190918-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung einer Bushaltestelle im Bereich der KITA Mini Mäuse in der Robert-Koch-Str. 94
Kerndaten
- Nummer
- 190918-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190918-1 ST Bürgerantrag: Einrichtung einer Bushaltestelle im Bereich der KITA Mini Mäuse in der Robert-Koch- Str. 94 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Zu dem Bürgerantrag DS-NR. 190918 nimmt die Verwaltung in Abstimmung mit der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) wie folgt Stellung: Die KITA Mini Mäuse kann derzeit mit den Linien 600, 601, 630 und 632 über die Haltestelle "Casselsruhe" und ca. 400 m Fußweg erreicht werden. Auch wenn sich die KITA in "Randlage" des Stadtteils Venusberg befindet, werden die im Nahverkehrsplan der Stadt Bonn festgelegten Zielwerte für die Raumerschließung durch öffentliche Verkehrsmittel eingehalten. Zudem ist davon auszugehen, dass abseits der Bring- und Holverkehre durch die KITA aufgrund der sehr geringen Bebauungsdichte und der Nähe zur nächsten Haltestelle kein Fahrgastaufkommen zu erwarten ist. Weiterhin erfordert die Einrichtung an dieser Stelle größere bauliche Veränderungen, da es in Fahrtrichtung stadteinwärts derzeit keinen Gehweg gibt, sodass neben der Einrichtung einer Haltestelle, ein Gehweg sowie eine entsprechende Querungshilfe erforderlich sind. Die Verwaltung sieht, angesichts der Investitionskosten und der diesen gegenüberstehenden geringen Nachfrage, die Einrichtung einer Haltestelle aus verkehrlicher und wirtschaftlicher Sicht derzeit nicht für vertretbar an. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn Der Bürgerantrag wird abgelehnt , der Antragsstellende wird über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in §24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n Keine Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 1
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