführen. Diese Studie bezieht sich auf die Nachrüstung einer Kunststofflaufbahn mit zwei, drei oder vier Umlaufbahnen. Die Kosten, jeweils ohne Planung, belaufen sich wie folgt: - Zwei Rundlaufbahnen: 481.000 Euro (brutto) - Drei Rundlaufbahnen: 518.000 Euro (brutto) - Vier Rundlaufbahnen: 555.000 Euro (brutto) Eine Mitteilungsvorlage (DS 1911637) in dieser Angelegenheit wurde bereits im Sportausschuss (18.6.2019), im Schulausschuss (25.6.2019) und in der Bezirksvertretung Bonn (9.7.2019) zur Kenntnis genommen. Inzwischen ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums (MBL. NRW – 2019, Nr. 18, S. 385), ein Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 23.08.2019, in Kraft getreten. Nach Ziffer 2.1 Buchst. f) dieser Richtlinie können auch die Errichtung, Erweiterung, Ausbau und Modernisierung von Sportanlagen, Sporträumen und Sportgelegenheiten zur Nutzung für Spiel, Sport und Bewegung gefördert werden. Da Bonn-Röttgen der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ zugeordnet ist, könnte gemäß dieser Richtlinie die o.a. Maßnahme in Höhe von 65 %, höchstens 500.000,00 Euro, mit Landesmitteln bezuschusst werden und somit die Eigenmittel entsprechend reduzieren. Die Verwaltung beabsichtigt deshalb, für die Erweiterung der Sportanlage Röttgen um eine Kunststofflaufbahn zeitnah einen Förderantrag an die zuständige Bezirksregierung zu stellen.Seite 2 von 4 Seite 3 Im Falle einer Förderung ist nach den Richtlinien spätestens 6 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides mit der Maßnahme zu beginnen. Die zur Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel sind daher zum nächsten Haushalt anzumelden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 152000801 Ber. u. Betr. von Sportanl. 1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -aussenanlagen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 555.000 € 5520608011010 BK Sportplatz Röttgen BN/78.5300 Auszahlung für sonstige Baumaßnahmen Einzahlungen -325.000 € Investiver Finanzsaldo 230.000 € Anmeldung zum Haushalt 2021/2022 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Sachkonto Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Abschreibung Zinsen 27.750 € 6.900 € 571110 551700 Einzahlungen / Erträge 16.250 € 416110 Anmeldung zum Haushalt 2021/2022 ff. Haushaltsbelastung jährlich 18.400 € Anlage/nSeite 3 von 4 Seite 4 KeineSeite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de