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190918-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung einer Bushaltestelle im Bereich der KITA Mini Mäuse in der Robert-Koch-Str. 94

Nummer
190918-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190918 Bürgerantrag: Einrichtung einer Bushaltestelle im Bereich der KITA Mini Mäuse in der Robert-Koch-Str. 94

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190918-1 ST
Bürgerantrag: Einrichtung einer Bushaltestelle im
Bereich der KITA Mini Mäuse in der Robert-Koch-
Str. 94
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Zu dem Bürgerantrag DS-NR. 190918 nimmt die Verwaltung in Abstimmung mit
der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) wie folgt Stellung:
Die KITA Mini Mäuse kann derzeit mit den Linien 600, 601, 630 und 632 über
die Haltestelle "Casselsruhe" und ca. 400 m Fußweg erreicht werden. Auch
wenn sich die KITA in "Randlage" des Stadtteils Venusberg befindet, werden
die im Nahverkehrsplan der Stadt Bonn festgelegten Zielwerte für die
Raumerschließung durch öffentliche Verkehrsmittel eingehalten. Zudem ist
davon auszugehen, dass abseits der Bring- und Holverkehre durch die KITA
aufgrund der sehr geringen Bebauungsdichte und der Nähe zur nächsten
Haltestelle kein Fahrgastaufkommen zu erwarten ist. Weiterhin erfordert die
Einrichtung an dieser Stelle größere bauliche Veränderungen, da es in
Fahrtrichtung stadteinwärts derzeit keinen Gehweg gibt, sodass neben der
Einrichtung einer Haltestelle, ein Gehweg sowie eine entsprechende
Querungshilfe erforderlich sind.
Die Verwaltung sieht, angesichts der Investitionskosten und der diesen
gegenüberstehenden geringen Nachfrage, die Einrichtung einer Haltestelle aus
verkehrlicher und wirtschaftlicher Sicht derzeit nicht für vertretbar an.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn
Der Bürgerantrag wird abgelehnt , der Antragsstellende wird über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem
Votum ist das in §24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
Keine
Federführung:
61 Stadtplanungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 1

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