190891 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Sicherung der Fußgängerwege im Bereich Heinrich-Lützeler-Str. und Graf-Stauffenberg-Straße in Poppelsdorf
Kerndaten
- Nummer
- 190891
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 25.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190891 Bürgerantrag: Sicherung der Fußgängerwege im Bereich Heinrich-Lützeler-Str. und Graf- Stauffenberg-Straße in Poppelsdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages: Der Antrag thematisiert Maßnahmen zur Sicherung der Fußgängerwege im Bereich Heinrich-Lützeler-Straße und Graf-Stauffenberg-Straße in Poppelsdorf. Einzelheiten zu den Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 3 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 22.11.2019 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Sicherung der Fussgängerwege im Bereich Heinrich-Lützeler-Strasse und Graf-Stauffenberg-Strasse in Poppelsdorf Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 P9VPkXHf 22.11.19 14:11Seite 2 von 3 Ihr Antrag Ich beantrage hiermit, die Strassenquerungen im Verlauf des Fussgängerweges von der Argelanderstrasse zum Venusberg im Bereich Heinrich-Lützeler-Strasse und Graf-Stauffenberg-Strasse aureichend zu kennzeichnen und zu sichern (ggfs. durch Zebrastreifen). Zur Begründung: Vor einigen Jahren wurde der südliche Teil des Fussgängeraufstiegs von der Argelanderstrasse zur Heinrich- Lützeler-Strasse gesperrt, der nördliche Teil wurde renoviert und über die Heinrich-Lützeler-Strasse und die Graf- Stauffenbergstrasse hinweg zum Wald hergerichtet. Beide Strassenquerungen liegen in unübersichtlichen Kurven und sind für Autofaherer nicht erkennbar. Das Überqueren der Strassen ist lebensgefährlich. Im Übrigen beantrage ich, dass die Verwaltung beauftragt wird, zu überprüfen, ob die insgesamt 5 Hinweisschilder an den oben angeführten Wegen, die die Benutzung für Reiter, Motorfahrzeuge und Gespanne verbieten, wirklich notwendig sind. Die Fusswege sind mit Treppen versehen und das Benutzen durch Reiter, Motorfahrzeuge und Gespanne ist gar nicht möglich. Weitere Datei hinzufügen Weitere Datei hinzufügen Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de