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190903 · Beschlussvorlage

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Bürokomplexes mit Tiefgarage auf dem Grundstück in Bonn, Franz-Josef-Strauß-Allee 1-3, AZ: 167786

Nummer
190903
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Bauplanung 18.12.2019 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
190903
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Bürokomplexes
mit Tiefgarage auf dem Grundstück in Bonn, Franz-
Josef-Strauß-Allee 1-3, AZ: 167786
Beratungsfolge
Unterausschuss Bauplanung 18.12.2019 Anhörung
Beschlussvorschlag
Die Bauvoranfrage wird negativ beschieden, da das Vorhaben den
Festsetzungen des Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Baugesetzbuch –
BauGB – widerspricht.
Begründung
Der Bauherr plant nach dem Abbruch des ehemals durch die Fahrbereitschaft
des Bundes genutzten Gebäudes, die Neuerrichtung eines Bürokomplexes mit
drei Einzelbaukörpern bis zu einer Höhe von ca. 28 m bezogen auf die mittlere
Höhe der Franz-Josef-Strauß-Allee in diesem Bereich. Bezogen auf das
Straßenniveau der rückwärtig gelegenen Langenbachstraße wird ausweislich
der eingereichten Planung von einer Höhe von 22,80 m ausgegangen. Die
Gebäude sollen – bezogen auf das Niveau Langenbachstraße – bis zu fünf
Obergeschosse mit Staffelgeschossen und neun Untergeschosse erhalten. Zur
Franz-Josef-Strauß-Allee würde der Gebäudekomplex jedoch sechsgeschossig
mit Staffelgeschossen in Erscheinung treten. Die unteren sechs Geschosse
sollen als Tiefgarage dienen, die über die bestehenden Zufahrten von der
Franz-Josef-Strauß-Allee und vom Sträßchensweg erschlossen werden soll.
Das Grundstück, auf dem dieses Vorhaben realisiert werden soll, liegt im
Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 7920-8 vom
25.05.1968 der den betreffenden Bereich als Fläche für Stellplätze und
Garagen ausweist. Zulässig ist ein bis zu dreigeschossiger Baukörper mit einer
Baumassenzahl – BMZ- von 3,0, welche als Ausnahme überschritten werden
kann. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen bestimmt.
Das Vorhaben widerspricht sowohl hinsichtlich der Art der Nutzung als auch
hinsichtlich des Maßes den planerischen Vorgaben. Auch werden die
Baugrenzen durch das Vorhaben überschritten.
Die Zu- und Abfahrt der Tiefgarage ist in der geplanten Form ebenfalls nicht
zulässig. Eine Zu- und Abfahrt von der Franz-Josef-Strauß-Allee ist nach den
Festsetzungen des Bebauungsplanes unzulässig. Für die heute noch
Federführung:
63 Bauordnungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 3

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vorhandene Zufahrt der ehemaligen Fahrbereitschaft des Bundes war für den
Neubau der Fahrbereitschaft im Jahre 1988 eine Befreiung erteilt worden, da
diese bereits von der vorherigen Nutzung des Grundstücks durch die
Fahrbereitschaft vorhanden war. Zudem sollte die ebenfalls bereits vorhandene
Zufahrt vom Sträßchensweg aus Schallschutzgründen zugunsten der
Wohnbebauung an der Langenbachstraße eine Entlastung erfahren, so dass
auch aus diesem Grunde die Erteilung einer Befreiung für sachgerecht erachtet
wurde.
Die vorhandene Zufahrt zu dem bestehenden Tiefgaragengebäude vom
Sträßchensweg darf wegen des angrenzenden reinen Wohngebiets auch heute
keine Verkehrserhöhung erfahren, da dies der Eigenart des benachbarten
Baugebiets widersprechen und gegen das Gebot der Rücksichtnahme
verstoßen würde.
Nach alledem widerspricht das Vorhaben den Festsetzungen des
Bebauungsplanes in erheblichem Maße, so dass es nach § 30 Baugesetzbuch
– BauGB – unzulässig ist. Eine Realisierung des geplanten Gebäudes würde
die Grundzüge der Planung betreffen, so dass die Erteilung von Befreiungen
nach § 31 BauGB nicht in Betracht kommen kann.
In diesem Zusammenhang wird auf die Beschlussvorlage DS 190534 (alt: DS
1812131) eines Zielbeschlusses über die geplante Entwicklung dieses
Grundstücks verwiesen. Der Antrag des Vorhabenträgers zur Aufstellung eines
vorhabenbezogenen B-Plans sieht für das Grundstück Franz-Josef-Strauß-
Allee 1-3 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Ziel vor, an dem
Standort zwei Bürotürme mit 17 bzw. 14 Geschossen auf einem gemeinsamen
dreigeschossigen Sockelgebäude zur errichten.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden.
Anlage/n
1 plan Franz-Josef-Strauß-Allee 1-3, Bürogebäude mit Tiefgarage ö (öffentlich)
2 PLan Franz-Josef-Strauß-Allee 1-3, Bürogebäude mit Tiefgarage nö
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Datenstand: 02.11.2026, 17:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de