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190867-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung von zusätzlichen Busspuren und Fahrradspuren im Stadtgebiet Bonn

Nummer
190867-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 23.01.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.02.2020 Entscheidung federführend
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  1. 190867 Bürgerantrag: Einrichtung von zusätzlichen Busspuren und Fahrradspuren im Stadtgebiet Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190867-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Einrichtung von zusätzlichen
Busspuren und Fahrradspuren im Stadtgebiet Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
23.01.2020 Entscheidung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
12.02.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1:
Die Einrichtung einer Sonderspur zwischen dem Alten Friedhof und Bertha-von-
Suttner-Platz/Kennedybrücke bzw. auf Teilabschnitten wird derzeit von der
Verwaltung geprüft.
Zu 2:
Für den motorisierten Individualverkehr (MIV) stehen sowohl auf dem Kaiser-
Karl-Ring, als auch auf dem Augustusring ein Fahrstreifen in jede Fahrtrichtung
zur Verfügung. Der Radverkehr wird auf dem Streckenabschnitt zwischen
Bornheimer Straße und Römerstraße auf der Fahrbahn auf einem
Radschutzstreifen geführt oder über einen baulich angelegten Radweg am
Fahrbahnrand. Zudem befinden sich am Fahrbahnrand Parkplätze.
Die Einrichtung einer Busspur auf dem Kaiser-Karl-Ring/Augustusring zwischen
Bornheimer Straße und Römerstraße wäre nur bei einer Neuaufteilung des
Straßenraums, mit Wegnahme der Parkplätze und/oder des
Radschutzstreifens, möglich. Gleichzeitig verkehren auf diesem
Streckenabschnitt lediglich zwei Buslinien (SB 60 und 551), sodass die
Beeinträchtigungen für den Busverkehr an dieser Stelle gering sind. Aufgrund
der vorhandenen Fahrbahnbreite (nach Wegnahme der Parkplätze und des
Radfahrstreifens) könnte eine Busspur mit einer Breite von 3,50 m angelegt
werden. Für Bussonderfahrstreifen mit Freigabe für den Radverkehr gilt eine
Breite von mindestens 4,75 m als optimal, da der Busverkehr den Radverkehr
auf dem Bussonderfahrstreifen überholen kann. Da eine Umsetzung dieser
Breite aufgrund der zur Verfügung stehenden Fläche nicht möglich ist, kann die
Wegnahme des Radschutzstreifens zugunsten einer Bussonderspur bei
gemeinsamer Nutzung mit dem Radverkehr nicht empfohlen werden.
Stattdessen sollte die aktuelle Verkehrsführung bestehen bleiben und der
Radverkehr weiterhin getrennt vom motorisierten Verkehr geführt werden.Seite 1 von 2

Seite 2
Aufgrund der beschriebenen Nachteile und der vergleichsweise geringen
Verkehrsbelastung durch den Busverkehr ist die Einrichtung einer
Bussonderspur auf dem Kaiser-Karl-Ring/Augustusring nicht möglich.
Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss:
Ziff. 1: Der Antragsteller erhält eine Antwort im Sinne der Stellungnahme der
Verwaltung.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Ziff. 2: Der Bürgerantrag wird im beantragten Umfang abgelehnt, die
Antragstellenden werden entsprechend den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung über die für die ablehnende Entscheidung
maßgeblichen Gründe informiert. Mit der Beratung im Bürgerausschuss und
diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Der Antragstellende wird über die Gründe i.S.d. Stellungnahme der Verwaltung
informiert.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de