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190902-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung einer Lenkungsgruppe bezugnehmend auf WHO-Studie ( Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen)

Nummer
190902-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 04.03.2020 Entscheidung federführend
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  1. 190902 Bürgerantrag: Einrichtung einer Lenkungsgruppe bezugnehmend auf WHO-Studie ( Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190902-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
53 Gesundheitsamt
Dezernat:
Dez. II
Bürgerantrag: Einrichtung einer Lenkungsgruppe
bezugnehmend auf WHO-Studie (
Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen)
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
04.03.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Der Antragsteller stellt bezugnehmend auf die WHO-Studie zum
Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen den Antrag, eine
Lenkungsgruppe zu gründen, um dieser Fehlentwicklung entgegenzuwirken.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Grundsätzlich begrüßt die Verwaltung das Anliegen, ein größeres Bewusstsein
dafür zu schaffen, dass sich Kinder und Jugendliche wieder mehr bewegen und
körperlich-sportlichen Aktivitäten nachgehen.
Das Sport- und Bäderamt und der Stadtsportbund Bonn hatten sich im Juli
2019 mit einem strukturfördernden Modellprojekt "Sport- und
Bewegungsförderung an Grundschulen" um eine Teilnahme an dem
Landesprojekt "Sportplatz Kommune" beworben. Die Staatskanzlei NRW und
der Landessportbund NRW haben der Bundesstadt Bonn Ende November
2019 mitgeteilt, dass die Bewerbung erfolgreich war. Das Projekt wird in den
nächsten Jahren mit jeweils bis zu 15.000 € gefördert. Ziel des Projektes ist es,
eine integrierte Kinder- und Jugendsportentwicklung in der Kommune
voranzubringen.
In der Projektbewerbung ist auf die Umbrüche im Kinder- und Jugendsport
durch veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen sowie den
zunehmenden Bewegungsmangel hingewiesen worden. Zielsetzung des
Projektes ist es daher, Bewegungs-, Spiel- und Sportaktivitäten im Sinne der
Primärprävention in einen ausgewogenen rhythmisierten Tagesablauf von
Kindern und Jugendlichen zu integrieren. Zu diesem Zweck sollen in
Kooperation mit Bonner Sportvereinen neue Sport- und Bewegungsangebote
an Grundschulen geschaffen werden. Außerdem soll ein kommunales
Netzwerk zur Steuerung dieses Projektes und der geplanten Aktivitäten
gebildet werden. Das Sport- und Bäderamt wird die beteiligten Ämter und
sonstigen Akteure zu einem Auftakttreffen einladen.Seite 1 von 2

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Das Gesundheitsamt hat aufgrund des Beschlusses der Kommunalen
Gesundheitskonferenz vom 25.09.2019 einen Arbeitskreis
Gesundheitsförderung und Prävention eingerichtet. Der Arbeitskreis umfasst
u.a. Vertretungen der beteiligten Ämter, des Stadtsportbundes, der
Krankenkassen, der Gesundheitseinrichtungen und der Krankenhäuser /
Rehabilitationskliniken.
Der Arbeitskreis wird Maßnahmen der Gesundheitsförderung für
unterschiedliche Zielgruppen (u.a. Kinder und Jugendliche) beraten. Die
konstituierende Sitzung fand im Januar 2020 statt, in der der Einfluss des
westlichen Lebensstils, insbesondere die Ernährung und der
Bewegungsmangel, auf das angeborene Immunsystem ausführlich thematisiert
wurde.
Das Gesundheitsamt hat zwischenzeitlich mit dem Antragsteller im Februar
2020 ein Gespräch geführt, in dem verschiedene Maßnahmen der
Gesundheitsförderung, wie z. B. Bewegung im öffentlichen Raum, besprochen
wurden. Dem Antragsteller wurde angeboten, zukünftig im Arbeitskreis
Gesundheitsförderung und Prävention mitzuwirken.
Beschlussvorlage:
Der Bürgerausschuss befürwortet die Anregung nach mehr Bewegungs- und
Gesundheitsförderungsangeboten für Kinder und Jugendliche vom Grundsatz
her.
Die beantragte Einrichtung einer Lenkungsgruppe mit Bezug auf die
genannte WHO-Studie ist jedoch vor dem Hintergrund der von der
Verwaltung bereits initiierten strukturellen Maßnahmen nicht erforderlich,
der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller wird über die für die ablehnende
Entscheidung maßgeblichen Gründe und den aktuellen Sachstand
entsprechend den Ausführungen in den Stellungnahmen der Verwaltung
informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung
von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de