190914 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Verbesserte Erkennbarkeit der Rechts-vor-Links Regelung im Bereich Limpericher Str. 154a
Kerndaten
- Nummer
- 190914
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 27.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190914 Bürgerantrag: Verbesserte Erkennbarkeit der Rechts-vor-Links Regelung im Bereich Limpericher Str. 154a Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages: Der Antrag thematisiert eine verbesserte Erkennbarkeit der Rechts-vor-Links Regelung im Bereich Limpericher Str. 154a. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag, dem ein Foto beigefügt ist. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Foto (öffentlich) 3 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 4 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 26.11.2019 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Haltelinie Limpericher Strasse (Rechts vor Links Regelung) Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 wWxbFK26 26.11.19 15:24Seite 2 von 4 Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, in Höhe des Grundstücks Limpericher Str. 154A (gegenüber dem Tennisclub Blau-Weiß Beuel) zweigt von der Limpericher Straße eine Stichstraße zur Derr-Siedlung ab. Hier gilt die Vorfahrtsregelung Rechts vor Links, ein entsprechendes Verkehrsschild weist darauf hin. Nach meiner Beobachtung wird die Vorfahrtsregel von den aus Norden kommenden Fahrzeugen häufig nicht beachtet, möglicherweise verführt die schnurgerade Strasse dazu, die Situation an der Einmündung falsch einzuschätzen. Die täglich zu beobachtende Missachtung der Vorfahrtsregel hat dazu geführt, dass die aus der Stichstraße kommenden vorfahrtberechtigten Fahrzeugen sich sehr vorsichtig in die Einmündung bewegen und teilweise die nicht vorfahrtberechtigten Fahrzeuge passieren lassen müssen. Die Intention der Rechts-vor-Links-Regelung, nämlich den geradeaus fahrenden Verkehr zu einer vorsichtigen und damit auch langsamen Fahrweise zu zwingen, wird hier an dieser Straßeneinmündung nicht erreicht. Das war bis vor einigen Jahren noch anders, als kurz vor der Straßeneinmündung der Beginn der „Zone 30“ ausgeschildert war. Diese Beschilderung ist weiter in südliche Richtung kurz vor die Rechtskurve verlegt worden, wo sie allerdings keinen rechten Sinn macht, weil dort wegen der Enge der Kurve sowieso abgebremst werden muss. Zur besseren Erkennbarkeit der Rechts-vor-Links Situation beantrage ich, dass auf der Limpericher Strasse aus Richtung Norden eine weiße durchbrochene Linie aufgemalt wird, wie sie an vielen anderen derartigen Kreuzungen in Bonn vorhanden ist, eventuell ergänzt durch das aufgemalte Verkehrszeichen Nr. 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts. Ein Bild von der Einmündung habe ich beigefügt. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de