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190914 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Verbesserte Erkennbarkeit der Rechts-vor-Links Regelung im Bereich Limpericher Str. 154a

Nummer
190914
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
27.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 27.11.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 29.01.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 190914-1 ST Bürgerantrag: Verbesserte Erkennbarkeit der Rechts-vor-Links Regelung im Bereich Limpericher Str. 154a

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
190914
Bürgerantrag: Verbesserte Erkennbarkeit der
Rechts-vor-Links Regelung im Bereich Limpericher
Str. 154a
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages:
Der Antrag thematisiert eine verbesserte Erkennbarkeit der Rechts-vor-Links
Regelung im Bereich Limpericher Str. 154a.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag,
dem ein Foto beigefügt ist.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Foto (öffentlich)
3 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 4

Bürgerantrag Online
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Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt
worden zu sein.
Datum
26.11.2019
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Haltelinie Limpericher Strasse (Rechts vor Links Regelung)
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
wWxbFK26
26.11.19 15:24Seite 2 von 4

Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Höhe des Grundstücks Limpericher Str. 154A (gegenüber dem Tennisclub Blau-Weiß Beuel) zweigt von der
Limpericher Straße eine Stichstraße zur Derr-Siedlung ab.
Hier gilt die Vorfahrtsregelung Rechts vor Links, ein entsprechendes Verkehrsschild weist darauf hin. Nach
meiner Beobachtung wird die Vorfahrtsregel von den aus Norden kommenden Fahrzeugen häufig nicht
beachtet, möglicherweise verführt die schnurgerade Strasse dazu, die Situation an der Einmündung falsch
einzuschätzen.
Die täglich zu beobachtende Missachtung der Vorfahrtsregel hat dazu geführt, dass die aus der Stichstraße
kommenden vorfahrtberechtigten Fahrzeugen sich sehr vorsichtig in die Einmündung bewegen und teilweise die
nicht vorfahrtberechtigten Fahrzeuge passieren lassen müssen.
Die Intention der Rechts-vor-Links-Regelung, nämlich den geradeaus fahrenden Verkehr zu einer vorsichtigen
und damit auch langsamen Fahrweise zu zwingen, wird hier an dieser Straßeneinmündung nicht erreicht. Das
war bis vor einigen Jahren noch anders, als kurz vor der Straßeneinmündung der Beginn der „Zone 30“
ausgeschildert war. Diese Beschilderung ist weiter in südliche Richtung kurz vor die Rechtskurve verlegt worden,
wo sie allerdings keinen rechten Sinn macht, weil dort wegen der Enge der Kurve sowieso abgebremst werden
muss.
Zur besseren Erkennbarkeit der Rechts-vor-Links Situation beantrage ich, dass auf der Limpericher Strasse aus
Richtung Norden eine weiße durchbrochene Linie aufgemalt wird, wie sie an vielen anderen derartigen
Kreuzungen in Bonn vorhanden ist, eventuell ergänzt durch das aufgemalte Verkehrszeichen Nr. 102 Kreuzung
oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts.
Ein Bild von der Einmündung habe ich beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
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Datenstand: 02.11.2026, 23:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de