190903 · Beschlussvorlage
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Bürokomplexes mit Tiefgarage auf dem Grundstück in Bonn, Franz-Josef-Strauß-Allee 1-3, AZ: 167786
Kerndaten
- Nummer
- 190903
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 190903 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Bürokomplexes mit Tiefgarage auf dem Grundstück in Bonn, Franz- Josef-Strauß-Allee 1-3, AZ: 167786 Beratungsfolge Unterausschuss Bauplanung 18.12.2019 Anhörung Beschlussvorschlag Die Bauvoranfrage wird negativ beschieden, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Baugesetzbuch – BauGB – widerspricht. Begründung Der Bauherr plant nach dem Abbruch des ehemals durch die Fahrbereitschaft des Bundes genutzten Gebäudes, die Neuerrichtung eines Bürokomplexes mit drei Einzelbaukörpern bis zu einer Höhe von ca. 28 m bezogen auf die mittlere Höhe der Franz-Josef-Strauß-Allee in diesem Bereich. Bezogen auf das Straßenniveau der rückwärtig gelegenen Langenbachstraße wird ausweislich der eingereichten Planung von einer Höhe von 22,80 m ausgegangen. Die Gebäude sollen – bezogen auf das Niveau Langenbachstraße – bis zu fünf Obergeschosse mit Staffelgeschossen und neun Untergeschosse erhalten. Zur Franz-Josef-Strauß-Allee würde der Gebäudekomplex jedoch sechsgeschossig mit Staffelgeschossen in Erscheinung treten. Die unteren sechs Geschosse sollen als Tiefgarage dienen, die über die bestehenden Zufahrten von der Franz-Josef-Strauß-Allee und vom Sträßchensweg erschlossen werden soll. Das Grundstück, auf dem dieses Vorhaben realisiert werden soll, liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 7920-8 vom 25.05.1968 der den betreffenden Bereich als Fläche für Stellplätze und Garagen ausweist. Zulässig ist ein bis zu dreigeschossiger Baukörper mit einer Baumassenzahl – BMZ- von 3,0, welche als Ausnahme überschritten werden kann. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen bestimmt. Das Vorhaben widerspricht sowohl hinsichtlich der Art der Nutzung als auch hinsichtlich des Maßes den planerischen Vorgaben. Auch werden die Baugrenzen durch das Vorhaben überschritten. Die Zu- und Abfahrt der Tiefgarage ist in der geplanten Form ebenfalls nicht zulässig. Eine Zu- und Abfahrt von der Franz-Josef-Strauß-Allee ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes unzulässig. Für die heute noch Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 3 Seite 2 vorhandene Zufahrt der ehemaligen Fahrbereitschaft des Bundes war für den Neubau der Fahrbereitschaft im Jahre 1988 eine Befreiung erteilt worden, da diese bereits von der vorherigen Nutzung des Grundstücks durch die Fahrbereitschaft vorhanden war. Zudem sollte die ebenfalls bereits vorhandene Zufahrt vom Sträßchensweg aus Schallschutzgründen zugunsten der Wohnbebauung an der Langenbachstraße eine Entlastung erfahren, so dass auch aus diesem Grunde die Erteilung einer Befreiung für sachgerecht erachtet wurde. Die vorhandene Zufahrt zu dem bestehenden Tiefgaragengebäude vom Sträßchensweg darf wegen des angrenzenden reinen Wohngebiets auch heute keine Verkehrserhöhung erfahren, da dies der Eigenart des benachbarten Baugebiets widersprechen und gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen würde. Nach alledem widerspricht das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes in erheblichem Maße, so dass es nach § 30 Baugesetzbuch – BauGB – unzulässig ist. Eine Realisierung des geplanten Gebäudes würde die Grundzüge der Planung betreffen, so dass die Erteilung von Befreiungen nach § 31 BauGB nicht in Betracht kommen kann. In diesem Zusammenhang wird auf die Beschlussvorlage DS 190534 (alt: DS 1812131) eines Zielbeschlusses über die geplante Entwicklung dieses Grundstücks verwiesen. Der Antrag des Vorhabenträgers zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Plans sieht für das Grundstück Franz-Josef-Strauß- Allee 1-3 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Ziel vor, an dem Standort zwei Bürotürme mit 17 bzw. 14 Geschossen auf einem gemeinsamen dreigeschossigen Sockelgebäude zur errichten. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden. Anlage/n 1 plan Franz-Josef-Strauß-Allee 1-3, Bürogebäude mit Tiefgarage ö (öffentlich) 2 PLan Franz-Josef-Strauß-Allee 1-3, Bürogebäude mit Tiefgarage nö (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de