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190901-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verlegung der Haltestelle Winterstr.

Nummer
190901-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2021 Kenntnisnahme
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  1. 190901 Bürgerantrag: Verlegung der Haltestelle Winterstr.

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190901-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verlegung der Haltestelle Winterstr.
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Mit Ratsbeschluss vom 11.12.2018 wurden im Zuge der Fortführung des
Nahverkehrsplans Liniennetzoptimierungen in Bad Godesberg beschlossen
(DS 1812863EB16). Im Rahmen einer Bürgerversammlung stellten sich die
Entlastung der Waldburgstraße und eine verbesserte Anbindung an
Schweinheim und das Waldkrankenhaus als zentrale Ziele der Anwesenden
heraus. Aus diesem Grund wurde zum Fahrplanwechsel im August 2019 die
Linie 615 aufgehoben. Seit dem Fahrplanwechsel verkehren die Linien 638 und
639 im Wechsel über Quellenstraße - Venner Straße und Winterstraße -
Burgblick - Wichterichstraße - Horionstraße zwischen Bad Godesberg Zentrum
und Schweinheim.
Damit auch die Bewohner der umliegenden Wohngebiete von der neuen
Buslinie 639 profitieren, wurde die Haltestelle "Schloss Rheinberg" verlegt und
eine neue Haltestelle auf der Winterstraße eingerichtet. In einem gemeinsamen
Ortstermin zwischen Verwaltung und SWB Bus und Bahn wurden die
Haltestellenpositionen der Haltestelle "Winterstraße" festgelegt.
Bei Neueinrichtung einer Haltestelle sind sowohl die lokalen Begebenheiten als
auch die Erschließungsqualität zu berücksichtigen. Um die auf der Winterstraße
befindlichen Schulen zu erschließen, wurde die Haltestelle "Winterstraße" in
unmittelbarer Nähe zu den Schulen eingerichtet. In Fahrtrichtung Schweinheim
konnte die Haltestelle in unmittelbarer Nähe zur Schulbushaltestelle
eingerichtet werden. Die Einrichtung der Haltestelle in Gegenrichtung gestaltete
sich, auch aufgrund der Kurvenlage und der Zufahrten auf die Grundstücke,
schwierig. Die Position der Haltestelle zwischen Hausnummer 50 und 52 wurde
letztendlich gewählt, da in diesem Bereich der Kurve ein in der Haltestelle
befindlicher Bus und ein- und aussteigende Fahrgäste von den nachfolgenden
Autofahrern gesehen werden können. Darüber hinaus wird der Kfz-Verkehr vor
Beginn der Kurve auf 30 km/h reduziert und durch Zeichen 276 StVO das
Überholen für Kraftfahrzeuge aller Art verboten. Durch Zeichen 136 StVO wird
zudem der Schulweg gekennzeichnet.
Bei Festlegung einer Haltestellenposition werden auch die sicheren
Zuwegungen zu den Haltestellen berücksichtigt. Mit der vorhandenen
Verkehrsinsel in einer Entfernung von ca. 30 Metern besteht für die Fahrgäste
eine Möglichkeit die Straße sicher zu überqueren. Um zusätzlich auf die
querenden Fußgänger aufmerksam zu machen, schlägt die Verwaltung vor
zusätzlich auf der Fahrbahn das Zeichen 136 StVO - Kinder - zu markieren.Seite 1 von 2

Seite 2
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg
Der Bürgerantrag zur Verlegung der Haltestelle wird abgelehnt, der Vorschlag
der Verwaltung, ein Piktogramm zusätzlich auf der Fahrbahn zu markieren, um
auf die querenden Fußgänger aufmerksam zu machen, wird befürwortet
Die Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO
NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene formelle Verfahren
abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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