190867-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung von zusätzlichen Busspuren und Fahrradspuren im Stadtgebiet Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 190867-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.156 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190867-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Einrichtung von zusätzlichen Busspuren und Fahrradspuren im Stadtgebiet Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 23.01.2020 Entscheidung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.02.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Zu 1: Die Einrichtung einer Sonderspur zwischen dem Alten Friedhof und Bertha-von- Suttner-Platz/Kennedybrücke bzw. auf Teilabschnitten wird derzeit von der Verwaltung geprüft. Zu 2: Für den motorisierten Individualverkehr (MIV) stehen sowohl auf dem Kaiser- Karl-Ring, als auch auf dem Augustusring ein Fahrstreifen in jede Fahrtrichtung zur Verfügung. Der Radverkehr wird auf dem Streckenabschnitt zwischen Bornheimer Straße und Römerstraße auf der Fahrbahn auf einem Radschutzstreifen geführt oder über einen baulich angelegten Radweg am Fahrbahnrand. Zudem befinden sich am Fahrbahnrand Parkplätze. Die Einrichtung einer Busspur auf dem Kaiser-Karl-Ring/Augustusring zwischen Bornheimer Straße und Römerstraße wäre nur bei einer Neuaufteilung des Straßenraums, mit Wegnahme der Parkplätze und/oder des Radschutzstreifens, möglich. Gleichzeitig verkehren auf diesem Streckenabschnitt lediglich zwei Buslinien (SB 60 und 551), sodass die Beeinträchtigungen für den Busverkehr an dieser Stelle gering sind. Aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite (nach Wegnahme der Parkplätze und des Radfahrstreifens) könnte eine Busspur mit einer Breite von 3,50 m angelegt werden. Für Bussonderfahrstreifen mit Freigabe für den Radverkehr gilt eine Breite von mindestens 4,75 m als optimal, da der Busverkehr den Radverkehr auf dem Bussonderfahrstreifen überholen kann. Da eine Umsetzung dieser Breite aufgrund der zur Verfügung stehenden Fläche nicht möglich ist, kann die Wegnahme des Radschutzstreifens zugunsten einer Bussonderspur bei gemeinsamer Nutzung mit dem Radverkehr nicht empfohlen werden. Stattdessen sollte die aktuelle Verkehrsführung bestehen bleiben und der Radverkehr weiterhin getrennt vom motorisierten Verkehr geführt werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Aufgrund der beschriebenen Nachteile und der vergleichsweise geringen Verkehrsbelastung durch den Busverkehr ist die Einrichtung einer Bussonderspur auf dem Kaiser-Karl-Ring/Augustusring nicht möglich. Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss: Ziff. 1: Der Antragsteller erhält eine Antwort im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Ziff. 2: Der Bürgerantrag wird im beantragten Umfang abgelehnt, die Antragstellenden werden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert. Mit der Beratung im Bürgerausschuss und diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Der Antragstellende wird über die Gründe i.S.d. Stellungnahme der Verwaltung informiert. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de