190909-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bergseitiger Bürgersteig des Von-Groote-Platzes zwischen Haus Nr.24 und der Zufahrt zum DB-Parkplatz (DS 1812677EB3)
Kerndaten
- Nummer
- 190909-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190909-1 ST Bergseitiger Bürgersteig des Von-Groote-Platzes zwischen Haus Nr.24 und der Zufahrt zum DB- Parkplatz (DS 1812677EB3) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Der Beschluss konnte aus folgendem Grund nicht umgesetzt werden: Bei einem Findling handelt es sich weder um eine Verkehrseinrichtung im Sinne von §43 StVO noch um Straßenzubehör. Im Sinne von §32 StVO sind diese analog der Rechtsprechung als Verkehrshindernis einzuordnen und stellen eine Gefahr für die Verkehrssicherheit dar. Demnach ist der öffentliche Verkehrsraum davon zwingend frei zu halten. Die Verwaltung weist zudem daraufhin, dass bereits mit Stellungnahme zum Antrag DS- Nr. 1812677 mitgeteilt wurde, dass zur Verhinderung widerrechtlichen Parkens schon seit Jahren keine Absperrpfosten mehr eingesetzt werden, da der bauliche und insbesondere der Unterhaltungsaufwand nicht zu leisten ist. Im Gegenteil werden Absperrpfosten bei irreparablen Beschädigungen in zunehmendem Umfang nicht mehr ersetzt. Bezüglich der erforderlichen Kontrollen durch den Stadtordnungsdienst wird ebenfalls auf die Stellungnahme zu DS-Nr. 1812677 verwiesen. Anlage/n Keine Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de