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190865-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Thematisierung der Verkehrsplanung im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhof

Nummer
190865-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 23.01.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.02.2020 Entscheidung federführend
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  1. 190865 Bürgerantrag: Thematisierung der Verkehrsplanung im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhof

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190865-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Thematisierung der Verkehrsplanung
im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhof
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
23.01.2020 Entscheidung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
12.02.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.-4.)
Am 07.02.2019 hat der Rat der Stadt Bonn die Entwurfsplanung zur
Umgestaltung der Straßen Am Hauptbahnhof und Rabinstraße beschlossen
(DS.-Nr. 1812806).
Die vom Antragsteller aufgeführten Maßnahmen der Antragspunkte 1 bis
4 sind zum Teil in der o. g. bereits beschlossenen Planung enthalten.
Diese umfasst sowohl Planungen der Spurigkeit der Maximilianstraße, Am
Hauptbahnhof und Rabinstraße. Die Taxistellplätze sowie die
Radverkehrsanlagen sind ebenfalls Bestandteil der Planung.
Die Führung der Radverkehrsanlagen zwischen Kaiserplatz und dem
Hauptbahnhof werden in der noch zu erstellenden Planung des neuen
Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) berücksichtigt werden.
Zu 5.,6.)
Am 04.07.2019 hat der Rat der Stadt Bonn die Konzeptionierung erweiterter
Cityring (DS.-Nr. 1911977) beschlossen. Weiterhin wurde ein Testbetrieb
dieses erweiterten Cityrings vom 01. Januar 2020 bis zum 31.03.2020
beschlossen. Der Beschluss beinhaltet Verkehrsmaßnahmen im Sinne der
Antragspunkte 5 (Sperrung der Stockenstraße ab Marktgarage) und 6
(Sperrung der Rathausgasse). Nach Durchführung der Evaluation wird die
Verwaltung über die Ergebnisse des Tests berichten und ggf. noch zu
beschließende Maßnahmen der Verkehrsführung den zuständigen Gremien
zum Beschluss vorschlagen.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss :
Der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung informiert, in welchem Umfang den Antragsinhalten
entsprochen wird. Mit dieser Stellungnahme ist der Bürgerantrag erledigt, dasSeite 1 von 2

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in § 24 GO NRW vorgesehene formelle Verfahren für die Beratung von
Bürgeranträgen ist zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de