190902-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung einer Lenkungsgruppe bezugnehmend auf WHO-Studie ( Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen)
Kerndaten
- Nummer
- 190902-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190902-2 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 53 Gesundheitsamt Dezernat: Dez. II Bürgerantrag: Einrichtung einer Lenkungsgruppe bezugnehmend auf WHO-Studie ( Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen) Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 04.03.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Der Antragsteller stellt bezugnehmend auf die WHO-Studie zum Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen den Antrag, eine Lenkungsgruppe zu gründen, um dieser Fehlentwicklung entgegenzuwirken. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Grundsätzlich begrüßt die Verwaltung das Anliegen, ein größeres Bewusstsein dafür zu schaffen, dass sich Kinder und Jugendliche wieder mehr bewegen und körperlich-sportlichen Aktivitäten nachgehen. Das Sport- und Bäderamt und der Stadtsportbund Bonn hatten sich im Juli 2019 mit einem strukturfördernden Modellprojekt "Sport- und Bewegungsförderung an Grundschulen" um eine Teilnahme an dem Landesprojekt "Sportplatz Kommune" beworben. Die Staatskanzlei NRW und der Landessportbund NRW haben der Bundesstadt Bonn Ende November 2019 mitgeteilt, dass die Bewerbung erfolgreich war. Das Projekt wird in den nächsten Jahren mit jeweils bis zu 15.000 € gefördert. Ziel des Projektes ist es, eine integrierte Kinder- und Jugendsportentwicklung in der Kommune voranzubringen. In der Projektbewerbung ist auf die Umbrüche im Kinder- und Jugendsport durch veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen sowie den zunehmenden Bewegungsmangel hingewiesen worden. Zielsetzung des Projektes ist es daher, Bewegungs-, Spiel- und Sportaktivitäten im Sinne der Primärprävention in einen ausgewogenen rhythmisierten Tagesablauf von Kindern und Jugendlichen zu integrieren. Zu diesem Zweck sollen in Kooperation mit Bonner Sportvereinen neue Sport- und Bewegungsangebote an Grundschulen geschaffen werden. Außerdem soll ein kommunales Netzwerk zur Steuerung dieses Projektes und der geplanten Aktivitäten gebildet werden. Das Sport- und Bäderamt wird die beteiligten Ämter und sonstigen Akteure zu einem Auftakttreffen einladen.Seite 1 von 2 Seite 2 Das Gesundheitsamt hat aufgrund des Beschlusses der Kommunalen Gesundheitskonferenz vom 25.09.2019 einen Arbeitskreis Gesundheitsförderung und Prävention eingerichtet. Der Arbeitskreis umfasst u.a. Vertretungen der beteiligten Ämter, des Stadtsportbundes, der Krankenkassen, der Gesundheitseinrichtungen und der Krankenhäuser / Rehabilitationskliniken. Der Arbeitskreis wird Maßnahmen der Gesundheitsförderung für unterschiedliche Zielgruppen (u.a. Kinder und Jugendliche) beraten. Die konstituierende Sitzung fand im Januar 2020 statt, in der der Einfluss des westlichen Lebensstils, insbesondere die Ernährung und der Bewegungsmangel, auf das angeborene Immunsystem ausführlich thematisiert wurde. Das Gesundheitsamt hat zwischenzeitlich mit dem Antragsteller im Februar 2020 ein Gespräch geführt, in dem verschiedene Maßnahmen der Gesundheitsförderung, wie z. B. Bewegung im öffentlichen Raum, besprochen wurden. Dem Antragsteller wurde angeboten, zukünftig im Arbeitskreis Gesundheitsförderung und Prävention mitzuwirken. Beschlussvorlage: Der Bürgerausschuss befürwortet die Anregung nach mehr Bewegungs- und Gesundheitsförderungsangeboten für Kinder und Jugendliche vom Grundsatz her. Die beantragte Einrichtung einer Lenkungsgruppe mit Bezug auf die genannte WHO-Studie ist jedoch vor dem Hintergrund der von der Verwaltung bereits initiierten strukturellen Maßnahmen nicht erforderlich, der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller wird über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe und den aktuellen Sachstand entsprechend den Ausführungen in den Stellungnahmen der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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