190891-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Sicherung der Fußgängerwege im Bereich Heinrich-Lützeler-Str. und Graf-Stauffenberg-Straße in Poppelsdorf
Kerndaten
- Nummer
- 190891-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190891-1 ST Bürgerantrag: Sicherung der Fußgängerwege im Bereich Heinrich-Lützeler-Str. und Graf- Stauffenberg-Straße in Poppelsdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) setzt die Anlage eines FGÜ dessen frühzeitige Erkennbarkeit für den Fahrzeugführer und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußgänger und Fahrzeugführer voraus. Als Mindestentfernungen für Erkennbarkeit und Sicht vor FGÜ sind bei einer zulässigen KFZ- Geschwindigkeit von 50 km/h mindestens 100 m nachzuweisen. Wie bereits im Bürgerantrag formuliert, liegen beide Straßenquerungen in unübersichtlichen Kurven und sind für Autofahrer nicht erkennbar. Weiterhin kommt die Anordnung eines Fußgängerwegs (FGÜ) nur in Betracht, wenn bestimmte Verkehrsstärken vorliegen. Nach Beobachtungen der Verwaltung werden weder im Bereich der Graf-Stauffenberg-Straße noch im Bereich der Heinrich-Lützeler-Straße die notwendigen Fußgängerverkehrsstärken (mindestens 50 querende Fußgänger in den Spitzenstunden) erreicht. Im Hinblick auf die Kraftfahrzeugverkehrsstärken (maximal 750 KFZ in der gleichen Spitzenstunde) werden diese zumindest im Bereich der Graf-Stauffenberg-Straße überschritten. Vor diesem Hintergrund ist die Anordnung von Fußgängerüberwegen auch aus Sicht der Polizei nicht möglich. Auch für die Errichtung einer LSA müssen Mindestentfernungen eingehalten werden. Nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) soll bei einer zul. Geschwindigkeit von 50 km/h das Signal unter normalen Umfeldbedingungen aus einer Entfernung von mindestens 35 m erkennbar sein. Der Sichtbereich auf die Signale ist von Hindernissen freizuhalten. Zu den Hindernissen zählen in diesem Bereich auch die Bäume, die entsprechend in die Sichtbetrachtung einbezogen werden müssen. Da in diesem Bereich eine Netzversorgung nicht vorhanden ist und entsprechend geplant werden müsste, sind genaue Gesamtkosten momentan nicht bezifferbar. Allein für die Errichtung einer LSA bei vorhandener Stromversorgung sind inkl. Tiefbau ca. 60.000,- bis 70.000,-€ anzusetzen. Aus verkehrsplanerischer Sicht wäre die Einrichtung einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel am Knoten/Einmündung Heinrich-Lützeler-Str./Graf-Staufenberg-Str. sinnvoll. Ob diese eingerichtet werden könnte, müsste nach erfolgter Beschlussfassung geprüft werden. Die Waldwege der Stadt Bonn sind mit einem einheitlichen Waldwegeschild versehen. Da sich der Treppenaufgang von der Argelanderstraße kommend Richtung Robert- Koch- Straße/Graf Stauffenberg- Straße auf einer Waldfläche befindet und der Stadtförsterei Bonn zugeteilt ist, ist diese Markierung notwendig. Im Waldbereich gilt das Landesforstgesetz NRW und somit gibt es andere Rechtsgrundlagen, als im innerstädtischen Bereich. Dies umfasst nicht nur das Fahren im Wald, sondern beispielsweise auch die Verkehrssicherung von baulichen Anlagen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges sowie einer Lichtsignalanlage werden abgelehnt, der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert.Soweit die Einrichtung einer Querungshilfe angesprochen ist, wird der Antragsteller entsprechend der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Bonn informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. ISeite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de