190892 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag : Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fahrradverkehr an drei Stellen im Stadtgebiet Bonn, 1. Kreuzung erste Fährgasse / Brassertufer / Rathenauufer, 2. Koblenzer Tor, 3. Nordbrücke
Kerndaten
- Nummer
- 190892
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 25.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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- Bürgerantrag : Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fahrradverkehr an drei Stellen im Stadtgebiet Bonn, 1. Kreuzung erste Fährgasse / Brassertufer / Rathenauufer, 2. Koblenzer Tor, 3. Nordbrücke - Bitte um Vertagung
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190892 Bürgerantrag : Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fahrradverkehr an drei Stellen im Stadtgebiet Bonn, 1. Kreuzung erste Fährgasse / Brassertufer / Rathenauufer, 2. Koblenzer Tor, 3. Nordbrücke Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag ist auf verkehrssichernde Maßnahmen für den Fahrradverkehr an drei konkreten Stellen im Stadtgebiet Bonn gerichtet. Einzelheiten zu den Orten und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 3 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 20.11.2019 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Verbesserung gefährlicher Verkehrssituationen in Bonn Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 buMxJF8G 20.11.19 17:06Seite 2 von 3 Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte den Rat auf drei für Radfahrer gefährliche Verkehrssituationen in Bonn aufmerksam machen und Verbesserungsvorschläge machen, natürlich auch mit Hinblick auf die "Fahrradhauptstadt 2020". 1.: Kreuzung Erste Fährgasse / Brassertufer / Rathenauufer: Die "Erste Fährgasse" ist eine Einbahnstraße, aber für Radfahrer in beide Richtungen freigegeben. Die Kreuzung mit den Straßen Rathenauufer bzw. Brassertufer ist für Radfahrer, welche hier in östlicher Richtung fahren, sehr gefährlich. Diese Radfahrer müssen hier Fahrzeugen auf den beiden Uferstraßen Vorfahrt gewähren (Verkehrszeichen 205), aber aufgrund der Mauer des Collegium Albertinum ist das Brassertufer aus dieser Richtung praktisch nicht einsehbar. Von Links auf dem Brassertufer ankommende Fahrzeuge werden für die Radfahrer erst sichtbar, wenn letztere sich bereits selbst auf der kreuzenden Fahrbahn befinden. Diese Situation wird dadurch erschwert, dass sich am Brassertufer an dieser Kreuzung ein Schild für einmalige Vorfahrt befindet (VZ 301), und außerdem das Schild der Einbahnstraße (VZ 220) sichtbar ist. Daher rechnen auf dem Brassertufer in südlicher Richtung Fahrende nicht mit Verkehr von rechts aus der Fährgasse. Um die hier praktisch vorprogrammierten Unfälle zu vermeiden, möchte ich den Rat bitten, diese Situation zu entschärfen. Einige Möglichkeiten dazu wären: - Anbringen des Warnzeichens "Radverkehr" (VZ 138) am Brassertufer - Anbringen eines Spiegels auf Rhein-Seite, sodass Radfahrer aus der Fährgasse den Verkehr auf dem Brassertufer beobachten und Vorfahrt gewähren können - Änderung der Vorfahrt, sodass Radfahrer aus der Fährgasse Vorfahrt haben, ggf. mit "STOP"-Schild oder "Vorfahrt von Rechts" (VZ 102) für das Brassertufer. 2.: Koblenzer Tor Im Koblenzer Tor (Durchführung Adenauerallee/Belder Berg durch das Universitätsgebäude) ist die Fahrbahn sehr schmal, und Fahrradfahrer können hier nicht mit ausreichend Sicherheitsabstand überholt werden. Dennoch versuchen viele Autofahrer dies oder reagieren aggressiv, wenn Radfahrer sie im Tor nicht überholen lassen. Daher möchte ich vorschlagen, am Koblenzer Tor (in beide Richtungen) das mit der StVO-Änderung 2019 eingeführte neue Verkehrszeichen "Überholverbot von Radfahrenden" in beide Richtungen anzubringen. Zusätzlich könnte auf die Fahrbahn jeweils mittig ein Fahrrad-Symbol gezeichnet werden, um zu verdeutlichen, dass Radfahrer hier nicht "überholbar" rechts fahren müssen. 3.: Nordbrücke Die Nordbrücke ist beidseitig mit Fuß/Rad-Wegen ausgestattet. Viele Radfahrer benutzen diese Wege aber in "falscher" Richtung, d.h. in östlicher Richtung auf der Nordseite bzw. in westlicher Richtung auf der Südseite. Dies führt aufgrund der schmalen Wege oft zu knappen Situationen. Da die "Auffahrten" zu den Radwegen auf beiden Seiten nah nebeneinander liegen und (im Gegensatz zu z.B. der Kennedybrücke) keine Straße überquert werden muss um die jeweils andere Auffahrt zu erreichen, wäre es sinnvoll, das Befahren der "falschen" Richtung zu verbieten. Dies könnte z.B. mit Verkehrszeichen 267 (Einfahrt verboten) an den Auffahrten geschehen, ggf. mit einem Hinweis auf die richtige Auffahrt. Dies würde den Radverkehr flüssiger und sicherer machen. Es würde nicht nur mich sehr freuen, wenn diese Hinweise Gehör finden und durch sichereren Fahrradverkehr das Bonner Verkehrsnetz entlastet werden kann. Mit freundlichen Grüßen, Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de