190865-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Thematisierung der Verkehrsplanung im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhof
Kerndaten
- Nummer
- 190865-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190865-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Thematisierung der Verkehrsplanung im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhof Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 23.01.2020 Entscheidung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.02.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Zu 1.-4.) Am 07.02.2019 hat der Rat der Stadt Bonn die Entwurfsplanung zur Umgestaltung der Straßen Am Hauptbahnhof und Rabinstraße beschlossen (DS.-Nr. 1812806). Die vom Antragsteller aufgeführten Maßnahmen der Antragspunkte 1 bis 4 sind zum Teil in der o. g. bereits beschlossenen Planung enthalten. Diese umfasst sowohl Planungen der Spurigkeit der Maximilianstraße, Am Hauptbahnhof und Rabinstraße. Die Taxistellplätze sowie die Radverkehrsanlagen sind ebenfalls Bestandteil der Planung. Die Führung der Radverkehrsanlagen zwischen Kaiserplatz und dem Hauptbahnhof werden in der noch zu erstellenden Planung des neuen Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) berücksichtigt werden. Zu 5.,6.) Am 04.07.2019 hat der Rat der Stadt Bonn die Konzeptionierung erweiterter Cityring (DS.-Nr. 1911977) beschlossen. Weiterhin wurde ein Testbetrieb dieses erweiterten Cityrings vom 01. Januar 2020 bis zum 31.03.2020 beschlossen. Der Beschluss beinhaltet Verkehrsmaßnahmen im Sinne der Antragspunkte 5 (Sperrung der Stockenstraße ab Marktgarage) und 6 (Sperrung der Rathausgasse). Nach Durchführung der Evaluation wird die Verwaltung über die Ergebnisse des Tests berichten und ggf. noch zu beschließende Maßnahmen der Verkehrsführung den zuständigen Gremien zum Beschluss vorschlagen. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss : Der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert, in welchem Umfang den Antragsinhalten entsprochen wird. Mit dieser Stellungnahme ist der Bürgerantrag erledigt, dasSeite 1 von 2 Seite 2 in § 24 GO NRW vorgesehene formelle Verfahren für die Beratung von Bürgeranträgen ist zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de