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190887 · Beschlussvorlage

Grundstück Beuel, Im Michelsfeld 6-10 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten AZ: 458474

Nummer
190887
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Bauplanung 18.12.2019 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
190887
Grundstück Beuel, Im Michelsfeld 6-10
Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6
Wohneinheiten
AZ: 458474
Beratungsfolge
Unterausschuss Bauplanung 18.12.2019 Anhörung
Beschlussvorschlag
Die Bauvoranfrage wird negativ beschieden, weil das Vorhaben gegen die
Festsetzungen des Bebauungsplanes 8219-11 und somit gegen § 30
Baugesetzbuch verstößt.
Begründung
Nach der vorliegenden Bauvoranfrage ist auf dem oben angegebenen
Grundstück die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten
beabsichtigt. Auf einer Grundfläche von ca. 17 m x 10,50 m soll zwischen dem
vorhandenen Gebäude Hausnummer 10 und der Bahntrasse das
Mehrfamilienhaus gebaut werden. Außerdem ist die Anlegung einer
Stellplatzanlage (für 6 Fahrzeuge) geplant.
Es wird um Prüfung der Genehmigungsfähigkeit und der Befreiung vom
Bebauungsplan gebeten.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes Nr. 8219-11 und ist planungsrechtlich nach § 30
Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Der Bebauungsplan setzt für das Baugrundstück ein reines Wohngebiet in
zweigeschossiger offener Bauweise mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4,
einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 und als Dachform „Satteldach“ fest.
Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen bestimmt. Garagen
und Stellplätze sind - sofern im Plan nicht besonderes festgesetzt - nur
innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und in den seitlichen
Abstandflächen zulässig. In den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind
ausnahmsweise einzelne Stellplätze und Garagen zulässig.
Federführung:
63 Bauordnungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 3

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Abweichend von den planungsrechtlichen Festsetzungen soll das
Wohngebäude vollständig außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
errichtet werden. Auch die geplante Stellplatzanordnung entspricht nicht der im
Bebauungsplan festgesetzten Fläche für Stellplätze und Garagen.
Insofern widerspricht das Vorhaben § 30 BauGB und ist planungsrechtlich
unzulässig.
Des Weiteren liegen auch die Voraussetzungen für eine Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 BauGB nicht vor, da die
Planung nicht mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Hierbei ist im vorliegenden Fall ausschlaggebend, dass sich das Vorhaben im
Schutzstreifenbereich einer Gas-Hauptversorgungsleitung befindet und
geschützter Baumbestand auf dem Baugrundstück betroffen ist. Daher kann
der Planung nicht zugestimmt und eine Befreiung nicht erteilt werden.
Trotz Nachricht des Bauordnungsamtes (per E-Mail) vom 09.10.2019 und
Telefonat vom 13.11.2019 hat der Antragsteller kein Interesse an einer
Umplanung bekundet.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden.
Anlage/n
1 Lageplan Michelsfeld 6-10 (öffentlich)Seite 2 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de