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190892 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag : Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fahrradverkehr an drei Stellen im Stadtgebiet Bonn, 1. Kreuzung erste Fährgasse / Brassertufer / Rathenauufer, 2. Koblenzer Tor, 3. Nordbrücke

Nummer
190892
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
25.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 25.11.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 19.05.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
190892
Bürgerantrag : Verkehrssichernde Maßnahmen für
den Fahrradverkehr an drei Stellen im Stadtgebiet
Bonn, 1. Kreuzung erste Fährgasse / Brassertufer /
Rathenauufer, 2. Koblenzer Tor, 3. Nordbrücke
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag ist auf verkehrssichernde Maßnahmen für den Fahrradverkehr an
drei konkreten Stellen im Stadtgebiet Bonn gerichtet.
Einzelheiten zu den Orten und zur Begründung ergeben sich aus dem
beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 3

Bürgerantrag Online
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Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt
worden zu sein.
Datum
20.11.2019
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Verbesserung gefährlicher Verkehrssituationen in Bonn
Seite 1 von2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
buMxJF8G
20.11.19 17:06Seite 2 von 3

Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte den Rat auf drei für Radfahrer gefährliche Verkehrssituationen in Bonn aufmerksam machen und
Verbesserungsvorschläge machen, natürlich auch mit Hinblick auf die "Fahrradhauptstadt 2020".
1.: Kreuzung Erste Fährgasse / Brassertufer / Rathenauufer:
Die "Erste Fährgasse" ist eine Einbahnstraße, aber für Radfahrer in beide Richtungen freigegeben. Die Kreuzung
mit den Straßen Rathenauufer bzw. Brassertufer ist für Radfahrer, welche hier in östlicher Richtung fahren, sehr
gefährlich. Diese Radfahrer müssen hier Fahrzeugen auf den beiden Uferstraßen Vorfahrt gewähren
(Verkehrszeichen 205), aber aufgrund der Mauer des Collegium Albertinum ist das Brassertufer aus dieser
Richtung praktisch nicht einsehbar. Von Links auf dem Brassertufer ankommende Fahrzeuge werden für die
Radfahrer erst sichtbar, wenn letztere sich bereits selbst auf der kreuzenden Fahrbahn befinden.
Diese Situation wird dadurch erschwert, dass sich am Brassertufer an dieser Kreuzung ein Schild für einmalige
Vorfahrt befindet (VZ 301), und außerdem das Schild der Einbahnstraße (VZ 220) sichtbar ist. Daher rechnen auf
dem Brassertufer in südlicher Richtung Fahrende nicht mit Verkehr von rechts aus der Fährgasse.
Um die hier praktisch vorprogrammierten Unfälle zu vermeiden, möchte ich den Rat bitten, diese Situation zu
entschärfen. Einige Möglichkeiten dazu wären:
- Anbringen des Warnzeichens "Radverkehr" (VZ 138) am Brassertufer
- Anbringen eines Spiegels auf Rhein-Seite, sodass Radfahrer aus der Fährgasse den Verkehr auf dem
Brassertufer beobachten und Vorfahrt gewähren können
- Änderung der Vorfahrt, sodass Radfahrer aus der Fährgasse Vorfahrt haben, ggf. mit "STOP"-Schild oder
"Vorfahrt von Rechts" (VZ 102) für das Brassertufer.
2.: Koblenzer Tor
Im Koblenzer Tor (Durchführung Adenauerallee/Belder Berg durch das Universitätsgebäude) ist die Fahrbahn
sehr schmal, und Fahrradfahrer können hier nicht mit ausreichend Sicherheitsabstand überholt werden.
Dennoch versuchen viele Autofahrer dies oder reagieren aggressiv, wenn Radfahrer sie im Tor nicht überholen
lassen.
Daher möchte ich vorschlagen, am Koblenzer Tor (in beide Richtungen) das mit der StVO-Änderung 2019
eingeführte neue Verkehrszeichen "Überholverbot von Radfahrenden" in beide Richtungen anzubringen.
Zusätzlich könnte auf die Fahrbahn jeweils mittig ein Fahrrad-Symbol gezeichnet werden, um zu verdeutlichen,
dass Radfahrer hier nicht "überholbar" rechts fahren müssen.
3.: Nordbrücke
Die Nordbrücke ist beidseitig mit Fuß/Rad-Wegen ausgestattet. Viele Radfahrer benutzen diese Wege aber in
"falscher" Richtung, d.h. in östlicher Richtung auf der Nordseite bzw. in westlicher Richtung auf der Südseite. Dies
führt aufgrund der schmalen Wege oft zu knappen Situationen. Da die "Auffahrten" zu den Radwegen auf beiden
Seiten nah nebeneinander liegen und (im Gegensatz zu z.B. der Kennedybrücke) keine Straße überquert werden
muss um die jeweils andere Auffahrt zu erreichen, wäre es sinnvoll, das Befahren der "falschen" Richtung zu
verbieten. Dies könnte z.B. mit Verkehrszeichen 267 (Einfahrt verboten) an den Auffahrten geschehen, ggf. mit
einem Hinweis auf die richtige Auffahrt. Dies würde den Radverkehr flüssiger und sicherer machen.
Es würde nicht nur mich sehr freuen, wenn diese Hinweise Gehör finden und durch sichereren Fahrradverkehr
das Bonner Verkehrsnetz entlastet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen,
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de