190885-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Ampelschaltung Sträßchensweg/Petra-Kelly-Allee
Kerndaten
- Nummer
- 190885-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190885-1 ST Bürgerantrag: Ampelschaltung Sträßchensweg/Petra-Kelly-Allee Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Generell gilt, dass die in Bonn geschalteten Fußgänger-Grünphasen für die vollständige Überquerung des gesamten Straßenzugs ausreichen. Der angesprochene Fußgängerüberweg über die Petra-Kelly-Allee stellt aufgrund der hohen Verkehrsbelastung an diesem Knotenpunkt eine Ausnahme dar. Eine Besonderheit ist der an dieser Kreuzung bestehende zweistreifige Linksabbieger von der Charles-de-Gaulles-Straße in Richtung Konrad- Adenauer-Brücke, der wegen des starken Quellverkehrs aus der UN-/Post- /Deutsche Welle-Tiefgarage eingerichtet wurde. Dieser zweistreifige Linksabbieger ist der Grund für die geteilte Grünzeit des Fußgängerüberwegs über die Petra-Kelly-Allee. Gemäß den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) darf ein Fußgängerüberweg über einen zweistreifigen Abbieger nicht zeitgleich Grün mit diesem Abbieger erhalten. Deshalb ist zusammen mit der Freigabe der Charles-de-Gaulle-Straße nur die Fußgängerquerung bis zur Mittelinsel freigegeben. Der zweite Teil des Fußgängerüberwegs erhält zusammen mit der Einmündung Sträßchensweg Grün. Grundsätzlich sind zwei Maßnahmen denkbar, mit denen die Fußquerung über die Petra-Kelly-Allee in einem Zug ermöglicht werden könnte, die jedoch aus Gründen der hohen Verkehrsbelastung nicht befürwortet werden können. 1. Für die Zufahrt vom Sträßchensweg in die Kreuzung wird derzeit eine kurze, bedarfsgerechte Grünzeit geschaltet. Diese Grünzeit könnte um ca. 10 Sekunden verlängert werden. Damit könnte eine ausreichende Grünzeit für die vollständige Querung der Petra-Kelly-Allee geschaltet werden. Die längere, nicht bedarfsgerechte Grünzeit für den Sträßchensweg würde jedoch die so genannte Umlaufzeit, das ist der Zeitraum, in dem alle Verkehrsrichtungen einmal Grün erhalten, verlängern. Hierdurch würde die ohnehin in den Spitzenverkehrszeiten nicht ausreichende Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts deutlich verringert. Die Verlängerung der Umlaufzeit hätte zudem auch eine Verlängerung der durchschnittlichen Wartezeit für die Fußgänger zur Folge. Selbst wenn die längere Grünzeit für den Sträßchensweg nur außerhalb des Berufsverkehrs eingerichtet würde, ergäbe sich für den Fußgängerverkehr wegen der Verlängerung der Wartezeit kein Mehrwert. 2. Das Linksabbiegen aus der Charles-de-Gaulle-Straße wird nur noch auf einer Fahrspur erlaubt. Damit dürfte der Fußgängerüberweg parallel Grün Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 2 Seite 2 erhalten. Der starke Quellverkehr aus der Tiefgarage könnte jedoch nicht mit ausreichender Kapazität abfließen, mit der Folge des Rückstaus zur Tiefgarage hin und damit einhergehend einer Umweltbelastung durch Abgase. In der Folge sollte dem Bürgerantrag aus Sicht der Verwaltung daher nicht entsprochen werden. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragsteller wird über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de