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190891-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Sicherung der Fußgängerwege im Bereich Heinrich-Lützeler-Str. und Graf-Stauffenberg-Straße in Poppelsdorf

Nummer
190891-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung federführend
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  1. 190891 Bürgerantrag: Sicherung der Fußgängerwege im Bereich Heinrich-Lützeler-Str. und Graf-Stauffenberg-Straße in Poppelsdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190891-1 ST
Bürgerantrag: Sicherung der Fußgängerwege im
Bereich Heinrich-Lützeler-Str. und Graf-
Stauffenberg-Straße in Poppelsdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme
Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)
setzt die Anlage eines FGÜ dessen frühzeitige Erkennbarkeit für den Fahrzeugführer und eine
ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußgänger und Fahrzeugführer voraus. Als
Mindestentfernungen für Erkennbarkeit und Sicht vor FGÜ sind bei einer zulässigen KFZ-
Geschwindigkeit von 50 km/h mindestens 100 m nachzuweisen. Wie bereits im Bürgerantrag
formuliert, liegen beide Straßenquerungen in unübersichtlichen Kurven und sind für Autofahrer
nicht erkennbar.
Weiterhin kommt die Anordnung eines Fußgängerwegs (FGÜ) nur in Betracht, wenn bestimmte
Verkehrsstärken vorliegen. Nach Beobachtungen der Verwaltung werden weder im Bereich der
Graf-Stauffenberg-Straße noch im Bereich der Heinrich-Lützeler-Straße die notwendigen
Fußgängerverkehrsstärken (mindestens 50 querende Fußgänger in den Spitzenstunden)
erreicht. Im Hinblick auf die Kraftfahrzeugverkehrsstärken (maximal 750 KFZ in der gleichen
Spitzenstunde) werden diese zumindest im Bereich der Graf-Stauffenberg-Straße überschritten.
Vor diesem Hintergrund ist die Anordnung von Fußgängerüberwegen auch aus Sicht der Polizei
nicht möglich.
Auch für die Errichtung einer LSA müssen Mindestentfernungen eingehalten werden. Nach den
Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) soll bei einer zul. Geschwindigkeit von 50 km/h das
Signal unter normalen Umfeldbedingungen aus einer Entfernung von mindestens 35 m
erkennbar sein. Der Sichtbereich auf die Signale ist von Hindernissen freizuhalten. Zu den
Hindernissen zählen in diesem Bereich auch die Bäume, die entsprechend in die
Sichtbetrachtung einbezogen werden müssen. Da in diesem Bereich eine Netzversorgung nicht
vorhanden ist und entsprechend geplant werden müsste, sind genaue Gesamtkosten
momentan nicht bezifferbar.
Allein für die Errichtung einer LSA bei vorhandener Stromversorgung sind inkl. Tiefbau ca.
60.000,- bis 70.000,-€ anzusetzen.
Aus verkehrsplanerischer Sicht wäre die Einrichtung einer Querungshilfe in Form einer
Mittelinsel am Knoten/Einmündung Heinrich-Lützeler-Str./Graf-Staufenberg-Str. sinnvoll. Ob
diese eingerichtet werden könnte, müsste nach erfolgter Beschlussfassung geprüft werden.
Die Waldwege der Stadt Bonn sind mit einem einheitlichen Waldwegeschild versehen. Da sich
der Treppenaufgang von der Argelanderstraße kommend Richtung Robert- Koch- Straße/Graf
Stauffenberg- Straße auf einer Waldfläche befindet und der Stadtförsterei Bonn zugeteilt ist, ist
diese Markierung notwendig. Im Waldbereich gilt das Landesforstgesetz NRW und somit gibt es
andere Rechtsgrundlagen, als im innerstädtischen Bereich. Dies umfasst nicht nur das Fahren
im Wald, sondern beispielsweise auch die Verkehrssicherung von baulichen Anlagen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges sowie einer Lichtsignalanlage werden abgelehnt,
der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung
über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert.Soweit die
Einrichtung einer Querungshilfe angesprochen ist, wird der Antragsteller entsprechend der
Beschlussfassung der Bezirksvertretung Bonn informiert.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren zum Abschluss gelangt.
Federführung:
33 Bürgerdienste Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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