190912 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Bewohnerparken im Bereich Euskirchener Str. 80 - 100
Kerndaten
- Nummer
- 190912
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 27.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190912 Bürgerantrag: Bewohnerparken im Bereich Euskirchener Str. 80 - 100 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages: Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach Einrichtung von Bewohnerparkplätzen im Bereich Euskirchener Str. 80 – 100. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 3 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 26.11.2019 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Bürgerantrag Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 2qnX189y 26.11.19 14:23Seite 2 von 3 Ihr Antrag Antrag auf Ausweisung eines Bewohnerparkgebiets in der Euskirchener Straße 80-100 in 53121 Bonn Endenich. Vor den Häuserblocks handelt es sich um öffentliche Parkplatzbuchten. Aufgrund des Wendehammers im oberen Teil der Euskirchener Straße, aber auch die begrenzte Anzahl an Parkbuchten, die durch Dauerparker (7 Tage+), das Abstellen von Firmenwägen, Anhängern sowie Kundenfahrzeugen der Firma und Firma , Studenten des Wohnheimes in der Pfarrer-Byns-Str., blockiert werden, hat sich die Parkplatz-Lage in den letzten Jahren extrem verschlechtert. Ältere Menschen, Familien mit Kindern, bis spätabends arbeitende Frauen sind gezwungen, um nicht ordnungswidrig im Wendehammer zu parken, unzumutbare Entfernungen zu jeglichen Tages- und Nachtzeiten auf sich zu nehmen, nur weil Menschen, die dort nicht wohnen, die Parkplätze unbegrenzt nutzen können und dürfen. Wohlwissend das eine ganztägige Bewohnerparkgebietsausweisung nicht möglich sein wird, aufgrund der Nähe zur Agentur für Arbeit und dem Bundeswehrdienstleistungszentrum, wird der Antrag auf eine zeitweise Ausweisung, von Montag bis Sonntag jeweils von 18 - 7 Uhr gestellt. Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de