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190885-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Ampelschaltung Sträßchensweg/Petra-Kelly-Allee

Nummer
190885-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung federführend
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  1. 190885 Bürgerantrag: Ampelschaltung Sträßchensweg/Petra-Kelly-Allee

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190885-1 ST
Bürgerantrag: Ampelschaltung
Sträßchensweg/Petra-Kelly-Allee
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Generell gilt, dass die in Bonn geschalteten Fußgänger-Grünphasen für die
vollständige Überquerung des gesamten Straßenzugs ausreichen.
Der angesprochene Fußgängerüberweg über die Petra-Kelly-Allee stellt
aufgrund der hohen Verkehrsbelastung an diesem Knotenpunkt eine
Ausnahme dar.
Eine Besonderheit ist der an dieser Kreuzung bestehende zweistreifige
Linksabbieger von der Charles-de-Gaulles-Straße in Richtung Konrad-
Adenauer-Brücke, der wegen des starken Quellverkehrs aus der UN-/Post-
/Deutsche Welle-Tiefgarage eingerichtet wurde.
Dieser zweistreifige Linksabbieger ist der Grund für die geteilte Grünzeit des
Fußgängerüberwegs über die Petra-Kelly-Allee. Gemäß den Richtlinien für
Lichtsignalanlagen (RiLSA) darf ein Fußgängerüberweg über einen
zweistreifigen Abbieger nicht zeitgleich Grün mit diesem Abbieger erhalten.
Deshalb ist zusammen mit der Freigabe der Charles-de-Gaulle-Straße nur die
Fußgängerquerung bis zur Mittelinsel freigegeben. Der zweite Teil des
Fußgängerüberwegs erhält zusammen mit der Einmündung Sträßchensweg
Grün.
Grundsätzlich sind zwei Maßnahmen denkbar, mit denen die Fußquerung über
die Petra-Kelly-Allee in einem Zug ermöglicht werden könnte, die jedoch aus
Gründen der hohen Verkehrsbelastung nicht befürwortet werden können.
1. Für die Zufahrt vom Sträßchensweg in die Kreuzung wird derzeit eine kurze,
bedarfsgerechte Grünzeit geschaltet. Diese Grünzeit könnte um ca. 10
Sekunden verlängert werden. Damit könnte eine ausreichende Grünzeit für die
vollständige Querung der Petra-Kelly-Allee geschaltet werden. Die längere,
nicht bedarfsgerechte Grünzeit für den Sträßchensweg würde jedoch die so
genannte Umlaufzeit, das ist der Zeitraum, in dem alle Verkehrsrichtungen
einmal Grün erhalten, verlängern. Hierdurch würde die ohnehin in den
Spitzenverkehrszeiten nicht ausreichende Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts
deutlich verringert. Die Verlängerung der Umlaufzeit hätte zudem auch eine
Verlängerung der durchschnittlichen Wartezeit für die Fußgänger zur Folge.
Selbst wenn die längere Grünzeit für den Sträßchensweg nur außerhalb des
Berufsverkehrs eingerichtet würde, ergäbe sich für den Fußgängerverkehr
wegen der Verlängerung der Wartezeit kein Mehrwert.
2. Das Linksabbiegen aus der Charles-de-Gaulle-Straße wird nur noch auf
einer Fahrspur erlaubt. Damit dürfte der Fußgängerüberweg parallel Grün
Federführung:
66 Tiefbauamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 2

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erhalten. Der starke Quellverkehr aus der Tiefgarage könnte jedoch nicht mit
ausreichender Kapazität abfließen, mit der Folge des Rückstaus zur Tiefgarage
hin und damit einhergehend einer Umweltbelastung durch Abgase.
In der Folge sollte dem Bürgerantrag aus Sicht der Verwaltung daher nicht
entsprochen werden.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragsteller wird über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem
Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht.
Anlage/n
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