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190901-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verlegung der Haltestelle Winterstr.

Nummer
190901-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2021 Kenntnisnahme
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  1. 190901 Bürgerantrag: Verlegung der Haltestelle Winterstr.

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190901-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Verlegung der Haltestelle Winterstr.
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Inzwischen wurde der Sachverhalt (zum Teil vor Ort) mit allen beteiligten
Stellen erörtert. Des Weiteren hat auch ein Ortstermin mit den
Vertretenden der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 18.05.2021
stattgefunden.
Die Verwaltung kommt zu dem Schluss, dass am Standort der
Bushaltestelle Winterstraße festzuhalten ist.
Der Standort der Bushaltestelle wird als unproblematisch eingestuft. Die
Buslinie 639 wird kaum von den Schüler*innen der Förder- und
Grundschulen benutzt, so dass die genannten Behinderungen durch
andere Fahrzeuge wie bspw. durch Pkws im Rahmen des Hol- und
Bringverkehrs der anliegenden Eltern im Kurvenbereich erzeugt werden.
Die beschriebenen Rückstaus auf der Winterstraße werden durch Pkws
verursacht, die bergauf nach links zur Schule einbiegen möchten,
während der Gegenverkehr durchzulassen ist. Dieses Problem besteht
unabhängig der Haltestellen.
Da in diesem Bereich der Winterstraße bereits eine
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h angeordnet wurde, sind diese
Behinderungen zumutbar und treten auch ohne die Bushaltestelle auf, so
dass eine Entfernung oder Verlegung der Haltestelle keine
Auswirkungen auf das Verkehrsverhalten hätte. Der Kfz-Verkehr wird
weiterhin durch die Zeichen 276 Straßenverkehrsordnung (StVO)
„Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art“ und 136 StVO „Kinder“ auf
den Schulweg und das Überholverbot hingewiesen.
Weitere Anordnungen von Gefahrenzeichen wie bspw. dem
Verkehrszeichen 101 Straßenverkehrsordnung „Gefahrenstelle“ kommen
erst dann in Betracht, wenn eine Gefahrenstelle vorliegt, die ein hohes
Risiko für ein Unfallgeschehen mit sich bringt.
Nur wenn sie als Warnung oder Aufforderung zur eigenverantwortlichen
Anpassung des Fahrverhaltens nicht ausreichen, sollte stattdessen oder
bei unabweisbaren Bedarf ergänzend mit Vorschriftszeichen auf eine derSeite 1 von 3
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Gefahrensituation angepasste Fahrweise hingewirkt werden. Eine solche
Gefahrenstelle liegt hier allerdings nicht vor, da keine Unfallhäufung in
diesem Bereich vorliegt und aufgrund ausreichender Sichtbeziehungen
auf beide Bushaltestellen-Standorten keine Gefahr ausgeht.
Trotz dieser Bewertung wurde geprüft, ob es Möglichkeiten zur
Installation von Signalgebern gibt, die getätigt werden, sobald ein Bus
die Haltestelle befährt. Leider ist eine Installation eines solchen
Signalgebers nicht umzusetzen, da in diesem Bereich keine
Signalanlage und somit keine entsprechende Infrastruktur vorliegt.
Die Verwaltung schlägt vor, dass zur Erhöhung der Sicherheit folgende
Maßnahmen geprüft werden:
Die Verwaltung kann die Einrichtung zur Anwendung des
Einschaltens der Warnblinkanlage an der Haltestelle
„Winterstraße“ gemäß §§ 16,20 Straßenverkehrsordnung (StVO)
verkehrsrechtlich anordnen. Das hätte zur Folge, dass der Pkw-
Verkehr nicht mehr überholen und an den Haltestellen nur noch
mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren darf.
Schrittgeschwindigkeit würde hierbei auch für den Gegenverkehr
gelten.
Die Taxifahrenden, die für den Transport der Schüler*innen der
Förderschule zuständig sind, werden von der Verwaltung
angeschrieben, dass das rückwärtige Ausfahren und Verlassen
des Parkplatzes auf die Winterstraße nur mit einem Einweisenden
durch das eigene Taxiunternehmen, ggfls. mit einer Kraft der
Schule, zu erfolgen hat. Taxifahrende fallen unter das
Personenbeförderungsgesetz, weshalb diese verpflichtet sind,
während des Rückwärtsfahrens eine Einweisung zu erhalten, da
das Rückwärtsfahren als Sicherheitsrisiko angesehen wird.
Bei Annahme des Vorschlags der Verwaltung und entsprechender
Beschlussfassung wird die Verwaltung die Einrichtung von „Kiss &
Ride“ Haltebuchten in der Dechant-Heimbach-Straße prüfen, um
den Elternverkehr umzulenken und den Verkehr in der
Winterstraße zu entlasten. Hierbei würde das Zeichen 314
„Parken“ mit Zusatzzeichen 1040-32 „mit Parkscheibe“ mit kurzer
Zeitangabe angeordnet werden. Sollte eine Hol- und Bringzone
von den Schulen gewünscht werden, können diese Kontakt zur
Verwaltung aufzunehmen, welche die Einrichtung einer solchen
Zone begleiten kann. Hierbei wird auf die DS-Nr. 202085
verwiesen.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg befürwortet die von der
Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise und regt an , die
Antragstellenden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung zu informieren. Mit diesem Votum ist das in § 24 GOSeite 2 von 3
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NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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