190905 · Antrag
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Kurfürstenkarree
Kerndaten
- Nummer
- 190905
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 08.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Entscheidung federführend
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
Dateien
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Antrag öffentlich 190905 Antragsteller/in: DIE LINKE. Holger Schmidt Dr. Michael Faber Hanno von Raußendorf Anatol Koch Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Kurfürstenkarree Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.01.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 28.01.2020 Empfehlung Rat 06.02.2020 Entscheidung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung Inhalt des Antrags 1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Kurfürstenkarree (Gelände der ehemaligen Kurfürstenbrauerei) nun doch eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach Baugesetzbuch einzuleiten. 2. Im Gebiet sollen auf Grundlage der letzten Überlegungen der Verwaltung und wie im Flächennutzungsplan vorgesehen vorwiegend Wohnungen (einschließlich anteilig geförderter) sowie eine Kita entstehen. Untergeordnet soll nichtstörendes Gewerbe zulässig sein. Begründung Da der Eigentümer keineswegs seine Zusage* von 2015 eingehalten hat, innerhalb von 2- 3 Jahren mit der Verwaltung Planungen bzw. einen Bebauungsplanentwurf für den betreffenden Bereich vorzulegen, der bzw. die zumindest auch weitere Wohnnutzung vorsieht, und diese Planungen innerhalb von fünf Jahren umzusetzen, ist nunmehr im Interesse und zum Wohl der Allgemeinheit auf das Instrument einer Entwicklungsmaßnahme zurückzugreifen. Nach wie vor sind große Bereiche des nahezu innerstädtischen Geländes deutlich untergenutzt, als Parkplatz fehlgenutzt, stehen die Gebäude in der Franzstraße weiterhin leer und ist das Denkmal Kesselhaus sinnfrei verbarrikadiert. Dies kann auf einem so zentral gelegenen Grundstück und angesichts des dringend benötigten Wohnraums in innerstädtischen Lagen nicht länger toleriert werden. * Siehe Drs. 1510475NV3 Mitteilungsvorlage nichtöffentlich.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de