190901-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verlegung der Haltestelle Winterstr.
Kerndaten
- Nummer
- 190901-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190901-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Verlegung der Haltestelle Winterstr. Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Inzwischen wurde der Sachverhalt (zum Teil vor Ort) mit allen beteiligten Stellen erörtert. Des Weiteren hat auch ein Ortstermin mit den Vertretenden der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 18.05.2021 stattgefunden. Die Verwaltung kommt zu dem Schluss, dass am Standort der Bushaltestelle Winterstraße festzuhalten ist. Der Standort der Bushaltestelle wird als unproblematisch eingestuft. Die Buslinie 639 wird kaum von den Schüler*innen der Förder- und Grundschulen benutzt, so dass die genannten Behinderungen durch andere Fahrzeuge wie bspw. durch Pkws im Rahmen des Hol- und Bringverkehrs der anliegenden Eltern im Kurvenbereich erzeugt werden. Die beschriebenen Rückstaus auf der Winterstraße werden durch Pkws verursacht, die bergauf nach links zur Schule einbiegen möchten, während der Gegenverkehr durchzulassen ist. Dieses Problem besteht unabhängig der Haltestellen. Da in diesem Bereich der Winterstraße bereits eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h angeordnet wurde, sind diese Behinderungen zumutbar und treten auch ohne die Bushaltestelle auf, so dass eine Entfernung oder Verlegung der Haltestelle keine Auswirkungen auf das Verkehrsverhalten hätte. Der Kfz-Verkehr wird weiterhin durch die Zeichen 276 Straßenverkehrsordnung (StVO) „Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art“ und 136 StVO „Kinder“ auf den Schulweg und das Überholverbot hingewiesen. Weitere Anordnungen von Gefahrenzeichen wie bspw. dem Verkehrszeichen 101 Straßenverkehrsordnung „Gefahrenstelle“ kommen erst dann in Betracht, wenn eine Gefahrenstelle vorliegt, die ein hohes Risiko für ein Unfallgeschehen mit sich bringt. Nur wenn sie als Warnung oder Aufforderung zur eigenverantwortlichen Anpassung des Fahrverhaltens nicht ausreichen, sollte stattdessen oder bei unabweisbaren Bedarf ergänzend mit Vorschriftszeichen auf eine derSeite 1 von 3 Seite 2 Gefahrensituation angepasste Fahrweise hingewirkt werden. Eine solche Gefahrenstelle liegt hier allerdings nicht vor, da keine Unfallhäufung in diesem Bereich vorliegt und aufgrund ausreichender Sichtbeziehungen auf beide Bushaltestellen-Standorten keine Gefahr ausgeht. Trotz dieser Bewertung wurde geprüft, ob es Möglichkeiten zur Installation von Signalgebern gibt, die getätigt werden, sobald ein Bus die Haltestelle befährt. Leider ist eine Installation eines solchen Signalgebers nicht umzusetzen, da in diesem Bereich keine Signalanlage und somit keine entsprechende Infrastruktur vorliegt. Die Verwaltung schlägt vor, dass zur Erhöhung der Sicherheit folgende Maßnahmen geprüft werden: Die Verwaltung kann die Einrichtung zur Anwendung des Einschaltens der Warnblinkanlage an der Haltestelle „Winterstraße“ gemäß §§ 16,20 Straßenverkehrsordnung (StVO) verkehrsrechtlich anordnen. Das hätte zur Folge, dass der Pkw- Verkehr nicht mehr überholen und an den Haltestellen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren darf. Schrittgeschwindigkeit würde hierbei auch für den Gegenverkehr gelten. Die Taxifahrenden, die für den Transport der Schüler*innen der Förderschule zuständig sind, werden von der Verwaltung angeschrieben, dass das rückwärtige Ausfahren und Verlassen des Parkplatzes auf die Winterstraße nur mit einem Einweisenden durch das eigene Taxiunternehmen, ggfls. mit einer Kraft der Schule, zu erfolgen hat. Taxifahrende fallen unter das Personenbeförderungsgesetz, weshalb diese verpflichtet sind, während des Rückwärtsfahrens eine Einweisung zu erhalten, da das Rückwärtsfahren als Sicherheitsrisiko angesehen wird. Bei Annahme des Vorschlags der Verwaltung und entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung die Einrichtung von „Kiss & Ride“ Haltebuchten in der Dechant-Heimbach-Straße prüfen, um den Elternverkehr umzulenken und den Verkehr in der Winterstraße zu entlasten. Hierbei würde das Zeichen 314 „Parken“ mit Zusatzzeichen 1040-32 „mit Parkscheibe“ mit kurzer Zeitangabe angeordnet werden. Sollte eine Hol- und Bringzone von den Schulen gewünscht werden, können diese Kontakt zur Verwaltung aufzunehmen, welche die Einrichtung einer solchen Zone begleiten kann. Hierbei wird auf die DS-Nr. 202085 verwiesen. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg: Die Bezirksvertretung Bad Godesberg befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise und regt an , die Antragstellenden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung zu informieren. Mit diesem Votum ist das in § 24 GOSeite 2 von 3 Seite 3 NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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