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190905 · Antrag

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Kurfürstenkarree

Nummer
190905
Art
Antrag
Veröffentlicht
08.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 08.05.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 01.09.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.02.2020 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.01.2020 Empfehlung
  3. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Rates 01.09.2020 Entscheidung federführend
  5. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 24.06.2020 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 69,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190905-2 AA Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Kurfürstenkarree Antrag zur Vorlage 190905
  2. 190905-1 ST Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Kurfürstenkarree

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Text anzeigen (1.796 Zeichen)
Antrag
öffentlich
190905
Antragsteller/in:
DIE LINKE.
Holger Schmidt
Dr. Michael Faber
Hanno von Raußendorf
Anatol Koch
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
Kurfürstenkarree
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
22.01.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 28.01.2020 Empfehlung
Rat 06.02.2020 Entscheidung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
Empfehlung
Inhalt des Antrags
1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Kurfürstenkarree (Gelände der ehemaligen
Kurfürstenbrauerei) nun doch eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach
Baugesetzbuch einzuleiten.
2. Im Gebiet sollen auf Grundlage der letzten Überlegungen der Verwaltung und wie im
Flächennutzungsplan vorgesehen vorwiegend Wohnungen (einschließlich anteilig
geförderter) sowie eine Kita entstehen. Untergeordnet soll nichtstörendes Gewerbe
zulässig sein.
Begründung
Da der Eigentümer keineswegs seine Zusage* von 2015 eingehalten hat, innerhalb von 2-
3 Jahren mit der Verwaltung Planungen bzw. einen Bebauungsplanentwurf für den
betreffenden Bereich vorzulegen, der bzw. die zumindest auch weitere Wohnnutzung
vorsieht, und diese Planungen innerhalb von fünf Jahren umzusetzen, ist nunmehr im
Interesse und zum Wohl der Allgemeinheit auf das Instrument einer
Entwicklungsmaßnahme zurückzugreifen. Nach wie vor sind große Bereiche des nahezu
innerstädtischen Geländes deutlich untergenutzt, als Parkplatz fehlgenutzt, stehen die
Gebäude in der Franzstraße weiterhin leer und ist das Denkmal Kesselhaus sinnfrei
verbarrikadiert. Dies kann auf einem so zentral gelegenen Grundstück und angesichts des
dringend benötigten Wohnraums in innerstädtischen Lagen nicht länger toleriert werden.
* Siehe Drs. 1510475NV3 Mitteilungsvorlage nichtöffentlich.Seite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de